... Zur Variante "Anmeldung noch 2023" fehlt mir der Wieland Stecker. Wie stehen die Versorger denn momentan offiziell zur "batterieunterstützten 600 W Einspeisung" ? Wie ist das für 2024 vorgesehen ?
Bernd
Ich kenne das System nicht, sehe es aber nie mit einem ulkigen AC Stecker abgebildet oder angeboten.
Das Kabel gibt es so nicht oder du möchtest auch Grillen können an der Steckdose auf dem Balkon?
Die Wette gilt:
2024 wird es keine Freigabe für die Schuko-Steckdose geben.
Wahrscheinlicher wird auch der LS zu tauschen sein und der Stromkreis ist mit Attest zu prüfen.
Mal angenommen du merkst, dass man das zweimal für das Geld bekommen könnte oder es einfach nur umziehen oder verkaufen wolltest.
Wer weiß welche VDE irgendwas-2024-XY draufkleben muss für/ab 2024?
Zumindest steht heute nirgendwo, dass Steckersolargeräte keinen elektrischen Speicher haben können.
Du hast da einen Batzen Geld hingelegt. 😲 ☹️ 😪
Was sagt denn der Händler/Verkäufer/Hersteller?
Ok, Daniel, verstehe. Ich habe mal im "Solarpaket 1" nachgelesen:
Zitat: "Steckersolargerät ist ein Gerät, das aus einer oder wenigen Solaranlagen, einem
Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einem Stecker zur Verbindung mit
dem Endstromkreis eines Letztverbrauchers besteht".
Ist das so zu interpretieren, dass ein "Steckersolargerät" keine Batterie beinhalten darf weil die Batterie in der Aufzählung fehlt ? Warum steht dann da nicht "ist ein Gerät, dass AUSSCHLIESSLICH aus ... besteht" ?
Mir persönlich wäre sehr viel wohler, wenn da zusätzlich stehen würde: "Optional kann das Steckersolargerät eine Batterie zur Zwischenspeicherung und bedarfsgerechten Abgabe der Solarenergie beinhalten."
Darf Mini-PV aka Balkonkraftwerk aka Steckersolargerät demnach ab 2024 offiziell keinen ergänzenden Batteriespeicher mehr enthalten oder doch ? "Wegvereinfacht" oder nicht ?
Bernd
Wahrscheinlicher wird auch der LS zu tauschen sein und der Stromkreis ist mit Attest zu prüfen.Gegenwette: LS-Tausch und Attest bei 800 VA wenn 1,5 mm² liegt, bei 600 VA nicht. Bei 2,5 mm² oder Endstromkreis ohne Attest, aber Du haftest dafür, wenn was passiert. Willst Du die Haftung los sein, doch wieder Attest. Ach, ja: Und...äh...es wird ab 2024 alles "einfacher". 🤣 🤣 🤣
Ich fürchte, ein Akku darf offiziell tatsächlich nicht dabei sein, sonst wirst Du bei der nächtlichen Razzia des SEKs gleich festgenommen. 🤣
Es ist doch ganz einfach: Du gibst im MaStR Deinen WR an, die vier PV-Module und versicherst, daß alles mit einer RST20-Verbindung angeschlossen ist. (Ok, gut, die würde ich halt auch noch einbauen.) Die BNetzA wird damit zufrieden sein und dem VNB (oder EVU) teilst Du das formlos mit. Der Zähler muß halt eine Rücklaufsperre haben oder getrennt zählen. Wenn der VNB sich zum Kaffeekränzchen ankündigt, montierst Du den Akku für die Dauer halt ab, läßt ihn im Keller hinter den Kartoffeln verschwinden und die beiden überzähligen PV-Module klemmst Du ab. Wird er wegen der beiden PV-Module pampig, fragst Du zurück, ob er seinen Verdacht denn auch beweisen könne. (Kann er natürlich nicht und er kann/darf sich immer nur mit Vorlaufzeit zum Kaffee ankündigen.)
Geh aber mal davon aus, daß überhaupt nichts passiert und Dich auch niemand zur Kontrolle besuchen kommt.
Daniel
PS: Es ist nicht meine Art, Tips zu geben, wie man Vater Staat austricksen kann. Aber die Politik ist inzwischen dermaßen übergriffig geworden, daß ich mein Verhalten geändert habe. (Und meine Deckenlampen habe ich auch alle selber angeschraubt.)
Der aktuell gültige Entwurf was ein Steckersolargerät ist/sein wird.
E DIN VDE V 0126-95 VDE V 0126-95:2022-11 - Normen - VDE VERLAG (vde-verlag.de)
Wahrscheinlicher wird auch der LS zu tauschen sein und der Stromkreis ist mit Attest zu prüfen.Gegenwette: LS-Tausch und Attest bei 800 VA wenn 1,5 mm² liegt, bei 600 VA nicht. Bei 2,5 mm² oder Endstromkreis ohne Attest, aber Du haftest dafür, wenn was passiert. Willst Du die Haftung los sein, doch wieder Attest. Ach, ja: Und...äh...es wird ab 2024 alles "einfacher". 🤣 🤣 🤣
Die Wette halte ich. Das kann nicht so kommen. Wie soll der Laie das beurteilen?
Wenn man die passende Wiederlanddose bereits vorfindet wie soll dann entschieden werden was man da anschließen dürfte?
Einheitlich für alle Fälle ...
Wie soll der Laie das beurteilen?Ist doch ganz einfach: Wenn er es nicht kann, weil ihm die Kenntnisse oder die Meßmittel fehlen, dann muß er genau das machen, was er auch tun muß, wenn er seine Deckenlampe nicht an der lüsternen Lüsterklemme anschrauben kann: Elektriker rufen! 😀
Ach, ja: Und wenn er selber herumpfuscht und es passiert irgendein Unfall, dann rat doch mal, wer dafür haftet. 😉
Ich sehe vor allem ein Problem darin, daß bei Altbauten 1,5 und bei neuen 2,5 mm² liegt, also mal geeignet für 600 und mal für 800 VA. Das kann der komplett Laie nicht beurteilen, jedenfalls nicht ohne Meßschieber/Schieblehre. Er weiß auch nicht, was wo für Stromkreise liegen, kennt oftmals die Leistung/Stromaufnahme seiner Geräte nicht, hat allermeistens keinen zweipoligen Spannungsprüfer, fürchtet sich vor einer Verurteilung vor Gericht nach dem ohmschen Gesetz und die fünf Sicherheitsregeln kennt er schon gar nicht. Wenn dieser eine neue RST20-Dose setzen soll, dann wird das gar nicht so unwahrscheinlich schiefgehen.
Hier im Forum sind allergrößtenteils keine Laien unterwegs, sondern technikaffine Nutzer. Die Fehlerwahrscheinlichkeit sinkt deswegen nicht ganz auf 0,0% ab, aber doch schon recht deutlich.
Die Politik wird nun also irgendwelche Regeln erlassen, wie man's machen soll. Diejenigen, die den Durchblick haben, machen's (verbotenerweise) selber. Passiert was, haftet der Täter, passiert (in den allermeisten Fällen) nichts, kratzt es niemanden. Nicht umsonst bringe ich immer das Beispiel mit der Deckenlampe, das paßt da nämlich ganz genau ins Schema. 😉
Daniel
Wie auch immer.
Mit den 800VA konstruiert man nun u.a. eine neue Begründung für die Einspeisevorrichtung/Wiederlanddose:
Die Zuordnung zu bestimmten Stromkreisen.
Der ursprünglich angeführte Berührungsschutz alleine war und ist einfach zu fadenscheinig.
Solange die Leute es dann lieber sein lassen oder Vereinsmitglieder jeweils mitverdienen ist alles gut.
Solange [...] Vereinsmitglieder jeweils mitverdienen ist alles gut.Warum sollte der VDE daran verdienen, wenn Du eine RST20 montierst?
Daniel
Solange [...] Vereinsmitglieder jeweils mitverdienen ist alles gut.Warum sollte der VDE daran verdienen, wenn Du eine RST20 montierst?Daniel
Normalerweise werden die Leute nicht nur behaupten ( Kreuzchen machen ) eine zu haben, die ein Fachbetrieb irgendwann installiert hat.
De Schwelle liegt noch höher wenn auch ein LS zu tauschen sein sollte und eine Prüfung mit Firmenstempel vorzulegen wäre.
Das die 200 W maximal mehr soviel ausmachen kann ich mir nicht vorstellen...
Der Großteil dürfte dann trotzdem nur Anlagen mit 2 Module haben die selten überhaupt an der 800 W Grenze kratzen.
Und ob jetzt 600 W oder 800 W die Leitung überlasten?
Denke das dürfte extrem selten sein das bei 600 W nix passiert aber bei den 800 W geht's plötzlich schief 😉
Das die 200 W maximal mehr soviel ausmachen kann ich mir nicht vorstellen...
....
Das ist eigentlich egal.
Die Tatsache, dass es möglich und erlaubt sein würde öffnet die Tore für neue Anwendungsregeln und obligatorische Zusatzkosten.
Ob man jetzt Monate auf den Zähler oder den 50Hz-Klempner wartet…
Daran verdient der VDE aber immer noch nichts, wenn der Elektriker Horst seinen Firmenstempel auf irgendein Papier mit Durchschlag in dreifacher Ausfertigung knallt und vom VNB für die nächsten zwei Jahre bis zur nächsten HU beglaubigen läßt. (Wir wissen ja, daß dies bei den Ösis tatsächlich so läuft.)De Schwelle liegt noch höher wenn auch ein LS zu tauschen sein sollte und eine Prüfung mit Firmenstempel vorzulegen wäre.Solange [...] Vereinsmitglieder jeweils mitverdienen ist alles gut.Warum sollte der VDE daran verdienen
Das die 200 W maximal mehr soviel ausmachen kann ich mir nicht vorstellen...Dann dürfte man nach vollständiger Induktion eigentlich beliebige Leistungen auf der Leitung transportieren können, denn ein weiteres Watt geht immer noch durch.[...]
Und ob jetzt 600 W oder 800 W die Leitung überlasten?
Denke das dürfte extrem selten sein das bei 600 W nix passiert aber bei den 800 W geht's plötzlich schief 😉
(Ist wie damals beim Schulbus, der eine unendliche Menge Schüler faßt. Auch hier gilt die vollständige Induktion: Einer geht immer noch rein. 🤣)
Daniel
Das die 200 W maximal mehr soviel ausmachen kann ich mir nicht vorstellen...
....
Das ist eigentlich egal.
Die Tatsache, dass es möglich und erlaubt sein würde öffnet die Tore für neue Anwendungsregeln und obligatorische Zusatzkosten.
Ob man jetzt Monate auf den Zähler oder den 50Hz-Klempner wartet…
Die ganze geschichte mit der leitungsüberlastung ist ein theoretisches konstrukt, um dafür zu sorgen, dass nicht so viele balkonkraftwerke installiert werden. Es ist unsinnig immer weiter im klein klein zu diskutieren, ob 1,5 oder 2,5 mm2, ob 600 W oder 800 W. Grosse verbraucher wie herd und durchlauferhitzer, waschmaschine etc. Haben eh schon eine eigene leitung. Bkw werden an schukosteckdosen angeschlossen. Diese stromkreise haben keine grossen verbraucher, da wird nie die theoretische leistung gezogen, dass die leitung überlastet wird. Unnütz weiter im klein klein zu diskutieren. Meine meinung.
Es wird in 2024 keine erleichterungen geben, die einen grossen schub bringen und vermehrt private photovoltaik gebaut werden, mit denen viel eigenverbrauch abgedeckt wird/ werden kann.
Ich hab wo gelesen, dass es mittlerweile verträge gibt, dass stromversorgungsunternehmen die private pv anlage abschalten können. Um das netz regeln zu können. Klar, die schalten dann alle privaten pv anlagen ab, da müssen sie ja 7 cent pro kwh bezahlen. Die eigene solaranlage auf der grünen wiese, oder das eigene windrad, das wird als letztes abgeschaltet. Unglaublich was hier in deutschland los ist. Man investiert tausende euro, trägt das komplette risiko alleine, der stromkonzern macht ohne risiko einen vielfachen gewinn wie der besitzer, und kann die anlage des besitzers dazu auch noch abschalten. Gute nacht mittelschicht.
Oha, gibt ja zukünfig doch szenarien, wo diese leistung angefordert wird, und so die leitung überlastet wird. Wenn bald viele canabis vereine gegründet werden und viele plantagen erstellt werden, dann werden die lampen und heizungen die leitung überlasten. Sinnvoller weise wird das ja alles über bkw betrieben. Da rauchen dann net nur die vereinsmitglieder .
Die geschwister scholl wurden ermordet, weil sie ihre politischen ansichten dort verbreitet haben, wo es nicht vorgesehen war. Heute werden nur beiträge gelöscht, keiner stirbt mehr. Ausser der denokratie.
Die Netzbetreiber schalten nicht ab, weil Sie 7 Cent pro kWh bezahlen müssen. Es werden die Netze bzgl. der lokalen Trafo-Stationen und der Netzleitungen nicht rechtzeitig ausreichend ausgebaut, um die zusätzlichen PV-Anlagen bewältigen zu können. Dadurch steigen die Spannungen in bestimmten Bereichen, wenn insbesondere zur Mittagszeit mehr Strom produziert als verbraucht wird und nicht verteilt werden kann. Dadurch schalten dann die Anlagen bei der erhöhten Spannung ab. Das machen die Netzbetreiber sicherlich nicht absichtlich. Es erfolgt wegen vorhandener Engpässe. Diese zu beheben kostet viel Geld, das wiederum auf die Stromkunden der entsprechenden Region umgelegt werden muss.
Problem sind allerdings nicht die BKWs, deren Strom die Netzbetreiber geschenkt bekommen oder Nulleinspeisungsanlagen mit Akkus, sondern die wesentlich größeren Anlagen ohne Akkus, die viel einspeisen. Aber auch die Summe kann natürlich zu Engpässen führen.
Netzausbau wird leider nicht in DE belohnt, sondern bestraft. Ein Netzbetreiber, der sein Netz ausbaut, muss mehr für die Durchleitung fordern. Er wird dann aber nicht belohnt, sondern seine Kunden sind sauer, weil sie höhere Kosten haben.
In Bundesländern mit starkem Netzausbau müssen Kunden mehr für den Strom zahlen als in Bundesländern wie Bayern, sie sich des Netzausbau der Verteilnetze (siehe Südlink, Südostlink, etc.) lange Zeit verweigert haben. Es wird Zeit, dass wir in DE unterschiedliche Preiszonen bekommen, damit diese Ungerechtigkeit gelindert wird. Das fordert die EU, aber die Bundesländer die vom Investitionsstau profitieren, behindern das.