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@doktor das sind aus Sicht des Vermieters (oder der WEG) verständliche und nachvollziehbare Forderungen.
Bin auch gespannt was das hoffentlich bald kommende Solarpaket I bringen wird.
Was ist eigentlich der große Unterschied zwischen der Anbringung von 4 großen Blumenkästen außen am Balkongeländer und der Anbringung von 2 Solarmodulen außen am Balkon?
@blindwiderstand Das die Blumenkübel kompakt sind und kein 4qm großes Segel im Wind.
Kannst ja mal den Selbstversuch starten und beim nächsten Sturm einen Blumenkübel hoch halten und dann ein 2qm Modul. Denke der Unterschied wird dann auch dir klar.
Aktuell eher im Bereich BKW aktiv. Einrichtung mehrere BKW (Hoymiles / EcoFlow / Nulleinspeisung).
Selbst ein BKW mit 4kWp und 5kW/h Akku im Betrieb und Tibber Kunde.
Daher würde ich mich über das neue Gesetzt schon sehr freuen 🤗
Das „neue Gesetz“ wird an deiner Situation nichts ändern.
Oliver
Wieso ändert das nichts? Beispielsweise dass die Montage von einer Fachfirma zu bestätigen ist, dürfte wohl hinfällig werden (Stecker in Steckdose) und in meinem Fall steht befinden sie die Panels auf der Terrasse. Da können sie auch nicht runterfallen oder so.
Kannst ja mal den Selbstversuch starten und beim nächsten Sturm einen Blumenkübel hoch halten und dann ein 2qm Modul.
Ich denke gerade an Kitesurfen mit Blumenkübeln.... (aber ich glaube, das geht dann in die falsche Richtung!)🤣
@Blindwiderstand Kannst ja mal Dein Ergebnis mitteilen.
BTW: Ich habe mal auf einer Baustelle an EINEM Bauzaunelement ein Banner (vollflächig) angebraucht, bei ordentlich Wind hat dieses Element den ganzen Zaun ca. 60 m auf die Straße mitgezogen. Glücklicherweise ist nichts passiert und es ist noch während der Arbeitszeit aufgefallen. Deshalb nur noch Mesh als Bannerstoff!
Wenn man alles nicht so ernst nimmt, dann hat man viel zu lachen 🤣
Wieso ändert das nichts? Beispielsweise dass die Montage von einer Fachfirma zu bestätigen ist, dürfte wohl hinfällig werden (Stecker in Steckdose) und in meinem Fall steht befinden sie die Panels auf der Terrasse. Da können sie auch nicht runterfallen oder so.
Der Schukostecker ist noch nicht beschlossen. Sollte Änderung an der Elektrik erforderlich sein, entsprechende Dose, muss es durch eine Elektriker gemacht werden und kann nicht einfach durch den Vermieter.
Montage der Module außen am Geländer würde ich auch keinem Mieter dran lassen, solange die Rechtslage bzgl Schäden und Haftung nicht sicher ist. Denke kaum ein Mieter kann die Statik, die Kräfte berechnen und entsprechend für die Befestigung sorgen.
Aktuell eher im Bereich BKW aktiv. Einrichtung mehrere BKW (Hoymiles / EcoFlow / Nulleinspeisung).
Selbst ein BKW mit 4kWp und 5kW/h Akku im Betrieb und Tibber Kunde.
Daher würde ich mich über das neue Gesetzt schon sehr freuen 🤗
Das neue Gesetz wird Dir nichts bringen. Dieses legt nicht fest, dass Schäden durch Dein Balkonkraftwerk durch den Vermieter zu tragen sind. Und der Staat wird in dem Gesetz auch nicht die Haftung übernehmen.
Aus Sicht des Vermieters sind die Forderungen verständlich und keine Steine, die er Dir in den Weg legen will. Man will keine Haftung für Schäden durch Dein Balkonkraftwerk übernehmen.
Aus Deiner Sicht ein Ärgernis, weil Du vermutet hattest, das es einfach wird. Das wäre es vermutlich, wenn Du keine Firma als Vermieter hättest, sondern eine Privatperson mit der man verhandeln kann und die es locker sieht. Bei einem Kollegen auf dem Dorf mit privatem Vermieter ist das ganz einfach. Da sieht man vieles nicht so eng und Vorschriften sind nur eine Empfehlung.
An Deiner Stelle, würde ich folgendes machen:
- Warten bis VDE in den Normen nicht mehr die Einspeisesteckdose verlangt. Dann klappt auch die Installation ohne Elektrikerfachfirma. Das spart Kosten.
- Mit der Hausratsversicherung abklären, dass diese bei Schäden des Balkonkraftwerkes an Dritten diese ersetzt und dem Vermieter vorlegen. Also z.B. Beim Wegfliegen der Panels die Schäden Dritter abdeckt. Wenn das Deine Hausratsversicherung nicht abdeckt, solltest Du wechseln. Kein Vermieter will für Schäden aufkommen, die Deine wegfliegenden Panels verursachen.
Wenn Du dem Vermieter zusichern kannst, dass er keine Haftung für Dein Balkonkraftwerk übernehmen muss, wird er der Installation zustimmen. Wenn Du das nicht kannst, wird er dem nicht zustimmen. Da wird auch kein Gesetz etwas ändern. Es geht Deinem Vermieter darum, dass er kein zusätzliches Risiko hat. Also musst Du ihm glaubhaft versichern, dass er kein zusätzliches Risiko hat.
@mhltheone die Windlastfläche ist auf den ersten Blick ein Unterschied. Da aber viele Balkone eine Verblendungsfläche (Holzbretter, Kunststoffscheiben, etc.) haben, besteht die Windlastfläche sowieso und die Kraft auf das Balkongerüst ändert sich somit nicht wesentlich, oder?
@abrissfunke der Gewichtsunterschied wäre interessant im Zusammenhang mit der Belastung des Balkongerüstes.
Mit der Hausratsversicherung abklären, dass diese bei Schäden des Balkonkraftwerkes an Dritten diese ersetzt und dem Vermieter vorlegen.
Das hat nichts mit der Hausratversicherung zu tun. Dafür ist die private Haftpflichtversicherung zuständig. Die neusten haben schon entsprechend die Policen angepasst, das Schäden durch Steckersolaranlagen enthalten sind.
10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000
@blindwiderstand wenn es vorher eine komplett geschlossene Fläche war und die Module ohne Abstand direkt dran hängen und kein Wind hinter packen kann, dann ja.
Wer jetzt wegen paar Prozent aber die Module anwinkelt schafft eine große Fläche hinter die der Wind packen kann.
Aktuell eher im Bereich BKW aktiv. Einrichtung mehrere BKW (Hoymiles / EcoFlow / Nulleinspeisung).
Selbst ein BKW mit 4kWp und 5kW/h Akku im Betrieb und Tibber Kunde.
SO, wie sieht es denn nun aus? Die ersten Youtuber streamen schon Beträge das es weiter geht... Oder ist das alles noch alter Kram?
Wenn man alles nicht so ernst nimmt, dann hat man viel zu lachen 🤣
@abrissfunke heute hat die Ampel lediglich entschieden , dass ab jetzt forciert wird. Durch Bundesrat und Bundestag muss das dennoch erst beschlossen werden. Wieder ein Monat verloren. Und mein Thüringer Netzbetreiber bleibt weiter bei Anmeldepflicht, wie bisher.
Also lies die VDE Regeln und erwarte nichts an Verbesserung! Außer 2000kWp an 800 W Wechselrichter
Also lies die VDE Regeln und erwarte nichts an Verbesserung! Außer 2000kWp an 800 W Wechselrichter
Der VDE will 800Watt WR + max 20% Modulleistung mehr, als der WR, also max 960 Watt.
Ok, klar VDE ist nicht Gesetzgeber, aber könnte im Ernstfall ein versicherungstechnisches Problem sein, wenn es brennt…nicht das ich das glaube, als die Brandgefahr…
und im Markstammdatenregister steht bereits bei Prüfung durch den Netzbetreiber „Nicht vorgesehen“, da stand zuvor „geprüft“ oder „in Prüfung“
@abrissfunke heute hat die Ampel lediglich entschieden , dass ab jetzt forciert wird. Durch Bundesrat und Bundestag muss das dennoch erst beschlossen werden. Wieder ein Monat verloren. Und mein Thüringer Netzbetreiber bleibt weiter bei Anmeldepflicht, wie bisher.
Also lies die VDE Regeln und erwarte nichts an Verbesserung! Außer 2000kWp an 800 W Wechselrichter
Das ist doch kein verlorener Monat?
Können manche so doch noch etwas länger träumen …
&
Die kommenden VDE Regeln sind seit vier Monaten nicht mehr einsehbar.