2. Balkonkraftwerk

Ich habe ein Balkonkraftwerk inclusive Speicher schon seit fast zwei Jahren im Einsatz. Eingespeist wird mein Stromkreis für Normalstrom. Jetzt meine Frage: Ich habe noch einen zweiten Stromkreis mit eigenem Zähler für unsere Wärmepumpe. Kann ich hierfür ein weiteres Balkonkraftwerk installieren und bin gesetzeskonform?

Interessante Frage! Theoretisch ein BKW pro Zähler, aber was sagt der Stromdealer zum einspeisen bei Wärmestrom? Oder wird das Nulleinspeisung?

es sollte eine Nulleinspeisung werden

Ich würde da ganz pragmatisch rangehn und WR von der WP einschalten. Irgendwelche Steuersignale werden sich dafür abgreifen lassen. Dann isses eine solar unterstützte WP. :slight_smile:

In der Regel hat man den zweiten Stromzähler ja, weil man einen eigenen Wärmepumpentarif hat oder zumindest die Möglichkeit dafür haben wollte. - Bei mir zum Beispiel gäbe es gar keine Möglichkeit einzuspeisen, weil es kein offenes System ist; es gibt nur die Wärmepumpe in dem Stromkreis.

Kann mir auch nicht vorstellen, dass am Wärmepumpenzähler ein BKW konform ist. Aber frag einfach mal den Netzbetreiber.

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deshalb solar unterstützte wp. kompressorleistung wird sich irgendwo abgreifen lassen

ich möchte im ersten Schritt eigentlich nur wissen, ob ich das Recht habe, zusätzlich zu einem in unserem “Normalstrom (alles außer Heizung)” schon seit fast zwei Jahren installierten Balkonkraftwerk, ein Zweites für unseren Wärmepumpensystem, in einem eigenen getrennten Stromkreis und gesondertem zweiten Zähler, installieren darf. Gibt es dafür eine verbindliche “Auskunftstelle”?

Die weiteren Schritte würde ich dann angehen.

Ja, wie geschrieben, dein Netzbetreiber.

Halte ich für unwahrscheinlich, dass du eine brauchbare Antwort, von wem auch immer bekommt. Die Antwort wird zu 99 Prozent "nein, darfst du nicht machen" lauten.

Hallo!

Ich bin aus Österreich und da ist es so das Du auch mehrere Balkonkraftwerke verwenden kannst, allerdings darfst Du in Summe nicht die 800W überschreiten.

lg
Racer

Ein BKW pro Zähler

sagt jedenfalls ein Netzbetreiber, den ich im Netz gefunden habe.

Verbindliche Auskünfte können vom Netzbetreiber kommen, im Zweifelsfall bei der Bundesnetzagentur nachfragen.

Ein BKW kann durchaus aus 2 WR bestehen, aber in Summe nur 800 VA Einspeiseleistung.

Und das sagt uns was?

Es geht dem TE doch genau darum 2x800W über zwei Zähler zu verarbeiten. Im Link steht unter Vorgaben in der zweiten Zeile doch:

Vorgaben

  • Die Leistung der Steckersolaranlage ist auf maximal 800 W begrenzt.

  • Die Modulleistung darf maximal 2 kWp (Kilowatt-Peak) pro Zähler betragen.

das kam zwischenzeitlich von der Bundesnetzagentur u.a. als Antwort:

vielen Dank für Ihre Anfrage an die Bundesnetzagentur. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen keine konkrete Rechtsberatung leisten darf, sondern mich auf allgemeine Hinweise beschränken muss.

Nach über zwei Monaten bekam ich vom Netzbetreiber endlich eine Antwort:

vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir erhalten haben.

Ihre Anfrage konnten wir leider nicht sofort bearbeiten. Für die verzögerte Antwort entschuldigen wir uns bei Ihnen.

Ein Anschluss eines Balkonkraftwerks an den getrennten Wärmestromkreis ist grundsätzlich nicht zulässig und technisch nicht vorgesehen. Der Wärmestromkreis ist kein allgemeiner Haushaltsstromkreis, sondern dient ausschließlich dem Betrieb der angeschlossenen Heizgeräte.
Zudem ist der Wärmestromkreis meist zeitlich geschaltet (z. B. Sperrzeiten durch den Netzbetreiber), sodass eine Einspeisung aus dem Balkonkraftwerk in diesen Kreis nicht erlaubt ist.

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als Ergänzung dazu:

In der Antwort des Netzbetreibers ist kein Verweis auf Gesetze oder Paragraphen - ist das reine Willkür?

TAB des Netzbetreibers reicht. Das ist ja ein Sondertarif. Strom-Ein, wenn genug da ist. Guerillamäßig könnte man den Stromverbrauch der Wärmepumpe reduzieren, wenn die läuft. Dann wäre ein von der WP gesteuerter Inverter Teil der Heizung.

Das ist schon interessant. Dann könnte man den Haushaltsstrom abmelden, und nur den Heizstrom für die WP nutzen, und eine Inselanlage auf dem Grundstück betreiben, da ein Anschluss an den Heizstrom ausgeschlossen ist. Das hilft schon mal weiter, und spart einen Haufen Geld.

Ob das wiederum so wirklich zulässig ist, wage ich zu bezweifeln - auch wenn es sehr schön wäre ^^

“Oh-Ähm- das ist meine Solarheizung … :smiley:


Es gibt eh schon Klimas mit PV-Anschluss. Wär das gleiche