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@stromsparer99 Alles eine Frage der Interpretation und vermutlich unwichtig. Für die Netzstabilität und -sicherheit ist der Wechselrichter zuständig.
6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀
@linuxdep Aber du hast schon gemerkt, dass stromsparer99 Gesetzesteile ohne Zusammenhang zitiert hat, die das gegenteilige meinten?
6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀
Das ist der Punkt. Bin ich als Privatmann und Energiekäufer Teilnehmer der Energiewirtschaft?
Wahrscheinlich genauso vielwzie ein Käufer von Bananen einn Handelsunternehmer ist.
Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
SOC ist ein NTCV Parameter
Netzparallele Geräte sind an eine Infrastruktur gebunden und somit nicht mobil, auch wenn man Räder oder Tragegriffe dran schraubt.
Ein Batteriespeicher speichert ganz unabhängig von der Infrastruktur.
Oliver
@carolus Und selbst als Einspeiser sehe ich mich nicht als Teil der Energiewirtschaft. Dafür sind die Gewinne zu klein.
6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀
Und selbst als Einspeiser sehe ich mich nicht als Teil der Energiewirtschaft. Dafür sind die Gewinne zu klein.
Na das ist aber unerheblich wie groß oder klein die Gewinne sind. Wer Bienen hält ob ein Volk oder 100 ist Imker...
Wenn eine 10kWp Anlage 10MWh produziert, davon nur 4MWh selber verbraucht, ist doch der Großteil davon Energieproduktion für andere...
Aber noch mal, egal was und wie ihr es seht, die Regelungen sind recht klar, klarer als bei den meisten anderen Gesetzen.
Moin,
die "Ortsfestigkeit" kann alleine durch den offentsichtlichen/gepannten Verwednungs-/Bestimmungszweck entstehen. Das wird im Zweifel ein Gericht entscheiden.
Habe das Beispiel hier mit dem defekten Boot auf dem Trailer mit Zelt (glaub ich) schonmal gebracht. Da waren nur die Räder auf dem Boden und am Ende war es der Bestimmungszweck der die Ortfestigkeit ausgemacht hat... Anderes Beispiel: Ein Kühlschrank muss nach DGVU auch geprüft werden, trotz Rollen hinten und Stecker, da ortsfest...
Ich selber habe die Diskussion mit meiner Outdoorkitchen... eine Schuppen auf Schienen, den man 4m bewegen kann ist trotzdem ortsfest und unterliegt der LBO...
Grüße
die "Ortsfestigkeit" kann alleine durch den offentsichtlichen/gepannten Verwednungs-/Bestimmungszweck entstehen. Das wird im Zweifel ein Gericht entscheiden.
Habe das Beispiel hier mit dem defekten Boot auf dem Trailer mit Zelt (glaub ich) schonmal gebracht. Da waren nur die Räder auf dem Boden und am Ende war es der Bestimmungszweck der die Ortfestigkeit ausgemacht hat... Anderes Beispiel: Ein Kühlschrank muss nach DGVU auch geprüft werden, trotz Rollen hinten und Stecker, da ortsfest...
Was wäre dann bei einem Elektroauto mit großem Akku das defekt ist? 😉
Erst einmal vielen Dank für Eure Antworten!
Auch dort direkt im Screenshot ist wieder von "ortsfest" die Rede.
weil in § 111e des Energiewirtschaftsgesetzes genau das drin steht was ich verlinkt habe.
Das Gesetz schreibt hier aber nicht konkret die Erfassung von bestimmten Anlagetypen vor sondern "zwingt" das Marktstammdatenregister lediglich dazu, die im Gesetz definierten Ziele zu erreichen. Mit welchen Mitteln das passiert schreibt das Gesetz nicht vor.
Die Ziele sind:
1. die Verfügbarkeit und Qualität der energiewirtschaftlichen Daten zur Unterstützung des Zwecks und der Ziele nach § 1 für die im Energieversorgungssystem handelnden Personen sowie für die zuständigen Behörden zur Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben zu verbessern,
2. den Aufwand zur Erfüllung von Meldepflichten zu verringern und
2a. die Prozesse der Energieversorgung durchgängig zu digitalisieren und dafür insbesondere den Netzanschluss und den Anlagenbetrieb im Hinblick auf Energievermarktung, Förderung, Abrechnung und die Besteuerung auf eine einheitliche Datenbasis zu stellen,
3. die Transformation des Energieversorgungssystems gegenüber der Öffentlichkeit transparent darzustellen.
Daraus lässt sich aber nicht ableiten, dass alle Stromspeicher erfasst werden müssen. Sonst wären wir ja wieder bei der viel zitierten Powerbank fürs Handy.
Die Ausführende Behörde/Einrichtung, in diesem Fall die Bundesnetzagentur mit Ihrem Marktstammdatenregister setzt die Ziele des Gesetzes aktuell in Ihrer eigenen Interpretation um - und spricht da eben nur von "ortsfesten" Batteriespeichern.
Daher rührt ja auch meine Frage...
Ich glaube kaum, dass du die komplette Anlage ohne großen Aufwand an einem Handgriff rumtragen bzw. transportieren kannst und an jedem beliebigen Ort betreiben kannst, wie z.B. ein Bluetti.
Da möchte ich widersprechen. Nimm eine 24V Batterie, einen kleinen Step-Up Converter, einen kleinen Mikrowechselrichter wie einen HM-300, und noch einen 50€ Inverter, schraub das alles auf einen "Hund" und fertig ist ein höchst transportabler Energiespeicher der tagsüber auf dem Campingplatz im Inselmodus und abends im Eigenheim als Nulleinspeiser verwenden kannst. In Summe unter 20 Kilo, mit einer Hand tragbar und identisch verwendbar wie eine Bluetti.
Ich bin aber kein Unternehmen.
Das ist ein Interpretationsfehler des Textes 😉 Per Gesetzesdefinition geht es um "Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft" und um "Anlagen der Elektrizitätswirtschaft". Ersteres sind wir nicht, zweiteres haben wir eventuell 😉
Der Wechselrichter ist doch registriert.
Wie meinst du das? Wenn ich mit einem HM-300 aus einem x-beliebigen Akku 230V mache ist dieser Mikrowechselrichter doch nicht registriert?
Frage mich warum? Wer nicht anmelden will, meldet halt nicht. Wer dann später versucht das argumentativ durchzusetzen, viel Spaß. Den Gesetzen liegen Verordnungen zugrunde, was @stromsparer99 schon geschrieben hat, PV Akku ist anzumelden.
Nicht so ganz - die Intention meiner Frage ist ja, dass ich es richtig machen möchte und daher nach einer konkreten und belastbaren Definition von "ortsfest" suche. Ich habe eine Bluetti die ich unterwegs dabei habe um z.B. eine Bohrmaschine oder Flex zu betreiben. Abends kann ich damit problemlos mittels Mikrowechselrichter ins Hausnetz 200-300W über den 12V Ausgang einspeisen. Wenns ein Hoymiles oder Envertech WR ist hat er NA Schutz nach VDE usw wie bei einem Balkonkraftwerk. Ist das dann ein anmeldepflichtiger Speicher?
die "Ortsfestigkeit" kann alleine durch den offentsichtlichen/gepannten Verwednungs-/Bestimmungszweck entstehen. Das wird im Zweifel ein Gericht entscheiden.
Ah, das ist ein sehr interessante Ansatzpunkt. Für steuerliche Themen gibt es ja §42 AO ("Gestaltungsmissbrauch") 😉 Anbieter wie Tewaycell haben ja z.B. eine rollbare 15kWh box im Sortiment mit diesem überaus tollen Produktbild:
Den "soll" man ja offenbar den Bildern nach quasi zum Sport mitnehmen, während dem 90-Minuten Fußballspiel per Solar laden, um im Nachgang den mit grünem Strom betriebenen Elektrogrill zu befeuern? Abends könnte man dann das ding natürlich wieder in den Carport rollen, an den WR anschließen und mit Schuko den Strom ins Hausnetz packen...
Alle Antworten klingen aber bislang auch extrem danach, als ob dies bislang quasi nie endgültig geklärt bzw. durchgeklagt wurde. :/
Nicht so ganz - die Intention meiner Frage ist ja, dass ich es richtig machen möchte und daher nach einer konkreten und belastbaren Definition von "ortsfest" suche. Ich habe eine Bluetti die ich unterwegs dabei habe um z.B. eine Bohrmaschine oder Flex zu betreiben. Abends kann ich damit problemlos mittels Mikrowechselrichter ins Hausnetz 200-300W über den 12V Ausgang einspeisen. Wenns ein Hoymiles oder Envertech WR ist hat er NA Schutz nach VDE usw wie bei einem Balkonkraftwerk. Ist das dann ein anmeldepflichtiger Speicher?
Das würde ich nicht anmelden... die Bluetti ist ja per Definition nur eine große Powerbank. Ob ein µWR mit einem Akku gespeist noch als normaler Betrieb bezeichnet werden darf, mag ich bezweifeln, so lange der Hersteller dies nicht explizit als Betriebsmodus angibt. Machbar ist vieles...
Einen ESS Akku nur mit Rollen unten drunter zu bauen hilft aber nicht. Es sei denn du baust dir einen kleinen Wagen, wo alles drauf ist, mit einem CCE Stecker dran, WR und alles darauf, eine DIY Bluetti halt, da könnte man es sicher als nicht ortsfest bezeichnen, aber im Keller sollte das auch nicht stehen, denn die >100kg wird schwer die Treppe hinauf zu rollen.
Das würde ich nicht anmelden... die Bluetti ist ja per Definition nur eine große Powerbank.
Puh und genau das machts ja so kompliziert... Was ist "per Definition" noch eine Powerbank? Was ist, wenn ich vier Erweiterungs-Akkus für die Bluetti habe? Oder statt 1x15kWh 3x5kWh? Dann ist das problemlos tragbar. Auch in den Keller.
so lange der Hersteller dies nicht explizit als Betriebsmodus angibt
Hm aber er schließt es ja auch nicht aus. Hatte mir ziemlich viele Handbücher bzw. Datenblätter von WR angeschaut - in den wenigsten wird ein Verbot des Betriebs mit einem Akku erwähnt.
Es sei denn du baust dir einen kleinen Wagen, wo alles drauf ist, mit einem CCE Stecker dran, WR und alles darauf, eine DIY Bluetti halt
Darauf lief meine Frage auch Hinaus, weil ich die Bluetti mit ihren aktuell 2 kWh etwas klein finde und den ganzen USB Unsinn unterwegs eh nicht brauche. Eigentlich brauch ich 5-10kWh und AC unterwegs. Dazu dann eben zur "Zweitverwertung" einen 48V Ausgang, µWR und Betteri/Schuko-Stecker. Tagsüber hängt an dem Teil die Flex und der Staubsauger, Nachts steht das Ding im Carport und packt das was noch drin ist als Nulleinspeisung ins Hausnetz.
Und all das bringt mich eben zum Thema "Was ist ein ortsfester Speicher" 😀
Netzparalle ist eher keine Powerbank, weil das ja nur am Netz funktiniert. Erstrecht weil du dazu die ortsfesten Energymeter dafür brauchst.
9,99KWp Yingli 270W Ost/West, SMA9000TL-20
2,7KWp Axitec AC-300M, Victron BlueSolar 150/60-Tr
4,235KWp an Hoymiles
48 x 280Ah Lifepo4 EVE Cell, REC BMS
3 Victron MP2 5000
Panasonic Aquarea 9KW Split
Vectrix VX-1
Smart Forfour EQ
Der Speicher selbst kann ja nie netzparallel sein da der DC basiert ist (imho). Netzparallel macht doch das erst der Wechselrichter der aus DC AC macht.
Das ist auch die Frage ob die Powerwalls die dann mit x kWh aufrüsten kannst noch als mobil oder ortsfest gelten. Vom Gewicht sind die nicht mehr sooo mobil 😉
Sowas z.B. mit 8 Zusatzakkus: https://www.techstage.de/test/notstrom-fuers-ganze-haus-powerstation-zendure-superbase-v6400-mit-6-bis-64-kwh-im/63qsbh7
Die Powerstation wiegt ohne Zusatzakkus bereits um die 60 kg.
Da wäre es gut wenn es eine eindeutige Festlegung geben würde.
Die Powerstation wiegt ohne Zusatzakkus bereits um die 60 kg.
Na ja so viel ist das nicht. Problemlos mit 2 Mann tragbar, zur not auch allein. Im Baustoffhandel gibts Zementsäcke die mehr wiegen. Glaub nicht, dass die als "ortsfest" gelten 😉
Wenn ich eine Bluetti AC300 + 4x B300 (auf der Bluetti Webseite unter "Tragbare Powerstation" gelistet) hole hab ich mehr "tragbaren" Speicher als manche Festinstallation...
Da wäre es gut wenn es eine eindeutige Festlegung geben würde.
Jap...
Im Baustoffhandel gibts Zementsäcke die mehr wiegen. Glaub nicht, dass die als "ortsfest" gelten 😉
Nach der Verarbeitung sind die meist ortsfest 😉
6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀