Volleinspeiseanlage...
 
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Volleinspeiseanlage Paralel zur Überschusseinspeisung

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(@christian02)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 10 Monaten
Beiträge: 3
Themenstarter  

Grüße in die Runde,

Ich bin gerade am Planen meiner PV Anlage. Ich habe eine 300m² große Dachfläche aber nur ca. 5500kw jahresverbrauch.

Da meinte ein Anbieter jetzt ich könnte doch eine 30kwp Volleinspeiseanlage machen da ich so ca 0,10€ Einspeisevergütung bekomme und die sich so in ca 10 jahren bezahlt machen würde.

und eine zweite Anlage für den Hausgebrauch 9,9kwp + 7,6kw Speicher über einen separaten Zähler.

Klingt für mich ersteinmal ganz gut, hätte er auch schon einige male so gemacht. Muss ich da ein Gewerbe/Nebengewerbe anmelden? Was muss ich da sonst rechtlich beachten?


   
Zitat
(@steffen-2)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Monaten
Beiträge: 58
 

Sicher kannst du das machen. Was hat dir dein VNB noch gesagt bezüglich Wandlermessung, externen NA-Schutz, Steuerbarkeit der Anlage. 

1. du musst unter 30kWp je Anlagenbetreiber bleiben über 30 kWp aufteilen auf zwei Anlagenbetreiber zB. Ehemann und Ehefrau 

2. du solltest unter 30kVA je Messtelle bleiben da du sonst hier eventuell eine Wandlermessung benötigst

3. über 30kVA am Hausanschlusspunkt benötigst du normal ein externen NA-Schutz

4. hat der Speicher eine Lade- oder Entladeleistung über 4,2 kW und oder 25 kWp Generatorleistung muss die Anlage dimmbar sein

——/

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 24 Stunden von Steffen.

Baustufe 1: Volleinspeisung 15,30 kWp Deye 12 kW, 9,35 kWp Überschusseinspeisung Deye 12 kWp mit 10 kWh Speicher in 2024
Baustufe 2: Volleinspeisung 26,35 kWp 2*Deye 12 kW mit 50 kWh Speicher in 2025


   
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