Ich glaube das passt nicht ganz mit den Fahrzeugklassen.
Wie man an dem Link sieht, ist es ein Zitat des ADAC.
Ich wusste halt, dass der LKW Teil beschnitten wird, bzw von einer nachträglich eingeführten Beschränkung.
Da ich zwar durchaus 7,5t Fahre, aber eher nicht mehr mit Anhänger und wenn dann ganz sicher keine 18 Tonnen, stört mich dabei die Einschränkung eher prinzipiell bzw akademisch.
@wihz ich denke schon das das passt, ist der Aufbau einer Insel anscheinend ab 1.1.24 wohl eine der wenigen Möglichkeiten auch in den schlechten Monaten sich aus den PV Zellen versorgen zu können.
Erklär doch bitte mal. Wie soll das funktionieren?
Wie will man sich in den schlechten Monaten mit einer Insel ohne Verbindung an den Netzbetreiber über Wasser halten? Wie viel PV-Leistung plant man dann ein, um noch genügend Energie zu haben?
Inseln ohne Netzanschluss funktionieren m.E. bei einem normalen Einfamilienhaus nur, um Elektroautos oder E-Bikes zu laden.
@jay Richtig ist, dass ab dem 50. die Einschränkung in Kraft tritt. Wer dann noch keine Karte hat, dem bleiben vorn 7,5 und dahinter 3,5to.
Das ist tatsächlich eine Einschränkung / Änderung, die sich gleichbleibend auf alle auswirkt. In acht Jahren kräht kein Hahn danach, da sind alle Klasse 3 Besitzer 50J.
Die einmal ausgestellte Fahrerlaubnisklasse bleibt aber erhalten, es sind "nur" Anforderungen hinzugetreten, die alle mit Klasse 2 schon (beinahe) immer erfüllen mussten.
Lasst grüne Männchen die Däumchen senken
In acht Jahren kräht kein Hahn danach, da sind alle Klasse 3 Besitzer 50J.
Darum genht es nicht.
es sind "nur" Anforderungen hinzugetreten
Eben DARUM geht es. Man wird nachträglich eingeschränkt und gegängelt. Erst über 50 für LKW, dann unter 50 für LKW, danach muss man dann alle 3 Jahre beim TÜV seine "tauglichkeit" auch für KFZ beweisen und tonnenweise Atteste beibringen.
So kriegt man die Kassen auch voll und die Straßen leer.
Sicherer wird dadurch genau 0,0.
Wie will man sich in den schlechten Monaten mit einer Insel ohne Verbindung an den Netzbetreiber über Wasser halten?
Über einen Diesel-Generator zum Beispiel. Der müsste zum Füllen der Batterien auch nur stundenweise laufen. Machen einige, habs sogar schon hier im Forum gelesen.
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Mitsubishi Heavy SRC/SRK20-ZS-W (SCOP 4,6)
Mitsubishi Heavy SRC/SRK25-ZS-W (SCOP 4,7)
Daikin ATXF25E (SCOP 4,1)
Split-Klima Zentrale Seiten
so, jetzt habe ich mich durch die "paar" Seiten Diskussion gelesen ...
Wenn ich es richtig verstanden habe, lässt sich das ganze so zusammen fassen.
Die meisten werden mit der Regelung zurechtkommen, weil der Eigenverbrauch und die Lichtverhälnisse zu Solarpanelen unter 2 kWp führen,
ABER! 2kWp Solar in Verbindung mit max. 800VA Einspeisung ist dann problematisch, wenn:
- Ungünstige Lichverhältnisse durch massives Overpaneling genutzt werden sollen.
- Wegen eines zwischengeschalteten Batteriespeichers, die Solarleistung vom Einspeisewechselrichter entkoppelt ist und deswegen ein Overpaneling netzdienlich gestreckt wird.
- eine andere Anmeldung trotz Einspeisevergütung vermieden wird, weil:
- Auflagen im Bereich der Elekroinstallation, insbesondere Schaltschränke, die Solaranlage wirtschaftlich unrentabel machen würde.
- bürokratische Hürden vermieden werden sollen
- einzelne Energieversorger eine Inbetriebnahme aktiv verschleppen
Dazu kommen noch Randdiskussionen die ein tiefes Misstrauen gegenüber dem Staat und den Energieversorgern äußern und so viel Abstand wie möglich zu diesen wahren wollen. Sowie innerhalb dieser Diskussion auch die Frage warum man elektrische Geräte die einen klimafreundlichen Wandel unterstützen mit überbordender Regelung versieht, aber elektrische Geräte vergleichbarer Leistungsklassen (Heizlüfter, IR-Panel, Warmwasserdurchlauferhitzer, Backofen, Fernseher, Computer ...hier jedes beliebige Klimaschädliche Gerät einsetzen...) einfach so in Betrieb nehmen kann.
so, jetzt habe ich mich durch die "paar" Seiten Diskussion gelesen ...
Wenn ich es richtig verstanden habe, lässt sich das ganze so zusammen fassen.
Die meisten werden mit der Regelung zurechtkommen, weil der Eigenverbrauch und die Lichtverhälnisse zu Solarpanelen unter 2 kWp führen,
ABER! 2kWp Solar in Verbindung mit max. 800VA Einspeisung ist dann problematisch, wenn:
- Ungünstige Lichverhältnisse durch massives Overpaneling genutzt werden sollen.
- Wegen eines zwischengeschalteten Batteriespeichers, die Solarleistung vom Einspeisewechselrichter entkoppelt ist und deswegen ein Overpaneling netzdienlich gestreckt wird.
- eine andere Anmeldung trotz Einspeisevergütung vermieden wird, weil:
- Auflagen im Bereich der Elekroinstallation, insbesondere Schaltschränke, die Solaranlage wirtschaftlich unrentabel machen würde.
- bürokratische Hürden vermieden werden sollen
- einzelne Energieversorger eine Inbetriebnahme aktiv verschleppen
Dazu kommen noch Randdiskussionen die ein tiefes Misstrauen gegenüber dem Staat und den Energieversorgern äußern und so viel Abstand wie möglich zu diesen wahren wollen. Sowie innerhalb dieser Diskussion auch die Frage warum man elektrische Geräte die einen klimafreundlichen Wandel unterstützen mit überbordender Regelung versieht, aber elektrische Geräte vergleichbarer Leistungsklassen (Heizlüfter, IR-Panel, Warmwasserdurchlauferhitzer, Backofen, Fernseher, Computer ...hier jedes beliebige Klimaschädliche Gerät einsetzen...) einfach so in Betrieb nehmen kann.
Hallo ich kann meinen kleinsten gemeinsamen Nenner beisteuern:
Die meisten werden mit der Regelung zurechtkommen, weil der Eigenverbrauch und die LichtVerhältnisse zu Solarpanelen unter 2 kWp führen,
ABER! 2kWp Solar in Verbindung mit max. 800VA Einspeisung ist dann problematisch, wenn:
- Ungünstige Lichverhältnisse durch massives Overpaneling genutzt werden sollen.
- Wegen eines zwischengeschalteten BatterieSpeichers, die Solarleistung vom Einspeisewechselrichter von der Einspeiseleistung entkoppelt ist und deswegen ein Overpaneling netzdienlich gestreckt wird.
- eine andere Anmeldung trotz Einspeisevergütung vermieden wird, weil:
- Auflagen im Bereich der Elektroinstallation, insbesondere Schaltschränke, die Solaranlage wirtschaftlich unrentabel machen würde.
- bürokratische Hürden vermieden werden sollen
- einzelne Energieversorger eine Inbetriebnahme aktiv verschleppen
Wenn das rückwirkend in Kraft tritt und auch zur Anwendung kommt, dann kann Rückbau oder wirtschaftlicher Bankrott der Installation anstehen.
Dazu kommen noch Randdiskussionen die ein tiefes Misstrauen gegenüber dem Staat und den Energieversorgern äußern und so viel Abstand wie möglich zu diesen wahren wollen. Sowie innerhalb dieser Diskussion auch die Frage warum man elektrische Geräte die einen klimafreundlichen Wandel unterstützen mit überbordender Regelung versieht, aber elektrische Geräte vergleichbarer Leistungsklassen (Heizlüfter, IR-Panel, Warmwasserdurchlauferhitzer, Backofen, Fernseher, Computer ...hier jedes beliebige Klimaschädliche Gerät einsetzen...) einfach so in Betrieb nehmen kann.
Grüße
SolarHeini
Wie will man sich in den schlechten Monaten mit einer Insel ohne Verbindung an den Netzbetreiber über Wasser halten?
Über ein LFP Ladegerät.
10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000
...welches im MP2 schon eingebaut wäre. Brauchst nur noch ein Kabel zur nächsten Schukosteckdose (würde den ACin Bezug dann aber auf 10 A begrenzen - bei Victron geht das), welches bei einer Razzia Besuch dann schnell vorher verschwindet.Wie will man sich in den schlechten Monaten mit einer Insel ohne Verbindung an den Netzbetreiber über Wasser halten?Über ein LFP Ladegerät.
Daniel
...welches im MP2 schon eingebaut wäre. Brauchst nur noch ein Kabel zur nächsten Schukosteckdose (würde den ACin Bezug dann aber auf 10 A begrenzen - bei Victron geht das), welches bei einer Razzia Besuch dann schnell vorher verschwindet.Wie will man sich in den schlechten Monaten mit einer Insel ohne Verbindung an den Netzbetreiber über Wasser halten?Über ein LFP Ladegerät.Daniel
Das ist aber auch so ein Quatsch: Insel oder nicht?
Die Menschheit hat nie auf Regelungen gewartet aus welchen Quellen man Speicher laden darf.
Ob ein Speicher herum geschoben oder getragen werden kann?
Soll es keinen Stromanschluss auf dem Grundstück mit Speicher geben dürfen?
Saisonale Verbraucher machen sehr wohl Sinn als Insel:
Pool-Pumpe/Heizung, Gartenkühlschrank, Gartenbewässerung usw.
und Notwendiges wie: Router, Repeater, Haustechnik ganzjährig
Der 600/800VA Übergabepunkt (Steckergerät) in das Hausnetz als sinnvolle Option.
Hätte man regeln können…
SolarHeini
Ich hab openDtu. Da muss ich Mal gucken ob das geht. Das wird aber alles. Im Sommer gibt es heillos zu viel Strom, da kann ich die Wechselrichter auch von der Insel weg nehmen. Oder ich regle die Wechselrichter über Home assistant runter.
Die geschwister scholl wurden ermordet, weil sie ihre politischen ansichten dort verbreitet haben, wo es nicht vorgesehen war. Heute werden nur beiträge gelöscht, keiner stirbt mehr. Ausser der denokratie.
Also bleiben 600W und die Modulbegrenzung kommt 😎
https://stadt-bremerhaven.de/balkonkraftwerke-das-solargesetz-wird-so-nicht-kommen/
Der Gesetzentwurf wird bezüglich der Balkonkraftwerke aber nicht von allen beklatscht. In einem Interview mit dem Tagesspiegel (Paywall) äußerte sich Holger Laudeley, Ingenieur für Betriebs- und Versorgungstechnik und früher Mitglied der Normungskommission DKE, zum Thema. Auf der einen Seite glaubt er nicht, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form so durchkommt.....
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Wenn künftig Anlagen mit 800 Watt erlaubt sind, dann sind Schwelbrände nicht auszuschließen.
@baummitschatten würde mich wundern wenn bei 800 W statt 600 plötzlich so viele Schwelbrände entstehen würden die es bei 600W nicht gab
Das Zitat ist leider verkürzt und sinnentstellend.
Man sollte sich die Bedenken von Laudeley schon genauer anschauen, bevor man darüber urteilt.
Ist eben leider nicht so, dass jeder weiß was er da tut, wenn er den Stecker steckt oder gar an seinem "erweiterten" BKW etwas macht.
Also bleiben 600W
Wenn das ein Youtuber sagt dann wird das wohl stimmen. 😉
äußerte sich Holger Laudeley, Ingenieur für Betriebs- und Versorgungstechnik und früher Mitglied der Normungskommission DKE, zum Thema. Auf der einen Seite glaubt er nicht, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form so durchkommt.....
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Ja klar. HL behauptet das gerne da er nach eigenen Aussagen ja noch 5000 Stück der (übrigens nicht VDE-konforme...) 600er WR auf Lager hat. 😉
Da muss man den Verkauf ankurbeln.
Und zum Thema "Schwelbrand" wundert mich HL's Sinneswandel auch etwas. Vor nicht allzu langer Zeit polterte er in seinen Videos noch gegen den VDE das die 600W Grenze nur bürokratischer Quatsch ist und man mehr dranhängen kann.
Seltsamerweise sind diese ganzen Videos dazu bzw. der YT und Insta-Kanal von BKW-Vertrieb alle in den letzten Tagen offline genommen worden. 😉
VG,
René