Gerüchte: Kleinsterzeugungsanlagen bis 7kWp (statt 2kWp BKW) nun zulässig...?

VDE schreibt keine Gesetze.

Sehe nach der derzeitigen Diskussion keinen zwingenden Grund für die Verteilnetzbetreiber Ihre Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) zu ändern, damit ohne Meldung durch ein in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen Solaranlagen mit max 800W Einspeisung und über 2000 WattP sowie bis zu 7000 WattP angeschlossen und angemeldet werden können.

Unter § 8 Abs. 5a EEG stehen immer noch die 2000 Watt.

Mag aber sein, dass wenn ein Netzbetreiber einen Vorteil hat, so dass er zu Kompromissen bereit ist, beispielsweise wenn er für die eingespeisten kWh keine Vergütung zahlen muss.

Klar, könnte man versuchen in Petitionen jetzt eine Änderung des EEG zu fordern, damit ein neuer Abschnitt analog z.B. § 8 Abs. 5a aufgenommen wird.

Bin gespannt war passiert.

Das EEG muss nicht geändert werden. Weil EEG Paragraph 8 Absatz 5a ja nur erlaubt das wenn dieser Paragraph und Paragraph 3 Nummer 43 eingehalten wird die Meldung nur im Marktstammdatenregister erfolgen muss. Dieses schließt aber nicht aus, dass bei Abweichungen zusätzlich beim Netzbetreiber gemeldet werden muss.

Der TAB Musterwortlaut schreibt Meldung und Inbetriebnahme nach AR-N4105 ohne Versionsnummer.

Die TAB verweist auf Ausführung nach Punkt 4.2 der 4105, Punkt 4.4 der aktuellen 4105 schreibt es muss bei den 800er Anlagen statt 4.2 der 4.4 genutzt werden.

Die TAB verlangt Formular E8, damit konnten schon 600er Anlagen ohne Modulbegrenzung durch Laien beim Netzbetreiber gemeldet werden, dieses Formular gibt es nicht mehr und ist jetzt durch F9 ersetzt wurden. Punkt 5.5.3 der 4105 schreibt vor das bei den 800er Anlagen statt F9 das Formular F1.2 verwendet werden muss.

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Habe ich das geschrieben? Fakt ist, dass § 8 Abs. 5a wichtig ist:

zusätzliche gegenüber dem Netzbetreiber abzugebende Meldungen von Anlagen nach Satz 1 können nicht verlangt werden.

Damit kann der VNB nicht verlangen, dass die Anmeldung durch ein in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen muss.

So wie ich das verstehe: Der Verteilnetzbetreiber kann auch trotz Änderung des AR-N4105 weiter verlangen, dass für die Anlagen >2000 WattP und bis zu 7000 WattP Modulleistung und Einspeiseleistung max. 800 Watt, die Anlage normal angemeldet wird wie eine ganz normale Anlage. Mit der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) hat er auch entsprechende Möglichkeiten.

Bin gespannt wie sich die Verteilnetzbetreiber verhalten. Glaube persönlich nicht, dass sie ein Interesse haben die Modullleistung über 2000 WattP bei Anlagen mit 800 Watt Einspeiseleistung zu fördern.

Du hast geschrieben man könnte eine Änderung erwirken, darauf schrieb ich dass es nicht geändert werden muss.

Richtig, deswegen reicht bei Einhaltung EEG Paragraph 8 Absatz 5a und Paragraph 3 Nummer 43, ja die Registrierung im Marktstammdatenregister.

Streich die 7000, die 4105 mit dem vereinfachten Anschlussprozess für Kleinsterzeugungsanlagen, Kleinstspeicher und EZSE mit maximale 800VA begrenzt nicht auf 7000 Wp, es gibt keine Begrenzung in der 4105.

Ja, normal gemeldet mit dem vereinfachten Anschlussprozess für diese Anlagen mit Formular F1.2. Wie eben geschrieben, nach TAB Einhaltung der TAB Vorgaben.

Das kann und muss er sogar verlangen, weil ja die Meldung beim Netzbetreiber verpflichtetend ist wenn die Anlage nicht Paragraph 8 Absatz 5a und Paragraph 3 Nummer 43 entspricht.

Und noch das kleine Gedanken Experiment aus meinem letzten Video für dich:

Mit F1.2 kann der Laie auch anderen Anlagen melden, abweichend von PV. KWK Anlagen, Windkraft und reine AC Speicher.

Wieso sollte als NUR bei PV die Leistung der Module begrenzt werden, wenn meine KWK Anlage rund um die Uhr laufen kann, weil mir sooo kalt ist?

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Es ist echt ein Jammer, dass diese Norm nicht mit den 800W Einspeisung ins Versorgernetz durchgegangen ist. Dann hätten z.b. auch die zig-tausendfach verkauften Kleinstspeicher-Geräte wie Venus E, Venus D usw. vernünftig angemeldet werden können, einzig ein (sehr sinnvoller) Festanschluss wäre nötig gewesen.

So wie ich das verstanden habe, war es auch ursprünglich in der Norm so angedacht. So wie es jetzt gekommen ist, bringt es doch fast niemandem etwas. Was für eine Energieverschwendung - in mehrfacher Hinsicht.

Weil der VNB es verlangen kann. Und hat als schlagkräftiges Argument, dass er die Netzstabilität gewährleisten kann.

Ich gehe derzeit nicht davon aus, dass sich etwas ändert, wenn der VNB nicht gezwungen wird oder Vorteile für sich sieht.

So wie ich das verstanden habe ist genau das jetzt zum ersten mal über die vereinfachte Meldung nach F1.2 möglich. Aktuell könnte es noch an dem geforderten Einheitenzertifikat nach der neuen Norm des Speichers scheitern?

Laut EU Netzkodex sind Anlagen erst ab über 0,8 kW signifikant für die Stabilität des Netzes.

Da die 800er Anlagen mit einem CosPhi von 1 Arbeiten müssen, haben sie keine Auswirkungen durch Blindleistung, durch keine Spannungsstützung, also ein reiner dummer Wirkleistungsspeiser.

Gezwungen ist er doch, durch den beschriebenen Wortlaut der TAB.

Das ganze war nicht einfach bis es so formuliert war.

Nein, ist es nicht.

Die Begrenzung ist Erzeugungsleistung und nicht Einspeiseleistung.

Habe ich hier noch mal extra Erklärt:

In deinen Videos hattest du ja geschrieben, dass auch AC Speicher bis 800W Erzeugungsleistung nach F1.2 angemeldet werden können. Was ich in diesem Zusammenhang aber noch nicht verstanden habe ist, wie das alles in Verbindung mit einer schon in Betrieb befindlichen und ordnungsgemäß angemeldeten EEG Solaranlage zu bewerten wäre. Theoretisch könnte man ja den Speicher aus dem “normalen” Netz geladen haben und ihn anschließend einspeisen und würde dafür Vergütung nach dem EEG erhalten. Klar macht das wirtschaftlich keinen Sinn aber ich könnte mir gut vorstellen, das Netzbetreiber so argumentieren.

Deine Vergütung wird anteilig angepasst, den Faktor bzw. die Berechnungsgrundlage habe ich gerade nicht im Kopf.

Wenn ich einen DC Speicher hätte mit Modulen die an diesen angeschlossen wären die Energie erzeugen würden, ist das klar. Aber bei einem reinen AC Speicher habe ich keine zusätzlichen Solarmodule das heißt einen Einfluss auf die Vergütung dürfte es dann nicht haben.

Und somit sind die Top Steckersolargeräte wie Venus D, Zendure Solarflow, usw. nicht vereinfacht anmeldbar, auch nicht mit der 800W Standardeinstellung. Eine Regelung an der Realität 2026 vorbei. Diese Speicher werden zu 99% als Nulleinspeisung betrieben, und dass die Blindleistung dieser Kleinstspeicher unser Netz destabilisiert ist ja auch sehr unwahrscheinlich. Das muss dann als ganz normale PV angemeldet werden, mit allem drum und dran, was die Käufer dieser Geräte mit Sicherheit alle machen werden.

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Den Stecker müsstest du natürlich abschneiden :wink:. Als Steckersolargerät geht das nicht. Das Problem an den Speichern wie z.B. Venus E ist, dass die über 800W Erzeugungsleistung haben bzw. die Begrenzung auf 800W mit der App entfernt werden kann. Würde auf dem Typenschild 800W stehen und eine Aufhebung wäre nicht so einfach möglich würden sie unter den Fall der “vereinfachten“ Anmeldung fallen.

Ja, aber ist so hinterlegt, musst du mal im EEG schauen

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Richtig, weil diese Geräte halt mehr könnten und der Nutzer es nach Lust und Laune selbst einstellen.

Das verstehe ich nicht. Mir ist klar wie eine Abrechnung mit einem zusätzlichen BKW / Solarmodulen aussieht. Das geht dann prozentual und zwar nach dem KWP der Solarmodule auch wenn dein Wechselrichter auf 800W oder weniger begrenzt ist. Wobei man jetzt ja ruhig ein paar Module mehr verwenden könnte da es ja eine Einspeisevergütung gibt die sich in der Höhe kaum von der Vergütung der EEG Anlagen des letzen Jahres unterscheidet. Aber wie ein AC Speicher ohne eigene Solarmodule bewertet wird erschließt sich mir auch nach dem EEG nicht.

Hast du den Paragraphen gelesen?

Gelesen vor einem oder zwei Jahren. Die aktuelle Version kenne ich nur aus deinen Videos / Material.

Ich meinen Videos sage ich nichts über die Aufteilung PV/Speicher.

Bin aber auch gerade nur am Handy, da ist EEG lesen blöd.