Der Neue aus Stuttgart (mit westfälischer Erziehung)

Ein freundliches Hallo in die Forum-Gemeinde!

Ich heiße Roland und muss gestehen, dies ist mein allererster Forumsbeitrag überhaupt, mit stolzen 37 Jahren :smiley: Ich habe Fahrzeugtechnik studiert und bin als Prüfingenieur bei einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation tätig. Das Interesse für Technik begleitet mich, vermutlich wie bei allen hier im Forum, schon mein ganzes Leben.

Bla bla bla… genug Gesülze!

Hab bisher leider noch keine eigenen Erfahrungen mit PV, Speicher, etc. machen können. Sollte aber bald los gehen! Ziel ist erst mal klein anzufangen. Meine Frau und ich Wohnen zur Miete in einer Dachgeschosswohnung mit Südbalkon. Wir sind die einzigen Mieter, die restlichen Bewohner sind Eigentümer. Zu unserer Vermieterin haben wir einen sehr guten Draht! Arbeitskollegin meiner Frau und eher gesagt gehört sie auch zu unseren Freunden. Deshalb habe ich sie vor kurzem gefragt, was sie von einer Balkon-PV-Anlage hält. Nach einigen Gesprächen konnte ich ihr die Sorgen nehmen. Allerdings kommt jetzt der Haken –> WOHNUNGSEIGENTÜMERGEMEINSCHAFT!!!

Es müssen alle parteien zustimmen, weil die PV am Balkon eine optische Veränderung ist. Ist im WEG (WOHNEIGENTUMS GESETZ) geregelt. Man darf also gespannt sein, wie es weiter geht.

Geplant ist eine sogenannte Plug-In-PV-Anlage. In unserem Fall zwei PV Module quer am Balkongeländer, erst mal mit 90°-Ausrichtung schön zum abhängen :wink: i.V.m. einem Mini-Wechselrichter bis 600W.
2 x TALESUN MONOKRISTALLIN 330Wp plus 1 x TSUN Mikrowechselrichter M800, erhältlich bei einem gängigen Anbieter, welchen man im Netz so findet ^^ Energiespeicher ist vorerst nicht geplant.

So! Jetzt freu ich mich erst mal auf eure Bekanntschaft und schicke euch die besten Grüße

Euer Roland :thumbup:

Hi ROland,

willkommen im Forum der Solarbastler. Und danke für die kurze Vorstellung :slight_smile:

1. die Idee mit dem Balkonkraftwerk am Südbalkon ist natürlich super, die Leistungsgrenze 600W auch weil das ist das gesetzlich erlaubte Maximum
2. ich bin mit Mietrecht nicht wirklich firm, aber: PV-Module an ein Balkongeländer hängen, wenn sie nicht fest = auf Dauer montiert sind stellt sicher keine bauliche Veränderung dar und sollte damit auch nicht von Vermieter und erstrecht nicht WEG abgesegnet werden müssen. Oder müssen die auch zustimmen, wenn Du Dein Balkongeländer mit einem Blumenkasten oder einer Rattan-Matte dekorierst? Ich würde das, bevor Du mit dem "Bittstellerantrag"in die WEG gehst, mal rechtlich abklären, ggf. Mieterschutztbund fragen.

Oder vielleicht weiß auch hier jemand mehr?

Grüße
Stefan

Hi Stefan,

vielen Dank für dein Willkommen! :mrgreen:

zu 1.: ja, das wird ja meistens auch so bis max. 600W angeboten. Ich hab aber auch bei netzeBW direkt geschaut, was die dazu sagen. Hier der Link, sofern das mit den Nutzungsbedingungen passt. Bitte bescheid geben! –> https://www.netze-bw.de/einspeiser/pluginPV

zu 2.: ich hatte den Hausverwalter mal angehauen. Der hat mich auf’s WEG aufmerksam gemacht. Balkonkästen sind Deko und werden nur eingehängt. Die PV-Module müssen so montiert sein, dass sie nicht die Funktion eines Schafotts darstellen :wtf: Demnach “permanent” befestigt. Er wies mich auf optische Veränderung hin, welche einen einstimmigen Beschluss bei der Eigentümerversammlung erfordert … :thumbdown:

Jetzt kommt aber der große HAKEN: es wird aufgrund der aktuellen Verordnungen keine Eigentümerversammlung (EV) geben können. Um die EV online abhalten zu dürfen muss dies eben falls in einer präsenten EV einstimmig beschlossen werden.
Ich werde versuchen von Tür zu Tür zu gehen und mein Anliegen sanft und mit moralisch nachhaltigen Aspekten erläutern. Das Pareto-Prinzip darf dabei natürlich nicht außer Acht gelassen werden. 20% der Eigentümer benötigen 80% des Überzeugungsaufwandes :frowning:
Deswegen sagte ich bereits: man darf gespannt sein :lol:

Gruß
Roland

cool @ Netze BW, die machen es einem ja vorbildlich einfach, da hast Du sehr viel Glück :thumbup:

Online-Versammlung anstelle Präsenz muss zuerst in einer Präsenzversammlung beschlossen werden? Klassischer Dead-Lock würde ich mal sagen :lol: :clap: :roll:

Vielleicht kannst Du den anderen Bewohnern ja auch ein Balkonkraftwerk schmackhaft machen, sodass sie im Grunde selbst auch eines haben wollen und Du nicht mehr der einzige bist, der was will. Mach vielleicht mal eine Rechnung auf, was das finanziell am Jahresende ausmacht.

Ich drücke Dir jedenfalls die Daumen