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Verschlechterung für Balkonsolaranlagen ab 01.01.2024

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(@pv-fan)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 90
Themenstarter  

Veröffentlicht von: @pv-fan

Veröffentlicht von: @pv-fan
Ich kenne Leute, die sich mehrere kWp Modulleistung aufs Dach gesetzt haben und die Anlage dynamisch auf max. 600 Watt oder Nulleinspeisung runter regeln. Der Netzbetreiber hat keine Möglichkeit einzuschreiten. Überschüssiger Strom wird beispielsweise zur Warmwasserbereitung oder E-Auto Betankung genutzt.

Soso. Schwarze Erzeugungsanlage > 0,8 kW. Selbstverständlich kann der Netzbetreiber die stilllegen. Da hilft auch kein Abregeln.

Du musst da etwas falsch verstanden haben.

Es handelt sich um legal bei einem PV-freundlichen Netzbetreiber angemeldete Anlagen. Kein Betreiber einer angemeldeten Anlage muss sich vor einer Stilllegung fürchten.
1. Es existiert keine Modulleistungsbeschränkung.
2. Es existiert keine Wechselrichterleistungsbeschränkung.

PV-freundliche Netzbetreiber fordern lediglich die Begrenzung der Einspeiseleistung auf maximal 600 Watt.

PV-unfreundliche Netzbetreiber stellen (zu Unrecht) ihre eigenen Anschlussregeln ohne Abregelungsmöglichkeit der Einspeiseleistung für Wechselrichter auf.

Niemand ist gezwungen diese PV-unfreundlichen Regeln als geltendes Recht anzusehen.

Ich wüsste was ich tun würde, wenn ich im Netzgebiet eines PV-unfreundlichen Netzbetreibers den Betrieb einer 600 Watt Anlage mit beliebiger Modulleistung und X kW Wechselrichterleistung begrenzt auf 600 Watt Einspeiseleistung anstreben würde.

a) Rechtsschutzversicherung abschließen
b) Anlage vor dem 31.12.2023 installieren
c) Eine Sammelklage gegen PV-unfreundliche Netzbetreiber über Internet, Forum organisieren und einreichen.

Als positiver Nebeneffekt erhöht sich mit einer Sammelklage die Wahrscheinlichkeit, dass die neuen geplanten Verschlechterungen ab 01.01.2024 von einer weiter steigenden Zahl von PV-Interessierten, Politikern (auch über diesen Forumsbeitrag hinaus) wahr genommen werden.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Jahr 3 mal von pv-fan

   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 7958
 

Veröffentlicht von: @pv-fan

Eine Sammelklage gegen PV-unfreundliche Netzbetreiber

In Deutschland gibt es keine Sammelklagen.

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Mitsubishi Heavy SRC/SRK20-ZS-W (SCOP 4,6)
Mitsubishi Heavy SRC/SRK25-ZS-W (SCOP 4,7)
Daikin ATXF25E (SCOP 4,1)
Split-Klima Zentrale Seiten


   
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(@uwest)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 185
 

Veröffentlicht von: @win

Veröffentlicht von: @pv-fan

Eine Sammelklage gegen PV-unfreundliche Netzbetreiber

In Deutschland gibt es keine Sammelklagen.

Du bist da nicht auf dem Laufenden.

Die Gesetzeslage wir sich voraussichtlich im Oktober 2023 ändern.

https://www.vzbv.de/pressemitteilungen/sammelklage-bundestag-hat-verbraucherfreundlich-nachgebessert

 


   
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(@laser)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 101
 

Überlastung der 1,5 mm²- Leitungen ist möglich- dann bleibt doch nur 600 Watt oder Anschluß durch Elektriker. Der dann einen 10A Sicherungsautomaten einbaut, wenn es die Leitung erfordert. Vollkasko kostet Geld.


   
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(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 920
 

Ein 13A LS kostet unter 10 Eur.

Warum sollte ich da für 200Eur+ und wochenlanger Wartezeit jemanden kommen lassen?

10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000


   
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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

@grumpy_badger

Also speziell Du, ich und andere hier im Forum eher nicht. Aber es gibt auf der Welt noch Muggel Zivilisten, die damit überfordert sind, sich vielleicht noch die "richtigen" Videos von ElectroBOOM angesehen haben und dann halt lieber den Elektriker rufen. Ich kann beide Lager absolut verstehen.

Daniel


   
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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

Daniel


   
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(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 920
 

Gibt es das auch irgendwo auf Deutsch und etwas unaufgeregter? Der Kerl ist ja nicht zu ertragen. 

Und seine "Quellen" beim VDE kennen wohl die eigenen Pressemitteilungen nicht:

https://www.vde.com/de/presse/pressemitteilungen/2023-01-11-mini-pv

Ist ja auch logisch, der Schutzzweck wird durch die AR-N 4105 bereits erfüllt. 

10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000


   
DCA reacted
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1044
 

Veröffentlicht von: @grumpy_badger

Gibt es das auch irgendwo auf Deutsch und etwas unaufgeregter? Der Kerl ist ja nicht zu ertragen. 

Und seine "Quellen" beim VDE kennen wohl die eigenen Pressemitteilungen nicht:

https://www.vde.com/de/presse/pressemitteilungen/2023-01-11-mini-pv

Ist ja auch logisch, der Schutzzweck wird durch die AR-N 4105 bereits erfüllt. 

Die verlinkte Pressemitteilung war noch der Lockvogel.
Das Weitere wiederholt ich schon so oft, dass auch Übersetzungen in mehrere Sprachen nicht mehr überraschen.
Nein, die Erfüllung des NEUEN Zertifikats und Inbetriebnahme durch Fachbetrieb ist nicht zwingend.
Versicherer, Vermieter und Versorger werden das aber zur Voraussetzung für Anmeldung, Montage und Betrieb machen. Alles gut.

 


   
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(@brnd)
Newbie
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 3
 

Hallo, ich bin neu hier im Forum und habe dieses Thema interessiert gelesen (und auch die Beiträge von Andreas Schmitz gesehen), da ich wegen der geplanten 2000 Watt Grenze sehr "irritiert" bin. Ich habe im August ein für unseren 2 Personen Haushalt sinnvolles Photovoltaik System selbst installiert, welches ich mit den neuen Balkonkraftwerk-Richtlinien zum 1.1.24  anmelden und in Betrieb nehmen will.

Es besteht aus

  • Ecoflow Power Pro Akku mit 3.6 kWh Kapazität und 4x 415 Wp Solarpaneelen in Reihe am eigenen Solareingang
  • Ecoflow Powerstream Hybridwechselrichter mit 600W Stecker-Netz-Einspeisung und 2x 430 Wp Solarpaneelen am eigenen Eingang
  • Ecoflow Plugs die an den Hauptverbrauchern den Strombedarf messen und dadurch die Einspeisung bedarfsgerecht erhöhen (bis 600 W)
  • Alle 6 Solarpaneele mit Südausrichtung auf unverschattetem Dach mit 37 Grad Neigung

Der Akku kann dabei die Einspeisung nach Bedarf aufstocken (bis 600 W) oder dann abends/nachts komplett übernehmen solange bis er leer ist. Wirtschaftlich oder nicht, das ist doch schon mal ein kleiner aber guter Beitrag zur Energiewende. Funktionieren tut das System wie es soll, erst mal eine feine Sache.

Aus der Addition der Peakleistung der einzelnen Solarpaneele ergibt sich jetzt aber eine Solarleistung von 2520 Wp, d.h. deutlich mehr als die in 2024 erlaubten 2000 Wp. Ich bin für jeden Rat dankbar, wie ich am Besten mit der Situation umgehe. Ist es z. Bsp. ratsam, die Anlage jetzt noch in 2023 anzumelden ? Bringt das was oder ist das sinnlos, da die neuen Regeln ja "rückwirkend" zum 1.1.2023 gelten ?  Oder muss ich tatsächlich zwei Paneele abhängen um die 2000 Watt Grenze zu befriedigen ? Gibt es bessere Lösungen ?

Gibt es noch Hoffnung, dass diese 2000 Watt Einschränkung nicht kommt oder auf einen höheren Wert angehoben wird ? Eine Batterie macht in diesem neuen Szenario dann wohl gar keinen Sinn mehr.

Fragen über Fragen, bin etwas ratlos und freue mich auf eure Anregungen ...

 

 

 

 

 

 


   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1044
 

Veröffentlicht von: @brnd

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Gibt es noch Hoffnung, dass diese 2000 Watt Einschränkung nicht kommt oder auf einen höheren Wert angehoben wird ? Eine Batterie macht in diesem neuen Szenario dann wohl gar keinen Sinn mehr.

Fragen über Fragen, bin etwas ratlos und freue mich auf eure Anregungen ...

Meine Kristallkugel ist in Reparatur.
Vermutlich ist am 1.1.2024 Neujahrstag, alles andere …
Die neuen Regeln im Detail sind für später im Jahr avisiert.

Worauf willst du warten?
Erst in der neuen Produktnorm werden Steckersolargeräte mit elektrischem Speicher von der vereinfachten Anmeldung ausgeschlossen.
Heute sind je nach VNB mehr als 2kWp kein Problem.
Was rückwirkend bedeuten wird weiß keiner.
Planungssicherheit war das Argument, seltsam wenn noch nicht definiert ist um was es geht.

Grüße
SolarHeini

 


   
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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

Veröffentlicht von: @solarheini
Veröffentlicht von: @brnd
Gibt es noch Hoffnung, dass diese 2000 Watt Einschränkung nicht kommt oder auf einen höheren Wert angehoben wird ?
Meine Kristallkugel ist in Reparatur.
Mein DeLorean auch.

Aber das Problem läßt sich doch ganz einfach lösen: Du meldest vier von den sechs Modulen an und bei den beiden restlichen Modulen machst Du den Olaf. Keine Angst, es wird nicht zu einer nächtlichen Razzia mit einem SEK, einer Anklage, lebenslänglicher Haft und anschließender Sicherheitsverwahrung wegen so einem Kokolores kommen. Der VNB darf den Zutritt zur Wohnung nicht erzwingen und die BNetzA hat besseres zu tun. Mit anderen Worten: Da passiert rein gar nichts, wenn Du statt 2 kWp 2,5 kWp angestöpselt hast.

Übrigens: Man darf offiziell auch keine neue Deckenlampe ohne Elektriker anbringen. Hat das schon mal jemand in der Bundesrepublik überprüft? Nein? Eben!

Daniel

 


   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1044
 

Heute könnte der VNB etwas gegen 2,5kWp haben. Nächstes Jahr ist das eben so.
Für die Batterie wirst du einen zweiten Olaf brauchen.
Das ginge dann vermutlich nicht mehr ohne Fachbetrieb, Anmeldung und Zählerkasten.


   
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(@brnd)
Newbie
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 3
 

Erst mal Danke für die Begleitung auf dem Weg zurück in die Zukunft 😉   Ich verstehe eure beiden Standpunkte (von DocEmmettBrown und SolarHeini), tue mir aber schwer mit einer klaren Entscheidung. Zur Variante "Anmeldung noch 2023" fehlt mir der Wieland Stecker. Wie stehen die Versorger denn momentan offiziell zur "batterieunterstützten 600 W Einspeisung" ? Wie ist das für 2024 vorgesehen ? 

Bernd


   
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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

Veröffentlicht von: @brnd
Zur Variante "Anmeldung noch 2023" fehlt mir der Wieland Stecker.
Bau die RST20 selber ein, so wie Du auch Deine Deckenlampen selber anmontiert hast. Und dann vergißt Du, welcher Elektriker Dir die Wielanddose offiziell eingebaut hat und dessen Rechnung ist nimmer auffindbar. Von der Politik lernen heißt siegen lernen.

Veröffentlicht von: @brnd
Wie stehen die Versorger denn momentan offiziell zur "batterieunterstützten 600 W Einspeisung" ? Wie ist das für 2024 vorgesehen ?
Wolltest Du den EcoFlow-Akku wirklich unbedingt artig anmelden? Das verbindende Glied zwischen Deinem "Reich" und der Öffentlichkeit ist der Wechselrichter und der muß angemeldet werden. Aber ob Dein Notebook per Netzteil betrieben wird oder per eingebautem Akku, geht doch eigentlich außer Dir selbst niemanden etwas an. (Zumindest nicht nach meiner Rechtsauffassung, die aber aus einer Zeit stammt, als der Bundesbürger noch frei war.)

Daniel

 


   
Asgarond reacted
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