EEG 600W - 800W Bestandsschutz bei Überbelegung?

Hallo,

@ Thomas 0815,

ich schätze mal Du wohnst nicht irgendwo im Norden, denn sonst wäre der Ertrag mit drei Modulen wohl ein klein wenig geringer ausgefallen. 47kWh klingt erst mal gar nicht so schlecht, aber wenn man dann sieht, dass man 1,16kWh braucht um einen Kubikmeter Wasser um ein 1°C zu erwärmen, dann ist es doch nicht ganz so viel. Zum Vergleich mal der Ertrag meiner Solarthermie, der kann an einem guten Tag im Januar durchaus 24kWh betragen. Mein Balkonkraftwerk schafft an so einem Tag übrigens um 3,5 kWh. Der Preis für ein Modul ist natürlich im Moment auf einem absoluten Tiefststand, aber so eine Anlage besteht leider auch nicht nur aus Modulen. :wink:

@ Tigger,

ich habe gerade nochmals nachgeschaut und es betrifft tatsächlich nicht die Niedertemperaturheizungen, wahrscheinlich hatte ich da noch was aus aus dem Entwurf des nicht entschärften GEGs im Kopf. Wobei, wer jetzt wirklich noch eine Konstanttemperaturheizung betreibt, der ist seinem Geld wohl wirklich böse. die Dinger sind steinalt und komplett ineffizient. Im besten Fall kann man da vielleicht nicht ganz 70% der Energie des Brennstoffs nutzen. Wer hier zu einem Wechsel gezwungen wird, er sollte eigentlich fast schon dankbar sein.

@ Wibbing,

so ganz ohne Regeln geht es auch wieder nicht. Wenn dein Nachbar von der Gas- auf eine mittelalterliche Fegefeuerheizung umstellt, dann hast Du sicherlich auch was dagegen. Das ganze Geschreie rund um die Uhr dürfte dir ziemlich schnell auf den Senkel gehen und die olfaktorische Belästigung dürfte auch nicht ohne sein. Über Feinstaub und andere Emissionen reden wir besser gar nicht erst. :wink: So ganz unnütz ist also eine gewisse Bürokratie nun auch wieder nicht, aber es kommt halt auf das Maß an.

Grüße

In einem anderen Thread wurde der Versicherungsteil beantwortet

https://www.akkudoktor.net/forum/postid/188276/

Sinngemäß, wenn die Anlage so wie am Tag der Anmeldeung bleibt, bleibt auch der Versicherungsschutz bestehen.

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@brinki Danke - ich gehe auch davon aus, dass an den bestehenden Anlagen wohl kaum eine Vorschrift kommen wird es rückwirkend ändern zu müssen. Aber bei den kurzfristigen Hau Ruck Aktionen in letzter Zeit, konnte man sich da ja kaum sicher sein :wink:

Mir kommt es halt so sehr entgegen, weil die Zellen dann auch gleich als Dach für meine Fahrrad Unterstand reichen. Bei zweien wärs knapp mit dem Platz.

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Hallo, Ich hatte letztes Jahr eine 600w Balkonanlage mit 5KWp angemeldet. Gestern hat mir das Marktstammdatenregister geschrieben und verlangt eine Änderung, da nur 2kWp zulässig wären. Hat das jemand von euch auch bekommen? VG

Such dir bei Kleinanzeigen einen Elektriker, und melde die Anlage als normale PV an.

Die Anmeldung kannst du selbst machen, die Abnahme macht der Eli. Bei dem Pipi WR wird das keine 200€ kosten und du hast deine Ruhe und bekommst sogar eine Vergütung, wenn du einspeist.

Hast Du konkrete Beispiele dazu oder ist das nur der Bild nachgeplappert? Meine Meinung ist, dass man hier im Forum bei der Wahrheit bleiben sollte.

@andy79 das ist dann vom Marktstammregister eine neue Interpretation der Gesetzeslage.

Ich persönlich würde den Schrieb ignorieren, die haben nichts zu "verlangen". Du bist Deiner Pflicht zur Anmeldung nachgekommen. Ende.

Im Gesetz steht nirgendwo das wer mehr als 2kWp hat diese zurückbauen muss.

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@grumpy_badger
Es steht aber auch nie, dass Autos mit Baujahr vor 2024 in der neuen Tempo 30 Zone weiterhin 50 fahren dürfen oder in der tollen Anwohnerparkzone trotzdem parken können. :thinking:

Hallo,

@grumpy_badger,

ich denke mit deiner Meinung liegst Du gehörig falsch. Die können alles machen was sie wollen, weil wir weder genügend Geld, Zeit oder Einfluss haben um uns dagegen zu wehren. Für Altbesitz hätte es wahrscheinlich einen entsprechenden Absatz im Gesetz geben müssen und den hat man rein zufällig weggelassen. Denk mal an die erste Ausführung des GEG. Da haben die auch gang einfach auf die Leute gepinkelt und sie haben sich nicht mal die Mühe gemacht es den Bürgern als Regen zu verkaufen. Die Leute in den Parteien und der Regierung haben sich so weit von den gemeinen Bürgern entfernt, dass sie bei Durchsetzen ihres Willens nur noch die Brechstange kennen. Zurückgerudert wird erst, wenn es Gegenwind gibt. Hier ist bei so ein paar Leuten aber kein Gegenwind zu erwarten, also kann man machen was man will.

@SolarHeini,

Ein Auto ist schon ein wenig was anderes als ein Balkonkraftwerk. Es geht auch nicht um massive Mehrertäge, sondern nur um ein geringfügiges Mehr, bei gleichzeitiger Einhaltung aller Normen und ohne jegliche Gefährdung.

Die Frage ist nun was man machen kann um die Anlagen irgendwie noch zu retten, möglichst ohne zu viel Geld und Zeiteinsatz. Eine Wandlung in eine EEG-Anlage wäre natürlich möglich, würde mich aber Geld einen neuen Zählerkasten und den Elektriker kosten und reinholen könnte ich dies Geld niemals. Abreißen ist aber auch keine Lösung, denn die Module sind Teil einer neuen Balkonverkleidung.

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Die Nutzung wird eingeschränkt und/oder mit hohen Folge- und Nebenkosten belegt. Immer wieder gerne.
Einen Bestandsschutz sehe ich nicht, spätestens beim Orts- oder Besitzerwechsel.
Ich frage mich woher die Euphorie kommt, wenn die BNetzA das BKW beim VNB anmeldet …

Mehr bürokratie geht net, :sweat_smile: Hab mich schon gewundert, warum der thread nochmal aus der versenkung geholt wird. Schuld ist der bot, der automatisch lustige briefe an bkw besitzer verschickt. Mach ne änderung im marktstammdatenregister, nehme deine installierte leistung runter, so dass der bot nicht mehr meckert. Die module kannst du als reserve auf dem dach lassen. Falls eines der module ausfällt, dass du am laufen hast, dann kannst du leicht ein anders nehmen. Ab und an kannst du auch mal ausprobieren (testen) ob auch alle Solarpanel noch funktionieren.

5 kw panelleistung bei 600 W wechselrichterleistung, respekt. Da hast du ordentlich Reserve. Deutsche gründlichkeit. In frankreich oder niederlande ist man mit 5 kw Panelleistung (mit ausreichend wechselrichterleistung) fast aus dem schneider, erzeugt den gesamten strom selbst. Wenn denn die Ausrichtung sehr gut ist. Ich sehe es kommen, deutschland wird mehr insel haben als frankreich und niederlande zusammen, obwohl wir nicht so viel küste wie die haben. :hugs:

Ich warte auf das startup unternehmen, bei dem man sich anmelden kann und dann per Bot auf die Bot Aufforderungen reagiert wird. :upside_down_face:, sich dann die Bot dann selbstständig miteinander rum schlagen. Das startup nimmt 1 cent pro Antwort/Nachricht. Das läppert sich. Da ist der kauf der ersten yacht vorprogrammiert.

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@solarheini wer ein KfZ vor den Inkrafttreten neuer Baurichtlinien zugelassen hat ist von neuen Richtlinien nicht betroffen.

Z.B. Fahrzeuge ohne ABS, ohne eCall, etc.

Wie gesagt, ich würde darauf bestehen das die Anlage angemeldet und vom Netzbetreiber bestätigt ist und nichts daran ändern.

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Das es bei einem Ortswechsel eines BKW keinen BESTANDSSchutz(Stehen ist das Zauberwort, es darf sich nichts verändern udn es muss so stehen bleiben wie es ist.) mehr gibt, sollte klar sein. Die Anlage wird verändert und muss dann den aktuellen Regeln entsprechen. Besitzerwechsel ändert nicht automatisch die Anlage und kann so eingetragen werden, ist aber nicht zwangsläufig Bestandsgeschützt, da kann man wie beim Immobilienkauf, damit argumentieren das dir die aktuellen Regeln und Gesetze bekannt sind, aber bleibt dabei abzuwarten.

Alte E-Anlagen unterliegen immer dem Bestandsschutz, außer es werden Veränderungen im größeren umfang an einem Stromkreis oder gar im Sicherungskasten vorgenommen, dann greift immer die aktuelle Fassung der Normen.

Trotzdem muss ich beim Hauskauf die E-Anlage nicht verändern.

Die Verhinderung der Rückwirkung ergibt sich aus dem Grundgesetz:

Art. 103

(1)Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.

(2)Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

(3)Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.

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Absatz 2, auch wenn es mit Straftat etwas brutal klingt, aber genau dieser Absatz schützt den Bestand. Damit der Bürger nicht einfach schlechter gestellt werden kann. Er muss aus dem Rechtsstaatlichkeitsprinzip davon ausgehen können, das seine Handlung, also alles was er aktuell nach Gesetz und Recht macht und hat, auch in Zukunft nicht Rückwirkend Strafbar oder falsch ist.

Bei dem Kanabisgesetz ist es anders, da ist die Straffreiheit das neue Gesetz, somit steht automatisch jeder Bürger besser da und deshalb gibt es so viele freigelassene Täter.

Des weiteren gibt es das Europäische Recht: Die Europäische Menschenrechtskonvention

Artikel 7

Keine Strafe ohne Gesetz

(1)1 Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. 2 Es darf auch keine schwerere als die zur Zeit der Begehung angedrohte Strafe verhängt werden.

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Das wären dann die Grundgesetze dazu und das "schriftliche" Dokument.

Da darf sich die Gesetzgebung auch nicht drüber hinweg setzen. Ich habe ein Dokument der EWE Netz, das ich ein BKW mit 600W Einspeisung und 5,6kWp Modulleistung nutzen darf. Einzig das MaStR setzt sich über das Gesetz hinweg, also muss ich wohl den Verwaltungsweg gehen und diese zu der Einhaltung des Gesetzes zwingen. Sonst wäre es unnötige Härte, wenn jetzt zig Tausend Anlagen in der Modulleistung zurück gebaut werden müssen. Auch die 800W statt 600W bringen dem Bürger nicht automatisch einen Vorteil und somit ist auch dort die Rückwirkung des Gesetzes nicht erlaubt. Ich kann nicht automatisch aus einem 600W Wechselrichter per Update einen 800W machen. Das bieten nur die wenigsten Hersteller an und somit müsste ich wieder Geld ausgeben um einen neuen Wechselrichter zu erwerben. Also wieder Geldausgeben.

Alte PV Anlagen behalten ja auch fest für 20 Jahre die Höhe ihrer Einspeisevergütung, da kann auch keiner was dran Rütteln.

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Hallo Solarheini,

ich bin die Sache eher vom Bereich der Gefährdung angegangen. Beim PKW wäre das, wie von dir geschildert, ein wenig kritischer. Diese Gefährdung gibt es aber beim regelkonformen Aufbau definitiv nicht. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind übrigens nicht ein Teil des PKW oder seiner Ausstattung, sondern allgemeine Regeln und die betreffen alle die sich im Verkehrsraum bewegen.

Was den Bestandsschutz angeht, so sehe ich das ein wenig anders. Bei Änderungen zu einem bestimmten Stichtag sind nur die Neuzulassungen betroffen. Änderungen am Bestand werden üblicherweise separat und mit Übergangsfrist genannt.

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Ergänzung: Soweit diese für Bestand vorgesehen ist. Ich kenne bei PKW KEINE Ausrüstungspflicht, die jemals für Bestand angeordnet wurde. Im gewerblichen Bereich eventuell etwas, was mit Zusatzausstattung und DGUV oder ähnlichen Gewerbeverordnungen zu tun hat.

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da fragen die sich ernsthaft warum die leute nichts anmelden und einfach so gorilla balkon pv betreiben?

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Hallo Voltmeter,

ich glaube Du schätzt die völlig falsch ein. Die fragen sich nicht ernsthaft, die überlegen nur wie man die Leute noch besser zwingen und kontrollieren kann, weil sie ja nicht auf Zuruf tun was man von ihnen will. Das Resultat wird sein, dass die Bürger noch weniger tun was gewollt ist, weil es ihnen noch mehr Arbeit machen würde. Mal sehen ob da oben irgendjemand mal aufwacht und was merkt. Ich schätze aber das diese Hoffnung meinerseits komplett an der Realität vorbeigeht.

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Es gibt diese kleine gruppe personen in deutschland, ähnlich dem gallischen dorf, die sich wehren und nicht alles machen, was ihnen die obrigkeit verordnet. Diese haben dann auch ihre nicht angemeldeten PV-Anlagen. Leider ist das eine verschwindend geringe minderheit. Deshalb gibt es in deutschland an vielen stellen eine zwei klassen gesellschaft, ob krankenversicherun, rente usw. Das sticht hervor, andere europäische länder sind viel solidarischer, otto-Normalbürger wird dort nicht so krass übervorteilt. Das wird sich in deutschland auch nicht ändern. Für sehr viele ist es bequemer, das zu machen, was ihnen gesagt wird, als selbst zu denken. Auch wenns am ende zu unser aller nachteil ist ( die gallischen dorfbewohner ausgenommen) . Lustig ist nur, dass sich dann noch über die gallischen dorfbewohner aufgeregt wird.

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Hallo,

so klein ist die Gruppe derer, denen langsam vieles egal ist, gar nicht mehr. Ich habe hier auch so ein paar Leute in der Nachbarschaft, die inzwischen auf vieles ganz gepflegt pfeifen. In so einem Fall wie dem Aktuellen, frage ich mich inzwischen ob das nicht die schlauere Variante ist, denn schließlich sind die Anlagen genehmigt. Andererseits führt so ein Verhalten leider oft zu noch mehr Papierkram ...

Tja und dann gibt es da noch die viel schneller wachsende Gruppe die wirklich fast alles darf, weil sie bei jeglichem Amtskontakt nur den reinen Terror machen. O.k., zu diesen wirklich Asozialen möchte man keinesfalls gehören, aber so wie ich das sehe leben die am besten, weil sie nahezu nicht zu belangen sind. Egal ob laute Musik weit nach Mitternacht, ständige Müllverbrennung im Garten oder illegale Bauten, bei denen handelt kein Amt. Bei den Normalos hingegen wird jede Kleinigkeit bemängelt und noch weniger genehmigt.

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Die Klügeren geben eben solange nach bis sie die Dummen sind.

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