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Diesbezüglich sehenswert (Bürokratie im EEG):
Ich sehe es auch so, dass ein Trolley aus einem 10 kWh Speicher, einem MP2 und einem Wifi-Raspi für VenusOS, der über eine CEE-Dose mit der Verteilung verbunden ist, keine ortsfeste Installation darstellt. Ohne Meter-Input lädt er nur auf und gibt an AC-out aus. Zu hause lädt er halt bedarfsgerecht und speist garantiert NIE Energie ins Netz ein.
Öh.... Ich wollte ja eigentlich nur wissen ob "ortsfester Stromspeicher" irgendwie genauer/belastbar/nachvollziehbar definiert ist und keine Grundsatz-Manifest zur Selbstverwaltung 😉
Versuche es hier mal mit.
Das Grundsatzmanifest kommt in diesem Forum meistens von alleine, da es hier einige Sturköpfe gibt, die nur ihre Meinung verbreiten wollen und die Themen sprengen. Der Klügere gibt meistens nach, weil er erkennt, das die Lebenszeit zu schade ist. Fragesteller wie Du bekommen denn oft nicht die gewünschte Hilfe, schade aber leider nicht änderbar.
7,2 kWp Ost/West mit SMA STP 6.0-3AV 40 auf dem Garagendach 12° Neigung
SunnyIsland 6.0-13 mit 28kWh DIY-Akku (Seplos 10E mit NEEY 4.0) in der Garage
Smart ED3/22kW-Lader mit AHK und im Kofferraum eine Eierlegende-SMARTeWollmich-Ladebox
Ich arbeite mit Strom weil es mir Spass macht, nicht um Geld zu verdienen.
Ich habe das hier jetzt nicht alles gelesen. Will ich auch nicht, weil mir diese ewige Bauernschläue um um die Pipifax Anmeldung drum herum zu kommen. Deshalb ganz kurz.
Ein Nicht ortsfester Speicher kann WÄHREND des Betriebs den Ort wechseln. Punkt
Und nein damit ist nicht gemeint soweit das Kabel reicht.
Ich will jemand helfen und nicht streiten und deshalb bin ich jetzt wieder raus.
Ich habe das hier jetzt nicht alles gelesen. Will ich auch nicht, weil mir diese ewige Bauernschläue um um die Pipifax Anmeldung drum herum zu kommen. Deshalb ganz kurz.
Ein Nicht ortsfester Speicher kann WÄHREND des Betriebs den Ort wechseln. Punkt
Und nein damit ist nicht gemeint soweit das Kabel reicht.
Ich will jemand helfen und nicht streiten und deshalb bin ich jetzt wieder raus.
Kannst du doch bei einem Akku mit Steckern. Meiner läuft weiter, wenn ich ihn abstecke und woanders hin bringe. Ich kann weiterhin direkt 48V Verbraucher anschließen und betreiben, wofür ein 48V Akku ja gedacht und gemacht ist. Er funktioniert weiterhin als Standalone innerhalb seiner Spezifikationen, ohne ihn vorher aus- und wieder einzuschalten
Wolle interpretiere es wie du möchtest. Mir gegenüber brauchst du dich nicht rechtfertigen.
Wolle interpretiere es wie du möchtest. Mir gegenüber brauchst du dich nicht rechtfertigen.
Da gibt es nichts zu interpretieren, so wird es im Maschinenbau definiert und auch von TÜV, DEKRA, Güteprüfer der BW und vielen anderen abgenommen.
Hallo!
Das Problem ist hier wie so oft bei Gesetzestexten und Verordnungen, dass sie nicht ganz eindeutig formuliert sind, obwohl wirklich jeder - absolut jeder! - weiß, wie es gemeint ist. Und weil das auch jedem Richter und Schöffen klar ist, auch wenn der von der Thematik ansonsten noch nie etwas gehört ist, kommt man im Ernstfall mit den Haarspalterei leider nicht weiter.
...weil mir diese ewige Bauernschläue um um die Pipifax Anmeldung drum herum zu kommen.
Wenn es denn nur Pipifax wäre. So wie die Verordnung formuliert ist, kann eine Anlage mit Speicher leider nur von einem Fachbetrieb installiert werden. Selbst dann, wenn ich an ein Balkonkraftwerk vom Hornbach einen Speicher vom Hornbach mit einem fertig konfektionierten Kabel vom Hornbach nur anstecken brauche. Berührungssicher und wasnochalles. Wenn ich dafür aber den Elektriker kommen lasse, wenn er wegen so einer Kleinigkeit überhaupt kommt, dann verschieben die Extrakosten dafür die Amortiastion der Anlage noch weiter in die Zukunft. So weit, dass man es vielleicht gleich bleiben lässt, was der Energiewende auch nicht hilft.
Insofern kann ich schon verstehen, warum man nach Mitteln und Wegen sucht, die Verordnung passend auszulegen. Nützt leider nichts.
Viele Grüße
Maximilian
Eigentlich wollte ich ja nicht. Ich bezeichne meinen Speicher als ortsfest um gar keine Gerüchte aufkommen zu lassen. Muss man hier ja leider immer noch dazu schreiben.
Ich habe Rollen unter meinem DIY Speicher, weil es einfach praktisch war.
Fürs trennen brauche ich auch keinen Elektriker. Verbaute Trennschalter und Anderson Stecker.
Aber ich kann ihn halt nicht in dem ihm zugedachten Betrieb an einen anderen Ort verbringen. Ja ich könnte eine 48 V Birne anschließen die mir den Weg leuchtet aber mehr auch nicht.
So ich habe auf eine Frage geantwortet und fertig
Du kannst jeden 48V DC Verbraucher/Erzeuger anschließen den du möchtest und genau das ist die Spezifikation des Akkus.
Aber ich glaube wir kommen hier nicht auf einen gemeinsamen Nenner, müssen wir auch nicht, leben und leben lassen.
Ich habe da eigentlich nie ein Problem gesehen. Ein Stromspeicher ist ein elektrisches Betriebsmittel. Was unter ortsveränderlichen bzw. ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln zu verstehen ist, das ist in der VDE 0100-200 beschrieben.
§2 Begriffe
(1) Elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift
sind alle Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem
Anwenden elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder
dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z.B.
Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen. Den
elektrischen Betriebsmitteln werden gleichgesetzt Schutz- und Hilfsmittel, soweit an diese Anforderungen hinsichtlich der elektrischen
Sicherheit gestellt werden. Elektrische Anlagen werden durch Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel gebildet.
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1052
Die VDE-Vorschriften sind leider nicht gebührenfrei zugänglich. Eigentlich ein Witz, wenn man gezwungen ist, die einzuhalten. Aber die Definitionen zu Ortsveränderlich/Ortsfest findet man auch in etlichen Publikationen wieder. Ich gehe einmal davon aus, dass die Situation dort vollständig beschrieben ist.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebs bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind (siehe auch Abschnitte 2.7.4
und 2.7.5 der DIN VDE 0100-200).
§ 5 – Prüfungen
16
§ 5 – Prüfungen
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht
bewegt werden können. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend
fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden (siehe
auch Abschnitte 2.7.6 und 2.7.7 der DIN VDE 0100-200).
https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Gesetze_Vorschriften/Vorschriften/DGUV-Vorschrift-3.pdf
Meine Akku-Kiste wird u.A. für Null-Einspeisung genutzt. Die hat eine Tragevorrichtung in Form von zwei Griffen und lässt sich leicht transportieren. Und die wird auch regelmäßig transportiert. Von daher bin ich nie auf die Idee gekommen, die auch noch anzumelden.
@linuxdep Cooler Vergleich mit dem Imker... Da ich einer bin. Da gibt es übrigens diverse Regeln. Z.b. bis 30 Völker ist es Liebhaberei und man muss keine Steuern abdrücken... Klingt nach offtopic aber: Genau hier sollten wir auch gewisse Freigrenzen haben. Wie bei Balkonkraftwerk und Co auch. Z.B. Kapazität. Alles unter 5kwh oder so muss korrekt vom Elektriker angeschlossen werden und im Marktstammdatenregister gemeldet. Mehr nicht. Fertig.
Weniger Bürokratie und weniger Aufwand für Netzbetreiber sollten in geringere Netzentgelte wirken. Im Ergebnis geringere Energiepreise, mehr Margen für produzierende Unternehmen, mehr Industrie, mehr Beschäftigung, mehr Steuern, mehr Wohlstand.
Wir regeln uns zu Tode... Von 40mio? Arbeitenden sind 5 Mio? im öffentlichen Dienst...
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Alles unter 5kwh oder so muss korrekt vom Elektriker angeschlossen werden und im Marktstammdatenregister gemeldet. Mehr nicht. Fertig.
kommt da einer bei dir vorbei und zählt die bienenvölker?
5kwh sind heutzutage ein witz
es ist dem netz generell egal ob ein pv speicher dranhängt oder nicht. es ist sogar vorteilhafter da der speicher das netz entlastet.
speicher sollten komplett anmeldefrei sein. kopie vom zertifikat des bwr an den netzbetreiber und fertig, nix anmelden.
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
@voltmeter Solange die nur den PV Strom speichern und nicht aus dem Netz beziehen, bin ich voll und ganz bei dir. Bienenvölkern werden nicht gezählt. Aber die Prüfung kommt ja nach der Vorgabe. Ich finde wir sollten keine Regeln definieren die dann nicht auch eingefordert werden. Hier werden Bürger quasi kriminalisiert.... In der Imkerei gibt es so viele Vorschriften... Um das auszuführen könnte ich ein Seminar geben. Es ist echt der Wahnsinn... Und vieles Blödsinn.
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@steffen2 Wer lädt denn seinen Batteriespeicher aus dem Netz? Der muss ja erstens sehr groß sein und zweitens muss der Strompreis superniedrig sein, damit sich das irgendwie rechnet. Für 5kWh die ich für -3ct. aus dem Netz laden kann oder die mich die Einspeisevergütung kosten? Dafür macht doch keiner den Stress. Ich behaupte mal, ohne Details recherchiert zu haben, mehr als 95% der Betreiber eines Batteriespeichers puffern ausschließlich ihren eigenen PV-Strom um den in der Dunkelphase zu verbrauchen.
Lasst grüne Männchen die Däumchen senken