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Wie ist es mit der "Nulleinspeisung"

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(@luigi)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 83
Themenstarter  

Und um mal zur ganz ursprünglichen Frage zurück zu kommen: im PV-Forum versucht gerade ein User, seine Insel mit Pip und DIY Speicher anzumelden. Könnte für den einen oder anderen interessant sein, das zu verfolgen. Auch und gerade wegen der Bürokratie-Idiotie, die da anscheinend abläuft -> Der Versuch eine Halbinsel anzumelden läuft oder auch irgendwie nicht

Danke für den Link.

Und da sind wir bei dem Inselwechselrichter.

https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/welcheAnlagen.html
......
Welche Anlagen müssen registriert werden?
Die Registrierung ist bei allen Strom- und Gas-Erzeugungsanlagen verpflichtend, die unmittelbar oder mittelbar an ein Strom- bzw. Gasnetz angeschlossen sind oder werden sollen. Eine Mindestgröße ist nicht vorgesehen. Verbrauchsanlagen sind nur zu registrieren, wenn sie an ein Hoch- oder Höchstspannungsnetz oder an ein Fernleitungsnetz angeschlossen sind. Somit sind in der Regel nur industrielle Verbrauchsanlagen von der Registrierungspflicht betroffen.
......

Wenn jetzt noch jemand einen Anwalt kennt, der dies juristisch noch präzisiert. Also Insel, und der WR ist ja ein Verbraucher aus der Richtung woher der Netzstrom kommt. Quasie eine USV und von USV anmelden habe ich noch nichts gehört.
Wenn man es zerlegt aufbaut und eine 48V USV installiert, --> aber diese 48V Batterie mit einem Solar Regler lädt, dann ist die USV eine Verbrauchsanlage.


   
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(@luigi)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 83
Themenstarter  

Die Spielregel gibt der vor, der das Netz zu Haus gelegt hat.

dann sollte der jenige auch den hausanschluss bezahlen, komischerweise muss ich das machen.
was ich bezahlt habe das gehört mir, egal was derjenige sagt welcher die spielregeln macht.

Die Anschichten sind immer unterschiedlich.

Allgemein zahlt man Grundstücks-Erschließungskosten für: Gas, Wasser, Abwasser, Strom. Die Spielregel ist halt so, wenn das einem nicht passt, kann man drauf auch verzichten. (manchmal kann man auch das nicht, dann wird das Land mit einer Grundschuld belastet)

Früher gab es noch Handy Verträge, Versicherungen,... da hat man eine einmalige Anschlussgebühr bezahlt. - auch hier gilt: zahlen und mitmachen, oder sein lassen --> so ist es auch mit dem Hausanschluss.

Ich finde es gut hier darüber zu diskutieren, aber ich wollte eigentlich nicht wissen wie man persönlich die Vorgaben empfindet, sondern wie man Vorgabenkonform die Nulleinspeisung beim Netzversorger durch bekommt.

Es wird bestimmt den Tag X geben, wo sich ein Anwalt und Versorger auseinandersetzen wird. Aber meistens haben erfolgreiche Anwälte so ein gutes Einkommen, daß sie sich das All in One Paket leisten können, ein Komplettsystem mit Speicher installieren und es erfolgreich angemeldet bekommen.


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7741
 

wenn das einem nicht passt, kann man drauf auch verzichten.

Früher gab es noch Handy Verträge, Versicherungen,... da hat man eine einmalige Anschlussgebühr bezahlt. - auch hier gilt: zahlen und mitmachen, oder sein lassen --> so ist es auch mit dem Hausanschluss.

du vergleichst wieder äpfel mit biren
die erschließungskosten kann ich mir nicht aussuchen ob ich die haben möchte oder nicht, diese werden einem aufgezwungen.

spielreglen kann man selbst ändern wenn sie nicht passen, man muss ja nicht blind gehorchen wenn man selbst denken kann.

wieso machst du dir darüber überhaupt gedanken, verschwendete zeit.
bau pv und nutze die, fertig.

außerdem was sollen die machen wenn man nicht anmeldet, das ist ja eeg geraffel, wollen die einem dann die nicht vorhandene einspeisevergütung wegnehmen LoL

Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.


   
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Stefanseiner
(@stefanseiner)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 5 Jahren
Beiträge: 2257
 

Ich finde es gut hier darüber zu diskutieren, aber ich wollte eigentlich nicht wissen wie man persönlich die Vorgaben empfindet, sondern wie man Vorgabenkonform die Nulleinspeisung beim Netzversorger durch bekommt.

Die im Vorfeld notwedigen bürokratischen Schritte und Genehmigungsverfahren sind zu 100% dieselbe Vorgehesweise wie bei einer ausgewachsenen EEG-Anlage, da der Netzbetreiber nicht unterscheidet ob Du nun einspeist, oder ob Du einspeisen könntest, es aber durch eine Regelung nicht tust.

Also grob zusammengefasst:
- beim Netzbetreiber Antrag auf Genehmigung einer PV stellen -> das betrifft haupsächlich die freie Anschlussleistung am Netz bei Dir vor Ort und der nächsten Trafostation.
- Anmeldung im MaStR
- beim Finanzamt neue Steuer-ID beantragen und entscheiden, ob Du als normaler Gewerbetreibender gelten willst oder die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst
- WR muss VDE-konform sein und entsprechende Nachweise und Herstellerzertifikate sind dem Netzbetreiber vorzulegen, ebenso Datenblätter der PV-Module
- die Einspeiseleistung muss am WR vom Elektriker auf 70% der Modulleistung hart limitiert werden. Bei weicher Limitierung (mittels Energymeter / Limiter) muss ein Nachweis vom Hersteller vorliegen, dass das technisch gleichwertig ist -> ob Du dann an dieser Stelle die Limitierung auf 0 setzt für eine 0-Watt-Einspeisung, ist dann Deine Entscheidung
- der Zählerschrank muss den aktuellsten VDE-Richtlinien entsprechen
- eine "moderne Messeinrichtung" als Zweirichtungszähler muss verbaut werden
- Elektriker-Meister muss Inbetriebnahmeprotokoll ausfüllen und haftet dann für Nichteinhaltung der 70% Limitierung und elektrische Schäden durch Falschanschluss etc.
- abschließend macht der Netzbetreiber noch eine Vor-Ort-Begehung zur Überprüfung der Anlage, wobei die hier am meisten der sichere und VDE-konforme Umbau des Zählerschrankes interessiert.
- Einspeisevertrag mit dem Netzbetreiber: wird idR so berechnet, dass monatliche Abschlagszahlungen passend zur errechneten Anlagengröße geleistet werden. Bei 0-Watt-Einspeisung kannst Du denn dann so vereinbaren, dass eben nichts gezahlt wird.

Was ich nicht weiß ist, ob Du auch trotz 0-Watt-Einspeisung monatliche Meldungen zur Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt machen musst. Vom Gesetz her haben die Sachbearbeiter vor Ort Ermessensspielraum, ob sie das von Dir verlangen, oder ob der zu erwartende Umsatz zu gering ist. Mich würde es jedenfalls nicht wundern, wenn Du trotz 0-Watt-Einspeisung monatliche, fristgerechte Meldungen über Deine Einspeisemenge machen musst, selbst wenn sie stetig 0 KWh ist.

Spätestens zur Jahresabrechnung musst Du dann aber unabhängig von den monatlichen Meldungen die Umsatzsteuer ausweisen für den Eigenverbrauch.

Das macht mMn absolut keinen Sinn, eine PV-Anlage als 0-Watt-Einspeiseanlage anzumelden da es 1:1 derselbe Aufwand ist wie bei einer EEG-Anlage, nur dass Du auf die Einspeisevergütung verzichtest.

Thema Speicher:
keine Ahnung, was da noch dazu kommt. Aber im Grunde musst Du den separat im MaStR anmelden und den Eigenverbrauch aus dem Speicher separat ausweisen da dieser auch versteuert wird. Und Selbstbau kannst Du definitiv und komplett haken, dass Du das von irgendwem abgenommen bekommst, ganz gleich wie gut, sicher und professionell Du das ausführst. Solange Du kein CE-Zeichen, irgendwelche Stempel und Zertifikate von einem X-beliebigen Hersteller nachweisen kannst wird das nichts.

Leitfaden Akkus & PV von A-Z
Projekttagebuch: 10kWh Akku mit 3kWp auf dem Holzunterstand
China-Akku 18650 Test - 508.800mAh in 62 Zellen
Beschaffung der Akkus und deren Kosten // Akkuquellen


   
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(@luigi)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 83
Themenstarter  

Klasse Erklärung! @ Stefanseiner

Und @Voltmeter

Bei einer Insel habe ich weniger Bauchschmerzen. Es gibt ja auch auf MPPT basierende Heizstäbe... Wie von my-PV ELWA, und auch dort ist ein Kopplung mit AC als Verbrauchsplanung möglich.

Aber bei allen Anlagen, die auf die Netzspannung zur Synchronisation angewiesen sind, habe ich halt meine Bedenken. Und daher die Grundfrage in Bezug auf die Nulleinspeisung.

Für mich sind Insel WR, wie Notstromaggregate oder USV Anlagen. Dafür benötigt man auch keine so komplexe Anmeldung wie bei Netzeinspeisende Anlagen.


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7741
 

dann kauf dir doch nen inselwechselrichter mit trennschütz das schaltet dann nur ein wenn der akku zu niedrige spannung hat und geladen werden möchte
das wird bei weitem günstiger und stressfreier als das ganze anmeldegedöns oder ist deine anlage dafür zu klein?

Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
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Nick81
(@nick81)
Mitglied Admin
Beigetreten: Vor 5 Jahren
Beiträge: 1694
 

Hi Luigi,

ich würde genauso argumentieren wie du. Technisch kann man nicht einspeisen, das Inselnetz ist galvanisch getrennt vom Netz,...
Das beides gilt halt nicht/weniger für eine Nulleinspeisung.

Wenn du also nicht anmelden möchtest, würde meiner Meinung nach eine Inselanlage die bessere Argumentationsgrundlage für eine Auseinandersetzung bieten. Wenn du aber so oder so die Anlage anmelden möchtest, wird es egal sein. Da musst du dich halt der Bürokratie stellen und die unterscheidet wahrscheinlich erstmal nicht zwischen Insel und Nulleinspeisung,

PIP 5048MS | 6x 340Wp mono (2KWp) Ostdach | 14S80P Powerwall
3x MP2 5000 | 11 kWp Ost- + Westdach | 14kWh LFP
Mitsubishi Multi MXZ2F42VF+MSZEF25VGKW+MSZEF35VGK


   
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(@luigi)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 83
Themenstarter  

Zufällig bin ich hier drauf gestoßen, hier wird es auch sehr gut erklärt, und scheinbar hat er das System legal ins Rennen gebracht. ist etwas langatmig, aber sehr schön sachlich erklärt.

ab ca. Minute 4 bis ca. 13 min.

Alles in Allem, sehr gut und sachschlich erklärt. Das hat wirklich Qualität!


   
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(@bennyduck)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 136
 

Ist wirklich 0 Einspeisung möglich, oder schwabbt bei großen schnell geschalten Ohmschen Lasten doch etwas ins Netz zurück?

nein, eine exakte 0-Watt-Einspeisung ist technisch nicht möglich.
Kein System, dass ich bisher gesehen habe, egal ob
- per Smartmeter / Energy Meter a la Eastron SDM630 (wie beim MPP S0lar MPI)
- Kabelklemmen-Limiter wie beim Soyo Source GTIL
- per Steuerung über PWM am Sun GTIL2 wie es ZeroDown macht
- per ESP + digitalem Poti bzw. Servomotor + normalem Poti wie "Der Kanal" (Youtube)

Die Systeme haben konstruktionsbedingt alle eine gewisse Latenz. Manche mehr, andere weniger, aber Du hast immer wieder mal Einspeisung.

Das liegt ja auch nicht nur an der Sensortechnik sondern am Wechselrichter selbst. Der braucht ja auch eine gewisse Zeit, um sich runterzuregeln.

Bei meinem MPI mit SDM630 pendelt sogar nachts der Verbrauch +/- 20 Watt um die Nulllinie herum.
Und beim Wegschalten großer Lasten wie z.B. Herd, Wärmepumpe, E-Auto wird auch kurzzeitig ( 1 - 3 Sekunden) mal mehrere Tausend Watt eingespeist.

Mein billiger SoyoSource GTIL mit Stromklemme regelt sekündlich nach, also sehr schnell.

Falls Du erfolgreich ein Balkonkraftwerk angemeldet hast oder eine EEG-Anlage dann fällt das natürlich nicht auf, wenn da am Monatsende noch 0,1KWh extra eingespeist werden durch die träge regelnde 0-Watt-Einspeisung.

Aber ohne angemeldete Anlage wird es bei einer Ablesung des Energieversorgers vor Ort am digitalen Zweirichtungszähler auffallen, da man die Einspeisung ansonsten nicht plausibel erklären kann, auch wenn es nur 0,1KWh sind.

Wie schaut es denn mit der Victron Energy Welt aus. Sie switschen ja in weniger als 20 Milisekunden, und bei 3 Phasen Betrieb, bauen sie ein eigenständiges Netz auf?

DIY Macher Youtube Kanal

😀 Solarzaun Süd, West Anlagenplanung mit 11,25 kWp Meyer Burger Glas Glas 375 Watt, Enphase Mikrowechselrichter, Victron Energy 3 Phasen Netz, mit >100 kWh Stromspeicher 😀


   
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(@manfred-p)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 5 Jahren
Beiträge: 1267
 

Ich verstehe die Frage nicht so ganz.
Wenn Null-Einspeisung wird sicher auch etwas eingespeist. Ein Regler kann das nicht anders ... möglicherweise etwas weniger.
Das hat aber nichts mit der Umschaltzeit zu tun! Das ist die Umschaltzeit zwischen Netz- und Inselbetrieb

1 kWp Ost / 3,7 kWp West / 34 kWh LiFePO4 Inselanlage


   
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(@schmue)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 5 Jahren
Beiträge: 690
 

Da gebe ich Manfred völlig recht. Dazu gibts sicher auch in der Victron Welt Produkte für den einen oder anderen Zweck.
Da müsste Benny seine Frage imho schon präzisieren.

LG Stefan
12KW Deye 3~ 9*355W, 14*240W, Victron 150/70 9*240W Flachdach Süd und West
PV2: 4*240W Gartenhausfassade Hoymiles 1500
PV3: in Planung Gartenhaus Dach 9*240W & 6*320W weitere 60kwh Akku
Status: ~9,7kwp und 10kwh 18650 19" DIY Powerwall


   
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Sebastian
(@syssi)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 102
 

Ich Frage mich, wie vermieden wird, dass eine Rückkopplungsschleife entsteht und wer hier kompensiert (der Wechselrichter oder der Mikrocontroller an der Stromklemme). Ein Beispiel:

1. Die Stromklemme misst einen Bedarf von 250W. Dieser Wert wird per Modbus an den GTN1200 kommuniziert.
2. Der Inverter fährt den Limiter auf 250W. Der Strombedarf an der Klemme sinkt.
3. Die Stromklemme misst einen Bedarf von 0 Watt. Weiss das System nun, dass diese Situation durch die Leistung des Inverters geschaffen wurde? Wenn nicht, dann wird der Inverter nun wieder runter geregelt. Wenn doch, dann wäre nur direktes wegfallen des Last problematisch. Spinnen wir das Beispiel Mal weiter:

4. Der Verbraucher (Kühlschrank) der den Bedarf von 250W erzeugt hat fertig gekühlt. Der Bedarf fällt auf -250W. Das Vorzeichen kann die Klemme nicht sehen, als wird ein neuer Bedarf von 250W gemessen, obwohl 250W Überschuss bestehen.
5. Die Stromklemme kommuniziert einen weiteren Bedarf an 250W (Summe 500W) an den Inverter.

Ich interessiere mich für eure Erfahrungen im Livebetrieb. Kann man sehen, wie sich die Komponenten verhalten? Ist meine Vorstellung falsch?


   
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(@silvio)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 157
 

zweirichtungszähler bekommt man doch erst wenn man ne pv anlage anmeldet davor ist es doch der einfach zähler?

wenn der WR immer ein wenig einspeist wie verhält der sich dann wenn das netz ausfällt?
schaltet der dann ab oder speist der immer noch fröhlich ein wenig ein bis der arbeiter am kabel gegrillt ist?

Hab 2013 Neu gebaut und nach 5 Jahren wurde der Zähler getauscht ohne mein Zutun wurde ein 2 Wegezähler eingebaut. Hab noch kein PV. Hab auch nur 1 Zähler trotz WP hat den Vorteil das ich jedes Jahr den Versorger gewechselt hatte und immer schön den Neukundenboni mitgenommen hatte, aber denke das ist jetzt durch das Thema waren im Schnitt 350€ das Jahr.

Gruß Silv

https://forum.drbacke.de/viewtopic.php?p=23727#p23727


   
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