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Hallo, ich bin Ralf und sehr an der Erweiterung meines BK interessiert. Ich bin im Netz auf ein neues Merkblatt des MaStR. gestossen.
Hier ein Auszug:
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Technische Daten des Balkonkraftwerks: Halten Sie dafür die Unterlagen zu Ihrer Anlage bereit. Hinweise zu einzelnen technischen Daten Datum der Inbetriebnahme: Die erstmalige Inbetriebnahme ist der Zeitpunkt, zu dem die Anlage das erste Mal Wechselstrom in das Hausnetz einspeist. Das ist in der Regel der Zeit-punkt, an dem das Balkonkraftwerk aufgebaut oder angebracht ist und der Stecker zum ers-ten Mal in eine Steckdose eingesteckt wurde. Gesamtleistung der Module: Rechnen Sie die Leistung Ihrer Module zusammen, die Sie in der Bedienungsanleitung finden, z.B. 300 W oder 600 W. Die Leistung wird bei Balkonkraft-werken im MaStR in Watt (W) erfasst. 1000 Watt (W) entsprechen 1 Kilowatt (kW). Wechselrichterleistung: Entnehmen Sie diese Angabe ebenfalls der Bedienungsanleitung, in der Regel 300 W bei einem Modul oder 600 W bei zwei Modulen. Zählernummer: Die Zählernummer finden Sie üblicherweise auf Ihrer Stromrechnung. Die Zählernummer ist eine vertrauliche Angabe und wird deshalb im MaStR nicht veröffentlicht.
Beachten Sie, dass bei der Registrierung der Leistung die im MaStR vorgesehenen Grenzwerte für ein Balkonkraftwerk nicht überschritten werden dürfen. Diese liegen aktuell bei 2.000 Watt für die Gesamtleistung und 800 Watt für die Wechselrichterleistung.
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Da ich neu im Forum bin, kann ich leider den Link nicht posten.
Das Merkblatt ist vom 01.04.24 und hoffentlich kein Aprilscherz.
Ist damit die 2000Wp Modulleistung und die 800 Wp Wechselrichterleistung in Kraft?
Hallo RaSomei123,
ja es ist ein Aprilscherz, aber ein ganz schlechter und dazu scheinbar noch ohne jegliche Rechtsgrundlage, das Solarpaket 1 ist schließlich noch nicht endgültig verabschiedet. Damit leben musst du aber trotzdem, denn Du kannst das Anmeldeverfahren ja nicht umgehen. Falls Du aber gute Beziehungen nach ganz oben hast hilft vielleicht noch Beten, aber eine Garantie darauf bekommst Du von mir nicht.
wollen ja nun einige Tempo 30 in den Städten
Hat man (hier zumindest) eh schon großteils. Kilometerweit auf vielen (ehemals) Durchgangsstraßen.
Außer in den Stadtteilen in denen der Bürgermeister wohnt. Dort sind es dann nur 200m, dort wo wirklich ne Schule etc ist.
Und: Auch wo 50 ist fahren 60% schon nur zwischen 30 und 40. Bei 30 schleichen sie dann mit um die 20 durch die Gegend.
Im verkehrsberuhigem Bereich fahren die vermutlich dann rückwärts...
Hallo an alle. Die Behörde hat offenbar gehandelt und nicht auf das Solarpaket gewartet
Stand 4. April 2024. Soeben praktisch erprobt: Im Marktdatenstammregister kann für Steckersolaranlage Module maximal 2000Wp und Wechselrichter maximal 800 W angemeldet werden. (Mithin gilt also noch nicht 800W + 20% und gilt nicht mehr 600W) .
Ihr findet auf der site auch das schriftlich: Handbuch_vereinfachte_Registrierung_solar.pdf mit Datum 1.4.24 -kein Aprilscherz-
RaSomei123 hat das heute früh auch schon festgestellt.
Ich nehme das Handbuch und die Datenmaske ernst und habe soeben 5Module/2000Wp/800W registriert (bei größeren Eingaben erfolgt übrigens eine Fehlermeldung, dass es kein BKW ist! )
@uwe61
Hallo, das ist nicht so ganz neu? Seit 11 Seiten hier ...
Wenn du der erste wärst, dem der VNB auch das Vorhängeschloss geöffnet hat, ja dann ...
Die Prüfung ist nicht vorher und auch das wollten manche VNBs schon immer andersherum.
Grüße
SolarHeini
@derdickebaer Jetzt muss ich auch noch die Gefühle wechseln von Freude über die aufgefundene Regelung in den Zweifel, was der Netzbetreiber jetzt tun wird. Bis eben war ich der Meinung, dass die Registrierung reicht und nur der Zähler zu erneuern ist.
Hat da jemand konkrete Erfahrung? Eine technische Abnahme oder gar Untersagung oder so sollte ja gerade nicht erforderlich sein.
@DerDickeBaer Es ist aber noch schlimmer, wenn man sich den Satz davon ansieht! Wenn man einen 1600W WR hat und den auf 800W drosselt, dann muss man zur Anmeldung die 1600W angeben. Das klappt dann nicht. - Also keine gedrosselten WR, oder wie darf man das lesen?
Wenn man alles nicht so ernst nimmt, dann hat man viel zu lachen 🤣
@DerDickeBaer Es ist aber noch schlimmer, wenn man sich den Satz davon ansieht! Wenn man einen 1600W WR hat und den auf 800W drosselt, dann muss man zur Anmeldung die 1600W angeben. Das klappt dann nicht. - Also keine gedrosselten WR, oder wie darf man das lesen?
Der alte Lapsus mit der Einspeiseleistung wird im Gesetz(-entwurf) durch Wechselrichterleistung korrigiert.
@abrissfunke Tut mir leid - ich suche nicht Interpretationen, sondern verständliche Regeln. Die 70% waren/sind eine Limitierung der Anlagenleistung großer Anlagen--> zB der 10 KWp, wie im Text steht. Die Regeln für Steckersolar haben das bisher gerade nirgendwo gehabt. Insofern ist die Leistung der Wechselrichter immer 1:1 anzugeben. Es gibt tolle funktionierende Wechselrichter auch mit 3kW oder so zu kaufen. Natürlich können die Platten oder Strings mehrerer Wechselrichter zusammengefasst und eingespeist werden. Das hat dann aber mit Steckersolar im Sinne der VDE und Gesetzgeber und Versicherungen eben nichts mehr gemein.
guerilla-pv mit ferrariszähler ohne Anmeldung kann ich auch. Aber das ist ja hier nicht das Ursprungsthema
@DerDickeBaer Dann verwirre mich nicht 😉 🤣
Also 800W WR + 2000W Modulleistung. Fertig ist die Laube!
Nur für genau die 0815 BKW wurde es im MaStR etwas einfachen, alle anderen müssen eben den alten Weg nehmen.
Ich hab irgendwie das Gefühl, das wir uns im Kries drehen und es kommen keine neuen Erkenntnisse dazu.
Wenn man alles nicht so ernst nimmt, dann hat man viel zu lachen 🤣
@DerDickeBaer Dann verwirre mich nicht 😉 🤣
Also 800W WR + 2000W Modulleistung. Fertig ist die Laube!
Nur für genau die 0815 BKW wurde es im MaStR etwas einfachen, alle anderen müssen eben den alten Weg nehmen.
Ich hab irgendwie das Gefühl, das wir uns im Kries drehen und es kommen keine neuen Erkenntnisse dazu.
Genau das kann man eingeben. So what...
Hier gibt es den alten Weg seit unbekannter Zeit nicht mehr. Neugierig habe ich einmal nachgesehen ..
Bei meinem VNB ist nur noch die Anmeldung beim MaStR vorgesehen, er wird/wurde dann ja so oder so informiert.
Also gerade mal bei WestNetz nach gesehen. Da muss noch das BKW mit WR Leistung, Modulanzahl und Gesamtleistung angegeben werden. Vorher natürlich noch ein Konto bei der WestNetz für den Kram anlegen. Wenn es in Zukunft nur noch über das MaStR gehen soll, dann müssen da wohl noch so einige Prozess angepasst werden.
Wer hat den in den letzten Tagen bei der WestNetz ein BKW angemeldet?
Wenn man alles nicht so ernst nimmt, dann hat man viel zu lachen 🤣
@abrissfunke
Am Ende musst/sollst du doch eh in beides eingeben. Was brächte es?
Im MaStDR ist nur eine Eingabemaske. Darin die Maxima aus der Vornorm November 2022.
Die geballte digitale Intelligenz wird seither daran gearbeitet haben. Aktuelles kann da nicht so schnell einfließen.
Und da wird noch reichlich nachgeschenkt werden. Eingeben und anschließen dürfen ist nicht das Gleiche.
Ich habe zu Ostern die Anlage mit 4 Modulen zu 410 WP und HMS 16-T4 noch nach alter Regelung angemeldet, am Karsamstag kurz angetestet, und alles in der Garage verstaut. Stadtwerke wollten vorbeikommen, aber da die Anlage nicht montiert ist, und ich noch auf die Befestigungsschienen und die entsprechende DTU warte, haben wir vereinbart, dass ich erst mal aufbaue, was wohl Mai werden wird, und sie dann vorbeikommen. Den Speicher werden ich mir erst mal sparen, sondern nur beobachten, was das Teil im Standardbetrieb macht. Und dann mal sehen, wenn das endgültige Gesetz die 980-w-Grenze nicht mehr setzt, kann ich sie ja auch ummelden.