Ich habe hier eben nochmal die ersten Seiten des Threads gelesen und nur einen Post gesehen, in dem jemand eine Anlage mit über 2kWp Modulleistung und 600 W Wechselrichterlimit angemeldet hat (Inseldebatte außen vor). Wie groß sind denn die Chancen, 6 Module am gedrosselten Hoymiles HM-1500 (mit Anker Solarbank je zwei Module gebündelt) anzumelden? Wenn das nicht geht, ist die Aufregung ja völlig irrelevant. Und wenn es geht, wüsste ich gern, wie - am liebsten für Wesernetz/Bremen.
Nach meinem Kenntnisstand werden und wurden von solarfreundlichen VNBs bis zu 4 Module mit einem auf 600 W gedrosselten HM-1500 Wechselrichterleistung akzeptiert. Z.B. Netzbetreiber wo die Avacon mit beteiligt ist. Die allermeisten VNBs beschränken auf max. 2 Module und manche nur bis zu bestimmten Modulleistungen und legen immer noch massig bürokratische Hürden und hanebüchene praktische Hindernisse in den Weg. Wesernetz gehört nach kurzer Recherche eher nicht zu den solarfreundlichen VNBs.
Der VDE hat die Modulleistung zwar nicht beschränkt, aber wenn der Netzbetreiber nicht mehr will, hast Du schlechte Karten. Gut, dass es jetzt anders werden soll. Am besten, Du wartest noch bis nächstes Jahr. Für jeglichen Speicher, fürchte ich, wird dann das große Zählerschrank-Besteck mit Elektriker und Nutzungsänderung fällig.
Alles andere ist hinter dem Konservenregal.
das tut den konserven aber nicht gut die mögens kühl 😉
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
Speicher wäre bei mir vor dem Wechselrichter geplant, insofern nicht sichtbar.
Speicher wäre bei mir vor dem Wechselrichter geplant, insofern nicht sichtbar.
OK, für unsichtbaren Speicher den du ohne Module füllst hätte es keine Petition und schon gar keine Novelle gebraucht.
Das zum Thema Akku nichts erwähnt wird, finde ich super!
...
Wie kommst du darauf?
Was du dann wie stecken oder machen darfst steht in der Produktnorm.
Das Papperl muss drauf, der Zettel dabei.
Da steht es heute schon: Niet.
Wie kommst du darauf?
Was du dann wie stecken oder machen darfst steht in der Produktnorm.
Das Papperl muss drauf, der Zettel dabei.
Da steht es heute schon: Niet.
Nur wenn man sehr Obrigkeitshörig ist.
Wie kommst du darauf?
Was du dann wie stecken oder machen darfst steht in der Produktnorm.
Das Papperl muss drauf, der Zettel dabei.
Da steht es heute schon: Niet.
Nur wenn man sehr Obrigkeitshörig ist.
So gesehen ist das die häufigste Lösung hier.
Wozu das Ganze, ist dann wirklich die Frage.
Die MEISTEN werden das sein oder finanziell unabsehbare Konsequenzen scheuen.
Der MEISTEN ANDEREN werden vom Vermieter, wenn überhaupt PV zugestanden, dann dazu gezwungen werden.
So geht der Ausbau der Photovoltaik gewaltig voran. Jetzt noch schneller ...
Den 2.5kWh Akkus zur steckerfertigen Solaranlage einzutragen war kein Problem. Keine Nachfragen vom Netzbetreiber, wurde direkt bestätigt. Gab auch direkt ne EEG Nummer dafür.
10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000
Lese ich es richtig, dass wenn ich bereits eine PV Anlage habe (seit 5 Jahren in Betrieb), die auch einspeist und ich Geld dafür bekomme, dass ich trotzdem ein Balkonkraftwerk bis 800 Watt betreiben darf? Ohne dass es irgendwelche negativen Auswirkungen auf die bestehende Anlage zu befürchten habe.
Lese ich es richtig,
Wo hast Du das gelesen? Aktuell gilt das ein BKW zusätzlich zur PV am selben Einspeisepunkt als Anlagenerweiterung gilt.
Im Solarpaket 1 das irgendwann mal in Kraft treten soll wird das angestrebt, die Umsetzung ist aber noch unklar da man bei dem BKW dann auf die Einspeisevergütung verzichten müsste.
Das ginge dann aber nur über einen eigenen BKW-Stromkreis mit eigenem BKW-Zähler damit der eingespeiste BKW-Strom nicht über den regulären 1.8./2.8.Zähler an dem die vorhandene Dachanlageeingespeist und somit vergütet wird.
Groß angekündigt wurde das also,ich persönlich glaube aber nicht daran das eine Regierungskombi aus einem Kinderbuchautor,einem Porschefahrer und einem vergesslichen Schlumpf in der Lage sind das umzusetzen.
In 1-2 Jahren wissen wir mehr.
VG,
René
Steht meines Wissens aber im Kabinettsentwurf, weiss nicht was diese Schwarzmalerei soll. Staatssekretär Giegold hat mit der Balkonsolariniative geredet und das hier explizit genannt: https://twitter.com/sven_giegold/status/1691759234617110931?s=46&t=fcq4Mfq11SF5lHWUsBN6fQ
Das ginge dann aber nur über einen eigenen BKW-Stromkreis mit eigenem BKW-Zähler damit der eingespeiste BKW-Strom nicht über den regulären 1.8./2.8.Zähler an dem die vorhandene Dachanlageeingespeist und somit vergütet wird.
Woraus leitest du das ab? Es soll doch alles unbürokratisch erfolgen ala anstecken und glücklich sein.
Nachdem sich die Regierung einig ist, gehe ich davon aus, dass der Entwurf mehr oder weniger so durch geht. Ich hoffe, dass das bald so in den Bundestag kommt und Klarheit entsteht.
Ich hoffe, dass das bald so in den Bundestag kommt und Klarheit entsteht.
Es steht ja noch nicht mal final fest ob Schuko zukünftig erlaubt ist oder nicht. Man will sich da noch mit dem VDE beraten.
Woraus leitest du das ab? Es soll doch alles unbürokratisch erfolgen ala anstecken und glücklich sein.
"Soll" ist wie wünschen. Was am Ende wirklich beschlossen und umgesetzt wird kann aktuell noch niemand verbindlich beantworten.
Aktuell gilt aber : Balkonkraftwerk zusätzlich zur PV-Anlage: So geht es - COMPUTER BILD
Steht meines Wissens aber im Kabinettsentwurf, weiss nicht was diese Schwarzmalerei soll. Staatssekretär Giegold hat mit der Balkonsolariniative geredet und das hier explizit genannt: https://twitter.com/sven_giegold/status/1691759234617110931?s=46&t=fcq4Mfq11SF5lHWUsBN6fQ
Twitter Nachricht von Herrn Giegold:
"Künftig können Steckersolaranlagen auch zusätzlich zu Dachsolaranlagen betrieben werden, ohne unnötige Nachteile für die Dachsolaranlage zu produzieren."
Das hat nix mit Schwarzmalerei zu tun.
Was schreibt der liebe Herr Giegold denn nüchtern betrachtet? Nix wirklich substantielles.
Laufen dann beide Anlagen über einen Zähler? Bekomme ich für den eingespeisten BKW-Strom die selbe Vergütung wir für die Dach-PV? Was ist mit dem eingespeisten Strom von BKW-Betreibern ohne Dach-PV?Bekommen die auch eine Vergütung oder gehen die unfairerweie leer aus? Brauche ich,wenn der BKW-Strom nicht vergütet wird als PV-Besitzer für das BKW einen eigenen Zähler incl. eventuellem Umbau des Zählerschrankes? Wie wirkt sich das BKW bei Volleinspeisern aus? Was ist bei den Altanlagen bei denen man sogar Vergütung für Eigenverbrauch bekommt?
Die pauschale Aussage von Herrn Giegold ist nichts anderen wie inhaltsloses Grünen-Gelaber ohne sich um die jeweils individuelle,praktische Umsetzung Gedanken zu machen da man von der ganzen Sache nüchtern betrachtet gar keine Ahnung hat.
Bei uns auf dem Dorf sagt man "Hinten kackt die Ente." egal was vorne geschnattert,oder in dem Fall getwittert wird.Also warten wir mal ab was kommt. Oder auch nicht. 😉
VG,
René