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@SolarHeine Schau doch mal nach der Menge von Benzin oder Diesen, welche in einer Garage gelagert werden dürfen (für Dein Selbststudium). Da sind 100 KWh Akku schon eine ganz andere Nummer. Bei den vielen Internetgelehrten und Hobbyspezialisten würde ich gar nicht wissen wollen, ob nebenan einer so eine e-Bombe in den Garten stellt. Und der Gag mit dem Container auf dem Hänger ist doch die gleiche Nummer, wie die Blitzer auf dem Hänger, welche dann so umbaut wurden, damit diese nicht mehr als mobil galten. I guess you can get my point. Aber Du hast da schon recht. Leider gibt es zu viele Regel und zu wenig Abwägung was notwendig ist bzw. an welcher Stelle eher die eine oder die andere Regel wichtiger ist.
BTW: Der Tag kommt, an dem ein Atomkraftwerk-Baukasten (sowas wie früher die Elektonik und Chemie Baukästen, oder wie bei Loriot) an eine Wechselrichter angeschlossen wird. Hoffentlich wird dies jetzt schon mit irgendwelchen Regeln bedacht. 🤣
Wenn man alles nicht so ernst nimmt, dann hat man viel zu lachen 🤣
Es hätte halt ein Gerät werden sollen, das lächerliche 600W einspeisen darf.
Sei es nun direkt aus Solarmodulen oder aus einem Speicher.
Größe der Module oder Speicher würden sich nach gesundem Menschenverstand regeln.
Vernünftiger als dieses Geschacher um viele totgebärende und überbelegte Wp.
Man will es doch nur "besonders" gut machen und das dauert dann halt. Als Vorlage zum Vergleich dient sicher das Steuergesetz. 🤣 Wo anderes wird es nur halb so gut gemacht, dafür kann dann jeder ein BKW nutzen ohne direkt Angst zu haben etwas falsch gemacht zu haben. Aber das kann man ja nicht wollten, das wäre ja zu einfach. 🤣 Ich denke man macht es extra so "vollkommen", damit auch an alles gedacht ist; damit schafft man dann auch neue Arbeitsplätze, denn man benötigt dann BKW Berater (so wie Steuerberater). 🤣
Aber mal Spaß bei Seite. Warum muss das, was schon zu fast 100% fest steht noch reifen? Wäre doch schön, wenn mein Grandpa ganz entspannt schon diesen Sommer spaß an seinem BKW haben würde.
Wenn man alles nicht so ernst nimmt, dann hat man viel zu lachen 🤣
@SolarHeine Schau doch mal nach der Menge von Benzin oder Diesen, welche in einer Garage gelagert werden dürfen (für Dein Selbststudium). Da sind 100 KWh Akku schon eine ganz andere Nummer. ....
Lt. Autozeitung 20L Benzin / 200kWh oder 200L Diesel / 2000kWh Energieinhalt. So what? Der 100kWh Akku ist also eher ein Pups gegen die Treibstoffmengen.
Lasst grüne Männchen die Däumchen senken
@ThorstenKoehler Es geht doch um die Entflammbarkeit, die Hitzeentwicklung und die Löschbarkeit. Das Beispiel sollte nur zeigen, das es nicht so einfach ist. Es war vielleicht nicht gut gewählt. Aber immer über jede Regel meckern führt auch zu keiner Lösung; das ist genauso wie nachher sagen: das hätten man doch so oder so machen müssen...
Das Vorschriften und Regeln an neue Technologien angepasst bzw. erweitert oder entschärft werden müssen bestreitet ja keiner.
Wenn man alles nicht so ernst nimmt, dann hat man viel zu lachen 🤣
Hallo zusammen,
ich klinke mich hier mal ein: Wie ist denn der aktuelle Stand des Solar Paketes 1? Letzter Stand war für mich, dass es im April verabschieden werden soll...ist das noch immer so oder gibt es mal wieder eine Verschiebung?
Viele Grüße
Doktor
Der Wasserstand für heute....
Alles bleibt wie es ist! Das Solar Paket I ist noch nicht durch.
Vereinfachung beim MaStrR für BKW mit max. 800 Watt WR und max. 2000 Wp Gesamt-Modulleistung.
VNBs machen es mit der Anmeldung unterschiedlich. Der eine etwas unkomplizierter (z. B.: WestNetz), der andere will mehr wissen (RheinEnergie).
Ich tippe mal auf nach den Sommerferien, oder so.... wer weiß was noch dazwischen kommt.... 😥
Wenn ich hier etwas übersehen habe oder etwas falsch verstanden haben, dann einfach korrigieren/ergänzen bitte!
Wenn man alles nicht so ernst nimmt, dann hat man viel zu lachen 🤣
Seit 01.04. können BKW mit 800 Watt WR Leistung eingetragen werden beim Markstammdatenregister, Modulleistung 2000 Watt.
Eine Frage zwischen durch:
Alle sprechen immer von einer 600 Watt Grenze bei der Einspeisung mittels BKW.
Gibt es dazu einen Gesetzes Text, oder ist das eher eine Idee vom VDE bzw. eine Vorgabe der VNBs?
Wenn man alles nicht so ernst nimmt, dann hat man viel zu lachen 🤣
@doktor der aktuelle Stand ist im nachfolgenden Verweis gut zusammengefasst:
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Vielen Dank!
Leider scheint der Punkt: Privilegierung/vereinfachte Zustimmung des Vermieters noch immer offen zu sein bzgl. Termin...Der Punkt schmerzt mich am meisten, da mein Vermieter mir Steine in den Weg legen möchte:
• Die Solarmodule und Wechselrichter müssen sturmfest und absturzsicher montiert sein. Die statische Standfestigkeit des zur Befestigung benutzten Balkongeländers ist zu gewährleisten. Die Befestigungsart der Bauteile ist vorab vom Hausverwalter freizugeben.
• Die fachmännische Montage ist durch eine Fachfirma zu bestätigen.
• Um die Außenwirkung des Objektes nicht negativ zu stören, dürfen nur rahmenlose schwarze Solarmodule angebracht werden.
• Die Anlage und ihre Installation hat die jeweils gültigen VDE- Normen zu erfüllen. Derzeit gelten die VDE 0100-551-1, VDE V 0628-1 und DGS (Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie).
• Rettungs- und Fluchtwege dürfen durch die Anlage nicht behindert sein. Von der Anlage darf keine Brandgefahr ausgehen.
• Blendwirkungen sind zu vermeiden.
Des Weiteren werden bei einer anschließenden Zustimmung folgende Punkte vereinbart:
• Der Mieter hat dem Hausverwalter die Zustimmung des Netzbetreibers zum Betreiben der Balkonsolaranlage, sowie die Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber und beim Marktstammdatenregister vorzulegen.
• Rückbauverpflichtung des Mieters auf eigene Kosten bei Durchführung von baulichen Maßnahmen am Objekt seitens des Vermieters (z.B. Gerüststellung, Malerarbeiten), bei Beendigung des Mietverhältnisses, sowie bei Widerruf wegen Eigenbedarfs der Flächen oder bei geänderten baulichen Auflagen. In diesen Fällen erfolgt kein Ersatz seitens des Vermieters für den nicht erzeugten Strom.
• Sämtliche Kosten die mit dem Einbau, dem Inbetriebnehmen, dem Betreiben und dem Rückbau, sowie etwaigen weiter anfallenden Kosten, die im Zusammenhang mit der Anlage entstehen und verursacht werden, sind seitens des Mieters zu tragen.
• Bei Beeinträchtigungen kann die Gestattung jederzeit wieder untersagt werden.
• Der Vermieter behält sich vor, die Liegenschaft zu einem späteren Zeitpunkt einheitlich entsprechend den Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes mit digitalen Stromzählern über einen Messstellenbetreiber seiner Wahl auszustatten.
• Der Mieter hat einen Nachweis zu erbringen, dass seine Haftpflichtversicherung das Risiko „Betreiben einer Balkonsolaranlage“ mit abdeckt. Der Versicherungsnachweis ist vorzulegen.
Daher würde ich mich über das neue Gesetzt schon sehr freuen 🤗
Viele Grüße
Doktor
Eine Frage zwischen durch:
Alle sprechen immer von einer 600 Watt Grenze bei der Einspeisung mittels BKW.
Gibt es dazu einen Gesetzes Text, oder ist das eher eine Idee vom VDE bzw. eine Vorgabe der VNBs?
Der Gesetzgeber hat 600 Watt erlaubt, will jetzt auf 800 Watt erhöhen. Die Grenze ist noch nicht offiziell erhöht, aber bei der Anmeldung im Markstammdatenregister von der Bundesnetzagentur sind bereits 800 Watt WR Leistung und 2000 Watt Modulleistung als Obergrenze aufgeführt.
Die Netzbetreiber machen ganz unabhängig vom Gesetzgeber ihr ganz eigenes Ding, bei manchen 600 Watt, bei anderen 800 Watt, der eine erlaubt Schukostecker, der andere besteht weiterhin auf Einspeisesteckdose. Der eine zahlt Einspeisevergütung, ein anderer will dann eine Anmeldung wi3 bei einer großen PV.
Und die geplanten VDE Normen sind: 800 Watt + Max 20% Modulleistung mehr als der WR, also Max 960 Watt Modulleistung.
Ob sich die Netzbetreiber dann auf den Gesetzgeber berufen oder auf den VDE, wer weiß es schon.
Es kocht nach wie vor jeder sein eigenes Süppchen…
Ok, weiß jemand wo genau die 600 Watt im Gesetz steht?
Wenn man alles nicht so ernst nimmt, dann hat man viel zu lachen 🤣
Daher würde ich mich über das neue Gesetzt schon sehr freuen 🤗
Das „neue Gesetz“ wird an deiner Situation nichts ändern.
Oliver
Ok, weiß jemand wo genau die 600 Watt im Gesetz steht?
Maßgeblich sind die technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers.