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ebenso stehen dort bereits 800 WR Leistung.
Spannend eigentlich, denn die Rechtsgrundlage dafür ist ja nach wie vor überhaupt nicht geschaffen, oder?
Jetzt ist die Frage, ob man auf "Wo kein Kläger, da kein Richter" setzt, oder ob man auf Nummer sicher geht.
Zunächst 600W einzutragen und dann später auf 800W zu ändern, scheint ja leider nicht zu gehen...
Nochmal, du kannst im Markstammdatenregister bereits 800Watt WR Leistung eintragen. Das Markstammdatenregister wird von der Bundesnetzagentur geführt. Wenn die das erlaubt, wird dich sicher keiner verklagen.
Des Weiteren gibt es schon mehr als eine Handvoll Netzbetreiber, die 800 Watt akzeptieren. Wobei ich die Anmeldung beim Netzbetreiber mittlerweile als obsolet betrachte. Gibt auch schon Netzbetreiber (weiß gerade nicht mehr welcher), da kannst du schon gar kein BKW mehr anmelden, die verweisen aufs Markstammdatenregister. Denn wenn du im Marktstammdatenregister anmeldest, wird der Netzbetreiber eh informiert. Und wenn du dort 800Watt anmelden kannst, dann kann der Netzbetreiber wohl schlecht nein sagen.
@broccoli Nur weil man es auswählen kann, heißt es nicht es ist bereits generell erlaubt. Man konnte früher auch mehr eintragen und auch 0,6 kVA mit 10kWp.
Aktuell ist die Grenze 600VA, die neue 800VA muss erst noch in Kraft treten. Alles andere ob große Hoymiles WR gedrosselt akzeptiert werden, sollte man klären, denn sonst darf man offiziell aktuell nur WR mit einer maximalen Leistung von 600VA bald 800VA installieren.
Aktuell eher im Bereich BKW aktiv. Einrichtung mehrere BKW (Hoymiles / EcoFlow / Nulleinspeisung).
Selbst ein BKW mit 4kWp und 5kW/h Akku im Betrieb und Tibber Kunde.
Moin zusammen,
mein Nutzername ist Programm.
Ich habe mich von der allgemeinen Euphorie über billige Panels anstecken lassen und relativ blind ein stark überdimensioniertes ""Balkonkraftwerk""-Set im Internet gekauft. Es handelt sich um ein System mit einem 1800W Wechselrichter und 4 x 430Wp Panels. Mein naives Kalkül bei der Anschaffung war, dass ich den WR einfach auf 600/800W drosseln würde und dank Overpaneling eine ordentliche Energieausbeute erzielen würde.
Weil das noch nicht dumm genug war, habe ich die ganze Anlage auch schon zeit- und kostenaufwändig installiert.
DANN - ich weiß, das ist genial, oder? - habe ich angefangen, genauer zu recherchieren, wie der Spaß eigentlich angemeldet wird. Und da habe ich dann recht bald ein langes Gesicht gemacht...
Mir wurde gesagt, dass man bei der Anmeldung beim Netzbetreiber wohl sehr genaue Angaben bis hin zur genauen Seriennummer des Wechselrichters machen muss. Wenn die dann also sehen, dass ich einen 1800W Wechselrichter habe, habe ich ein Problem.
Theoretisch könnte ich natürlich warten, bis das Solarpaket 1 durch ist und die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Im Marktstammdatenregister kann ich wohl einfach unkompliziert die gedrosselten 600/800W angeben und alles ist schick. Aber dann stolpere ich vermutlich wiederum über die 960Wp-Grenze für die Panels, die ja aller Wahrscheinlichkeit nach mit den neuen Regelungen kommen wird.
Ich bin nun wirklich etwas am Verzweifeln. Gibt es noch irgendeinen Weg, diese Anlage wenigstens halbwegs legal in Betrieb zu nehmen, oder bleibt mir außer Rückbau/Austausch der Komponenten wirklich nichts übrig?
Ich finde nicht, dass du dich dumm verhalten hast
Genau die von dir genannte Konfiguration habe ich in letzter Zeit 7 mal für bekannte gebaut und angemeldet.
Wie auch schon von anderer Seite geschrieben, melde die Module wie sie sind im Marktstammdatenregister zusammen mit einem 600w Wechselrichter. Dein VNB wird nicht gefragt sondern nur informiert und du solltest erst gar keinen Kontakt zu ihm aufnehmen. Wenn er doch was will, schickst du ihm das Zertifikat eines gängigen 600W Inverters.
Das erste BKW in dieser Bauart habe ich im Juni letzten Jahres angemeldet, das letzte vor 2 Wochen. Bei keinem gab es Rückfragen des Netzbetreibers.
Genau die von dir genannte Konfiguration habe ich in letzter Zeit 7 mal für bekannte gebaut und angemeldet.
Falsch. Die von dir gebauten Anlagen sind nicht angemeldet und sie wären auch nicht anmeldefähig.
melde die Module wie sie sind im Marktstammdatenregister zusammen mit einem 600w Wechselrichter.
Also meldest du was an, das garnicht existiert. Ist genauso gut, wie garnicht Anmelden.
Wenn er doch was will, schickst du ihm das Zertifikat eines gängigen 600W Inverters.
Du kaufst und fährst also ein Motorrad, meldest es aber nur als Mofa an?
Bei einer Kontrolle zeigst du dann die Zulassung eines Mofas vor und denkst, das wär dann legal?
Wenn Du den HM600 auf 599W drosselst, dann nimmt er nur soviel auch wenn deine Pannels mehr können. Dazu brauch man so einen Adapter weil die eine proprietäre Funkschnittstelle haben. Das Original vom Hersteller ist teuer und funktioniert nur mit Cloud. Aber es gibt eine OpensoftwareAlternative ohne Cloud für kleines Geld: OpenDtu(ca. 30€).
Die 600W Dinger gibt es im Moment extrem billig gebraucht(<75€), weil viele sie jetzt durch einen 800W ersetzen.
600W reicht normal für die Grundlast auf der gleichen Phase und das bringt den grössten Effekt.
Eine DC Sicherung ist bei Solarzellen nutzlos, weil diese nicht mehr Strom liefern können (Stromgenerator). Eine Sicherung würde entweder nie oder immer sofort auslösen je nach Grösse. Eine Schutzwirkung kann sie nicht haben.
Du kannst auch im Sommer nur 2 Module anschliessen. Im Winter alle 4, dazwischen 3, wenn Du Dich dann sicherer fühlst.
Wie das mit dem Anmelden richtig ist, versuche ich auch noch herauszufinden. Wenn man 3 Leute fragt und an 4 Stellen googelt, bekommt man 9 verschiedene Antworten, die sich auch noch mit hoher Frequenz ändern.
Gruss
OpaLothar
Alles für den Klimawandel. Und ja, ich würde dann meinen 600 Watt Wechselrichter hinhängen. Hab sogar extra einen dafür auf Lager. Ich war auch im Lockdown unerlaubt beim joggen. Es gibt nun mal auch böse Menschen.
@broccoli Nur weil man es auswählen kann, heißt es nicht es ist bereits generell erlaubt. Man konnte früher auch mehr eintragen und auch 0,6 kVA mit 10kWp.
Aktuell ist die Grenze 600VA, die neue 800VA muss erst noch in Kraft treten. Alles andere ob große Hoymiles WR gedrosselt akzeptiert werden, sollte man klären, denn sonst darf man offiziell aktuell nur WR mit einer maximalen Leistung von 600VA bald 800VA installieren.
Leute der Drops ist durch, bald auch offiziell. Zwischen Netzbetreiber und Markstammdatenregister werden bereits jetzt schon keinerlei Daten mehr abgeglichen, dass ist im Markstammdatenregister kann klar erkenntlich. Der Netzbetreiber bekommt nach Anmeldung im Markstammdatenregister eine Meldung. Und wenn die Bundesnetzagentur, die verantwortlich ist für das Marktstammdatenregister ist, 800 WR Leistung erlaubt und es dort anmeldefähig ist, was wird der Netzbetreiber dann machen? Nix, wenn er die Meldung überhaupt noch rechtzeitig bekommt.
Und wenn der Netzbetreiber der Meinung ist, er müsse jetzt auf den letzten Metern noch mal aufbegehren, dann würde ich mich entspannt zurücklehnen.
Und hier mal Netzbetreiber, wo ein BKW schon nicht mehr gemeldet werden muss, da wird auf das Marktstammdatenregister verwiesen.
Die 600W Dinger gibt es im Moment extrem billig gebraucht(<75€),
Echt? Wo denn? Hab ich noch keine gesehn.
Allerdings gibt es sie neu für 99€.
Sommer nur 2 Module anschliessen. Im Winter alle 4,
Ich benutze im Sommer die zusätzlichen Module zum Laden meiner Staplerbatterien.
Es gibt nun mal auch böse Menschen.
Was man selbst tut und was man anderen rät, ist ein riesen Unterschied!
da wird auf das Marktstammdatenregister verwiesen.
Wenn man (zumindest) bei 1 bis Zuende liest steht dort aber auch:
"Sind steckerfertige Photovoltaikanlagen mit einen Wechselrichternennleistung von 800 Watt erlaubt?
Diese sind nicht erlaubt. Steckerfertige Photovoltaikanlagen, deren Wechselrichter eine höhere Leistung haben, sind nur mit einer Begrenzung der Leistung auf 600 Watt zulässig."
genau wie:
"Einspeisevergütung
Die steckerfertige PV-Anlage ist für Eigenverbrauch gedacht, daher entfällt hier die Einspeisevergütung nach EEG.
Falls Sie eine Vergütung für den eingespeisten Strom Ihrer steckerfertigen PV-Anlage wünschen, so ist dies nicht über das hier beschriebene vereinfachte Anmeldeverfahren möglich, sondern muss über die Anmeldung als PV-Anlage hier erfolgen. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre Elektrofachkraft."
da wird auf das Marktstammdatenregister verwiesen.
Wenn man (zumindest) bei 1 bis Zuende liest steht dort aber auch:
"Sind steckerfertige Photovoltaikanlagen mit einen Wechselrichternennleistung von 800 Watt erlaubt?
Diese sind nicht erlaubt. Steckerfertige Photovoltaikanlagen, deren Wechselrichter eine höhere Leistung haben, sind nur mit einer Begrenzung der Leistung auf 600 Watt zulässig."genau wie:
"Einspeisevergütung
Die steckerfertige PV-Anlage ist für Eigenverbrauch gedacht, daher entfällt hier die Einspeisevergütung nach EEG.
Falls Sie eine Vergütung für den eingespeisten Strom Ihrer steckerfertigen PV-Anlage wünschen, so ist dies nicht über das hier beschriebene vereinfachte Anmeldeverfahren möglich, sondern muss über die Anmeldung als PV-Anlage hier erfolgen. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre Elektrofachkraft."
Ich weiß nicht wo du das liest.
Hier Markstammdatenregister:
Ich weiß nicht wo du das liest.
Bei den Stadtwerken am See, die von dir Zitiert wurden.
Dass das Mastr nicht den gesetzlichen Regeln entspricht, haben wir ja schon öfter festgestellt.
Eine DC Sicherung ist bei Solarzellen nutzlos, weil diese nicht mehr Strom liefern können
Mit derartigen Aussagen wäre ich mal vorsichtig, weil das sicherheitsrelevante Dinge sind und unerfahrene Bastler hier auf die falsche Schiene geraten können. Tatsächlich ist bei mehr als 2 parallelen Strings eine DC Sicherung empfehlenswert. Da gibt es sogar spezielle PV Sicherungen welche auch Spannungen bis 1000 oder 1200Volt sicher trennen können. Mit einer "normalen" Sicherung macht man mehr kaputt als gut weil die den Lichtbogen möglicherweise nicht löscht und dadurch gerade ein Brand ausgelöst wird. Die großen WR mit 6 oder 8 parellelen Strings im Freifeld haben das in der Regel schon intern weil bei einem Kurzschluss auf einem der Strings das DC Kabel durch den starken Strom der anderen Module abbrennen könnte. 8 parallele Strings ergeben etwa grob 80 Amp Strom und das macht ein längeres 4mmq oder 6mmq PV Kabel nicht lange mit.
Zu der Drosselung von starken Invertern: Bei den Stadtwerken Schramberg habe ich rausgefunden, daß sie angeblich gedrosselte WR ohne Nachfrage durchwinken, wenn ihnen das WR Modell bereits bekannt ist. Ansonsten braucht es wohl etwas Überzeugungskraft und seriöses Auftreten bei guten Kontakten zu den Sachbearbeitern um denen glaubhaft zu machen daß man alles korrekt eingestellt hat. Das dürfte ohne Anmeldung als eingetragener Elektroinstallateuer wohl schwierig werden und ein dazu beauftragter externer Handwerksmeister dürfte auch keine Lust haben die 600 Seiten PDF für einen fremden WR durchzulesen.
Tatsächlich ist bei mehr als 2 parallelen Strings eine DC Sicherung empfehlenswert.
nicht nur empfehlenswert sondern sogar notwendig damit der rückstrom der module nicht überschritten wird
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
Ich habe mich da missverständlich ausgedrückt: gemeint war eine Sicherung auf der DC Seite.
Wenn überhaupt eine Sicherung, dann eine rote DC Sicherung, vor Allem wenn man mit mehreren 100V arbeitet. (wir sprechen aber hier über ein BKW, da haben wir meistens 36V)
Aber es bleibt dabei, daß ein Stromgenerator einfach nicht mehr Strom liefert. Also wird eine Sicherung entweder nie oder je nach Grösse beim ersten Mal Sonne sofort auslösen. D.h. sie kann keine Schutzwirkung haben. Deshalb wird so ein LS schaltet nur als relativ preiswerter Schalter zweckentfremdet werden können.
Aber auch so eine DC Sicherung sollte man nicht unter Last schalten (dann lebt sie länger).
Erst die AC Seite abschalten, dann ist DC stromlos.
Beim Parallelschalten von Modulen oder auch längeren Strings braucht man halt ausreichende Kabelquerschnitte. Für 5 x 10A parallel sind die 4mm2 SolarKabel NICHT ausreichend.
Auch das mit dem Rückstrom ist erst beim Parallelschalten von längeren Strings von Bedeutung. Da verwende ich aber lieber je eine Seriendiode pro String.