Insel mit Netznachladung legal?


Heisst, solange kein Wechselrichter einer "Insel" vorhanden ist, der AC-seitig angeschlossen" ist? Eine AC-seitige "Verbindung" ist durch das Ladegerät ja schon gegeben.
Meldest du dein akkuschrauber Ladegerät auch an?
Oder dein Rechner USV?
Das war mehr eine Konkretisierung was "AC-seitige Anbindung" bedeutet. Inzwischen bin ich ja beruhigter und habe sogar schon die ersten Teile für die Insel bestellt und freue mich schon auf den Aufbau...

In dem Moment, wo du mit einem Ladegerät mit Netzstrom den Speicher lädst, bist du mit dem Netz verbunden.

Ausserdem beziehst du Netzstrom, und dann ist doch folgender Absatz zutreffend.

Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss.

In dem Moment, wo du mit einem Ladegerät mit Netzstrom den Speicher lädst, bist du mit dem Netz verbunden.

nein
100mal hab ich schon drauf hingewiesen link ist in der signatur

ein akku ladegerät ist keine PV!

aber wir können das hier gerne noch mal ausdiskutieren

Nur weil irgend ein Redakteur das so lapidar schreibt, ist es noch lange nicht richtig.

doch ist es

Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss.
Muß ich jetzt auch meine Autobatterieladegeräte für die Autobatterien (für die Autos, also für Brumm-Brumm) beim VNB anmelden?

Geräte, die nicht einspeisen, sondern nur verbrauchen, nennt der Elektrofachmann passend Verbraucher und die muß man nicht anmelden. Weder Ladegeräte für die Autobatterie, noch für's Handy, DSLR oder ähnlich. Warum nicht? Weil dem VNB in dem Sinne durch den Anschluß kein Schaden entsteht. Jedenfalls habe ich noch keine Meldungen vernommen, daß irgendwo das Netz durch Schieflast zusammengebrochen sei, weil irgendwelche Leute ihre Autobatterien oder ihre Solarbatterien (womöglich noch beide in AGM-Technik) nachladen. :x

Eine Meldung bei Einspeisung kann ich nachvollziehen, aber nicht beim Anschluß eines reinen Verbrauchers.

Daniel
Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss.
Muß ich jetzt auch meine Autobatterieladegeräte für die Autobatterien (für die Autos, also für Brumm-Brumm) beim VNB anmelden?
hat sich einer eigentlich schon mal den spaß mit dem netzbetreiber gemacht? :lol:
Muß ich jetzt auch meine Autobatterieladegeräte für die Autobatterien (für die Autos, also für Brumm-Brumm) beim VNB anmelden?
hat sich einer eigentlich schon mal den spaß mit dem netzbetreiber gemacht? :lol:
Ich denke, mit einem mobilen Akku (Autobatterie, die Chemie spielt da keine Rolle, also es ginge auch LiFePO4) könnte man das lösen. Also Du stellst Dir in den Keller oder in den Abstellraum zuerst mal das Auto, dann für den Akku vielleicht noch einen Anhänger dazu, Batterie oben drauf und damit ist das Ding nimmer vom Auto in der Garage zu unterscheiden. (Ich bin sicher, daß den VNB solche Kleinigkeiten wie fehlender TÜV nicht sonderlich interessieren.) Das ganze schließt Du nun an das Ladedingenskirchen an und schon können die Dir nichts mehr. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Daniel

Heisst, solange kein Wechselrichter einer "Insel" vorhanden ist, der AC-seitig angeschlossen" ist? Eine AC-seitige "Verbindung" ist durch das Ladegerät ja schon gegeben.
Meldest du dein akkuschrauber Ladegerät auch an?
Kommt drauf an, wenn dein Akkuladegerät 12kW übersteigt, muss es laut TAB angemeldet werden :D

Das Akkuladegerät hier hat übrigens nur 8kW

https://easunpower.com/products/easun-power-8000w-solar-inverter-500v-pv-48v-230vac-pv-array-2-x-80a-mppt-solar-charge-controller-built--in-wifi-bms-support-ship-from-eu
In dem Moment, wo du mit einem Ladegerät mit Netzstrom den Speicher lädst, bist du mit dem Netz verbunden.

Ausserdem beziehst du Netzstrom, und dann ist doch folgender Absatz zutreffend.

Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss.
Wie ich schon weiter oben schrob, könnte ich die Anlage gar nicht korrekt anmelden, denn eine Anlage ohne Einspeisemöglichkeit kann ich nicht eintrage, weil

in der Maske "Eigenschaften der Einheit" wird nach "Volleinspeisung oder Teileinspeisung" gefragt. "Keine Einspeisung" ist nicht möglich
Das bestätigt in meinen Augen die Aussage, dass die Meldung einer solchen Anlage nicht nötig (und auch nicht vorgesehen) ist. Und eine Einspeisung könnte ich nur bewerkstelligen, wenn ich den Phoenix z.B. gegen einen Multiplus (II) tausche, was für mich schon ein höherer technischer (und finanzieller) Aufwand wäre.

:D Wenn die Vorraussetzung für eine Insel ist, dass ÜBERHAUPT keine Verbindung zum öffentlichen Netz bestehen darf, dann verlange ich, dass ab sofort auch Sylt nicht mehr Insel genannt werden darf, denn Sylt hat auch eine dauerhafte Verbindung zum Festland, es ist damit allenfalls eine Halbinsel :D

Uuh, ein neuer Begriff.

Halbinsel :lol:

Hallo VNB, ich möchte gerne meine Halbinsel anmelden. Wo ist das Kästchen dafür?

netzbetreiber:
#&%§!/*&%"

Uuh, ein neuer Begriff.

Halbinsel :lol:

Hallo VNB, ich möchte gerne meine Halbinsel anmelden. Wo ist das Kästchen dafür?
Nunja, schon Asterix wusste, dass man Bürokraten am besten mit ihren eigenen Waffen bekämpft.

Also sollte man eine ernsthafte harte Initiative starten, um Halbinseln anmelden zu können.

(Wie? Sie wissen nicht, was eine Halbinsel ist? Werden ihre Vorschriften denn von komplett Ahnungslosen verfasst?)

Die Sache ist ganz einfach zu lösen: Entweder kann man das mit der Halbinsel auf den Webschnittstellen eintragen oder aber, wenn deren Webprogrammierer dafür zu **** waren und es nicht funktioniert, schickt man der BNetzA und/oder dem VNB das Ding formlos per Einwurfeinschreiben zu - dann haben die nämlich den schwarzen Peter. :angry:

Und dazu gleich ein formloses Begleitschreiben, daß deren Webschnittstelle fehlerhaft sei und die Daten bei korrekter Eingabe nicht erfassen könne. Kinners, da wäre ich knallhart.

Daniel

Hallo Zusammen,
ich bin neu hier im Forum und beschäftige mich seit einer Weile ebenfalls mit dem Gedanken mir Solar aufs Dach zu machen. Da aber die Kosten aktuell für eine offizielle Anlage für mich finanziell nicht machbar sind und man darüber hinaus sowieso keinen Installateur findet, der da in nächster Zeit dazu kommt, würde ich das gerne in DIY tun. Balkonsolar mit 600 W ist zwar „nice to have“, aber ich würde gerne etwas mehr drauf packen mit Akku das eben auch kurzzeitig als „Notstrom“ arbeiten kann.
Das Problem ist bei DIY mit > 600W aber die Anmeldung. Und daher wäre es durchaus sinnvoll, eine Möglichkeit zu haben das ganze ohne viel Bürokratie trotzdem im einigermaßen hellgrauen Bereich umzusetzen.
Der Punkt ist natürlich der, wenn man eine Anlage so aufbaut, dass gar nicht eingespeist werden kann fehlt hierfür schon mal die Möglichkeit das überhaupt beim MaSdR zu melden. Dann würde aber theoretisch auch die Größe der Anlage und der Aufbau keine Rolle spielen. Wenn man z.B. mit einem Hybridwechselrichter das ganze Haus versorgt, dann wäre das vom Prinzip nichts anderes als ein Ladegerät mit Wechselichter in einem Gerät an einer „Halbinsel“. Man wäre dann ja definitiv bei „Keine Einspeisung“ was man aber wiederum im MaSdR nicht eintragen kann…

Man wäre dann ja definitiv bei „Keine Einspeisung“ was man aber wiederum im MaSdR nicht eintragen kann…

dann mach doch einfach
heutzutage macht man einfach das worauf man lust hat :D
Man wäre dann ja definitiv bei „Keine Einspeisung“ was man aber wiederum im MaSdR nicht eintragen kann…
So weit bin ich noch nicht, aber dem Lesen nach gibt es wohl nur Voll- und Teileinspeisung. Ich weiß (noch) nicht, ob man bei Teileinspeisung nicht einfach als Leistung "0 W" angeben kann, denn das würde das Problem lösen. Vielleicht können andere dazu etwas sagen, die das schon mal im MaStR versucht haben.

Daniel
dann mach doch einfach
heutzutage macht man einfach das worauf man lust hat :D
Grundsätzlich neige ich auch dazu. Solange man alles sicher baut.
Bleibt nur die Sorge, dass irgendwann ein geldgieriger Anwalt auf die Idee kommt, hier reihenweise Abmahnungen zu versenden. Davon habe ich bisher allerdings auch noch nie etwas gehört was wiederum auch ein Gefühl für das Risiko gibt. Trotzdem wäre mir ein "legale" Weg lieber. Aber bei >600W sehe ich da kaum eine Chance. Wäre daher echt interessant, ob sowas schon mal jemand gemacht hat und evtl. doch irgendwie mit vertretbarem Aufwand angemeldet bekommen hat. Ohne gleich den kompletten Sicherungskaten tauschen lassen zu müssen.
Bleibt nur die Sorge, dass irgendwann ein geldgieriger Anwalt auf die Idee kommt, hier reihenweise Abmahnungen zu versenden.
Dazu müßte der Abmahnanwalt ja erst einmal zwingend Kenntnis davon haben. Also solange Du Deine Anlage beim MaStR anmeldest, kann Dir nichts passieren. Sollte die MaStR-Datenbank einen Softwarefehler haben, würde ich die BNetzA davon per Einwurfeinschreiben in Kenntnis setzen und der Rest wäre mir schnuppe. Denn Deiner Bürgerpflicht hättest Du dann hinreichend genügt. :thumbup:

Daniel
Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss.
Das hiesse, wenn ich mir sowas hier kaufe:
https://i.ibb.co/mzV738j/525093-B0-B1-FD-4805-8-A5-D-E08-AF62-D146-F.jpg
… und mit mach hause nehme habe ich keine Insel. Was hätte ich dann?