Warnung vor dynamischer Tarif

Hallo,

erstens darf ich in diversen Kategorien (ich hätte Energiewende gewollt) keine neuen Posts öffnen. Falls nen Mod ne Idee hat gerne Bescheid geben und das hier verschieben.

Nun das Thema: Warnung dynamischer Tarif.

Ich habe mich grade um den Wechsel von einem dynamischen Tarif in einen anderen bemüht und dabei in Rücksprache mit dem Anbieter wie ich finde bemerkenswertes erfahren.

Und zwar ist es bei Octopus Go so das die Preisgarantie auch zuungunsten des Kunden bei Senkung diverser Engelte greift.

Also falls eine neue Bundesregierung den Strompreis tatsächlich deutlich senkt, wäre man für die Dauer der Preisgarantie nach Aussagen der Service Mitarbeiter an den garantierten (höheren) Preis gebunden.
Allerdings betonte man auch das eben bei steigenden Abgaben (die von der Preisgarantie gedeckt sind) der Preis auch nicht steigt.

Das finde ich dennoch relativ fraglich zumal der Anbieter kürzlich die Preisgarantie von 12 auf 24 Monate angehoben hat.
In engem zeitlichem Zusammenhang mit einer Regierungsbildung, die vor hat 2 Cent Stromsteuer und 3 Cent Netzentgelte zu senken. Zumindest Letztere würden dann wohl den Gewinn für den Anbieter erhöhen.

Ein Schelm wer böses dabei denkt.

Ob das Rechtens ist und ob sie es durchziehen wenn wirklich was erhebliches an Preisabschlag passiert - keine Ahnung.

Aber ich dachte ich teile das mal in der Community weil es ja durchaus eine Entscheidung beeinflussen kann wann man zu welchem Anbieter wechselt.

Ich selbst werde wohl trotzdem zu benanntem Anbieter wechseln nur eben nicht heute. Erstmal abwarten, was die Koalitionäre machen und dann zuschlagen wenn der Neukundenpreis etwaige Veränderungen reflektiert ist nun meine Strategie.

Welches Thema möchtest du unter Energiewende besprechen?

Diskussion uber Octopus gibt es schon, hast du die Suchfunktion benutzt?

Wie gesagt ich kann fast nirgens posten und antworten und fand das schon erwähnenswert, falls jemand grade im Wechsel Prozess ist.
Und ja ich hab gesucht aber überall wo es passen könnte ist mein Schreib Button ausgegraut.

Lustigerweise hab ich schreibende Rechte ausgerechnet in den Pro-Themen…

Es ist auch da wie im richtigen Leben: du bist selber verantwortlich dafür, welche Verträge du unterschreiben, und auch dafür, zu verstehen, was du da unterschreibst. Das Konzept nennt sich mündigen Bürger, und ist dir prinzipiell per Grundgesetz garantiert.

Das eine Preisgarantie den Strompreis nach den im Vertrag genannten Regeln garantiert, ist jetzt keine Überraschung. Die Folgen daraus auch nicht.

Oliver

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ich wäre mir da nicht so sicher. Nach meinem Kenntnisstand hast du einen Stromliefervertrag mit einem EVU. Dieses Unternehmen kümmert sich um die Rechnungsstellung gegenüber ihren Kunden. Zusätzlich ist es auch verpflichtet die anfallenden Gebühren dritter Parteien, in derem Auftrag, abzurechnen. Das heist: Steuern auf Strom und Netzentgelde werden stellvertretend durch das EVU dem Kunden in Rechnung gestellt. Was du nun "behauptest" bedeutet das wenn ein Netzberteiber seine Netzentgelde reduziert, sich das EVU diese Spanne in die eigene Tasche stecken würde und nicht an die Kunden weiter gibt. In meinem Verständnis wäre dies rechtswidrig und verstößt gegen den gesetzlichen Auftrag des EVUs dem Kunden gegenüber die Gebühren Dritter in Rechnung stellen zu müssen. Denn wenn es nicht diesen gesetzlichen Auftrag gäbe dann würden wir alle monatlich viel mehr Rechnungen gestellt bekommen um alle Beteiligten am Stromliefervertrag bezahlen zu können.

@win , kannst du mal schauen?

Sorry das ist falsch.
Das die das weitergeben ergibt sich aus deren AGBs. Stromsteuer ist in §40 Abs 3 erwähnt.

In den AGB steht:

Abweichend von vorstehenden Ziffern 12.1 bis 12.6
werden Änderungen der Umsatzsteuer gemäß
Umsatzsteuergesetz (Mehr- oder Minderbelastungen)
sowie Minderbelastungen aufgrund einer Absenkung
des Saldos der Kalkulationsbestandteile nach § 40 Abs. 3
Nr. 3 oder Nummer 5 EnWG ohne Ankündigung und
ohne das Recht des Kunden, den Vertrag fristlos zu
kündigen, an den Kunden unverändert weitergegeben.

Wenn Du dannach gehst braucht es das ganze Forum nicht.
Ein mündiger Bürger kann sich ja selbst in alles einlesen. Auch Technik, DIY und co.

In meiner Lesart ist ein Forum ein Ort wo mündige Bürger sich austauschen und auch mal vorwarnen.

Also zum Beispiel „Achtung bei 15 Zell Akku mit der voreingestellten Floating Voltage“ muss man ja eigentlich nicht betonen. Kann man alles nachlesen im Datenblatt des Akkus.

Aber ist dafür ein Forum nicht genau da um gewisse Themen zu Highlighten?

Und ich finde das AGB anders angewendet werden als man das vielleicht von anderen Anbietern gewohnt sein könnte schon etwas das man in einer Community wie hier mal highlighten kann.

Ich hab sehr mündig das Kleingedruckte gelesen und wirde stutzig. Hab nachgefragt und eine Auslunft bekommen.

Eine die wie ich finde man schonmal teilen kann für alle die mit AGB nicht so gut zurecht kommen.

Solls ja geben. Menschen die rechtliche Texte nicht direkt richtig einordnen und hinterfragen. Freilich sehr selten.

Naja also ich lese da das der Grundsatz ist das die Preisgarantie bedeutet das beidseitige Veränderungen 12.1 - 12.6 in gleichem Maße getätigt werden.

Hier: Entscheidung des Anbieters diverse Dinge weder zugunsten noch zuungunsten anzupassen.

Und dann heisst es eben bezogen auf die MWSt gild das nicht (zugunsten & zuungunsten).

Und bezigen auf die Netzentgelte gilt das nicht (einseitig).

Ich fand das auch maximal verwirrend insb. weil das einseitig sich durch das Wort „Absenkung“ eher wie Verbilligung liest. Das würde aber keinen Sinn ergeben das man sagt „bei Verbilligung kein Sonderkündigungsrecht“.

Hat mich stutzig gemacht und hab deshalb hatte angerufen.

Zweimal. Weil die Aussage des ersten MA mir unglaublich vorkam.

Letztendlich: Beide Male die klare Aussage bei Senkung MwSt weitergabe an Kunden ja, Stromsteuer & Rest nein.

Also entweder verstehen 2 Mitarbeiter die AGB falsch oder wir.

Deshalb hier die Warnung und mein eingehender Satz - ob das Rechtens wäre / so eindeutig aus den AGB hervorgeht: keine Ahnung.

Für mich nicht. Scheint aber zumindest zweifach bestätigt die Lesart des Anbieters zu sein.

Tendenziell ist dessen Rechtsabteilung beim Aufsetzen fitter gewesen als ich beim Lesen.

Ich hab es. Wie die AGB lesbar sind so woe Octopus es sagt.

Der Paragraph im Energiegesetz regelt dem Wortlaut nach NUR die Ausweisung der Kosten der Strombestandteile.

Das heisst bei einer Absenkund des Ausweises der Strombestandteile (nicht gleichbedeutend mit einer preislichen Änderung des garantierten Festpreises) hast Du kein Sonderkündigungsrecht,

Also:

Alte Rechnung Stromkosten 3 Cent, Rest 17 Cent = garantierter Fespreis 20 Cent wie vereinbart.

Neue Rechnung: Stromkosten 3 Cent, Rest 12 Cent, Ausgleich 5 Cent für Ocotpus = 20 Cent Fespreis wie vereinbart.

Kein Kündigungsrecht durch den niedrigeren Ausweis der sonstigen Kosten nach dem Gesetz innerhalb der Preisgarantie.

Also Vergünstigungen der Stromsteuer & co. werden dann abgesenkt ausgewiesen aber nicht zwingend weitergegeben. Es bleibt beim Festpreis und es entsteht kein Sonderkündigungsrecht durch die neue Preiszusammensetzung. Genau wie das telefonischnerläutert wird auf Nachfrage.

Und jetzt sagt mir nochmal da soll der mündige Bürger von selbst drauf kommen.

Dann war ich unmündig. Sorry.

Kann dann aber hier geschlossen werden so klar wie das für alle ist :+1:

Im Grunde steht da:

Wenn sich die Mehrwertsteuer ändert geben wir das weiter und der Kunde darf nicht (sonder)-kündigen

Wenn die "gesetzlichen" Teile des Strompreises billiger werden geben wir das weiter und der Kunde darf nicht (sonder)-kündigen

Ausserderm steht da das sie einem das nicht speziell sagen müssen :slight_smile:

Im Falle von Verträgen sollte der das auch tun.

Es gibt halt verschiedene Strompreisgarantien, und was die Garantie garantiert, muss man selber nachlesen. Das ist bei jedem Anbieter anders.

Und ja, eine komplette Strompreisgarantie auf alle Preisbestandteile bedeutet halt, dass man den vereinbarten Preis über die Vertragslaufzeit zahlt, ganz egal, ob der tatsächliche Strompreis steigt oder fällt. Davor zu "warnen" ist, nun ja, überflüssig.

Octupus selber bietet verschiedene Preisgarantien (eingeschränkt,netto...). Was die bedeuten, steht klar in den AGB, und welche davon für den Vertrag gilt, den man bei denen abschließen möchte, wird ebenfalls kommuniziert.

Oliver

Viele denken bei Preisgarantien nicht daran, dass es auch mal nach unten gehen kann. Insofern sinnvoll, sowas hier im Forum zu teilen, wenn es sich denn bei dem Tarif wirklich so verhält.

Wir sind bei einem Anbieter, der nur den Netto-Strompreis garantiert, alles andere wird transparent weitergegeben.

Glaube persönlich nicht, dass die Bundesregierung den Strompreis für Endkunden in größerem Rahmen senkt. Für Industriekunden könnte das aber sicherlich sein. Aber das ist meine Meinung.

Ich persönlich denke, dass sich ein variabler Stromtarif bei mir nicht lohnt. Da meine PV-Anlage unter §14a (und zwar vor der letzten Änderung) fällt, wird sich bei mir das Modul 1 und 3 lohnen. Da brauche ich keinen variablen Stromtarif, sondern nur das zeitvariable Netzentgelt. Dafür brauche ich mir Octopus und Co. nicht aussuchen.

Wie bei fast allen Entwicklungen muss man sich für etwas entscheiden und ähnlich wie an der Börse spekulieren. Wenn man denkt, dass der Strompreis steigt, macht es sinn, schnell zuzuschlagen. Wenn man denkt, dass er sinkt, sollte man warten.

Ist wie mit Aktien. Man überlegt sich, wie hoch das Risiko ist, wie man den Verlauf einschätzt und dann schlägt man zu und kauft. Manchmal verliert man und bei gutem Riecher gewinnt man.

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Die Warnung vor dynamischen Tarifen läßt sich auch mit der Stabilität des Stromnetzes begründen.

Hierzu eignet sich hervorragend der 24. Januar 2025 - 21 - 23 Uhr !

Im Norden war starker Wind angekündigt. Damit gingen die Preise an der EEX zurück, aber DE hat nur eine Preiszone !

Daher hat dann TransnetBW eine Strommangellage ausgerufen, da es ja Akteuere geben soll, die bei niedrigen Preisen "zuschlagen".

Wenn viele dieser Personen zuschlagen, kommt es zu einem massiven Redispatch, d.h. es müssen auf einmal zusätzliche Energiemengen (auch grenzüberschreitend) zugekauft werden, idR fossile Energien, da um diese Uhrzeit keine Sonne scheint (und der Wind war ja nur im Norden).

Natürlich können Energiekonzerne & Energiehändler, die ja bestens Bescheid wissen, sich mit großen Energiemengen und zum günstigsten Preis eindecken. Und DANN, wenn es zum "Mangel" kommt, teuer verkaufen. Dafür muß der Strom noch nicht einmal physikalisch zum Käufer und zurück fließen, er "bleibt vor Ort". Allerdings mit dem schönen Nebeneffekt, da konnten sich Akteure prächtig die Taschen füllen.

Eine Maßnahme wäre, DE in mehrere Preiszonen aufzuteilen - wer hätte jetzt wohl daran keine Interesse ?

Die Stabilität im Stromnetz wird nicht durch physikalische Problem leiden, sondern durch Akteure die kommerzielle Interessen verfolgen. Man kann es auch als Gier bezeichnen.