§14a > Empfehlung für 3 Verbrauchseinrichtungen: Stromspeicher, LL-Wärmepumpe, Warmwasserboiler

Hallo,
ich saniere mein elterliches Wohnhaus und werde nach Abschluss der Sanierung 5 Wohneinheiten haben.
Jede Wohneinheit wird mit einen dedizierten Warmwasserboiler und mind. 2 LL-Wärmepumpen ausgestattet sein.
Zusätzlich werde ich eine PV-Anlage und Stromspeicher einbauen.
Die Warmwasserboiler werden mit einer Stufenregelung zur bestmöglichen Nutzung der PV-Überschüsse ausgestattet.
Eine Erweiterung der Anlage um 2x 11kW Wallbox zu einem späteren Zeitpunkt ist denkbar.
Die gesamte Anlage inkl. aller Geräte wird mittels EMS (Akkudoktor-EOS) gesteuert.

Hinsichtlich § 14a EnWG habe ich folgende Fragen:

  • Ist es möglich, LL-Wärmepumpe und Warmwasserboiler als eine steuerbare Verbrauchseinrichtung zusammenzufassen?
  • Ist es sinnvoll, einen gemeinsamen Zähler für Warmwasserboiler und LL-Wärmepumpen zu nutzen? Man könnte dann für diese Verbraucher einen Wärmestromtarif abschließen.
  • Ist es richtig, dass für die Ermittlung der verringerten Netzentgelte die Gesamtheit aller Verbrauchseinrichtungen herangezogen wird und nicht Stomspeicher und Wärmeerzeuger getrennt?

Gruß
Thomas