HILFE! Anmeldung Balkonsolar in Düsseldorf

Ich habe heute mal mit einem Anwalt telefoniert. Er war auch der Meinung das es keine Rechtsgrundlage dafür gibt, und hat mir geraten mal bei der Netzgesellschaft zu fragen auf welche kommunale Satzung die sich beziehen. Das habe ich jetzt mal gemacht und mal gucken was sie antworten werden

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Fazit: Man braucht in D einen Anwalt, um eine Balkonsolaranlage zu betreiben.

Wenn das nicht ein Beweis für Überbürokratisierung ist.....

Zufällig heute eine Bericht im TV gesehen.

Ein Firmeninhaber hat auf dem Firmengebäude eine Solaranlage installiert.

Gesamtdauer 3 Jahre, das Genehmigungsverfahren füllt 14 Aktenordner.

Von den diversen kursierenden Balkonkraftwerk-Anmeldeformularen ist das schon eines der nervigsten, aber insgesamt finde ich es gar nicht so katastrophal. Wenn man mal genauer liest, dann musst Du bestätigen, dass

  • Du Dir eine Wieland-Steckdose vom Elektriker hast einbauen lassen (3. Punkt)

  • Der Elektriker im Zuge dessen den Endstromkreis, in dem sich die Wieland-Steckdose nun befindet, geprüft und im Hinblick auf die Belastbarkeit der Leiter für tauglich befunden hat (4. Punkt).

Ich lese da NICHT, dass ein Elektriker das Balkonkraftwerk an sich irgendwie prüfen oder auch nur anschauen müsste. Es geht einzig und alleine um die Hauselektrik bis einschließlich zur Wieland-Steckdose. Alles andere, was danach kommt, geht ohne Elektriker. Insbesondere darfst Du den Elektriker auch kommen lassen, wenn das Balkonkraftwerk noch gar nicht angeschafft ist. Er baut Dir nur die Wieland-Steckdose ein und geht wieder, danach holst Du Dir erst das Balkonkraftwerk.

Somit könntest Du die Wieland-Steckdose auch vor 4 Jahren vorsorglich haben einbauen lassen, und erst heute hast Du Dir das Balkonkraftwerk geholt. Für Handwerkerrechnungen gilt bei Privatpersonen nur eine Aufbewahrungsfrist von 2 Jahren ab Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung gestellt wurde. Eine Rechnung von vor 4 Jahren darfst Du heute legal bereits weggeschmissen haben. Und wenn heute jemand fragt, welcher Elektriker das vor 4 Jahren denn war, dann kann man schon mal Erinnerungslücken haben wie der Bundeskanzler...

Kurzum: Solange Du wirklich eine Wieland-Steckdose im Haus hast und das Balkonkraftwerk dort angesteckt ist, sehe ich wenig Angriffspunkte. Nur mit einer SchuKo-Steckdose wäre es halt schlecht...

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@alexx

Sehr interessante Ausführung ?

tatsächlich habe ich die Immobilie erst letztes Jahr gekauft demnach hätte die wielandsteckdose schon vorhanden sein können?

Habe das balkonkraftwerk über eine wielandsteckdose (aufputz) angeschlossen da die Stadt Düsseldorf das für die Förderung haben möchte. Fand ich jetzt nicht besonders schlimm.

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So hätte ich es auch gemacht. Ich bin mal gespannt, was dabei herauskommt.

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Na dann ist doch super :slight_smile:

Damit hast Du quasi "Narrenfreiheit", wenn jemand Vorwürfe wegen der E-Installation erhebt. Die Antwort lautet dann immer: War ich nicht, war der Vorbesitzer!

Lies' Dir das Formular, insbesondere die oben genannten Unterpunkte 3 und 4, nochmal aufmerksam durch. Meines Erachtens machst Du damit keinerlei Zusicherungen, die über den Zeitpunkt der Montage der Wieland-Steckdose hinausgehen. Und deren Installation muss wohl noch der Vorbesitzer veranlasst haben, weil bei Deinem Einzug war sie ja schon drin :slight_smile:

In dem Sinne sehe ich da wenige Risiken, das Formular zu unterzeichnen...

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Also ich hätte es einfach nicht angemeldet und den Jahreswechsel abgewartet......

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Dann hast du die Wieland jetzt erst zufällig gefunden?

Ein echter Glückspilz....

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das könnte ich auch noch machen. Nervt mich halt nur weil ich den Mist gern erledigt haben möchte

So ich habe eine Antwort vom Netzbetreiber…

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Stecker muss die Schutzziele der DIN VDE V 0100-551-1 und DIN VDE 0140-1 erfüllen.

Dabei handelt es sich um gültige Normen, an denen Wir uns entsprechend orientieren müssen.

Die dort definierten Schutzziele sind zu erfüllen, ein Schuko-Stecker erfüllt diese nicht.

Wenn ein vorhandener Stromkreis genutzt werden soll, muss ein Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) prüfen, ob die Leitung für die Einspeisung ausreichend dimensioniert ist. Evtl. muss hier die vorhandene Sicherung gegen eine kleinere Sicherung getauscht werden, um den Stromkreis vor Überlastung und vor Brand zu schützen. Der normativ geforderte Austausch der Haushaltssteckdose (Schutzkontaktsteckdose) gegen eine spezielle Energiesteckdose, aber auch eine feste Installation muss durch ein Vertragsinstallationsunternehmen ausgeführt werden.

Gerne informieren Sie sich auf unserer Homepage:

Steckerfertige Erzeugungsanlagen (netz-duesseldorf.de)

Dabei orientieren Wir Uns an gültigen VDE-Normen und nicht um eine kommunale Satzung.

Leistungserhöhung von 600W auf 800W, die Verwendung einer Schukosteckdose oder andere Vereinfachungen sind zum Teil beim VDE im Gespräch. Um gültige Normen handelt es sich dabei jedoch nicht.

Sollte sich dort etwas ändern, werden Wir zeitnah unsere FAQs entsprechend anpassen.

Diese Auskunft vom Netzbetreiber gibt -jedenfalls meines Wissens- die Vorgaben des VDE korrekt wieder.

Für Deinen Fall sehe ich darin aber kein Problem. Bekanntermaßen war die Wielandsteckdose ja bereits vorhanden, als Du das Haus erworben hast. Eine Rechnung über den Einbau hat Dir der Vorbesitzer leider nicht übergeben, möglicherweise ist deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist auch längst verstrichen. Das Installationsunternehmen, das den Einbau seinerzeit vorgenommen hat, kannst Du daher leider nicht namentlich benennen. Der Stromkreis, in den die Wielandsteckdose eingebaut wurde, wurde ganz bestimmt auf Tauglichkeit überprüft, ansonsten hätte das Unternehmen die Wielanddose ja auch gar nicht eingebaut. Und wer weiß - vielleicht wurde in genau diesem Stromkreis ja tatsächlich der 16A-Sicherungsautomat gegen einen mit 10A Nennstrom getauscht. Das wäre ein starkes Indiz dafür, dass hier sehr gründlich gearbeitet wurde. Schau' am besten mal genau in den Sicherungskasten, ob da nicht irgendwo eine 10A-Sicherung zwischen den ganzen normalen 16ern ist :slight_smile:

Fazit: Passt doch alles! Balkonkraftwerk in die vorhandene Wielandsteckdose stecken, Formular ausfüllen, unterschreiben und abschicken.

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Jetzt muss ich mal aufgrund der Absurdität nachfragen: Wenn jetzt der 01.01.2024 wäre, dann würde man die Anlage einfach in Marktstammdatenregister eintragen und alle wären glücklich? Niemand würde Kopfschmerzen wegen irgendwas haben? :smiley:

Immer wieder die gleiche Masche. Ich kenne einige, die diesen Unsinn nicht mitgemacht haben. Einfach ein Standard-Formular für die Anmeldung nutzen und sich weigern, irgendwas anderes auszufüllen. Was will der Versorger dann machen? Die können nichts machen, müssen es so akzeptieren. Weil ihre Forderungen gar nicht durchsetzbar sind.

Hier inkl. Formular. Beim Zähler die zweite Option nutzen:

https://www.pvplug.de/meldung/

Bleibt zu hoffen, dass das kommt. Weiß gar nicht, wie der Stand da derzeit ist und ob das wirklich schon zum 1.1.24 kommt.

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Was soll da wie kommen? Qu'est que c'est?
Mitte 2024 soll bekannt werden was das ist, was man da vereinfacht an nur einer Stelle anmelden können wird.
Irgendwann werden die Normen und TABs angepasst …
Noch irgendwanner wird das Produkt und die Dienstleistung gemäß neuer VDE XYZ-2025 käuflich zu erwerben sein.
?

Ich bin ehrlich gesagt etwas verwirrt. So wie ich es verstanden habe verlangt sogar die VDE das der stromkreislauf vorher geprüft werden soll/muss. Allerdings ist doch immer die Rede von steckerfertig und plug&play, und nicht von kaufen und von einem Elektriker einrichten lassen?

Das stimmt so nicht. Die haben lediglich eine Empfehlung gegeben, aber keine bindende Vorgabe.

So verfahren die meisten auch, die sich eins zulegen und so scheint auch die Rechtslage zu sein. Allerdings kann ein Vermieter durchaus fordern, dass sich das ein Elektriker anschauen muss und auf eine Wieland Einspeisesteckdose bestehen.

Bleibt zu hoffen, dass es da bald klarere rechtliche Regelungen gibt, die alles deutlich und unmissverständlich benennen, so dass auch kein Vermieter mehr mit abstrusen Forderungen um die Ecke kommen kann oder irgendein Netzbetreiber mehr fordert, als ihm zusteht.

Das ist schon richtig, Balkonkraftwerke sind steckerfertig und plug&play. Allerdings nur dann, wenn es sich um einen Wielandstecker handelt. Sobald eine Wielandsteckdose im Haus vorhanden ist, kann man einfach ein Balkonkraftwerk anstecken und betreiben.

So will es jedenfalls der VDE:

Zitat:

"2. Darf ein Stecker-Solargerät einfach an eine Haushaltssteckdose (Schutzkontaktsteckdose) angeschlossen werden?

Stecker-Solargeräte, die mit dem typischen Schutzkontaktstecker eingesteckt werden können, sind in Deutschland normativ nicht zulässig. Nach der Vornom DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1) ist eine spezielle Energiesteckdose zulässig"

Letzteres ist auch nicht erforderlich! Der Elektriker braucht das Balkonkraftwerk nie zu Gesicht zu bekommen. Das kannst Du ganz alleine an die Wielandsteckdose anstecken. Problem ist nur, wenn die Wielandsteckdose bauseits nicht vorhanden ist. Dann brauchst Du einen Elektriker, um selbige einbauen zu lassen, wobei dann auch die Tauglichkeit des Einspeisestromkreises überprüft und ggf. ein Sicherungsautomat mit geringerem Nennstrom eingebaut wird. Zu dem Zeitpunkt braucht das Balkonkraftwerk noch nicht vorhanden zu sein.

Insgesamt ist das bei uns in Deutschland ein riesen Mist. Es könnte so einfach sein, aber der VDE muss unbedingt künstliche Hürden aufbauen und seiner Klientel zusätzliche Aufträge verschaffen. Die allermeisten Balkonkraftwerk-Besitzer setzen sich wohl darüber hinweg und benutzen den SchuKo-Stecker. Aber damit bietet man rechtliche Angriffspunkte, vor allem, wenn man im Anmeldeformular die Einspeisesteckdose zusichern muss.

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@alexx Hallo alexx,

Der einbau einer Wielandsteckdose hat schon einen Sinn, obwohl ich von diesem Steckverbindung nicht überzeugt bin,

Der Herr von Wieland sind im Aufsichtsrad von VDE !Aber es würde bessere Steckverbinder geben, doch er hat einige

Vorzüge, Verpolungs-sicher, nicht sofort herausziehbar, und Berührungs-sicher gegen Rückspannung vom Wechselrichter.

Ich bin aus Bayern da sind die Vorschriften anders. Aber es hat schon seinen Grund warum ein Elektriker den Platz

Dieser Steckdose anschauen sollte, gehen wir davon aus das diese zb. in der nähe einer Küche liegt, vielleicht so in

der Mitte und da geht´s zur Balkonsteckdose, in der Küche laufen der Thermomix und ein Elektrogrill ca. 3300Watt

Dann kommen vom Balkon auch noch 800 watt. Das macht 4100 Watt aus, ist aber für ein 1,5mm Draht nicht

mehr tragbar, und trotzdem löst die Sicherung im Schaltschrank nicht aus, weil Diese nur durch den Strom der durch

die Sicherung fließt auslösen kann. Wer Diese VDE Verordnung zugelassen hat, hatte wohl niemals eine "Gründliche

Ausbildung als Elektriker" gemacht oder in der Berufsschule geschlafen.(Lobbyisten).Ich bin Elektromeister,

Nach meiner Einstellung gehört die Balkonsteckdose mit eigener Leitung zum Sicherungsverteiler geführt,

und mit einer eigener Sicherung zb.10Amp abgesichert, und dann auch gleich auf die richtige Phase geklemmt wird.

MfG der Elektrofuchs