Guten Tag an dieses Forum,
ich lebe in eine einem Mehrfamilienhaus mit 10 Parteien und wir sind alles Eigentümer. Irgendwann in den 2010er-Jahren wurden an den Garagenplätzen 16A CEE-Steckdosen installiert.
Da ich mir ein E-Auto zugelegt habe, wollte ich die CEE-Dose nutzen, um das Auto zu laden, also besorgte ich mir eine mobile Wallbox "go-e Gemini flex". Mein Nachbar erklärte mir, das es wohl besser sei, wenn ich einen Elektriker mal über die vorhandene Installation schauen lasse, ob die Leitung für eine derartige Dauerlast geeignet ist.
Also war ein Elektrofachbetrieb bei mir und hat daraufhin folgende Arbeiten durchgeführt: Austausch der vorhandenen Leitung von 5x2,5mm² in 5x6mm². Einbau einer "Schützschaltung" sowie Einbau eines Steckplatzes für irgendein Steuergerät, welches der Netzbetreiber momentan wohl sowieso (noch) nicht hat.
Für die Anmeldung habe ich mich auf die Webseite des Netzbetreibers begeben und dort leider kein Formular und auch sonst keinen Hinweis auf eine Anmeldung oder ähnliches entdeckt. Auf der Webseite des ADAC steht, man könne auch eine formlose Anmeldung machen, weil diese wohl nicht gesetzlich geregelt ist.
Deswegen schickte ich eine Mail an meinen Netzbetreiber und habe ihm mitgeteilt, dass ich also eine 11kW-Wallbox, Modell go-e ... eingesteckt habe in die vorhandenen CEE-Dose. Die fachgerechte Installation erfolgte durch die Fa. XXX (Meisterbetrieb).
Heute bekam ich eine Mail meines Netzbetreibers:
"Damit Ihre Ladestation ordnungsgemäß ans Stromnetz angeschlossen werden kann, ist die Anmeldung durch einen qualifizierten Elektroinstallateur erforderlich. Sowohl stationäre Ladestationen als auch mobile Ladeinfrastruktur müssen gemäß § 19 Abs. 2 der NAV bei uns, Ihrem örtlichen Netzbetreiber, gemeldet werden. Bitte gehen Sie auf Ihren Installateur zu und beauftragen diesen mit der Anmeldung der Ladestation über unser Netzportal: www...."
Ok, ich habs kapiert, sie wollen eine Anmeldung durch meinen Installateur, ich habs kapiert.
Aber weiter heisst es: "Bevor Sie eine elektrische Ladestation oder andere Sonderverbrauchsgeräte in Betrieb nehmen, bedarf es grundsätzlich der vorherigen Beurteilung und Zustimmung durch uns als Ihren Netzbetreiber.". Und genau hier steige ich aus. Anmelden heisst für mich Bescheid sagen. Mein Netzbetreiber macht aber offensichtlich aus "Anmelden" eine Art außergesetzliches Genehmigungsverfahren, denn "vorherige Beurteilung und Zustimmung" heisst für mich, ich muss vorher um Erlaubnis fragen.
Hat hier irgendwer Erfahrungen oder Ahnung von der Materie? Darf ich jetzt mein Auto über die (aufgepimpte) CEE-Dose laden oder muss ich weiterhin eine öffentliche Ladestation nutzen?
Ratlose Grüße vom
Hustnguzzi