Wahrscheinlich gibt es schon ein Thema, finde es aber nicht. Sry.
Ausgangssituation:
Ich betreibe eine PV mi 9Kwp welche ich um
Ein Balkonkraftwerk mit 1.8kwp und 800w Wechselrichter ergänzt habe.
Plan:
Ich würde gerne ein zweites Balkonkraftwerk mit Speicher anschließen was meinen Strombedarf Nachts mit abdeckt. Idee war dies intelligent zu steuern. Tagsüber läuft das BKW im Inselbetrieb und wenn Abends kein Strom mehr vom Balkonkraftwer1 kommt schaltet der Speicher des Balkonkraftwerks 2 zu.
Problem:
Auf der Seite vom Netzbetreiber steht. Nur ein Balkonkraftwerk zulässig. Ich meine aber das mehrere an separaten Stromkreisen erlaubt sind wenn sie nicht mehr als 800W zusammen einspeisen.
Jetzt die Frage
Was ist richtig, funktioniert das und wie wäre eine Einschätzung?
Vielen Dank.
Aber das wird nichts. Die beiden BKW sind viel zu weit auseinander. Ich denke auch eher an 8h Einspeisung und dann nur die Grundlast vom Haus. Ob das wirklich lohnt steht auf einem anderen Blatt. Sehen wir es eher als Hobby.
Für mich ist da das dürfen gerade spannender. Wenn der Netzbetreiber sagt es darf nur eins angeschlossen werden die Gesetzesgebung aber mehr als eins erlaubt. Wer sticht dann? Und zähl eine Inselanlage tagsüber dann als angeschlossen wenn sie praktisch durch Unterbrechung beispielsweise Schaltbare Steckdose nicht verbunden ist
Das ist eine Grauzone. Ein BKW mit 2 Wechselrichtern a 400W dürfte niemanden stören, aber 2 ausgewachsene BKWs mit je 800 W, die abwechseln einspeisen, wird schwierig.
Der TE möchte ein weiteres BKW vereinfacht anmelden.
Ich sehe da Null Grauzone in Bezug auf Rechtsanspruch, die Vorgaben sind eindeutig: 800 VA. Auch keine Argumente pro zweitem BKW. Der VNB kann abweichend davon mehr zulassen (freie Vertragswahl), muß er aber nicht.
Wer den Segen der offiziellen Zulassung erhalten will, muss es selbst ausprobieren. Oder eben ohne machen oder sein lassen.
Nein, dass ist maximal grün. Die Vorgaben hierzu waren eindeutig. Gab halt ein Förderprogramm was ich mitgenommen habe. Aber ist ja auch hier interessant wie die Meinungen zum Thema auseinander gehen. Schreibe den Netzbetreiber an...wäre vielleicht auch mal ein Beitrag für unsere Akkudoktor das ganze Thema mal zu beleuchten.
Der legal interessante Punkt ist dein Nachweis, dass die Balkonkraftwerk-Technik immer nur maximal 800W herstellt. Wenn das einfach akzeptiert wird, super.
Wenn ich 2 800 VA WR alternierend benutze, habe ich doch nur 800 VA Einspeiseleistung zu jedem Zeitpunkt. Ich sehe nichts im Gesetz, was das definitiv ausschließt. Da steht sogar ein oder mehrere Solarsteckergeräte mit einer Gesamtleistung von 800 VA.
Könnte man auch weiter treiben und 10 Wechselrichter mit 800 VA im Wechsel betreiben. Oder heute den und morgen den anderen oder an jedem Wochentag einen anderen. Hauptsache nicht gleichzeitig >800 VA.
Klar hat so keiner gedacht, als das Gesetz beschlossen wurde. Aber das heißt ja nicht, dass man es nicht machen könnte.
Abgesehen davon, daß er zwei BKW vereinfacht anmelden möchte, sehe ich hier zwei BKW gleichzeitig am werkeln - das eine speist direkt ein, das andere lädt den Akku.
Die Regelung sagt nicht 'max. 800 W einspeisend', sondern max 800 VA Wechselrichterleistung vereinfacht anzumelden. Es wird auch gleichzeitig erzeugt.
Anders wäre es, wenn die Akkus tagsüber per Laderegler geladen werden (Insel) und dann nachts ins Hausnetz/öffentliches Netz entleert werden.
Die Insel kann selbstverständlich auch μWR enthalten.
Ein Rechtsanspruch auf vereinfachte Anmeldung gegen den VNB besteht nur bis 800 VA Wechselrichterleistung - das hat mit gleichzeitiger Einspeisung Null zu tun. Was der VNB letztendlich akzeptiert, ist eine andere Sache - ich gehe aber davon aus, daß die meisten VNBs nur das nötigste zulassen.
Das gleichzeitig mehrere betrieben werden können kann man weitgehend plausibel durch einen fix verbauten AC Umschalter 0 1 2 ....n (Drehstrom Bauart) verhindern.
Auch ein simples Relais kann 1 oder 2 über den Umschaltekontakt.
Klar könnte ich immer noch irgendwo nicht sichtbar eine Überbrückung machen. Der Verteilerkasten ist ja weitgehend frei zugängig.