Der Überstand in Kurven war nur geringfügig, da man mit dem Ding die Kurven sowieso in großem Radius fährt.
Das gilt bei einer Kontrolle aber nicht.
Also nicht StVO konform, sondern lediglich nicht erwischt worden...
Schade. Eine wirklich erlaubte Möglichkeit hätte mich interessiert.
Also ich konnte in der StVO zwar viele Grenzwerte für Anhänger und Auto finden, aber zu meiner Variante absolut nichts.
Somit ist es nicht verboten.
Logisch geb ich Dir zwar recht ... aber Logik und Gesetze (oder Verordnungen) hatten noch nie etwas miteinander zu tun.
Und niemand zwingt mich Kurven sehr eng zu fahren bzw. kann ich im Ausnahmefall meinen Beifahrer aussteigen lassen und die Kurve "regeln".
Dieses Gefühl kenne ich irgendwie:
Man hat eine etwas grenzwertige Transportaktion durchgeführt und ist heil am Fahrziel angekommen, also kein Unfall, keine unterwegs verlorene Ladung, nicht von den Sheriffs angehalten worden, aber irgendwie ist man dann doch ganz froh, dass man es hinter sich hat und es nicht nochmal so machen muss.
Ich hatte kürzlich etwas Ähnliches: 5,15 m lange PV-Schienen (Zuschnitt beim Händler) auf einem 2 m langen Anhänger transportiert, über etwa 60 km Strecke. Ich habe die Schienen vorne etwa 70 cm über die Deichsel überstehen lassen, fast bis zum Kugelkopf der Anhängerkupplung, so dass sie hinten dann 2,45 m überstanden. Der Schwerpunkt der Schienen lag also gerade grenzwertig noch innerhalb des Anhängers. Dann alles mit Spanngurten nach unten gezurrt, zusätzlich vorne und hinten je einen Eimer über die Schienenenden gestülpt und diesen mit Spanngurten gegen den Anhänger verzurrt, damit die Schienen ganz sicher nicht nach vorne oder hinten rutschen können. Hinten natürlich hellrote Fahne mit 30x30cm laut StVO dran. Es ging gut, aber so ganz 100% sicher, dass im Rahmen einer Verkehrskontrolle nicht doch etwas gefunden worden wäre, was man hätte ankreiden können, bin ich mir nicht.