@jay Soweit mir bekannt ist, das ist auf jeden Fall in Rheinland Pfalz so, dürfen 18Meter Grenz bebaut sein. Das war auf jeden Fall 2008 so, Dabei hat das Bauamt alle Gebäude welche auf der Grenze stehen (Scheune, Stall usw) zusammen gerechnet und bei meinem Garagenwohnraum Anbau dazu gezählt. Ich konnte ohne Probleme eine Garage mit hinterem Wohnraum Anbau an mein Haus anbauen. Ebenso kommt sowieso nie jemand nachschauen, habe ich noch nie gehört. Und zu dem das muß man dann Abreißen, das gab es hier auch noch nie, bekommst vielleicht ein Schreiben welches man aber ignoriert und nach 20 Jahren kommt dann auch keine Nachfrage mehr. Das Problem von heute ist, das viele Obrigkeitshörig sind und wer obrigkeitshörig ist will auch jemanden unter sich haben. Denkt mal darüber nach.