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WEG §20 Verwaltung Probleme

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MaxYield
(@maxyield)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 10 Monaten
Beiträge: 16
Themenstarter  

Hey leute,

ich habe E-mail Verkehr mit meine Verwaltung die es nicht versteht, was soll ich ambesten antworten?

 

Hallo,

 

ich habe mir die an der Tagesordnung TOP's angeschaut, und sehe hier TOP 9 und insbesondere TOP 9.2.

 

Hiermit möchte ich sie auf die Aktuelle Gesetzeslage hinweisen, die einen Rückbau mit sicherheit Ausschließt.

 

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/tipps-fuer-verbraucher/solarpaket-photovoltaik-balkonkraftwerke-2213726

 

Falls sie das WEG §20 anführen wollen, können wir das gerne in einer Gerichtlichen Auseinandersetzung klären, ob die WEG  einen Denkmalschutz darstellt.

 

Über eine beschädigung des Gemeinschaftseigentum können wir sehr gerne diskutieren, da eine andere partei in Nummer 7 ihren balkon mit Mehreren löchern versehen hat, dazu möchte ich auch gerne den Beschluss sehen ob das so in ordnung war.

 

Mfg

 

und dann die Antwort  der Verwaltung drauf :

 

Guten Tag Herr ,

 

gerne können Sie einen Rechtsbeistand einschalten.

 

Grundsätzlich gilt: Das Balkonkraftwerk ist aktuell noch nicht in die privilegierten Maßnahmen laut § 20 (2) WEG aufgenommen. Es stellt immer eine bauliche Veränderung dar und muss von den Miteigentümern genehmigt werden.

 

     
     
     
     
     
     
     

 

17,2 KWh Envision ESS 24V 2x 8 Cell 317Ah 2x JK BMS 8S /2A
2x Modul 380W /2x Modul 430W Glas/Glas Bifazial
1,6 KWp (1,4KW mit Victron 100/50)


   
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posthorn
(@posthorn)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 236
 

@maxyield Was sagt denn euer Verwaltungsbeirat? Der ist ja per Gesetz die Instanz, die die Interessen der Wohnungseigentümer gegenüber der Verwaltung vertritt. Ich möchte dir unbedingt empfehlen, mit diesen 2-3 Miteigentümern ins persönliche Gespräch zu kommen...nicht per Email.

So habe ich schon in der WE-Versammlung Mai 2023 einen Beschluss hinbekommen, der im Sinne der für 2024 avisierten Rechtsänderungen schon Regelungen für unsere WEG geschaffen hat. Von unseren ca. 50 Wohnungen sind schon auf zwei Balkonen Steckersolaranlagen installiert. Allen waren unsere (vernünftigen, sinnvollen, nicht verhindernden) Rahmenbedingungen bekannt. Alle halten sich daran, Skeptiker wie Aktivisten fühlen sich mitgenommen, das Klima in der Gemeinschaft ist bei dem Thema wieder gut.

PS: Ich bin Vorsitzender des Verwaltungsbeirats...vielleicht habe ich einen Teil zum Erfolg des Projekts durch gute Kommunikation beigetragen.

PPS: Der Klarheit halber: Die Verwaltung ist nicht "Herr der WEG" sondern hat die Beschlüsse der WE-Versammlung auszuführen; manche Verwaltungen haben da ein merkwürdiges Selbstbild. Aus meiner Sicht ist es sinnvoller sich an der WE / Beirat abzuarbeiten als an der Verwaltung.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 3 Monaten von posthorn

   
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MaxYield
(@maxyield)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 10 Monaten
Beiträge: 16
Themenstarter  

ich hab leider keinen guten draht zum Verwaltungsbeirat, er ist gleichzeitig Hausmeister und Denunziant für die Verwaltung, er hat immer 5-8 Vollmachten von anderen Eigentümer die zu faul sind in die Versammlung zu gehn, und überstimmt meistens alles, wie er es braucht, die leute haben null Ahnung, bzw niemand von den 17 Eigentümern hat Ahnung ausser mir.

Nur ich habe ein BKW als Insel, ich habe 4 module, die zwei oberen wurden von der Gemeinschaft erlaubt, nun geht es um die 2 unteren am Balkongelender....immer wieder so ein Aufstand, verstehe ich nicht.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 3 Monaten von MaxYield

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(@tigger)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 11 Monaten
Beiträge: 248
 

https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/energie/neue-gesetze-und-normen-fuer-steckersolar-was-gilt-heute-was-gilt-noch-nicht-90740

Wer als Mieter:in oder Miteigentümer:in in einer Wohneigentumsgemeinschaft (WEG) ein Steckersolar-Gerät anbringen möchte, muss eine Zustimmung von Vermieter:in bzw. WEG einholen.

Der Bundestag hat am 4.7.2024 ein Gesetz beschlossen, nach welchem Steckersolar-Geräte „privilegiert“ werden. Bevor das Gesetz in Kraft tritt, muss es noch den Bundesrat passieren — damit greifen die neuen Regelungen voraussichtlich erst ab Anfang Oktober 2024.

Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes muss dann zwar weiterhin von Vermieter:in bzw. WEG die Zustimmung eingeholt werden. Jedoch: Durch die geplante Privilegierung müssen besondere Gründe im Einzelfall vorgebracht werden, um eine Zustimmung zu verweigern. Gleiches gilt derzeit zum Beispiel schon im Bereich von Wallboxen und beim behindertengerechten Umbauen.


   
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MaxYield
(@maxyield)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 10 Monaten
Beiträge: 16
Themenstarter  

@tigger 

das interessiert die nicht, die beharren auf den §20

17,2 KWh Envision ESS 24V 2x 8 Cell 317Ah 2x JK BMS 8S /2A
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posthorn
(@posthorn)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 236
 

Veröffentlicht von: @maxyield

ich hab leider keinen guten drah zum Verwaltungsbeirat, er ist gleichzeitig Hausmeister und Denunziant für die Verwaltung, er hat immer 5-8 Vollmachten von anderen Eigentümer die zu faul sind in die Versammlung zu gehn, und überstimmt meistens alles, wie er es braucht, die leute haben null Ahnung, bzw niemand von den 17 Eigentümern hat Ahnung ausser mir.

Schade und bedauerlich, dass bei dir viele Wohnungseigentümer so drauf sind, so mit sich spielen lassen und der Beirat die 5. Kolonne ist.

Es muss ja niemand jeden Monat X Stunden im Beirat verbringen - ist für mich eine "Ehrensache" / ich will Themen voran bringen - aber wenigstens einmal im Jahr aktiv 2-4 Stunden in einer WE-Versammlung mitzumachen, ist nun wirklich nicht zuviel verlangt.

Einfach traurig...und keine Perspektive für dich. 😪

 


   
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(@uschi)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1073
 

Rustikal angehen:

1. Zur Versammlung abbauen

2. Entweder danach oder Anfang Oktober wieder anbauen

 

Fertig

 

 


   
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(@tigger)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 11 Monaten
Beiträge: 248
 

@maxyield Dann hast du zurzeit schlechte Karten.


   
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MaxYield
(@maxyield)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 10 Monaten
Beiträge: 16
Themenstarter  

@tigger es ist doch gesetzlich eine priviligierte maßnahme oder nicht?

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(@tigger)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 11 Monaten
Beiträge: 248
 

@maxyield Das Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten. Es muss erst durch den Bundesrat. Solange gilt das alte Recht.


   
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MaxYield
(@maxyield)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 10 Monaten
Beiträge: 16
Themenstarter  

dann sitze ich es einfach aus.....sollen die doch dagegen stimmen, und mich zum rückbau zwingen(wie das wohl passieren soll).

dachte das wäre durch den bundesrat am 7 juli.....wenn ich mich nicht irre, ich werde natürlich mich mit meinen RA beraten was sache ist.

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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7655
 

Veröffentlicht von: @tigger

Das Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten. Es muss erst durch den Bundesrat. Solange gilt das alte Recht.

interessant, wurde aber schon groß auf youtube als sieg und beschlossen breitgetreten.

hätte man dann machen sollen sobald der bundesrat es abgesegnet hat.

 

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.


   
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posthorn
(@posthorn)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 236
 

Veröffentlicht von: @voltmeter

interessant, wurde aber schon groß auf youtube als sieg und beschlossen breitgetreten.
hätte man dann machen sollen sobald der bundesrat es abgesegnet hat.

Um auf der ganz sicheren Seite zu sein, ist die Verkündung im Bundesgesetzblatt abzuwarten.
Zwischen "Zustimmung des Bundesrates" und "Verkündung" liegen nämlich noch einige Schritte:

=> https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/entstehung_gesetz/bundespraesident/bundespraesident_node.html

 


   
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(@najagut)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Monaten
Beiträge: 13
 

Veröffentlicht von: @uschi

Rustikal angehen:

1. Zur Versammlung abbauen

2. Entweder danach oder Anfang Oktober wieder anbauen

 

Fertig

 

 

 

Das wird am Ende wohl das Sinnvollste sein. Das würde ich in der Sitzung aber auch deutlich so äußern, wenn es gesichert ist, dass danach das BKW angebracht und betrieben werden darf. Das könnte die Entscheidung bzw. die Stimmlage beeinflussen.

Hier fiel das Wort Denkmalschutz. Sollte das relevant sein, frage bei der Gelegenheit gleich mal deinen RA, in wieweit hier die Privilegierung (bzw. aktuell eigentlich schon das überragende öffentliche Interesse nach § 2 EEG) über die Belange den Denkmalschutzes geht. Aus meiner Nicht-Juristen-Sicht sollte das eigentlich aktuell auch schon sein. Zumal es sich bei PV-Vorhaben ja immer lediglich um temporäre Anlagen handelt.

 


   
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MaxYield
(@maxyield)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 10 Monaten
Beiträge: 16
Themenstarter  

nene, denkmalschutz haben wir ja nicht, deswegen hat man bei mir nur "es sieht hässlich aus und ohne beschluss hingebaut"

17,2 KWh Envision ESS 24V 2x 8 Cell 317Ah 2x JK BMS 8S /2A
2x Modul 380W /2x Modul 430W Glas/Glas Bifazial
1,6 KWp (1,4KW mit Victron 100/50)


   
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