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Weiterer Ausbau der PV Leistung über 25 Kw/p oder nicht ?

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(@mr-pv)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 21
Themenstarter  

Hallo Zusammen hier im Forum,

 

ich bin ratlos, und benötige etwas Hilfe bei meiner Entscheidung.

Zu meinem aktuellen Stand:

23Kw/P PV Leistung davon:

4 Jahre alte Anlage mit 9,7Kw/P SolarEdge mit 70% Regelung und

der Rest 1 Jahr alt mit Hoymiles WR ohne 70% Regelung

3 Phasen System Victron Multiplus 3000

ca. 30 Kw Pylontech Akku

1 Elektroauto was ich oft abends über den Akku lade.

1 steuerbare Brauchwasser Wärmepumpe

Serverschrank mit viel Hausautomation usw. also ständig einen recht hohen Standby Strom.

3 x 50 A SLS (reicht also aus)

 

Nun hätte ich die Möglichkeit noch ca. 5 Kw/P an PV aufzubauen. Diese wären fast alle senkrecht oder mit sehr steilem Winkel für die Wintermonate.

Damit falle ich aber über die 25Kw/P Regelung und müsste alles auf 70% drosseln.

Würdet ihr das machen ? Lohnt sich das ?

Was wäre wenn ich die 5 Kw/P an die DC Seite per MPPT des Victron Systems hänge und keine Einspeisung über Victron erlaube ?

Das würde mit der Faktor 1 Regel noch in Ordnung gehen.

Muss ich die 5 Kw/P trotzdem beim Netzbetreiber anmelden wenn keine Einspeisung erlaubt ist ?

Könnte ich die "fast senkrechten" PV Platten nur im Winter aktivieren und im Gegenzug dafür die gleiche Anzahl die "fast waagerecht" liegenden platten deaktivieren ?

Das wäre recht einfach möglich da ich die über 4P Hoymiles WR angebunden habe und jeder über einen einzelnen LS angeschlossen ist.

Ich blicke da langsam nicht mehr durch wieviel Kw/P erlaubt. Bis 30 Kw/P ohne Gewerbe Anmeldung aber 25Kw/P für die 70% Regelung, was ändert sich nächstes Jahr ?

Alles nicht so einfach !

 

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

 

 

 

Dieses Thema wurde geändert Vor 2 Monaten von MR-PV

   
Zitat
(@lenzelott)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 134
 

Wenn Du aus Deutschland bist: die 70% sind doch schon länger vom Tisch, kann man aus Altanlagen rausnehmen lassen.
Die 25 kWp kommen frühestens in x Jahren, wenn ich das richtig verstanden habe, aber ich glaube die Regierung weiß da selber noch nicht so ganz genau wo Sie hinsegeln will, außer dass die bisherigen Regeln am Ende unbezahlbar werden.
Aktuell gilt mMn die 30 kWp Grenze, wenn Du um das Steuerpfund herumkommen willst.
Also
1. die 70% Grenze rausnehmen lassen 
2. auf 30 kWp dieses Jahr aufrüsten, wenn Du das einfach machen kannst

only my 50cent aus dem Bauch heraus


   
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AntwortZitat
(@lenny-cb)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 213
 

Ich kenn das aktuell so:

über 25 kWp --> Pflicht zur Regelung (aktuell Rundsteuerempfänger, da keine Steuerboxen verfügbar)

über 30 kWp --> Steuer ans FA

Jetzt das ABER:

Eine "Erweiterung" ist es nur, wenn innerhalb der letzten 12 Monate nach IBN erweitert wird.

Beispiel:

24,8 kWp auf dem Dach: Erweiterung nach 10 Monaten um z.B. 3kWp = 1 Anlage mit 27,8 kWp = Pflicht zur Steuerung (RSE)

24,8 kWp auf dem Dach: Erweiterung nach 12 Monaten (+1 Tag) um z.B. 3kWp = 1 Anlage mit 24,8 kWp und 1 Anlage mit 3 kWp = keine RSE-Pflicht

 


   
AntwortZitat
(@steffen-2)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Monaten
Beiträge: 13
 

@lenny-cb 

 

auch nicht ganz richtig sobald bei Variante 2 eine steuerbare Einheit verbaut ist dann gild der Paragraf 9 Abs.1.a EEG. Resultiert hieraus ist die volle oder teilweise Steuerbarkeit durch den Netzbetreiber erforderlich sofern dieser die Möglichkeit hat.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Monaten von Steffen.

   
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(@mr-pv)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 21
Themenstarter  

@steffen-2 

Ok also verstehe ich das richtig, wenn über 25 Kw/P dann muss ich früher oder später die Steuerung durch den Netzbetreiber hinnehmen.

Aber was ist mit der PV Leistung die an der DC Seite liegt und (wenn man das so konfiguriert) nicht ins Netz einspeist sondern nur dazu dient den Akku zu laden ?

Kann ich beispielsweise 24 Kw/P AC gekoppelt mit Netzeinspeisung machen und 5 Kw/P DC an die Multiplus hängen die nicht einspeisen ohne die 5 Kw/P DC anzumelden ?

 


   
AntwortZitat
(@steffen-2)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Monaten
Beiträge: 13
 

Sobald dein Speicher AC oder DC ( steuerbare Einheit) mehr als 4,2 kW Ladeleistung hat und die mit dem Netz gekoppelt ist muss diese nach Paragraf 14 EnWG im Bezugsstrom dimmbar für den  Netzbetreiber sein.

Sobal das an einer bestehenden Solaranlage ( Einspeisung) nachgerüstet wird muss diese in Bezug und Einspeisung dich den Netzbetreiber nach Paragraf 9 1.a dimmbar sein, immer sofern die technischen Mittel des Netzbetreibers vorhanden sind.

Hast du 24,99 kWp Volleinspeisung und keinen Speicher brauchst auch keine Steuerbarkeit, erst ab 25,0 kWp.

 


   
AntwortZitat
(@lenny-cb)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 213
 

Veröffentlicht von: @steffen-2

@lenny-cb 

 

auch nicht ganz richtig sobald bei Variante 2 eine steuerbare Einheit verbaut ist dann gild der Paragraf 9 Abs.1.a EEG. Resultiert hieraus ist die volle oder teilweise Steuerbarkeit durch den Netzbetreiber erforderlich sofern dieser die Möglichkeit hat.

Steuerung durch SMGW und Steuerbox.

Soweit ich weiß, kann momentan aber kein NB steuern, da die Steuerboxen nicht verfügbar sind.

Daher auch meine Aussage:  "....Ich kenn das aktuell so:...." Smile  

 


   
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