Schade, schade.
Die Grundlast mit Steckersolartechnik bzw. schikane- und bürokratieloser Technik möglichst selbst decken zu können ist eigentlich positiv.
Die viel genannte Grundlast ist das Ergebnis ganz individueller Unartigkeiten.
Die Poolpumpe, die Klimaanlage im Dachgeschoss, das Terrarium oder Aquarium, die Teichanlage, der 80“ PlasmaTV 24/7, der 500W PowerGamingPC, das Wasserbett usw. alles Dinge ohne die man leben könnte.Die Grundlast ist eben oft dauerhaft größer als 400, 500 oder 600W oder einfach zur falschen Tageszeit.
Alle intelligenten, technischen Lösungen dennoch schikane- und bürokratiearm davon zu kommen, werden behindert und stehen offenbar anderen Interessen im Weg.Technologieoffene Regeln und normierte Sorglos-Jedermann-Pakete will man scheinbar überhaupt nicht versöhnen.
Zur Grundlast wären noch diverse stand-By-Geräte, Router, Netz-Speicher zu nennen
Die Technologieoffenheit ist allerdings von einer Gruppe madig gemacht worden, die dem extrem unwirtschaftlichen Verbrenner durch den Betrieb mit extrem unwirtschaftlichen E-Fuel zu einem einstelligen Wirkungsgrad verhelfen wollen. Mit der Energie für ein Liter E-Diesel kann ein E-Auto über 100 km weit fahren.
Mit „technologieoffen“ meinte ich, dass mögliche Optionen von „Steckersolargeräten“ nicht unnötig beschnitten werden sollen.
Viele wünschen und brauchen eine Möglichkeit bei der die Neben- und Folgekosten nicht mehr als die Hälfte der Investition ausmachen.
Die Deckung der Grundlast ist IMHO nicht der Motor für das Ganze, zu individuell der angebliche Anlass.
Abregeln und Begrenzen der Erzeugung ist doof.
Maximaler Eigenverbrauch und ggf. thermische oder elektrische Zwischenspeicherung ist für mich die logische Konsequenz. Meinetwegen mit dem Flaschenhals einer maximalen Einspeisung von 600/800VA in das eigene Hausnetz.
@abrissfunke steht heute leider nicht auf der Tagesordnung. Die nächsten zwei Wochen machen die Urlaub. Das ganze wird wohl noch viel länger dauern als gedacht. Schade.
Hallo,
das Abregeln ist eigentlich die letzte Möglichkeit, aber die Frage ist schon, wie man überschüssige Energie bestmöglich nutzt. Eigentlich bleibt a nur der Akku, denn ein regelbarer Heizstab verursacht jawohl nicht unerheblich Probleme bei der Abrechnung. Wesentlich lohnender wäre natürlich das Abregeln zu lassen und nur die Einspeisung ins Netz auf das erlaubte Maß zu begrenzen, aber dann bekommen die Hanseln vom VDE einen Herzklabaster, weil die Energie ja schon im Hausnetz ist. Ich schätze es wird also in Zukunft auch fleißig eingespeist, denn der Akku soll demnächst ja nicht mehr sein.
Hallo,
das Abregeln ist eigentlich die letzte Möglichkeit, aber die Frage ist schon, wie man überschüssige Energie bestmöglich nutzt. Eigentlich bleibt a nur der Akku, denn ein regelbarer Heizstab verursacht jawohl nicht unerheblich Probleme bei der Abrechnung. Wesentlich lohnender wäre natürlich das Abregeln zu lassen und nur die Einspeisung ins Netz auf das erlaubte Maß zu begrenzen, aber dann bekommen die Hanseln vom VDE einen Herzklabaster, weil die Energie ja schon im Hausnetz ist. Ich schätze es wird also in Zukunft auch fleißig eingespeist, denn der Akku soll demnächst ja nicht mehr sein.
Abregeln findet jedes Mal statt, wenn die Erzeugung die Abgabe eines Standard-BKW übersteigt.
Mir genügt es NICHTS in das öffentliche Netz einzuspeisen.
Akku soll hier auch heute schon nicht sein, nicht unwidersprochen.
Also mag sich den Ärger machen wer will.
Brauchwasser kann man schon erwärmen.
Das kann auch in Stufen geschaltet oder anteilig Eigen- und Netzstrom sein?
Brauchwasserwärmepumpe usw. Dinge die noch nicht erfunden sind und so auch nie erfunden werden.
Wo soll das Problem bei der Abrechnung liegen?
Es braucht eigentlich ein Gerät zum Einspeisen in das Hausnetz.
Das kann dann mit zwei Solarmodulen auch zum Balkonkraftwerk werden.
Die Deckung der Grundlast ist IMHO nicht der Motor für das Ganze, zu individuell der angebliche Anlass.
Wenn ich aber Herrn Laudeley, den selbsternannten Erfinder der Balkonkraftwerke so höre ist genau das die Idee.
Abregeln und Begrenzen der Erzeugung ist doof.
Maximaler Eigenverbrauch und ggf. thermische oder elektrische Zwischenspeicherung ist für mich die logische Konsequenz. Meinetwegen mit dem Flaschenhals einer maximalen Einspeisung von 600/800VA in das eigene Hausnetz.
Das sehe ich genau so, aber
1) Akku ist teuer, mit Ladegerät noch mal soviel wie die Balkonanlage.
2) Akku ist wie Du selbst sagst, nicht vorgesehen
3) Wie willst Du einen Heizstab ohne Hausnetz betreiben? Bei einem DC-gekoppelten Akku kann man das argumentieren.
Ich werde meine Anlage erstmal ohne Speicherung installieren und betreiben, und sehen, was im Haus verbraucht wird und was nicht.
Für das nicht 08/15BKW gehe ich von Ladereglern am Speicher aus.
Nur sehr ungern würde man einen Akku durch den 600/800VA Flaschenhals / AC Umweg laden wollen.
Evtl. ein oder mehr Wechselrichter am Speicher, auch gerne einer nicht netzparallel.
Angenommen du hättest einen elektrischen Speicher und/oder dein Warmwasserboiler, Waschmaschine, Spülmaschine usw. hätte eine Wielandeinspeisesteckdose.
Ein Mikrowechselrichter würde parallel zu dem Heizstab angeschlossen sein und so nur dann produzieren, wenn Wasser erwärmt wird.
Fein, nix geht ins (Haus)netz, aber du hast dann nicht zulässige 800BKW+800BW = 1600VA.
Ich finde neue Ideen dürfen nicht untersagt werden.
Das der Akku in der Produktnorm nicht vorkommt darf auch nicht bedeuten, dass es ihn nicht gibt.
Wesentlich lohnender wäre natürlich das Abregeln zu lassen und nur die Einspeisung ins Netz auf das erlaubte Maß zu begrenzen, aber dann bekommen die Hanseln vom VDE einen Herzklabaster, weil die Energie ja schon im Hausnetz ist.
Es gab Ansätze, die verständlicherweise nicht mehr verfolgt werden.
Bei einer bereits funktionierenden Nulleinspeisung in das öffentliche Netz kann man ebenso die Summe aus Bezug und eigener Einspeisung limitieren.
So könnte unerkannter und überhöhter Strom an jeder beliebigen Stelle des Hausnetz zuverlässig verhindert werden.
Kein nennenswerter Mehraufwand.
Der ganze SMART Hype, Meter & Grid, stehen wir oder eine Lobby uns wieder einmal im Weg?
Aus meiner bescheidenen Sicht:
- Das Steckersolargerät muss den Netz- und Anlagenschutz sicherstellen.
- Ein dynamisch nicht geregeltes Stecksolargerät darf 600VA in das Hausnetz einspeisen.
- Dynamisch geregelte Steckersolargeräte dürfen maximal 2400VA (o.s.ä) in das Hausnetz einspeisen.
. Bezug und Einspeisung dürfen durch die Einspeisung verursacht in Summe 3600VA nicht überschreiten.
. In das öffentliche Netz darf bei Lastwechsel nach 2 Sekunden nicht mehr als 600VA eingespeist werden.
. Bei fehlender Regelgröße, dem aktuellen Bezug aus dem oder die Einspeisung in das öffentliche Netz, dürfen maximal 600VA in das Hausnetz eingespeist werden.
Ist eigentlich irgendwas bekannt, wie sich die Begrenzung der Modulleistung von beispielsweise 960Wp auf Bifaciale Module auswirken soll?
BTT: am 8.4. Soll es im BT weitergehen.
Info aus dem Newsletter von machdeinenstrom
10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000
Hallo,
ich denke die Info aus dem Newsletter ist inkorrekt. Einmal, weil die Sitzungswoche zwar am 8. April beginnt, aber erst am 10. April die Sitzungen beginnen. An 10. Soll es zwar um Energie gehen, aber um die Potentiale der Geothermie. Im Rest der Woche kann ich auch keinen Tagesordnungspunkt erkennen, der besonders verdächtig wäre, dass dort das Solarpaket durchgewunken würde, aber vielleicht habe ich ja was übersehen.
https://www.bundestag.de/tagesordnung
@ Tok,
mit solchen Feinheiten gibt man sich hoffentlich nicht ab. Falls doch kommt vielleicht demnächst noch ein Verbot, die Module, bei 800W Einspeiseleistung, von hinten zu beleuchten oder davor Fresnellinsen zu montieren ...
Ganz frisch:
@BernhardS Vielen Dank für das teilen des Dokuments von der Bundesnetzagentur.
Ich bin mir nicht sicher, ob man dort auch über verschiedene Sachen lachen kann und Humor besitzt. Nun gut, das Datum 1. April zum Inkrafttreten der Neuerungen der "vereinfachten Registrierung von Balkonkraftwerken" könnte schon ein Hinwies sein... oder doch nur Zufall?
Ich hab es mal gelesen....
"Künftig müssen Betreiber neben den Angaben zu ihrer Person nur noch fünf Angaben zu ihrem Balkonkraftwerk eintragen. Vorher waren es rund 20 Angaben." Das liest sich doch schon mal gut und dafür dürfen Sie sich auch gerne feiern.
Weiter heißt es:(...)"Darin wird voraussichtlich auch geregelt, dass insbesondere bei Balkonkraftwerken die im MaStR einzutragenden Daten weniger werden." Wie jetzt - noch weniger Daten, also weniger als 5?
Es geht ja weiter und es wird erklärt: "Beispielsweise soll bei Balkonkraftwerken nicht mehr nach der Ausrichtung der Anlage gefragt werden." Ach so, das ist doch mal Entbürokratisierung, dann sind es nur noch 4 Angaben.
Und wie darf man jetzt noch den folgenden Text verstehen: "Die Bundesnetzagentur informiert den zuständigen Netzbetreiber automatisch.(...)". Hmm, der fragt dann den Rest ab.....
Nein, ich mach nur Spaß - trotzdem 1. April... na ja.... 🤣
Wenn man alles nicht so ernst nimmt, dann hat man viel zu lachen 🤣
So,
ich hab die seit dem 1.4.2024 geltende neue Registrierung einer
"Steckerfertigen Solaranlage" im Marktstammdatenregister simuliert.
Hier die 5 Eingabefelder:
Datum der Inbetriebnahme kann auch der 1.4.2024 sein, hier gibt es keine Unterschiede bzgl. der Limits.
Und hier die im System hinterlegten Grenzwerte.
Max. 2000Wp bei der Modulleistung.
Max 800W beim Wechselrichter
Bei Speicher "Ja" - geht alles:
Z.B.
3 Guerilla PV-Anlagen mit gesamt 3,8kWp an je einem Mikrowechselrichter.
E-Auto, DIY E-Trial-Motorrad, DIY E-Kinder-Motorrad, DIY E-Gravel-Bike
PV Überschussladung
Immerhin keine 960 W/p sondern 2000W/p.
Da fällt mir gerade ein das ich meinen Speicher noch nachmelden muss.
Gut, dann war es kein April-Scherz, aber dennoch mehr als 5 (bzw. 4) Angaben - egal.
Und ganz so schlimm ist es nicht geworden: 2000 Wp (Modulanzahlen wohl egal) und 800W beim WR geht also gut durch. Wenn man dann damit durch ist (so habe ich es verstanden) wird danach der NB informiert. Hmm... - die WestNetz hab mir gesagt, dass man erst mit der Zuteilung eine Nummer den Stecker vom WR in die Dose stecken darf. Deshalb, damit es schneller geht, sollte ich erst bei denen das BKW anmelden und dann im Marktstammdatenregister. Also wenn es schnell gehen soll (nur wenige Wochen) dann wohl doch nicht nur Marktstammdatenregister....
Oder was meint ihr?
Wenn man alles nicht so ernst nimmt, dann hat man viel zu lachen 🤣