Hallo,
Ich habe ein Verständnisproblem mit der Verrechnung von Ertrag und Eigenverbrauch.
Eine Anlage mit 7kwp und Bj. 2011 hat einen PV Ertragszähler und zusätzlich eine moderne Messeinrichtung mit Zweirichtungszähler. Der Betreiber bekommt eine Einspeissevergütung.
Angeblich kann der PV Strom nicht selbst verbraucht werden, z.B. für das Laden eines E-Autos.
Eine sehr ungünstige Konstellation, wenn der PV-Strom für 12ct verkauft wird und gleichzeitig das E-Auto für 30ct geladen wird.
Ist die Situation, so wie ich es beschreibe, oder verstehe ich es falsch?
Beste Grüße
Tobias
Auf dee ferne würde ich sagen:
Die anlage wurde als volleinspeisung konzipiert und so auch gebaut und angemeldet. Nach dem 20 eeg jahren könnte man umklemmen
Aber so viel ich weiss ist es vorher genau so wie du beschrieben hast
Bitte korrigiert evtles Halbwissen
2011 gab es 28,74Cent Vergütung für PV Strom, zusätzllich wird Selbstverbrauchter Strom Vergütet.
https://elektro-richers.de/pdf/pv_anz.pdf
2011 ist nicht korrekt, vielleicht war es 2012 oder 2013. Fakt ist, es sind 12ct Vergütung.
Kommt man aus der Volleinspeisung raus? Das macht mit einem E-Auto keinen Sinn?
Klär doch erstmal das Datum, sonst macht alles keinen Sinn.
Selbst 2014 gab es über 12 Cent Vergütung.
wenn es eine Volleinspeisung ist kann man wechseln zu Überschusseinspeisung, muss dazu dann allerdings im Sicherungskasten bissel was umklemmen
Bedingungen zum Wechsel zwischen Volleinspeisung zur Überschusseinspeisung @ Next-Kraftwerke.de
Vermutlich handelt es sich um das Messkonzept 2 der Netze BW.
https://assets.ctfassets.net/xytfb1vrn7of/6iRkpf3dU40GEoWGqKuugy/801b34a242d4ed22d8498c940456a908/MK_1-6_V4.3_14102021_PW.pdf
2 und 3 sind aus meiner Sicht kompatibel. Somit ist wohl keine Änderung am Anschluss nötig.
Wie kann man denn zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung wechseln und welche Änderungen ergeben sich bei der Abrechnung?
Ist dazu was bekannt?