Ich hab es ja schon vorher (ca. 4 Wochen) bei der West Netz und im MaStR angemeldet. Es wurde nicht nach Wieland gefragt und keiner hat irgendwas geprüft!
Ich sehe es so. Wenn man ein paar Module hat und die 2k Watt nicht überschreitet und eine WR der nicht mehr als 800 W einspeist und für den WR die aktuellen Vorgaben (Zertifikate) erfüllt, dann ist doch alles gut. Ob nur Wieland oder Schuko, na ja bei mir ist es ein Schuko Stecker.
Der Stecker vom BKW wird einmal reingesteckt und bleibt wohl lange da drin. Viel problematischer kann doch sein, das jemand den (Schuko) Stecker vom BKW in eine Mehrfachstechdose aus dem Billigmarkt für 99 Cent (die gerade so dick ist das man nicht direkt ins innere schauen kann) benutzt, oder sich ein Kabel aus einem ebenfalls billigen Verlängerungskabel dann einen Stecker für den WR dran bastelt.Und am Ende muss jeder zu sich selber ehrlich sein und sich eingestehen, wenn ich in einer Wohnung/Haus mit sehr alter Installation wohne, dann vielleicht besser nicht versuchen das Maximum auszureizen. Genauso, wenn ich das nicht weiß.Ich denke jedoch, das die meisten BKW von durchschnitts Bürgern in angemieteten Wohnraum eher am Balkon hängen und da passen selten 4 Module dran, so das es hier meist nur um 2 Module handelt. Wer im Eigentum wohnt wird da eh mehr drauf achten, das die Wohnung/Haus nicht abbrennt.Es wird immer Idioten geben und auch Menschen die einfach das Gehirn nicht einschalten. 👎 Da ist es fast schon egal ob es Regeln gibt.Die meisten werden die Module jedoch nach IKEA Art zusammenstecken und dann der Stecker vom WR in die Dose stecken. Da ist die Befestigung der Module noch viel unsicherer als alles andere. 😱Vielleicht ist der Einbau einer Shelly(oder anderer Produkte) ein viel größeres Risiko als das BKW (meistens nicht in Süd Ausrichtung und ohne irgendeine Art Teilbeschattung und deshalb eh nie voll power geben können) mit 600-1400 Watt und einem WR bis 800 Watt.Soll heißen, das größere Risiko geht von den Unterputz-Monteuren aus und nicht von den "Steck und Klick" Menschen. Wer also gut bzw. nicht den letzten billig Schrott kauft, am besten bei einem inländischen Wiederverkäufer, wird auch Freude an den Produkten haben und hat sehr wahrscheinlich auch sichere Komponenten.Wenn man sich über irgendwelche Plattformen das billigste Gerät (aus dem Ausland) kauf, darf man sich auch nicht wundern wenn es Probleme gibt. (OK, Ausnahmen bestätigen die Regel) Billig Billig bzw. Geiz ist .... oder auch geschossen bei ... - da kann ich nur sagen selber Schuld, nur leider gefährden diese Menschen ggf. auch andere.
Mit dem Gesetz kann ich gut leben. Mit dem VDE, das wir sich noch zeigen (wie groß die Staun&Wunder bzw. Verärgerung wird).
Also "vernünftig" kaufen, "sorgsam" montieren, anschließen "mit einem ordentliche Kabel" und dann anmelden. BTW: Im MaStR kann man erst nach Inbetriebnahme anmelden. Jedenfalls muss man das so bestätigen. Ach ja, nach Wieland hat da auch keiner gefragt.
Ich befürchte eher 25 Kilo Todschläger, die auf den Gehweg fallen, als das es abgebrannte Wohnungen geben wird. 😱
Und... ich bin gespannt, wann die erste "mehrfach" Wieland-Steckdose aus einem Billig-Plastik-Land für 99 Cent angeboten wird und das "Superbrain", das diese benutzt. 🤣
Wenn man alles nicht so ernst nimmt, dann hat man viel zu lachen 🤣
Hallo zusammen,
ich habe gestern vom Marktstammdatenregister eine Aufforderung zu Datenkorrektur erhalten.
Gilt denn die 2000W Grenze auch für alte 600W Balkonkraftwerke?
Danke schon mal.
Grüße
@andy79 Nein, habe den rechtlichen Streit auch gerade. Es gibt da Bestandsschutz, das MaStR macht sich das selber wie es will und das ist falsch. Die müssen sich auch an die Gesetze halten. Dort wurde schon viel zu früh auf die "geplante" Gesetzesanpassung umgestellt. Werde im nächsten Schritt an das Ministerium gehen, da die für die Führung des Register zuständig sind. Brauchst auch mit dem Support nicht groß schreiben, die sind etwas ... einfach im denken...
Es gibt da Bestandsschutz, das MaStR macht sich das selber wie es will und das ist falsch
Gibt es da irgendein Dokument aus dem hervorgeht, dass es Bestandsschutz gibt?
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Mitsubishi Heavy SRC/SRK20-ZS-W (SCOP 4,6)
Mitsubishi Heavy SRC/SRK25-ZS-W (SCOP 4,7)
Daikin ATXF25E (SCOP 4,1)
Split-Klima Zentrale Seiten
Hallo,
unter normalen Umständen spräche nichts gegen einen Bestandsschutz, aber wie normal sind die Umstände schon, wenn beim GEG in der ersten Fassung vorgesehen ist, dass die Bürger ihre defekten Heizungen nicht mehr reparieren dürfen und gleich eine Wärmepumpe kaufen sollen. Erst nach massivem Widerstand gab es ein Einlenken. Hier ist kein Widerstand in nennenswertem Umfang zu erkennen, also kann sich der Gesetzgeber voll austoben und seine Wichtigkeit durch Verbote unterstreichen. Erst wer unnötige Härte zeigt wird als durchsetzungsfähig angesehen ... zumindest in den feuchten Träumen der Leute die sich den Humbug ausgedacht haben. Meine Vermutung ist eher, dass man durch so ein handeln den Bürger immer weiter von der Regierung und den Parteien entfernt, vielleicht ist es aber auch genau das was sich die Leute wünschen.
Lasst uns lieber darüber reden mit welchen Kniffen man die Altanlagen irgendwie, möglichst ohne zu viel Papierkram und Ausgaben noch retten kann, denn nur so können wir der Lobby weh tun.
Es gibt da Bestandsschutz, das MaStR macht sich das selber wie es will und das ist falsch
Gibt es da irgendein Dokument aus dem hervorgeht, dass es Bestandsschutz gibt?
Es gibt bei Bestandsschutz nie ein Dokument direkt. Jedes Gesetz muss da einzeln betrachtet werden. Die Verhinderung der Rückwirkung ergibt sich aus dem Grundgesetz:
Art. 103
(1)Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.
(2)Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
(3)Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.
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Absatz 2, auch wenn es mit Straftat etwas brutal klingt, aber genau dieser Absatz schützt den Bestand. Damit der Bürger nicht einfach schlechter gestellt werden kann. Er muss aus dem Rechtsstaatlichkeitsprinzip davon ausgehen können, das seine Handlung, also alles was er aktuell nach Gesetz und Recht macht und hat, auch in Zukunft nicht Rückwirkend Strafbar oder falsch ist.
Bei dem Kanabisgesetz ist es anders, da ist die Straffreiheit das neue Gesetz, somit steht automatisch jeder Bürger besser da und deshalb gibt es so viele freigelassene Täter.
Des weiteren gibt es das Europäische Recht: Die Europäische Menschenrechtskonvention
Artikel 7
Keine Strafe ohne Gesetz
(1)1 Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. 2 Es darf auch keine schwerere als die zur Zeit der Begehung angedrohte Strafe verhängt werden.
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Das wären dann die Grundgesetze dazu und das "schriftliche" Dokument.
Da darf sich die Gesetzgebung auch nicht drüber hinweg setzen. Ich habe ein Dokument der EWE Netz, das ich ein BKW mit 600W Einspeisung und 5,6kWp Modulleistung nutzen darf. Einzig das MaStR setzt sich über das Gesetz hinweg, also muss ich wohl den Verwaltungsweg gehen und diese zu der Einhaltung des Gesetzes zwingen. Sonst wäre es unnötige Härte, wenn jetzt zig Tausend Anlagen in der Modulleistung zurück gebaut werden müssen. Auch die 800W statt 600W bringen dem Bürger nicht automatisch einen Vorteil und somit ist auch dort die Rückwirkung des Gesetzes nicht erlaubt. Ich kann nicht automatisch aus einem 600W Wechselrichter per Update einen 800W machen. Das bieten nur die wenigsten Hersteller an und somit müsste ich wieder Geld ausgeben um einen neuen Wechselrichter zu erwerben. Also wieder Geldausgeben.
Alte PV Anlagen behalten ja auch fest für 20 Jahre die Höhe ihrer Einspeisevergütung, da kann auch keiner was dran Rütteln.
Hallo,
na die Rechtsauffassung ist ja richtig süß. Das Grundgesetz wird doch von unseren Politikern viel zu oft als hinderlich oder gar störend angesehen, da kannst Du dich doch nicht einfach so drauf berufen. Stell dir doch einfach mal die Folgen vor wenn jeder das machen würde, dann könnte man den ja gar nicht mehr schnell als ganz bösen und rääächten alten weisen Mann titulieren. /i
Na mal sehen ob ich auch so einen Wisch bekommen habe, aber erst mal muss ich wieder im Lande sein. Bis dahin werde ich mal schauen welche Möglichkeiten es sonst noch gibt. Das Geraffel war halt nicht billig und ich möchte es zumindest zum Teil weiter nutzen.
Lohnt es sich eigentlich noch denen selber zu schreiben oder sollte man gleich zum Anwalt gehen?
@solar-dau Naja, wenn du das süß siehst, ok, aber das ist die Gerichtliche Auslegung in diversen Urteilen, Stammt ja nicht von mir persönlich. 😉 Das Grundgesetz steht über allen Gesetzen, danach Strafgesetz, Bundesgesetze, Landesgesetze. So sieht es jedes Gericht. Kein Bundesland kann Bundesgesetze mit eigenen Gesetzen aushebeln. Nur mal so.
Ich versuche es ohne Anwalt, gibt ja Behördliche Abläufe, da brauchst erst sehr spät einen Anwalt wenn man sich die entsprechenden Verordnungen und Gesetze selber raus suchen kann.
Hallo g1cs2009,
verdammt und ich habe extra noch das Ironietag angehängt. 😉