2) Abschaltung bei Netztrennung. Sicherheitsfunktion.

Die Abschaltung bei Netztrennung dient 2 verschiedenen Zwecken:

  1. Keine Einspeisung ins Netz, wenn die Leitung "auf der Strasse" ausgeschaltet wurde, um daran zu arbeiten.

  2. Kein Spannung auf den Kontakten eines Schukosteckers, wenn er gezogen wird, damit niemand einen Schlag bekommen kann.

zu 1) Diese Forderung gibt es an jeden Wandler seit den 90er Jahren, weil das schon nach kurzer Zeit ins Normenwerk aufgenommen wurde. Umso unverständlicher ist das ewige Theater um den Schukostecker.

Erfüllen dürfte das jeder Wandler, denn in diesem Falle ist es nicht eine Netztrennung des Wandlers an sich, sondern ein Trennung der Zuleitung entfernt vom Wandler (im Sinne ausserhalb des Hauses, andere Häuser noch angeschlossen, aber stromlos). Es bleiben also Verbraucher angeschlossen, die jede Art von Restleistung oder Blindleistung belasten und zu null bringen. Und in dem Fall schafft das auch jeder Chinesenwandler in kürzester Zeit. Ganz einfach, weil zumindest ein kleiner Wandler unter 1 KW mit der Summe aller Restlasten von der Strasse aus gesehen weit überfordert ist. Da schaltet nicht nur die Netzerkennung ab, sondern auch die Überstromsicherung der Endstufe.

Zu 2) Die Forderung nach dem Wielandstecker hat ja eine Vorgeschichte.

Die begann in den 90ern damit, dass Wandler (Zum Teil) einen dedizierten N un P (Null und Phase) Anschluss hatten. Das macht es logisch, dass man den Schukostecker verboten hat. Den Kaltgerätestecker hat man auch verboten, der ist zwar verdrehsicher, hat aber keinen für Null und Phase vorgesehenen Stift.

Da kam dann in der Folgezeit, als die Guerllia Zeit begann, der Wielandstecker raus, das war die Chance. Die Wandler schalteten zwar längst alle aus, aber man kann ja nie wissen.

Für diese Forderungen beruft man sich auf den VDE, der für solchen Sachen einen Stand der Technik definiert, den man allgemein als aktuellen Standard ansieht.