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Wie ist der Stand beim Solarpaket in der Bundesregierung?

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 Ulli
(@ulli)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 531
 

Ziel der neuen Gesetzgebung (Solarpaket 1) ist es doch, Bürokratie abzubauen. Damit die NB's sich um den schnellen Ausbau kümmern können und auch sollen. Also nicht mehr um das Klein Klein. Deshalb sollen sie mit dem Gesetz auch von dieser BKW-Ebsenzähler-Verpflichtung entbunden werden. So habe ich es zumindest beim Lesen aufgefasst.

Da bin ich ja gespannt, was dabei herauskommt. Wenn das nun doch nicht kommen sollte, wie einige hier meinen, hätte sich im Grunde kaum was geändert, außer der einfacheren 5 Punkte-Anmeldung beim Register und wird dann keine Arbeitszeit für wichtigere Dinge beim NB frei werden. 

Vorstellen kann ich mir das inzwischen aber auch ganz gut.

 


   
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alter Hase
(@alter-hase)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1128
 

@derdickebaer 

danke für diese interessante Info. Dann verbessert sich doch was, die normalen 800W BKW werden nicht mehr von VNB geprüft. Wenn die Sachbearbeiter der VNB so offiziell raus sind (keine Verantwortung tragen) lassen die die BKW Betreiber in Ruhe. Dann wird flugs der Zähler getauscht und gut.

Dann gibt es auch keine Prüfung, ob der Wechselrichter einen funktionierenden NA-Schutz hat. Wie soll denn auch die Prüfung ablaufen ? wie würde man die gesetzlich vorgegebene Abschaltzeit messen können ? Das ist damit vom Tisch.

 

 

Die geschwister scholl wurden ermordet, weil sie ihre politischen ansichten dort verbreitet haben, wo es nicht vorgesehen war. Heute werden nur beiträge gelöscht, keiner stirbt mehr. Ausser der denokratie.


   
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(@solar-dau)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 242
 

Hallo,

tolle Wurst, ich habe am 30. März das Balkonkraftwerk meiner Mutter mit 2450Wp fertiggestellt, konnte es aber wegen eines verreckten Laptops nicht anmelden. Jetzt kann ich zwei Module wieder runterreißen. Ich habe nichts gegen Regeln, aber die Beschränkung ohne konkrete Ankündigung eines Termines ist etwas, womit sich niemand Freunde macht, zumal das Gesetz ja noch gar nicht durch ist. Die Nummer hat etwas von Gutsherrenart und dürfte bei vielen Verstimmungen bis noch üblere Gefühle hervorrufen.

Mein Nachbar hat übrigens seine vier zusätzlichen Module auch noch noch nicht gemeldet. Ich schätze als ausgebildter Choleriker kriegt der nicht nur einen dicken Hals, sondern detoniert auch noch ganz ungestittet.

Für mich ändert sich jedenfalls nicht viel. Ich hatte schon vorher kein Vertrauen mehr und jetzt bin ich eher noch bestärkt darin eine alternative Lösungen, sprich Insel, für alles jenseits des Herdes und der WP zu verfolgen. Mal sehen wie lange das noch erlaubt ist.


   
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(@solar-dau)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 242
 

Hallo,

halten wir mal fest. Es lassen sich nur Mikrowechselrichter anmelden die 600 oder 800W haben. Damit ist für den normalen Benutzer die Möglichkeit der Nutzung von mehr als zwei Modulen nicht mehr drin. Im Prinzip ist also genau das eingetreten was ich an anderer Stelle schon vermutet hatte nämlich, dass jede Änderung an bestehenden Vorschriften oder Gesetzen meist eine Verschlechterung, bzw. eine weitere Einschränkung der Möglichkeiten für den Bürger bringt. Zumindest für mich ist damit die Petition von Andreas ziemlich gescheitert. Als Tiger gesprungen und als Papiertiger im blauen Rundordner gelandet. Schade um die ganze Arbeit, die er sich gemacht hat.

Ich habe übrigens gerade mit zwei neuen Balkonkraftwerkbesitzer gesprochen und die waren äußerst begeistert und haben allen Ernstes vor, bei der nächsten Wahl eine Partei zu wählen deren Namen ich nicht nennen möchte Vomited ... Hoffentlich machen das nicht zu viele. 


   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1044
 

Die nicht vorgesehene Prüfung des BKW lese ich als :

Es wird kein Antrag/keine Anzeige/kein Netzanschlussbegehren beim VNB nötig.
Die Prüfung auf Rücklaufsperre oder Zweirichtungszähler entfällt.

Was da angeschlossen wird, wird im Rahmen der Anlagennummer-Vergabe den VNB weiter interessieren (müssen),
man kann es nur nicht mehr eingeben.
Was passiert wenn der Zähler dann "nicht gewechselt werden kann"?
Weiß der VNB schon von den 800VA?
Wozu braucht man für Wp die Anzahl nicht näher benannter Module?

Seit wann gibt es beim VNB vereinfacht anzumeldende elektrische Speicher?


   
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Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 8461
 

Wer erwartet hat, dass Bürokraten Bürokratie abbauen können, ist halt etwas enttäuscht.

Das man aber aus einem BKW einen Freibrief für ungehemmte Solarlust machen würde, habt ihr doch nicht im Ernst erwartet?

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
SOC ist ein NTCV Parameter


   
SolarHeini reacted
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1767
 

Was ich eben für bedenklich halte ist die nicht Gesetzeskonforme Eintragungsmöglichkeit.

Wer hat ne Rechtsschutz und klagt?

 


   
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alter Hase
(@alter-hase)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1128
 

Veröffentlicht von: @solar-dau

halten wir mal fest. Es lassen sich nur Mikrowechselrichter anmelden die 600 oder 800W haben. Damit ist für den normalen Benutzer die Möglichkeit der Nutzung von mehr als zwei Modulen nicht mehr drin.

Wenn doch bei der Anmeldung eines 600 W oder 800 W BKW keine überprfung mehr statt findet, wo ist dann das problem ? Man kann sich verzählen, vertippen usw. 

Veröffentlicht von: @solar-dau

Zumindest für mich ist damit die Petition von Andreas ziemlich gescheitert.

Ich hatte noch nie den glauben, dass da was bewirkt werden kann. Löblich ist es und ich erkenne das engagement aller beteiligten Personen an, die sich bemüht haben, dass es eine verbesserung gibt.

Veröffentlicht von: @solar-dau

ich eher noch bestärkt darin eine alternative Lösungen, sprich Insel, für alles jenseits des Herdes und der WP zu verfolgen. Mal sehen wie lange das noch erlaubt ist.

Deshalb habe ich eine richtige inselanlage installiert. Diese kann mir nicht verboten werden. Wenn ich was in meinem Haus mache, das überhaupt keinen Einfluss oder Auswirkungen auf andere hat, gibt es keine Gründe, das zu verbieten.  Ich kann in meinem Haus Elektrogeräte einschalten wie ich lust habe, wenn ich dabei  niemanden störe. Die inselanlage ist komplett eigenständig. Da funktioniert unsere Demokratie und rechtssystem noch. 

Veröffentlicht von: @solarheini

Was da angeschlossen wird, wird im Rahmen der Anlagennummer-Vergabe den VNB weiter interessieren (müssen),

Wenn keine netzbetreiberüberprüfung vorgesehen ist, bedeutet das für mich, dass dieses elektrische Gerät wie jedes andere elektrische Gerät ohne zusätzliche Prüfung (von wem auch immer) nicht nötig ist. Das ist aber alles deutung der Sätze, wie auch was "unmittelbarer Anschluss" auch. Jeder kann seine eigene Auslegung haben, was genau das bedeutet.

Die geschwister scholl wurden ermordet, weil sie ihre politischen ansichten dort verbreitet haben, wo es nicht vorgesehen war. Heute werden nur beiträge gelöscht, keiner stirbt mehr. Ausser der denokratie.


   
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(@solar-dau)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 242
 

Hallo,

@ Carolus,

Bürokraten leben durch Bürokratie, aber Bürokratie muss nicht zwangsläufig eine Einschränkung der Möglichkeiten bedeuten. Diese Regierung will einen Wandel, nämlich die Energiewende und dafür brauchen die Bürger auch einen gewissen Gestaltungsspielraum. Eine Begrenzung des Spielfeldes wirkt da kontraproduktiv.

@ jay,

ich war einmal vor bei einer Verhandlung dabei und ich möchte dies nie wieder erleben. Nach meiner beschränkten Erfahrung ist man im Sachkundeunterricht der Primarstufe eher an der Aufklärung, bzw. an der Erkenntnisfindung interessiert als vor Gericht. Der Spruch auf hoher See und vor Gericht ... scheint in meinen Augen nicht so ganz unbegründet und von daher werde ich trotz Rechtschutzversicherung garantiert nicht meine Zeit mit einer Klage vergeuden, besonders da ich noch andere Aufgaben habe.

@ alter Hase,

natürlich kann ich mich nachträglich auf Legasthenie, Dyskalkulie oder vielleicht auch auf die Sonne, welche mich geblendet hat, berufen, aber im Zweifelsfall bekomme ich unnötigen Ärger und ich habe anderes mit meiner Zeit zu tun. Da würde ich mich lieber auf eine technische Lösung verlassen.

Ich denke für Andreas ist das richtig bitter, denn im Moment ist ja noch nicht mal sicher, dass trotz der bisherigen Nachteile überhaupt etwas für die Bürger bei der Nummer raus kommt. Im schlimmsten Fall gelingt es der Immobilienlobby die Balkonkraftwerke mit irgendeinem fadenscheinigen Murks aufzuhalten und dann ist das Gesetz ein Beispiel für mustergültige Verschlimmbesserung.

Das dir eine nicht verboten werden kann, davon bin ich nicht überzeugt. Ich erinnere noch mal kurz an die Sache mit den Hausklärwerken im Süden der Republik. Die hat man auch mit einem Federstrich für illegal erklärt und dann, teilweise unter Polizeischutz, zerstört. Eine solcher Vorgang kann sich jederzeit wiederholen.

@ DerDickeBär,

anmelden kannst Du natürlich gerne ein Balkonkraftwerk mit vier Modulen und 800W, aber beim Mikrowechselrichter wird es dann schon etwas schwieriger. Die handelsüblichen Modelle haben nur zwei Anschlüsse, der Normalbürger wird da also nur zwei Module anschließen. Vielleicht gibt es dann auch noch was in Richtung Growatt was vier Module unterstützt, aber die hängen dann in einem String und wollen nicht in unterschiedlichen Ausrichtungen oder Verschattungen stehen. Die bisherige Lösung ein bis vier entsprechend reduzierte Modelle zu erwerben war da schon einfacher und ermöglichte auch mehr Freiheiten beim Aufbau. Ich denke aber diese Einschränkungen beim Aufbau und beim nutzenden Publikum sin ja durchaus erwünscht. Schließlich glaubt doch wohl eh niemand, dass die Bevölkerung sich von den Energiedealern auch nur in Spuren unabhängig machen kann/soll. Das Geschäft muss weitergehen.


   
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(@mischa)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 449
 

Veröffentlicht von: @alter-hase

Veröffentlicht von: @solar-dau

ich eher noch bestärkt darin eine alternative Lösungen, sprich Insel, für alles jenseits des Herdes und der WP zu verfolgen. Mal sehen wie lange das noch erlaubt ist.

Deshalb habe ich eine richtige inselanlage installiert. Diese kann mir nicht verboten werden. Wenn ich was in meinem Haus mache, das überhaupt keinen Einfluss oder Auswirkungen auf andere hat, gibt es keine Gründe, das zu verbieten.  Ich kann in meinem Haus Elektrogeräte einschalten wie ich lust habe, wenn ich dabei  niemanden störe. Die inselanlage ist komplett eigenständig. Da funktioniert unsere Demokratie und rechtssystem noch. 

Ich habe keine Inselanlage, schalte meinen Toaster ein, ohne jemanden zu fragen!!! Trotzdem lebe ich in einer Demokratie!

Veröffentlicht von: @alter-hase

Veröffentlicht von: @solarheini

Was da angeschlossen wird, wird im Rahmen der Anlagennummer-Vergabe den VNB weiter interessieren (müssen),

Wenn keine netzbetreiberüberprüfung vorgesehen ist, bedeutet das für mich, dass dieses elektrische Gerät wie jedes andere elektrische Gerät ohne zusätzliche Prüfung (von wem auch immer) nicht nötig ist. Das ist aber alles deutung der Sätze, wie auch was "unmittelbarer Anschluss" auch. Jeder kann seine eigene Auslegung haben, was genau das bedeutet.

Ich stecke meinen Toaster mittelbar in eine Steckdose, damit er funktioniert! Mein Herd dagegen steckt unmittelbar im Drehstromnetz. Weitere Auslegungen brauchst du nicht!

 

9,8KW/p Ost/West Fronius 8K 2020
1,2KW/p Süd 46° Micro-WR 2022
4,1KW/p Süd-Fassade 84°
14,4KW LiFePO4-Akku 2023
Deye 12K 2023
2,4KW/p Süd-Terrassendach 13° 2023


   
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(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 920
 

Ib letzter Zeit sehe ich häufiger Angebote für Steckerdolaranlagen mit über 1600Wp, scheint sich also auch unter Normalos immer weiter zu verbreiten.

https://www.mydealz.de/share-deal-from-app/2341681

 

10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000


   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1044
 

Veröffentlicht von: @solar-dau

Veröffentlicht von: @solar-dau

Die handelsüblichen Modelle haben nur zwei Anschlüsse, der Normalbürger wird da also nur zwei Module anschließen.

So wie bisher auch, nur dass jetzt 800 statt 600 VA möglich sind (ich weiß, ich wiederhole mich). Der Normalbürger hatte auch nach alter Gesetzeslage niemals vor, ein Extremoverpaneling zu betreiben, das waren schon immer nur wir hier in unserer o. g. Wahrnehmungsblase. Also auch hier keine Verschlechterung zum Ist-Zustand für den Normalbürgert, eher das Gegenteil.

Ich sehe großes Interesse an Balkonkraftwerken mit Speicher. Auch außerhalb unserer Wahrnehmungsblase.
Wirklich rentabel ist das nach den neuen Regeln nicht machbar.
Warum etwas behindern, was eh niemand haben will?

Es ist eben nicht das handelsübliche "Steckersolargerät", auf das scheinbar so viele Normalos hofften und warteten.
Solarmodulleistung ist nicht automatisch Overpanelling, solange die Energie in den Speicher geht und zeitversetzt, dem Verbrauch entsprechend verwendet wird? 
Dafür will aber niemand das große Besteck und die Eli-Mafia bemühen.

 


   
alter Hase reacted
AntwortZitat
(@solar-dau)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 242
 

Hallo,

@ DerDickeBär,

nein, eben nicht wie vor der Änderung. Vor der Änderung war im Prinzip alles egal, so lange man die erlaubte Einspeiseleistung einhielt. Heute wird über den Mikrowechselrichter gleich mal die Anzahl der Module limitiert und natürlich auch noch die Möglichkeiten bei der Aufstellung. Man kann sich den Mangel an Gestaltungsfreiheit aber natürlich auch schönreden.

Wenn 10-15% Einsparung nicht lohnen, dann kann man dir ja mal den Preis entsprechend erhöhen, mal sehen was Du dann sagst.

@ grumpy_badger,

kaufen kannst du alles, aber anmelden ist dann eine andere Nummer. Der Wechselrichter in dem Angebot hat nativ mehr als 800W und damit ist es Essig mit der Anmeldung. Du kannst dann natürlich als Ersatz einen 800W Wechselrichter holen, aber als Belohnung gehen da natürlich nur zwei Module dran. Genau darum ging es mir ja.

Ich denke übrigens das genau ist der Grund für die Preissenkung. In dem Moment, wenn die Kunden realisieren, dass sie das Ding nicht anmelden können fällt der Preis ins Bodenlose


   
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(@abrissfunke)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 8 Monaten
Beiträge: 136
Themenstarter  

Es geht doch um 0815 BKW. Jetzt ist es auf 800W WR und 2000W Modul-Gesamtleistung begrenzt. Wer mehr will kann, doch immer noch mehr machen. Wie beim Auto: von der "Stange" einfach anmelden, wenn es mehr sein soll dann eben mit Sonderprüfung beim TÜV (ok, ABE gibt es auch noch).

Zum Thema Sicherheit bei BKWs. WR dürfen nur nach Prüfung unter Einhaltung der technischen Vorgaben in den Verkehr gebracht werden. Sonst würde auch bei jedem Bügeleisen einer prüfen kommen müssen. 

Die Inbetriebnahme bedeutet auch zunächst Haftung. Wenn eine falsche Bedienung oder Einsatz auszuschließen ist oder die entsprechenden technischen Vorgaben (durch das Exemplar bei der Zulassung) erfüllt waren, dann kann geprüft werden ob der Verkäufer und/oder der Hersteller einen Fehler gemacht haben (Produkt Änderung oder spezielle Anpassungen die nicht mir über das Zugelassen Produkt abgedeckt sind).

Natürlich kann da viel schief gehen, wenn sich keiner an Gesetze und Vorschriften hält. Diesen Fall gab es ja. Und natürlich ist das Einspeisen vieler, egal mit wie wenig Watt, am Ende eine Menge und kann ein Netz stören. Um so schlimmer kann es bei den Eigenbausystemen, denn nicht jeder mach alles richtig. "Nicht jeder, der sich berufen fühlt, ist auserwählt."  

Ist doch schön, das es jetzt für alle "Nichtgelehrten" etc. auch möglich ist ein BKW einzusetzen, ohne weiter drüber nach zu denken. Ist doch wie beim Auto; in der Stadt 50 km/h und auf der Autobahn mehr und wenn man richtig schnell fahren will, dann eben Rennstrecke für Hobbyisten oder Rennfahrer-Lizenz.

Ob die Grenzen bei 600W, 800W oder 1000W für den WR sind oder ob man jetzt 1200Wp, 2000Wp oder 2400Wp anschließen darf macht den Kohl nicht fett.

Und wer sein Moped frisiert und dann doch schneller fährt, sollte sich nicht erwischen lassen und sicherstellen das alles tip top angeschlossen ist.

Das Thema Speicher ist noch überhaupt nicht durch dacht. Das wird sicher noch spannend....

Also alles wie vorher nur die 0815 BKWs haben es etwas einfacher.

 

Wenn man alles nicht so ernst nimmt, dann hat man viel zu lachen 🤣


   
lshb, Mischa, Ulli and 1 people reacted
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U-F-O
(@u-f-o)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 997
 

Auch wenn ich diese ganzen Einschränkungen nicht befürwortete verstehe ich das gejammere hier nicht. Modulleistung von 2000Wp und Wechselrichter Leistung von 800Watt und keine Meldung beim Netzbetreiber ist doch genau das was Andreas mit der Petition erreichen wollte oder etwa nicht? Man sollte bedenken das sich immer noch um ein Balkonkraftwerk handelt,  und da ist das doch schon ziemlich akzeptabel wie ich finde bis auf die Sache mit der Anmeldung eines Speichers. Es sollte doch wohl klar sein das man sich bei einem steckerfertigen Balkonkraftwerk keine 10Kw auf's Dach knallt. Möchte man mehr muss man eben den regulären Weg der Anmeldung einer richtigen PV gehen. Oder verstehe ich hier was falsch?

Achtung, einige meiner Angaben stammen von nicht kalibrierten oder geeichten Geräten. Bei Risiken und Nebenwürgungen schreiben sie die Packungsbeilage und vertrauen sie nicht meinen Angaben oder denen ihres Spirituellen Führers! Denn für jede Lösung haben wir ein Problem. Vertrauen sie auf ihren Fehler und genießen sie die Reise. Alle Angaben ohne Gewehr!


   
Mischa and Abrissfunke reacted
AntwortZitat
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