Deye SUN Hybrid Sammelbestellung bei IVG Energy Solutions (DE)

Hallo bin neue und habe ein oaar Fragen will bei der Maysun] (Sammel-) Bestellung glas glas bifaz 400 watt Solarmodule bestellen und sie auf 5 Strings aufgeteilt ( 1 String 400 Watt, 3 String je 1200 watt, 1 String 4400 watt ) aufteilen rund ums Hausaus Platzgründen und um maximal Sonne einzufangen zu verschiedenenTageszeiten. Suche einen oder mehre Wechselrichter mit zusammen 5 mppt Trackern die ich dann ans Hausnetz und an einen Akku anschließen kann.

Wer kann mir da einen Rat gegeben was passt .

Geht z.B. für die 4 kleinen Strings der

SUN1300-2000G3-EU-230 und was kostet er und kann man ihn an nen Akku anschließen und ist es möglich mehrer Wechselrichter an einen Akku anzuschließen? Oder gibt es eine bessere Alternative?Habe schon viel gelesen aber finde keine Antwort. Denke hier ist mehr Wissen versammelt.

Dankeschön im voraus. MfG Andreas

Moin!

Tja, irgendwie sind Paules Argumente nicht so ganz von der Hand zu weisen...

Habe das irgendwie wohl auch überlesen, dass der Kaufbetrag erst an Klaus und dann über Klaus an IVG gehen soll. Wir bekommen dann aber "nur" eine Rechnung von IVG. Hmmmm..... Das Ganze per Überweisung.

Also eigentlich müsste es dann ja so laufen, dass Klaus uns eine Rechnung schreibt. Wie machst du denn das mit dem Finanzamt? Wir nähern uns hier langsam der 200 Geräte Grenze... Wären gut 300.000 EUR. Klaus bekommt also von 200 Leuten das Geld überwiesen ohne jeglichen Nachweis wofür und warum. Ok, dann sendet Klaus Betrag X nach IVG und wir bekommen die Geräte....

Bin zwar kein Steuerberater, aber ich denke das könnte sich dann auch für Klaus zum Eigentor entwickeln.

So, an Firmen hätten wir dann 2. Eine GmbH, die erst noch gegründet wird und IVG, die auch erst grade mal etwas länger als 6 Monate am Markt sind. Beide haften mit 25.000 EUR.

Denke auch grade für Klaus wäre es besser, wenn die komplette Abwicklung über IVG läuft. Klaus, stell dir mal vor, du reißt dir hier die ganze Zeit den Popo auf, sendest den riesen Betrag nach IVG und die melden Konkurs an! Der Teufel ist bekanntlich ein Eichhörnchen. Dann bist du letztendlich mit im Boot! Da hätte ich ehrlich gesagt keine Lust drauf. Und einen Provisionsvertrag (komme u. a. auch aus dem Vertrieb) mit IVG ist eine DIN A4 Seite und die ist die safe! Zumindest genauso safe wie für uns die Geräte zu bekommen.

IVG war schon bei Hood, also sollte es doch wohl kein Problem sein, bei solch einem Auftragsvolumen, 200 Geräte über einen Shop an den einzelnen zu verkaufen, mit Rechnung und allem.

Frage: Wie weise ich im Garantiefall die Bezahlung nach? Die ist dann ja nicht von mir an IVG gegangen! IVG verweist dann an den eigentlichen Verkäufer, welcher, rein rechtlich betrachtet dann Klaus wäre... Von Klaus seiner Firma wird es aber keine Rechnung geben, wenn ich das richtig verstanden habe...

Denkt da bitte mal drüber nach!

Will niemandem nichts unterstellen, bitte nicht falsch verstehen... Aber auch Klaus muss ich irgendwie absichern! Und klar, hier lesen viele mit, ist ja wohl im PV Forum mittlerweile rum, die Sammelbestellung hier.

Ein Vertrauensnachweis von IVG wäre zum Beispiel, wenn die irgendwie nachweisen könnten, dass die mind. 100 Geräte bei Deye bestellt haben. Ist ja selbst beim EK von 1500 - 1800 EUR auch kein Pappenstiel mal eben.... Und ich glaube nicht, dass chinesische Firmen Zahlungsziel geben, die wollen die Kohle sofort. Ein Unternehmen, dass kein Jahr am Markt ist sollte also von einer Bank einen Verfügungsrahmen von.... 100.000 EUR? 200.000 EUR? 300.000 EUR? bekommen? Und das zu diesen Zeiten, wo jeden Tag zig Firmen Pleite gehen? Hinzu kommt, dass die Zinsen stark gestiegen sind für Kredite...

Wir sollten also tatsächlich auch diese Punkte klären für alle Seiten.

@marvinhh

Hallo, weshalb sollte es nicht möglich sein eine Wärmepumpe mit dem Akku zu betreiben?

Gruß, Andi

Nein, die bestehende GmbH haftet grundsätzlich mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen. Kann 1.000.000, kann 25.000, kann 0 sein.

Die öffentliche Diskussion führt aber zu nichts. Es wäre schön, wenn wir das Interessenbekundungsverfahren mal abschließen und die ernsthaften Interessenten dann zeitnah entsprechende Informationen erhalten.

@all

Prinzipiell ist es ganz normal, ab einem Punkt wo es dann zur Umsetzung des Vorhabens kommt, auch die entsprechende Voraussetzung zu prüfen, aber bis dato waren wir ja noch nicht soweit.
Die letzten Dazugestoßenen haben wohl auch den Diskussionsstrang nicht von Anfang an gelesen und daraus resultieren jetzt falsche Annahmen und Behauptungen.
Es war nie die Rede, dass die Rechnung von IVG kommt. Wenn das so wäre bräuchte man ja keinen „Zwischenhändler“.
Die Rechnung wird von uns ausgestellt und mit 0-Steuersatz ausgewiesen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Es war ein Angebot von unserer Seite an die Community es so abzuwickeln, um Interessierenden den Vorteil des 0-Steuersatz zu ermöglichen.
Ich hatte bereits angeboten, dass zu gegebener Zeit der Andreas (admin) unsere Daten bekommt.
Und ich nehme das auch keinem Übel der hier nachfragt, ich würde das genauso machen.
Allerdings würde ich nichts Behaupten, was ich nicht ausdrücklich auch so gelesen habe – und das führt nun zu Irritationen.

Wir haben uns Gedanken gemach wie wir das Umsetzten könnten und aktuell wäre der angedachte Ablauf so:
Der Endkunde muss ein Bestellformular ausfüllen, auf welchem er zusichert dass er die EEG-Rahmenbedingungen einhält (Anlage für ihn selber / Einzelanlage nicht über 30KWp) und auf diesem Bestellformular muss er auch einen Ausschluss vom Wiederrufs-Recht bestätigen.
Es macht keinen Sinn eine Sammelbestellung anzustoßen, wo dann zig Leute mit Widerruf die Sache kippen.
Auch bestätigt er, dass er zur Kenntnis nimmt, dass die Gewährleistung über die Firma IVG läuft und keinerlei Produkthaftung durch den Sammelbesteller besteht.
Das Bestellformular wird von unserem Steuerberater und von unserem Anwalt geprüft/mitverfasst, damit wir da auf der sicheren Seite sind.
Wir nehmen das nicht auf die leichte Schulter, es bedarf einigen gesetzlichen Vorgaben die einzuhalten sind.
Wenn wir die Bestellung mit dem Formular dann erhalten, sammeln wir diese bis wir bei mindestens 50 Bestellungen sind, denn ab da gilt der vereinbarte Preis.
In der Community regeln wir dann, bis wann wir Bestellungen annehmen.
Wir das Fenster geschlossen, müssen die Besteller den fälligen Betrag überweisen.
Bei Bestellern aus AT wird es aufwändiger, weil hier die Transportkosten einzeln ermittelt werden müssen.
Danach platzieren wir die Bestellung bei IVG.
IVG schickt uns die Rechnung die wir auch per Vorkasse überweisen müssen.
Und nochmal zur Info – wir müssen mit dem gesamten Vorsteueranteil in Vorleistung gehen, das sind aktuell über 70000,-- Euro.
Danach beginnt dann IVG die Ware zu versenden oder zur Abholung bereit zu stellen.
Wir haben natürlich auch IVG „gecheckt“ wenn man das so sagen kann – so wie IVG auch uns bestimmt gecheckt hat.
Die IVG Energy Solution GmbH gibt es erst seit diesem Jahr das ist richtig, aber einer der Geschäftsführer ist auch GF einer IT-Firma an selbiger Adresse, die es schon seit 20 Jahren gibt.
Ich nehme an man hat hier eine ähnliche Abspaltung/Neugründung gemacht wie wir es auch vorhaben – zum einen als Absicherung und auch als Trennung der Geschäfts/Tätigkeitsbereiche.
Für uns ist das soweit ok.

Übrigens gibt es auch eine Facebookseite von IVG, wo man sieht dass die jede Menge Deye Wechselrichter vor wenigen Tagen bekommen haben.
"IVG Energy Solutions GmbH | Andernach"

@pvjunky, warum hälst du dich so bedeckt mit deiner Firma. Eine Firma muss man doch promoten und nicht verstecken. Warum willst die Daten nur an Admin schicken? Welche Daten überhaupt?

Firmenadresse sollte eh öffentlich bekannt sein.

Bei IVG sind es aber nachweislich zumindest mal nur die minimalen 25.000 €.

Wie viel es bei der Neugründung sein wird, wissen wir nicht.

Geheimniskrämerei auch nicht. Angenommen es soll im Januar bestellt werden, dann würde ich schon gerne mal wissen, wer mein Geld bekommt. {green}:wink:

Doch, wissen wir : mindestens 25.000 EUR :wink:

Bitte nicht Stammkapital und Gesellschaftvermögen verwechseln. Die beiden sind nur am Tag der Einlage identisch. Und das Stammkapital interessiert für die Haftung überhaupt nicht, zumindest nicht unmittelbar. Das ist ein populärer Rechtsirrtum.

M.E. ist das Zwischenhändlermodell ein Irrweg, der für alle nur Nachteile hat. Jedenfalls keine Vorteile.

Für den 0-Steuersatz braucht man keinen Zwischenhändler, da reichen Rechnung und Lieferung im nächsten Jahr und hinsichtlich der UStG Bestätigung haben das Online-Händler jetzt schon so gelöst: „Bestätigung nach § 12 Abs. 3 UStG:“ und dann ein Button für „keine Bestätigung“ und einer für „Hiermit bestätige ich, dass ich …“.

IVG bezeichnet sich selbst als Händler und betreibt einen Online-shop für Privatkunden, wenn auch etwas „lieblos“ (so sieht es jedenfalls aus): pv-speicher.eu Danach kann IVG ohne Weiteres an Endkunden verkaufen. Vielleicht wollen sie das nicht. Dann stellt sich die Frage: warum in diesem Fall nicht?

Das Widerrufsrecht (auch gegenüber dem Zwischenhändler) kann man rechtlich nicht ausschließen und so ein Ausschlussversuch ist auch „gefährlich“, weil die Widerrufsbelehrung dann falsch und die Widerrufsfrist dann länger ist.

Dass die Käufer zur Kenntnis nehmen sollen, „dass die Gewährleistung über die Firma IVG läuft und keinerlei Produkthaftung durch den Sammelbesteller besteht“ geht rechtlich auch nicht. Dass kann man zwar zur Kenntnis nehmen, es gilt aber nicht (AGB, zig-fache Verwendung). Außerdem müsste sich dafür IVG gegenüber den Käufern entsprechend verpflichten. Oder es gäbe eine Abtretung. Aber wäre der Zwischenhändler nach dem Vertrag mit IVG (den hier keiner kennen wird) zur Abtretung berechtigt? Eine Abtretung ist ohnehin „Mist“, weil es nur ein abgeleitetes Recht ist und nur in dem Umfang besteht, in dem der Zwischenhändler Gewährleistungsansprüche gegen IVG hat. Und selbst bei einer Abtretung der Gewährleistungsansprüche kommt der Zwischenhändler an einer eigenen Haftung nicht vorbei (Alles keine Rechtsberatung, sondern Meinungsäußerung, aber nicht ganz ins Blaue hinein…).

Der Hinweis, „das Bestellformular wird von unserem Steuerberater und von unserem Anwalt geprüft/mitverfasst, damit wir da auf der sicheren Seite sind.“ bedarf der Ergänzung, dass der Anwalt natürlich ausschließlich die Interessen des Zwischenhändlers vertritt und auch nur vertreten darf!

Die Aussage: „Ich nehme an man hat hier eine ähnliche Abspaltung/Neugründung gemacht wie wir es auch vorhaben – zum einen als Absicherung und auch als Trennung der Geschäfts/Tätigkeitsbereiche.“ ist klar, bedeutet aber m.E., dass man weder eine Zwischenhändlerlösung, noch eine ungesicherte Vorauszahlung in den Dimensionen machen sollte, um die es hier geht. Das ist kein Misstrauen, sondern gesunder Menschenverstand.

Ich bin für eine rechts- und zahlungssichere vernünftige Lösung und die kann m.E. nur so aussehen, dass einzelne Kaufverträge zwischen den Käufern und dem Lieferanten, der auch die übliche Haftung und Gewährleistung hat, zustande kommen und übliche Zahlungsmethoden zur Verfügung stehen (d.h. keine ungesicherte Vorauszahlung).

Sachliche Argumente, rechtliche Aspekte und gesunden Menschenverstand sollte man auch bei guten Preisen nicht aus dem Auge verlieren. Im Gegenteil, sie sind dann sogar besonders wichtig…

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Moin!

Ähm.... Was heißt denn GmbH eigentlich? Richtig! Gesellschaft mit BESCHRÄNKTER Haftung. Bei IVG sind das 25.000 EUR. Auftragswert 300.000 EUR, Tendenz steigend. Aber gut, wenn im Vertrag dann auch noch das Fernabsatz Gesetz "ausgehebelt" werden soll, was meiner Meinung nach überhaupt nicht geht, könnte man ja den Punkt hineinbringen, dass die Verkäufer gesamtschuldnerisch, über die 25.000 EUR der GmbH haften. Wird mit Sicherheit keiner machen wollen. Das volle Risiko liegt beim Käufer...

Sorry, aber bei derart hohen Beträgen muss eine Lösung her. Auch aus reinem Selbstschutz für dich Klaus!

Fernabsatz kann man nicht vertraglich aushebeln, das wird zum Boomerang! Und wenn deine Firma auch die Rechnungen schreibt, bist du mit der vollen Gewährleistung drin, auch wenn es eine Firma IVG nicht mehr gibt. Willst du das wirklich? Sei da bitte nicht so blauäugig. Vertrieb ist ein Pool voller Haie!

Da du dich so gut auskennst, ist dir ja sicher auch klar, dass im Zweifel nichts von beidem mehr da ist.

Wäre das bei Daniel auch "so", oder könnte da jeder bei ihm direkt bestellen mit Gruppenrabatt?

NEIN, eben nicht. Die Haftung ist beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen. Nicht beschränkt auf irgend ein Stammkapital, das irgendwann mal eingezahlt wurde.

Richtig- hab ich oben doch auch erwähnt. Letztlich weiß niemand, was im Falle eines Falles noch zu bekommen ist. Kann gut gehen, muss nicht. Zur Abschätzung von Bonität gibt es andere Merkmale - und auf die sollten wir uns konzentrieren.

Die GmbH ist eine eigenständige, juristische Person und haftet für sich selbst – bis zur Höhe des hinterlegten Stammkapitals. Es gibt jedoch Ausnahmen.

Versäumst du es als Geschäftsführer einer GmbH zum Beispiel, die fälligen Stammeinlagen rechtzeitig von den Gesellschaftern einzufordern oder trägst du eine vorsätzliche Mitschuld an der Insolvenz der GmbH, haftest du zusätzlich mit deinem Privatvermögen.

Frage geklärt?

Paule1334

Irgendwie scheint diese Frage im restlichen Hin und Her untergegangen zu sein. Wäre schön wenn wir das vor der Erstellung der Interessensliste noch klären könnten.

Ich beende für mich diese Diskussion. Wer die richtige Antwort nachlesen möchte, sie findet sich in § 13 II GmbHG

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Sorry - ja - geht hier ganz schön zu.
Preis liegt bei 330,--

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@all: Servus zusammen, muss mich hier auch mal zu Wort melden. Ich habe das ganze hier gestartet um wie jeder von Euch einen Deye Umrichter mit guten Konditionen zu kaufen. In der Gruppe sind wir stark! Ich verfolge hier einen rein privaten Nutzen und wer hier schreibt ich flotec79 hätte ein Geschäft oder würde als Unterhändler auftreten der hat irgendwie nicht g´scheid gelesen. ? Diese Diskussion ist wirklich nicht zielführend! Wir wissen weder wieviele Umrichter daß es werden noch wissen wir nicht wo und wann wir bestellen und wie es endgültig mit der Rechnungsstellung aussieht. Das ist doch momentan rein nur Information zusammen tragen um das Beste für uns raus zu holen. Was wir dann endgültig machen ist eine reine Gruppenentscheidung. Wem das dann nicht passt kann dann gerne seinen eigenen Weg ein schlagen. Hier muss sich niemand beteiligen! Klaus (pvjunky) und ich haben hier schon viel Zeit rein gesteckt! Auch tauschen wir uns privat aus und diskutieren die Besten Lösungen! Schaut auf die erste Seite. Da steht doch alles was wir momentan zusammen getragen haben. Diese wird laufend aktualisiert. Hab eigentlich versucht das ganze so transparent wie möglich zu gestalten. Auch sind Firmendaten und Bankverbindung von Klaus momentan doch völlig egal! In diesem Sinne! Genießt den Sonntag!

VG Flo

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