Potentialausgleich bei Mikrowechselrichtern - Unterkonstruktion und Modullen

Ich habe eine EEG-Mikrowechselrichteranlage. Der Elektriker sagte, dass hierfür kein Potentialausgleich des Untergestells notwendig ist (das Gebäude hat keinen äußeren Blitzschutz).

Auf meinen Wunsch hin angeschlossen über FI, falls mal was mit dem AC-Kabel ist. Der Eli hätte es von sich aus ohne gemacht.

Ich finde es hört sich so an, als wolltest Du hier im Forum die Absolution für Deine gewählte Installation bekommen.
Ich würde immer einen Potentialausgleich legen, ich weiß, das das früher (=irgendwann vor 2010) nicht immer gemacht wurde, aber wir bauen bei jeder (!) UK einen Potentialausgleich. Auch bei den doofen zwei Modulen auf der anderen Seite des Kamins. Laut Norm ist der Funktionspotentialausgleich meines Wissen nach in min 4qmm auszuführen, wenn die Anlage nicht in den Blitzschutz mit eingebunden wird (wird bei Unterschreitung von Trennanständen zum Blitzschutz notwendig). Ich habe von einem Gutachter gehört, daß das nicht mit grün gelbem Mantel gemacht werden darf, aber das habe ich bisher nicht nachvollziehen können.
Edit: was der Potentialausgleich auch noch ermöglicht, ist der dann funktionierende Test beim WR Start, ob Fehlerströme auftreten. Wenn die Isolationsmessung des WRs meckert, ist nämlich was nicht gut in Ordnung, z.B ein Modul defekt oder Marderverbiss an den Kabeln
Tut doch wahrscheinlich nicht wirklich weh, den noch zu machen, ein paar Meter 6qmm und einen Rorkabelschuh und fertig.