Hallo Zusammen,
mein Elektriker wollte neulich meine Anlage (Victron MPII 48V + DIY Speicher mit 16 EVE Zellen + JK BMS) beim VNB "in Betrieb" melden. Der VNB verlangt aber sowohl vom WR als auch vom Speicher ein CE-Zertifikat mit Prüfbericht. Für den WR stellt Victron ein CE-Zertifikat zur Verfügung. Für den Speicher sieht es natürlich schlecht aus. JK hat kein CE-Zertifikat. Darf der VNB sich eigentlich für den Akku interessieren?
Danke für Antworten in voraus.
Gruß
Druck dir ein CE aus, klebs drauf, uns sende denen das photo.
Döp dö dö döp.
sowohl vom WR als auch vom Speicher
der speicher hat den nicht zu interessieren da nur der victron mit seinem netz verbunden ist
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
ChatGTP prompt: Draw me a CE certificate for 16 EVE 280ah cells.
Döp dö dö döp.
Darf der VNB sich eigentlich für den Akku interessieren?
Wenn das so wäre, könnte niemand einen selbstgebauten Speicher betreiben. Ich hatte mal irgendwo einen Thread gelesen, wo das jemand ganz konsequent mit seinem VNB durchgefochten hat. Die haben irgendwann klein beigegeben. Kann sein, dass das hier war, kann auch das photovoltaikforum gewesen sein. Der Thread war interessant, weil da die richtige Argumentationsgrundlage zu finden war.
Ich würde dringend davon abraten, sich irgendein CE-Zertifikat selbst zu basteln. Das wäre vermutlich strafrechtlich relevant, wenn man nur vorgibt, solche Tests gemacht zu haben. Das wäre ja eine Täuschung.
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Hi,
sorry das ich hier reinplatze, ein guter Freund hätte Interesse daran seinen DIY Speicher anzumelden. Ist das ohne Eli möglich? Kann man das als BKW betrachten? 800Watt Schukolösung? CE auf allen relevanten Komponenten vorhanden.
Danke & Gruß
Ciwa
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DIY Speicher ist m.E. 'Grauzone' - zumindest machen manche VNB es dazu. Da der Speicher nicht direkt mit dem Netz verbunden ist, sondern nur über den WR, hat es ihn nicht zu interessieren. M.E. darfst Du dir Akkus in die Wohnung stellen soviel Du willst - interessiert dann eher den Versicherer - im Falle eines Falles. Was DC-seitig hinter dem WR passiert, geht den VB nichts an.
Da es sich um einen Hybrid-WR handelt ist dieser einzig und alleine für den Akku von Bedeutung. Das BMS hat gar nichts damit zu tun. Darum reicht das Zertifikat vom WR mit einer kurzen Erläuterung, dass der WR die Steuerung des Akkus übernimmt!
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Ich weiß nicht genau was der VNB will. Mein Elektiker meinte nur, dass das Potal des VNB irgendwas bzgl. Akku haben will. Er muss also ein PDF hochladen. Er sagte neben "Konformitätserklärung" (also CE) auch noch was von "Prüfbericht". Die EVE-Zellen haben CE. Nur halt das JK BMS nicht. Vielleicht bau ich auf Gobel um. Die haben CE und sogar ein Prüfbericht (TEST REPORT)....
Mein bester Fund war bei der VDE: "Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz".
Demnach muss ein Speicher die 3 Betriebsmodi Bezug, Lieferung und Insel darstellen. Das können weder Zellen noch BMS. Einzig der Wechselrichter kann das (in üblichen Konfigurationen). Genauso wie z.B. die Einhaltung von Einspeise-Regeln ins öffentliche Netz. Kurz: Der Wechselrichter ist das Speicher(management)system.
Polemisch gefragt: Was tragen wir dann in "E.3 Datenblatt für Speicher" unter "Speichersystem: Hersteller/Typ, Anzahl" ein?
- Variante VDE-Definition: "Name des Wechselrichters", Anzahl: 1
- Variante Intension: "Name der Zellen", Anzahl 16
Ich würde a) den Speicher im MaStR anmelden und b) auf die Reaktion vom VNB warten. Dann kriegt er gerne die NA/CE-Nachweise vom WR und Zellen und wenn es sein muss noch eine Diskussion über VDE-Niedervoltspeicher, die er gerade bei DC-Speichern imho nicht gewinnen kann, sofern der WR ok ist.
- DIY-Smartmeter (Raspi, später D1mini)
- 14 Kwp
- Deye 12k
- LiFePo 16*280A
- JK-BMS 200A
Ich sehe das wie viele Vorredner, den VNB hat den Speicher nicht zu interessieren. Ich habe meinen auch nicht angegeben. Und falls du ihn anmelden willst gib im das Zertifikat vom Multiplus.
Die andere Empfehlung lautet aussitzen. Bei mir wollten die auch immer wieder Unterlagen, die ich nicht liefern wollte. Heute sind wir beste Freunde und die zahlen regelmäßig.
6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀
falls alle stricke reissen holt man sich mehrere große alte autobatterien macht 48v (wenn man ein 48 wr hat) und dann darf der vnb gerne vorbeikommen. 🤣
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..., den VNB hat den Speicher nicht zu interessieren.
Naja, Speicher sind i.d.R. 'netzrelevant' in Bezug auf Mengen/Kapazitäten (kW(h)) und Richtung. Manche streiten zusätzlich noch über "mobil vs fest installiert", aber generell würde ich mich bei der Anmeldung eines DIY-Akkus immer auf die "VDE FNN Hinweise - Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz" (Kapitel 4, verständlich) beziehen. Damit werden die Zellen/Packs integraler Bestandteil des Speichersystems "Hybrid-Wechselrichter", der deren konforme Verwendung steuert. Dass das Speichermedium CE-konform sein soll, kann ich nachvollziehen.
Oder andersherum: Man kann einen DC-Speicher nicht ohne Wechselrichter in einer AC-Umgebung verwenden. Eine Tautologie und somit trivial. Nur schade, dass man soviel Verwaltung, Worte, Verwirrung drumherum aufziehen muss und Innovations- und Kapazitätsschübe abbremst.
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Anwendungsbereich der Norm
Die technische Bewertung eines Speichers bezieht sich in der Regel auf die Umrichtertechnologie. Der
Bezugspunkt hierzu ist immer die Zuständigkeitsgrenze (z. B. Hausanschlusskasten) zwischen
Kundenanlage und dem öffentlichen Verteilnetz. Um allen Anwendungsbereichen von Speichern auch
zukünftig gerecht zu werden, sind diese Systeme in ihrer Gesamtheit am Netzanschlusspunkt (Erzeugung,
Verbrauch und Speicherung) zu betrachten.
-----------------------
Begriffsbestimmungen
Kopplung (fest):
Gleichstrom-(DC-)seitige elektrische Verbindung von Erzeugungseinheit/-anlage und Stromspeicher mit
gemeinsamem Wechselrichter (AC-Seite zur Kundenanlage bzw. zum Netz)
Anmerkung 1 zum Begriff: Bei fester Kopplung von Erzeugungseinheit/-anlage und Speicher kann der
nächste vorgeschaltete (AC-)Zähler nicht unterscheiden, ob gerade elektrische Energie aus der
Erzeugungseinheit/-anlage oder dem Speicher in das kundeneigene oder öffentliche Netz eingespeist
wird.
------------------------
Technische Anschlussbedingungen
Demzufolge sind für die Anmeldung, den Netzanschluss, die Inbetriebnahme und den Betrieb von
Speichern die entsprechenden vorliegenden technischen Regelwerke für Bezugs- und Erzeugungsanlagen
einzuhalten:
Für Betriebsmodus „Energiebezug“: VDE-AR-N 4100 und TAB des Netzbetreibers
Für Betriebsmodus „Energielieferung“: zusätzlich VDE-AR-N 4105
Für den Inselbetrieb: zusätzlich VDE-AR-E 2510-2
---------------------------
Anschlusskriterien
Für die technische Ausführung des Anschlusses des Speichers bzw. der Kundenanlage mit Speicher sind
die Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers, die VDE-AR-N 4100 und die VDE-AR-N 4105
zu beachten.
Die durch den Netzbetreiber genehmigte maximale Anschlusswirkleistung für Leistungsbezug aus dem
Netz bzw. -lieferung in das Netz (unter Berücksichtigung des cos φ ergibt sich daraus eine maximale
Scheinleistung) darf am Netzanschlusspunkt nicht überschritten werden. Der Leistungswert für die
Lieferung in das öffentliche Netz ist durch den Anlagenbetreiber technisch zu überwachen und ggf. zu
begrenzen.
Elektrische Energie darf nicht vom Netz bezogen und anschließend wieder als gesetzlich vergütete
Energie, z. B. nach EEG oder KWKG, eingespeist werden.
Ist eine gesetzliche Vergütung der gespeicherten Energie vorgesehen, muss diese getrennt nach
Primärenergieträgern separat gemessen werden.
-------------------------------
Nachweis der Erfüllung der technischen Anforderungen
Die Erfüllung der Anforderungen ist entsprechend Abschnitt 9 der VDE-AR-N 4105 und
DIN VDE V 0124-100 (VDE V 0124-100) nachzuweisen.
Für den EnFluRi-Sensor muss eine Konformitätserklärung zum Nachweis der ordnungsgemäßen Funktion
nach diesem Hinweis erbracht werden. Außerdem ist im Zuge der Inbetriebsetzung des EnFluRi-Sensors
(des Speichers) ein Funktionsnachweis gemäß der Errichtungsanweisung des Herstellers durch den
Elektrofachbetrieb vorzunehmen und im Inbetriebsetzungsprotokoll E.8 der VDE-AR-N 4105 zu
Nach VDE ... 4105
- Einheitszertifikat für geplanten Typ der Erzeugungseinheit und Speicher
- Zertifizierung für Wechselrichter/Speicher/Messeinrichtung durch Zulassungsstelle die nach nach DIN EN ISO/ICE 17065 zugelassen ist. (Früher waren Herstellererklärungen ausreichend)
----------------------
Abschnitt zu Nulleinspeiser
4.4 Nulleinspeiser
Unter dem Begriff Nulleinspeiser werden Systeme verstanden, die aus Erzeugungseinheiten/-anlagen
und Speichern aufgebaut sind, für die eine Netzeinspeisung nicht vorgesehen ist. Die Netzeinspeisung
wird hierbei durch das System verhindert.
Anmerkung 1: Die Hauptmotivation für die Ausführung und den Betrieb von Anlagen als Nulleinspeiser ist
die Realisierung einer Erzeugungsanlage in Eigenverbrauch auch dort, wo die Einspeisung nicht möglich
ist.
Anmerkung 2: Eine weitere Motivation für die Ausführung und den Betrieb von Anlagen (oder
Anlagenteilen) als Nulleinspeiser ist i. d. R. die Optimierung des Eigenverbrauchs in der Kundenanlage.
Anmerkung 3: Die Umsetzung einer Anlage als Nulleinspeiser ist nicht zwingend mit dem Einsatz eines
Speichers verbunden.
Bei der Installation und für den Betrieb sind sowohl bilanzielle wie auch technische Randbedingungen zu
beachten.
Bei der Ermittlung der anschließbaren Erzeugungsleistung als Nulleinspeiser, mit regelungstechnisch
bedingter transienter Einspeisung bei z. B. Lastwechseln müssen die regelungsbedingten Netzrückwirkungen berücksichtigt werden. Dies erfolgt bei der Auswahl des Verknüpfungspunktes mit dem Netz. Im
Wesentlichen sind die folgenden Punkte zu berücksichtigen:
Schutz vor kurzzeitiger Überspannung durch große Einspeisung, mit Spannungsfall auf den Leitungen
etc. und
Schutz vor Überstrom/Betriebsmittelüberlastung in der Kundenanlage und in Abstimmung mit dem
Netzschutzkonzept.
In die Berechnung gehen typischerweise folgende Größen ein:
Installierter Ortsnetztransformator
Anschlussleistung Netzanschluss
Kurzschlussleistung am Netzanschlusspunkt
Netzimpedanz
Die Ermittlung sollte vorzugsweise durch den Netzbetreiber mit den realen Daten erfolgen. Je nach
Transformator und Netztopologie kann der Netzbetreiber die maximal zulässige Leistung ermitteln. Eine
pauschalisierte Vorgabe durch den Netzbetreiber ist möglich.
Folgendermaßen kann eine Abschätzung vorgenommen werden:
Installierbare Einspeiseleistung als Nulleinspeiser ≤ 1 % der Netz-Kurzschlussleistung am Anschlusspunkt
Ich habe mal ein paar Infos aus dem PDF zusammen gefasst, erwähnenswertes habe ich mal fett oder unterstrichen markiert. Es scheint hier einige Fehlinterpretationen im Realbetrieb mit den VNB und Elis zu geben. Ein Zertifikat für den Speicher wird wohl schwierig. Den VNB gehen die Kerndaten was an und zwar was die Auswirkung auf Eispeisung und Netzladung in Sachen Netzeinfluss betrifft. Elektrisch Technisch geht es ihn eigentlich nichts an, siehe Zuständigkeiten nach Zähler. Zumindest so meine Auslegung.
Das Problem ist die Speicherkapazität, Max. Entladeleistung, Netzeinspeisung ins Öffentliche Netz hierzu auch die Kurzschlussleistung bei Nulleinspeisung zum Netz-Trafo des VNB, generelle Einspeisung der PV Anlage.
Wenn das Zertifikat die erforderlichen Infos zum Speicherbetrieb von deinem Wechselrichter her gibt, dann muss der Eli eigentlich nur die Kapazität noch angeben und das Zertifikat reicht für Wechselrichter als PV System und als Speicher. Ich finde leider nur die Zertifizierung als Erzeugungsanlage, denke das ist der Knackpunkt. Viele haben ja gerne separate Fertigspeicher. DIY ist da nicht so erwünscht.
Interessant zur Nulleinspeisung finde ich, das die EWE Netz einen Speicher verlangt.