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Verschlechterung für Balkonsolaranlagen ab 01.01.2024

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drbacke
(@drbacke)
Mitglied Admin
Beigetreten: Vor 7 Jahren
Beiträge: 1145
 

Moin Zusammen, 
ich konnte eure Sorgen dem BMWK weiterleiten und kann euch zumindest die Hintergründe erklären. Danke für die gute Diskussion hier, das war sehr hilfreich. Ich hoffe, dass es euch hilft die Hintergründe zu verstehen. 

Viele Grüße
Andreas


   
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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

Habe das Video eben gesehen. Ok, das mit den 2 kWp und dem EEG kann ich absolut nachvollziehen. Ich bin ohnehin sicher, daß 99,99% der BKW-Betreiber sowieso nicht mehr als diese 2 kWp auf dem Balkon installieren, sondern daß das nur eine Handvoll durchgeknallter Nerds (ist nicht negativ gemeint 😉) sein wird.

Daniel


   
alter Hase reacted
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7741
 

Veröffentlicht von: @docemmettbrown

Handvoll durchgeknallter Nerds

und denen ist meist eine anmeldung auch egal

Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.


   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1044
 

Vielen Dank für das Video.
Ich kann jetzt dennoch nicht sagen, dass ich die 2kWp Grenze nachvollziehen kann.
Sogar der VDE ist dagegen, jetzt wo es durch ist und er es nicht zu verantworten hatte …
Bin schon gespannt auf das technische Video. 👍 

SolarHeini


   
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alter Hase
(@alter-hase)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1128
 

Veröffentlicht von: @docemmettbrown

Habe das Video eben gesehen. Ok, das mit den 2 kWp und dem EEG kann ich absolut nachvollziehen.

Mir fehlen da gehirnzellen, ich kapiere das nicht. Warum man das EEG  nicht  "updaten" kann. Wo drin steht ab 01.01.2024 gilt für neuanlagen dies und das. Oder man hätte für die stecker bkw das ganze auf die wechselrichterleistung schreiben können.  Das argument, dass dann das gesamte EEG umgeschrieben werden müsste, echt jetzt. Woanders gibt es bestandsschutz, gelten die gesetze nur für neue geräte oder Anlagen etc.  

Das ist wie bei habeck und lindner. Da kommt der habeck auch immer raus und sagt, dass er einen vernünftigen kompromiss gemacht hat und der lindner steht hinten und grinst.  Hier ist es ähnlich, wobei die petitionsleute viel weniger mitspracherecht haben, als der habeck . 

Die geschwister scholl wurden ermordet, weil sie ihre politischen ansichten dort verbreitet haben, wo es nicht vorgesehen war. Heute werden nur beiträge gelöscht, keiner stirbt mehr. Ausser der denokratie.


   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1044
 

Veröffentlicht von: @docemmettbrown

.... Ok, das mit den 2 kWp und dem EEG kann ich absolut nachvollziehen. Ich bin ohnehin sicher, daß 99,99% der BKW-Betreiber sowieso nicht mehr als diese 2 kWp auf dem Balkon installieren, sondern daß das nur eine Handvoll durchgeknallter Nerds (ist nicht negativ gemeint 😉) sein wird.

Daniel

An anderer Stelle erinnere ich, wie wichtig es ist, dass es Steckersolargeräte sind und keine Steckersolaranlagen.
Das EEG befasst sich mit Erzeugungsanlagen oder auch mit Consumer Products?
Das soll auf bestmögliche Weise den Verbrauch im eigenen Hausnetz soweit möglich und erlaubt decken? 
Anlagen können doch niemals von Laien installiert und in Betrieb genommen werden?
Muss man für 0.01% nerds so ein Fass aufmachen?

 


   
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(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 920
 

Und wieder eine Grenze an der Realität vorbei.

Viele Powerstation zur Hausversorgung erlauben jetzt schon mehr als 2kWp, das geht halt alles erstmal in die Akkus.

Genau dieses künstliche Hindernis schafft wieder soviel Bürokratieaufwand das es wieder dazu verleitet nicht anzumelden. 

10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000


   
SolarHeini reacted
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7741
 

Veröffentlicht von: @alter-hase

wobei die petitionsleute viel weniger mitspracherecht haben, als der habeck . 

habeck? was ist das 😀 

 

Veröffentlicht von: @grumpy_badger

schafft wieder soviel Bürokratieaufwand das es wieder dazu verleitet nicht anzumelden. 

meldest halt 2kwp an und machst 4 wayne juckts

 

 

Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
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Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

Veröffentlicht von: @voltmeter
Veröffentlicht von: @alter-hase
wobei die petitionsleute viel weniger mitspracherecht haben, als der habeck .
habeck? was ist das 😀
Das ist etwas zum Essen. Muß jedenfalls so sein, denn viele Bürger haben den bereits endgültig gefressen. 🤣

(Nur Spaß, nicht ernstnehmen, gell?)

Daniel

 


   
voltmeter reacted
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alter Hase
(@alter-hase)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1128
 

So lange die energiekonzerne die feder führen, werden die gesetze auch nix für die grosse masse bringen. Deren interesse ist eben nicht, iwas nachhaltiges zu machen. Da geht es um schnödes geld, nix anderes. Da wird alles aus der versenkung geholt was sich dazu eignet, die eingenproduktion strom für die grosse masse zu unterbinden.  

Dass 80 prozent der bkw nicht angemeldet sind kann ich nicht so recht glauben. Über 50 prozent würde ich sagen, so aus dem bauch raus. Viele machen gar nix, denen ist dir bürokratier zu viel und die haben angst, ein bkw ohne anmeldung zu betreiben. Spielt den erergiekonzernen in die karten, wer gar nix macht, muss alles kaufen. Für die kann man ja nen wald abholzen, windräder bauen und denen dann den strom mit nem saftigen gewinnaufschlag verkaufen. Ist ja auch energiewende. 

Die geschwister scholl wurden ermordet, weil sie ihre politischen ansichten dort verbreitet haben, wo es nicht vorgesehen war. Heute werden nur beiträge gelöscht, keiner stirbt mehr. Ausser der denokratie.


   
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(@pv-fan)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 90
Themenstarter  

Hallo Andreas,

meinen herzlichen Dank für deine Mühe, die Videos und die viele Zeit, die du dem Thema BKW im Interesse der Community schon gewidmet hast.
Genau so möchte ich auch allen anderen danken, die dieses Thema bewegt und die hier so eifrig mit geschrieben haben.

Nun noch meine Gedanken zum aktuellen Stand der Dinge:

Die Antworten vom BMWK zum EEG machen mich nachdenklich.

Laut EU-Vorgabe sind Einspeiseleistungen bis 800 Watt als nicht netzrelevant anzusehen. Jedes EU-Mitglied sollte bei Gesetzentwürfen auch EU-Vorgaben berücksichtigen.

Im EEG §8 Abs. 1 gilt grundstücksbezogen bis 30 kW Einspeiseleistung der Netzanschlusspunkt des Grundstücks als günstigster Anschlusspunkt. Die Kosten für einen möglicherweise erforderlichen Netzausbau bis 30 kW wären vom Netzbetreiber zu tragen. Darüber wären die Netzausbaukosten vom Anschlussnutzer zu tragen.

Bei größeren Grundstücken (bzw. Objekten) mit mehr als 50 Wohneinheiten (oder mehr als 50 Anlagen mit 600 Watt) würde rechnerisch die 30 kW Einspeiseleistung überschritten. Die Kosten für einen dann erforderlichen Netzausbau wären laut EEG von den Anschlussnutzern (Steckersolaranlagenbetreibern) zu tragen.

Anlagen mit nicht netzrelevanten Einspeiseleistungen bis 800 Watt werden praktisch mangels Netzrelevanz keine Netzausbaukosten verursachen. Solche Anlagen können mit einem einfachen Satz im EEG von der Aufsummierung zur 30 kW Grenze ausgenommen werden. Negative Auswirkungen für EEG-Anlagenbetreiber auf dem gleichen Grundstück sind damit ebenfalls gleich erledigt.

Im EEG wird traditionell mit dem für PV-Betreiber ungünstigeren Modulleistungswert gerechnet. Der für den Netzbetreiber relevante Wert ist jedoch weder die Modulleistung noch die Wechselrichterleistung.

Relevant für den Netzbetreiber ist lediglich die Netzbelastung durch Einspeiseleistung. Einspeiseleistungen lassen sich messen, begrenzen und dynamisch steuern.

Eine Anpassung des EEG an die für Netzbetreiber relevanten Einspeisewerte sollte genau so einfach machbar sein, wie die Ausnahme von Anlagen mit nicht netzrelevanten Einspeiseleistungen bis 800 Watt.

Komplizierte Gesetzeskonstruktionen mit Begrenzungen von Modul- oder Wechselrichter-Leistungen, mögen die Interessen des BDEW treffen. Auf Seite 10 der BDEW-Stellungnahme stellt er erfreut fest: "Zudem werden erstmals Modul- und Wechselrichterleistung für Steckersolargeräte im EEG klar definiert ...".

Mein Fazit: Gemeinwohl-Interessen werden damit nicht bedient.


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7741
 

Veröffentlicht von: @pv-fan

Mein Fazit: Gemeinwohl-Interessen werden damit nicht bedient.

was soll andreas denn machen wenn die nicht wollen?

eine neue petition starten?

abschaffung der modulbegrenzung von 2kwp? für ganze 0,01% der nutzer?

Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.


   
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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

Veröffentlicht von: @voltmeter
Veröffentlicht von: @pv-fan
Mein Fazit: Gemeinwohl-Interessen werden damit nicht bedient.
was soll andreas denn machen wenn die nicht wollen?

eine neue petition starten?

abschaffung der modulbegrenzung von 2kwp? für ganze 0,01% der nutzer?

Dafür gäbe es sogar juristische Hintertürchen, nämlich Vorschriften, die zwar gelten, bei einer Verletzung aber nicht sanktioniert würden. Würden bei einer nächtlichen Razzia zu viele PV-Module gefunden, würde das nicht mit lebenslänglicher (Einzel-) Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung geahndet, sondern der Einsatzleiter der Soko "Sonnenmelker" würde es bei einer mündlichen Verwarnung ohne Verwarngeld belassen. Also ganz ähnlich wie beim TÜV, der den abgelaufenen Verbandskasten zwar bemängelt, die Hämorrhoidenschaukel aber trotzdem wegen Geringfügigkeit mit einem "alles plaketti" durchwinkt. Die Möglichkeit einer Verwarnung ohne Verwarngeld gibt es tatsächlich im deutschen Recht.

Daniel

 


   
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(@pv-fan)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 90
Themenstarter  

Veröffentlicht von: @voltmeter

was soll andreas denn machen wenn die nicht wollen?


Andreas hat aus meiner Sicht schon mehr als genug getan. Wenn ich versuche, mich in die Lage von Andreas zu versetzen, so hätte ich bei den bekannt gewordenen und nie abgesprochenen BKW-Verschlechterungen wohl festgestellt, dass der Einzelkampf gegen professionelle BDEW- und VDE-Lobbyisten für einen enthusiastischen Freizeitaktivisten praktisch aussichtslos ist. Die ursprünglich bei BKW gewünschten Änderungen wurden wohlwollend von Interessengruppen als Chance gesehen und genutzt, ihre faulen Eier in der Neuregelung zu plazieren.

Veröffentlicht von: @voltmeter

eine neue petition starten?

Ich denke, die Community ist lernfähig. Man wird sehen, wer nach Verabschiedung von Solarpaket I und der anschließenden VDE Normierung von der Neuregelung hauptsächlich profitieren wird.

Veröffentlicht von: @voltmeter

abschaffung der modulbegrenzung von 2kwp? für ganze 0,01% der nutzer?

Eine sachliche Diskussion sollte sich aus meiner Sicht an Fakten orientieren.

 


   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 7961
 

Wenn man sich mal überlegt, wer eigentlich >2kW Modulleistung bei 800W Begrenzung bauen will, dann fallen mir nur folgende Szenarien ein:

  1. Starke Überbelegung, so dass man möglichst lange Zeit am Tag die 800W erreicht und auch im Winter noch Reserven hat.
  2. Beladung eines Speichers mit überschüssiger Energie, um diese dann in den Nachtstunden zu nutzen.

Fall 1 geht gegen die Ziele des EEG, weil man hier die Dachflächen nicht effizient betreibt. Es geht also viel Energie verloren. Hätte man eine klassische Solaranlage, könnte man jede Menge Überschuss ins Netz einspeisen. Insofern sind solche Anlagen nicht gut im Sinne des Gemeinwohls. Und deshalb auch nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber hier einen Riegel vorschieben will. Immerhin war er mit 2000 Wp großzügig.

Mit Fall 2 könnte man erreichen, die Energie zumindest nicht so stark zu verschenken. Aber auch hier wird man viel verschenken. 2000 Wp macht an guten Sommertagen 10-12 kwh, was für viele Privathaushalte schon deutlich mehr sein sollte, als mal real verbraucht. Also auch hier Verluste. Nur im Winter wären >2000 Wp interessant und würden nicht zu Verlusten führen.

Generell bleibt es aber in beiden Fällen dabei, dass es gesellschaftlich betrachtet nicht so attraktiv ist, es also besser wäre, wenn es klassische Solaranlagen wären.

Das ganze Dilemma entsteht ja auch nur, weil die Hürden für eine klassische Solaranlage recht hoch sind. Wenn das kinderleicht wäre, gäbe es diese ganze BKW-Bastelei für viele nicht, die >2000Wp installieren wollen.

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Ulli and DocEmmettBrown reacted
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