Bei uns haben sie 2017 den alten Zähler gegen einen neuen getauscht, zumindest das war damals problemlos. Sonst ist der Schrank aus heutiger Sicht eher grenzwertig.
Die Verhaltensänderung gibt's umsonst, vorausgesetzt sie ist machbar.
— Andreas Schmitz, 31.07.2022
Er braucht doch keinen Zusätzlichen Zähler. Es wird doch nur gegen einen Zweirichtungsz#hler getauscht.
Und das ging bei mir auch in einem Zählerschrank von vor 1950 problemlos.
Hier wird allgemein viel zu viel Panik verbreitet.
9,99KWp Yingli 270W Ost/West, SMA9000TL-20
2,7KWp Axitec AC-300M, Victron BlueSolar 150/60-Tr
4,235KWp an Hoymiles
48 x 280Ah Lifepo4 EVE Cell, REC BMS
3 Victron MP2 5000
Panasonic Aquarea 9KW Split
Vectrix VX-1
Smart Forfour EQ
Mir haben die örtlichen Stadtwerke einen alten Drehscheibenzähler als Kontrollzähler verpasst. Dafür musste ich einen zweiten, kleinen Schrank setzen lassen. Im Hauptschrank wurde ein digitaler Zweirichtungszähler gesetzt. Inzwischen habe ich erfahren, dass der zweite Zähler gar nicht erforderlich gewesen wäre....
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Vielen Dank und schöne Grüße Chris
PV 8,3kWp an DEYE 12K 3Ph + LFP 16* EVE LF280K; Go-E (openWB) Charger für e-Golf;
Schrank muss neu, wenn der nicht den Vorgaben des Netzbetreibers entspricht, jeder hat da so seine eigenen Vorstellungen.
Wenn deine eigenen Sachen nicht mehr passen, eine UV setzen lassen und gut.
Moin allerseits,
was zählt den jetzt die PV-Anlage am Dach, 14x560 Wp = 7,8 KWp oder Zählt das Speicher für die Obergrenze 10 KWh
für die Bereiung als Klein Unternehme?
Die installierte Modulleistung. Kleinunternehmer kannst du aber auch mit mehr als 10kWp werden.
Da gibt es einen Umsatzgrenze ich glaube 17.500 € pro Jahr.
Die 10kWp Grenze ist die Grenze um die "Liebhaberei" Regelung zu bekommen.
Da kannste Antrag beim Finanzamt stellen und dann fällt der ganze Versteuerungsquatsch weg.
Kannst aber auch nix mehr von der PV absetzen.
Herzliche Grüße
Eclipse
Des Menschen Wille ist sein Himmelreich.
Installation:
Wärmepumpe für Warmwasser und 7kW Monoblock Wärmepumpe zum Heizen
Daikin Multisplit 3MXM40 mit Perfera Innengerät 20, 20, 25 als Ergänzung
Daikin Comfora 35 als Single-Split schon zwei Jahre länger zur Kühlung, jetzt auch zum Heizen.
31*410Wp PV auf dem Dach und 11kWh BYD Hochvolt Batteriespeicher
Mobiles Solar-Batterieladegerät zum Laden einer 2,5kWh Batterie für Off-Grid Notstromanwendung
Gartenhütte mit 5,4kWp (12x Trina Vertex S+ 450W) ist jetzt am Netz.
100% Eigenstrom von März bis Oktober 🙂
Vielen Dank, für die Rückmeldung, damit komme ich zurecht.
Jetzt nochmal für die Langsamen.
Anlage als Null- bzw. Überschusseinspeisung.
Man würde sein 9,99 kWp 😉 Anlage beim MaStR anmelden.
Würde sich dann beim Netzbetreiber melden bzgl. Einbau eines Zweirichtungszählers und der lässt ihn dann tauschen. Kosten muss man ja wahrscheinlich tragen. (Kennt jemand die Kosten?)
Umsatzsteuer auf selbst verbrauchten Strom müsste man dann als Kleinunternehmer nicht zahlen.
Wäre so das Vorgehen?
- PV: SW 6,48kWp + 3x4,86kWp (O,S,W)
- BAT: 16x 280 Ah mit JK BMS
- WR: 3xVictron MP2 5k, 2xMPPT 250/70, 9xHoymiles HM1500
Zeitlicher Ablauf:
9.99 kWp Anlage oder kleiner installiert.
Anelden beim Finanzamt als Gewerbe.
Anmelden beim Netzbetreiber und anmelden beim MaStR.
Antrag beim Finanzamt auf "Liebhaberei" Regelung stellen.
Befreiungsmitteilung durch Finanzamt von der Versteuerung wegen Liebhaberei.
Was der NB mit dem Zähler macht oder nicht und ob er dafür Kosten aufruft ist ne andere Sache.
Mit der Liebhaberei kannst du die Kosten auf jeden Fall nicht mehr absetzen.
War das deine Frage?
Herzliche Grüße
Eclipse
Des Menschen Wille ist sein Himmelreich.
Installation:
Wärmepumpe für Warmwasser und 7kW Monoblock Wärmepumpe zum Heizen
Daikin Multisplit 3MXM40 mit Perfera Innengerät 20, 20, 25 als Ergänzung
Daikin Comfora 35 als Single-Split schon zwei Jahre länger zur Kühlung, jetzt auch zum Heizen.
31*410Wp PV auf dem Dach und 11kWh BYD Hochvolt Batteriespeicher
Mobiles Solar-Batterieladegerät zum Laden einer 2,5kWh Batterie für Off-Grid Notstromanwendung
Gartenhütte mit 5,4kWp (12x Trina Vertex S+ 450W) ist jetzt am Netz.
100% Eigenstrom von März bis Oktober 🙂
Jetzt nochmal für die Langsamen.
Anlage als Null- bzw. Überschusseinspeisung.
Man würde sein 9,99 kWp 😉 Anlage beim MaStR anmelden.
Würde sich dann beim Netzbetreiber melden bzgl. Einbau eines Zweirichtungszählers und der lässt ihn dann tauschen. Kosten muss man ja wahrscheinlich tragen. (Kennt jemand die Kosten?)Umsatzsteuer auf selbst verbrauchten Strom müsste man dann als Kleinunternehmer nicht zahlen.
Wäre so das Vorgehen?
Ja, Umsatzsteuer musst du als Kleinunternehmer nicht zahlen aber Einkommensteuer.
Du bekommst als Kleinunternehmer aber auch die Umsatzsteuer nicht mehr zurück.
Nach 5 Jahre kannst du von der Regelbesteuerung in die Kleinunternehmerregelung wechseln und die Umsatzsteuer für die PV Anlage geltend machen.
Wenn du Liebhaberei geltende machst darfst du die Kosten der PV Anlage in deiner Steuererklärung nicht mehr berücksichtigen (kein Abschreibung, Zinsen, Versicherungen, etc).
Am Ende muss das mal jeder für sich durchrechnen und schaue wo man raus kommt.
Als Daumenregel, je höher der Eigenverbrauch desto eher lohnt sich die Kleinunternehmerregelung da ja auf jede selbst verbrauchte kWh Steuern gezahlt werden müssen
Das ist die alte Regelung; seit einem Jahr kannst Du das als "Liebhaberei" deklarieren und bist das Finanzamt komplett los. Keineerlei Steuern!
Mein VNB fordert überall in roten Buchstaben, dass der Stromspeicher angemeldet werden müsse und verlangt dazu auch Datenblatt und Prüfbericht. Habe ich da Probleme zu erwarten, wenn ich einen DIY Speicher oder einen fertigen Fernost Speicher verwende, bei dem es keine Herstellerfirma und keine "amtlichen" Datenblätter oder Zertifizierungen gibt?
Laufen wird das Ganze über einen Hybridwechselrichter, der die Norm nach VDE-AR-N 4105 erfüllt.
Danke und lG
Dein Netzbetreiber kann ja nur Interesse an dem (Batterie)Wechselrichter haben. Reich das Zertifikat und den Prüfbericht davon ein.
Die DC Seite geht den ja nix an.
Das dachte ich auch, jedoch soll ich den Speicher ja trotzdem angeben und muss evtl. damit rechnen, dass sie die Unterlagen einfordern.
Rein rechtlich genügt also die Angabe von Kapazität und Leistung und die Anordnung im Übersichtsschaltplan? Mehr muss ich im MaStR ja meines Wissens auch nicht eintragen.