Verwalterverband Vo...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Verwalterverband Vorlage Antrag

9 Beiträge
7 Benutzer
0 Reactions
764 Ansichten
(@steka42)
Newbie
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 2
Themenstarter  

Hallo,

 

meine Hausverwaltung kommt beim Antrag mit einer Vorlage vom Juristen des Verwalterverbands um die Ecke.

Hat jemand schon Erfahrungen damit?

Wie soll der Nachweis in Punkt2 mit der Rückspannung erfolgen.
Ich steck die Anlage an der Balkonsteckdose an … die hängt nur an meiner Wohnung und geht an meinen Zähler .. von da geht es über die Panzersicherungen zum Netzbetreiber.

Seit dem Koblenzer Urteil gehen sie alle Steil. Nur noch mit 100 Prozent Zustimmung.

ich hoffe die Petition mit der Vereinfachung von euch kommt durch.

 

Zur Vorbereitung des Gestattungsbeschlusses benötigen wir folgende Informationen:

  • Nachweis, dass der Eigentümer die Anlage beim für das Haus zuständigen Netzbetreiber anmeldet oder sich mit diesem abgestimmt hat
  • Nachweis, dass die Hausanlage vor Rückspannungen durch die PV-Anlage geschützt ist, ggf. durch Fachunternehmererklärung. Hierzu
    gehört auch die Darstellung, warum die weitere Stromversorgungsversorgungsanlage des Hauses durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt ist
  • eine zumindest schematische Visualisierung, damit die Eigentümer den optischen Zustand nach Errichtung der Anlage beurteilen können
  • die Benennung des Produkts mit Typ und technischen Daten (Produktdatenblatt).
  • eine schematische Erläuterung des Anschlusses und der Funktionsweise
  • eine Erläuterung, durch wen die Anlage installiert wird (Eigentümer oder Fachkraft), gegebenenfalls mit weiteren Erläuterungen, warum keine Fachkraft
  • Nachweis eines Versicherungsschutzes für Haftpflichtschäden
  • gegebenenfalls noch eine Regelung darüber, dass sämtliche Kosten der Installation, des Betriebs, der Wartung und der Erhaltung vom Eigentümer der betroffenen Sondereigentumseinheit zu tragen sind (§ 21 Abs. 5 WEG).

   
Zitat
(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1448
 

Veröffentlicht von: @steka42

Wie soll der Nachweis in Punkt2 mit der Rückspannung erfolgen.

 

Durch das/die Zertifikate des Wechselrichters, die nachweisen, daß das genau verhindert wird. Stichwort VDE-AR-N 4105.

 

Oliver

 


   
AntwortZitat
solarfreund
(@solarfreund)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1535
 

Das ist schon wirklich krass. Geht es um eine Balkonsolaranlage? Hast du die Petition schon gezeichnet?

6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀


   
AntwortZitat
(@fleischi)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 65
 

Deine Auflagen gehen ja noch. Du darfst ja selber errichten.
Wichtig wäre von deinem Wechselrichter die Zertifizierung für den NA Schutz.  Damit wird gewährleistet, dass der Wechselrichter bei Stromausfall abschaltet.meist sind noch mehr papierdokumente dabei. Bei meinem HM600 waren das fast 30 Seiten. - Ausdrucken, lesen können die selber.  Da sind dann auch die nachweise der entsprechenden Normen mit dabei. Und somit auch gewährleistet das es keine Schädlichen Rückwirkungen gibt. Es gibt auch ein Gutachten einer Technischen Uni. Darin wird dem allem nachgegangen. Habe ich mal irgendwo gepostet. 
da du die Anlage selber aufbauen darfst- Erläuterung: weil es fertige Komponenten sind und du nur fertige Stecker verbindest und nen Stecker in die Steckdose steckst. 

Versicherungschutz für Haftpflicht… naja ich hab mal bei mir gefragt und es gehört automatisch dazu. Nen expliziten Nachweis dafür hab ich nicht. Wenn die Anlage abraucht dann ist das wie ein Wasserkocher oder ähnlich. Aber ruhig mal bei dir Nachfragen. Und falls es eine extra Versicherung gibt: was deckt diese ab? Schutz durch fremde Einwirkungen (würde ich vernachlässigen) oder Schutz durch gefahren aus der Anlage? Hierbei prüfen ob das nicht mit der normalen Haftpflicht auch abgegolten werden kann. Da sich die Anlage ja an/in deiner Wohnung befindet. Und somit eigentlich zum Haus(-un)rat 😅 gehört 

schematische Erläuterung:

ich würd einfach mein Kind das malen lassen. 🤣. Ein Modul mit zwei Kabel an nen Kasten und von dem Kasten geht ein Kabel weg zu ner Steckdose. Und nach der Steckdose würde ich noch die Absicherung mit hin malen wo die Steckdose dran hängt. 

das du alle kosten trägst ist ja wohl klar, da ja dein Eigentum und es nicht für die Allgemeinheit bestimmt ist. Da würd ich nur schreiben:

hiermit versichere ich, dass anfallende Kosten zum Aufbau Rückbau und ggf Wartung durch mich getragen werden, da es sich auch um mein Eigentum handelt (und ich den Strom für mich nutze und nicht für die Allgemeinheit zu Verfügung stelle) 

Ansonsten viel Erfolg. 
ps: suche mal meinen Thread:

Mein Kampf - mit Vermieter& Netzbetreiber (oder so ähnlich) 

edit: Hegt mal an die Petition nicht zu viel Hoffnung. Selbst wenn die Balkonkraftwerke in die priveligierten Masnahmen aufgenommen werden und somit zugestimmt werden muss, können die Bedingungen die gleichen sein. Evtl wird dann noch mehr verlangt, sodass man dann erst recht die Finger davon lässt. 


   
AntwortZitat
(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1448
 

Veröffentlicht von: @fleischi

edit: Hegt mal an die Petition nicht zu viel Hoffnung.

 

So ist es. Die kann und wird an der Thematik überhaupt nichts ändern. 

Oliver

 


   
AntwortZitat
(@steka42)
Newbie
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 2
Themenstarter  

Hallo,

Ja, es geht nur um eine Balkonanlage und ich mach schon fleissig Werbung für die Petition.

Ein paar Punkte würden schon besser werden.

 

Der Verwalterverband geht wegen dem Konstanzer Gerichtsurteil sogar von 100 Prozent Zustimmungspflicht aus,

nicht mal einfache Mehrheit.

 

Genauso lustig ist das Thema Ladestationen für den Garagenhof.

Der liegt rund 60m vom Haus entfernt, geht über ein geteiltes Grundstück mit anderen Wohnblöcken (240 Eigentümer) und 

dem Garagenhof selber mit 14 Anteilseignern. Jetzt geht es um die Definition des Begriffes WEG und ob das 

vereinfachte Verfahren überhaupt gilt.


   
AntwortZitat
(@vauel)
Newbie
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1
 

Hallo,

ich hoffe, der Antrag war erfolgreich!

Vor kurzem habe ich auch einen Antrag auf Genehmigung bei der Hausverwaltung gestellt und muss - bis auf den letzten - die gleichen Punkte bearbeiten. Ich hege die Befürchtung, dass meine Aussichten nicht sehr gut sind, und wäre daher froh, wenn ich an der ein oder anderen Stelle auf erfolgreiche Formulierungen und/oder Erfahrungen zurückgreifen könnte.

Kannst Du - oder natürlich auch gerne jemand anderes - mir weiterhelfen?

Vielen Dank vorab!

 

 


   
AntwortZitat
(@smeid)
Newbie
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1
 

Bist du in der Angelegenheit seitdem weiter gekommen?

Meine Hausverwaltung hat mir auf meine Bitte um Genehmigung auf den Buchstaben genau die gleichen Anforderungen gestellt.


   
AntwortZitat
(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 920
 

Viele Vermieter / WEG-Verwaltungen sind noch auf diesem Stand:
Balkonkraftwerk: Darf der Vermieter es verbieten? | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe

 

Es knicken aber immer mehr ein:
Mieter klagen gegen Vermieter: Jetzt steht das Balkonkraftwerk-Urteil (msn.com)

Balkonkraftwerk darf angebracht werden: Von Deutscher Umwelthilfe vor Gericht ... | Presseportal

Da hat die DUH doch tatsächlich mal was positives gewirkt. Und das sage ich als Eigentümer und Vermieter.

Habe unsere Verwaltung auch schon angespitzt, das ich bei der nächsten WEG-Versammlung einen entsprechen Beschlussantrag einbringen werde. Und das sollte dem nicht stattgegeben werden ich einen gerichtlichen Ersatzbeschluss erwirken werden.

10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000


   
AntwortZitat
Teilen: