Zwei gravierende Verschlechterungen bei Balkonsolaranlagen drohen mit dem Solarpaket I ab 01.01.2024:
1. Die Beschränkung der Modulleistung auf 2 kW
2. Die Beschränkung der Wechselrichterleistung auf 800 Watt (statt der bisher geltenden Einspeisebegrenzung mit x kW Wechselrichterleistung beim PV-freundlichen Netzbetreiber).In der Summe verhindern beide Verschlechterungen, einen hohen PV-Selbstversorgungsgrad, eine einfache und unbürokratische Sektorkopplung auf Hausnetzebene zur Netzentlastung, eine Entlastung von hohen EEG-Allgemeinkosten, ...
ich finde du hast den expliziten Ausschluss eines Energiespeichers vergessen.
Ich glaube nicht an das Gute im VDE. Ich sehe auch nicht viel Gutes von anderer Seite.
„(5a)Ein oder mehrere Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere, die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden und der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet werden, können unter - 5 - Bearbeitungsstand: 27.06.2023 15:06 Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden. …“
Das Steckersolargerät (II) und die maßgeblichen Regelungen hierzu sind unbekannt.
Ob ich da (vorher) etwas melden muss ist uninteressant.
Die obligatorische Überprüfung oder der Zählerwechsel öffnet einer Beanstandung der Verbrauchsstelle alle Scheunentore …
Die Wechselrichterleistung ist doch auf 600W für BKW begrenzt!Zwei gravierende Verschlechterungen bei Balkonsolaranlagen drohen mit dem Solarpaket I ab 01.01.2024:
1. Die Beschränkung der Modulleistung auf 2 kW
2. Die Beschränkung der Wechselrichterleistung auf 800 Watt (statt der bisher geltenden Einspeisebegrenzung mit x kW Wechselrichterleistung beim PV-freundlichen Netzbetreiber).In der Summe verhindern beide Verschlechterungen, einen hohen PV-Selbstversorgungsgrad, eine einfache und unbürokratische Sektorkopplung auf Hausnetzebene zur Netzentlastung, eine Entlastung von hohen EEG-Allgemeinkosten, ...
Wir unterhalten uns über ungelegte Eier. Das was ich bisher gehört habe, argumentieren einige Politiker mit den Punkten aus der Petition. Aus diesem Grund hoffe ich, das die Punkte aus der Petition umgesetzt werden. Aber keiner weis was da raus kommt......
9,8KW/p Ost/West Fronius 8K 2020
1,2KW/p Süd 46° Micro-WR 2022
4,1KW/p Süd-Fassade 84°
14,4KW LiFePO4-Akku 2023
Deye 12K 2023
2,4KW/p Süd-Terrassendach 13° 2023
ich finde du hast den expliziten Ausschluss eines Energiespeichers vergessen.
Die aktuelle BKW-Regelung schweigt bezüglich Stromspeicher genau so wie die geplante Neuregelung. Dies beanstande ich auch. Ich kann es nur nicht als Verschlechterung bezeichnen. Explizit werden Energiespeicher in VDE 0126-95:2022-11 ausgeschlossen.
Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden.
Ja, diese Passage könnte noch zur legalen BKW-Zubaureduzierung auf Null genutzt werden. Vielen Dank für deinen Hinweis!
Die Wechselrichterleistung ist doch auf 600W für BKW begrenzt!
Bitte liefere einen Beleg für deine Behauptung, aus dem dies eindeutig und deutschlandweit gültig hervorgeht.
Der BDEW schreibt in seiner Stellungnahme zum Solarpaket I auf Seite 10:
"Zudem werden erstmals Modul- und Wechselrichterleistung für Steckersolargeräte im EEG klar definiert ..."
ich finde du hast den expliziten Ausschluss eines Energiespeichers vergessen.
Die aktuelle BKW-Regelung schweigt bezüglich Stromspeicher genau so wie die geplante Neuregelung. Dies beanstande ich auch. Ich kann es nur nicht als Verschlechterung bezeichnen. Explizit werden Energiespeicher in VDE 0126-95:2022-11 ausgeschlossen.
Es muss ja irgendwann gesagt werden WAS ein Steckersolargerät (nicht zu verwechseln mit einem Steckersolargerät) ist.
In der VDE 0126-95:2024-06 kann das dann stehen und von solchen handelt dann das Solarpaket I.
Wer könnte sie daran hindern?
Damals, 2016, hat sich nur die VDE um die BKW gekümmert, das ist heute anders.Die Wechselrichterleistung ist doch auf 600W für BKW begrenzt!
Bitte liefere einen Beleg für deine Behauptung, aus dem dies eindeutig und deutschlandweit gültig hervorgeht.
Der BDEW schreibt in seiner Stellungnahme zum Solarpaket I auf Seite 10:
"Zudem werden erstmals Modul- und Wechselrichterleistung für Steckersolargeräte im EEG klar definiert ..."
Das steht in der nationalen Normenverzeichnis der VDE. Dieses Verzeichnis bildet eine rechtskräftige Grundlage zum Betrieb elektrischer Geräte gemäß den europäischen Richtlinien. Für Mini Solaranlagen für die Steckdose gilt die VDE AR-N 4105. Im letzten Satz dieser Norm heißt es, dass für Balkonkraftwerke eine Leistung von maximal 600 VA pro Anschlussnutzeranlage gilt. Als Anschlussnutzeranlage gilt die gesamte Installation, die sich hinter dem Haus-Stromzähler befindet. Demnach zielt diese Limitierung nicht darauf ab, den Betrieb von Mini PV-Anlagen zu erschweren oder zu verhindern. Vielmehr sollten damit zusätzliche Sicherheiten geschaffen werden.
--- Komisch, in anderen Ländern sind 800VA kein Problem! ---
9,8KW/p Ost/West Fronius 8K 2020
1,2KW/p Süd 46° Micro-WR 2022
4,1KW/p Süd-Fassade 84°
14,4KW LiFePO4-Akku 2023
Deye 12K 2023
2,4KW/p Süd-Terrassendach 13° 2023
eine Leistung von maximal 600 VA pro Anschlussnutzeranlage gilt
Ich lese Leistung. Die Einspeiseleistung kann kleiner oder gleich der Wechselrichterleistung sein. Einspeiseleistung ist deshalb nicht gleich Wechselrichterleistung!
eine Leistung von maximal 600 VA pro Anschlussnutzeranlage gilt
Ich lese Leistung. Die Einspeiseleistung kann kleiner oder gleich der Wechselrichterleistung sein. Einspeiseleistung ist deshalb nicht gleich Wechselrichterleistung!
Einspeiseleistung war deshalb in manchen Fürstentümern nicht gleich Wechselrichterleistung!
Bei EWE Netz ist es übrigens auch so. In den FAQ zu steckerfertigen Erzeugungsanlagen schreibt man auf Seite 3:
"... alternativ prüfen Sie, ob ihr Wechselrichter sich auf 600 VA drosseln lässt."
Bei EWE Netz ist es übrigens auch so. In den FAQ zu steckerfertigen Erzeugungsanlagen schreibt man auf Seite 3:
"... alternativ prüfen Sie, ob ihr Wechselrichter sich auf 600 VA drosseln lässt."
Interessant: Agiert Wesernetz unabhängig von Ewe Netz, hat jemand für Wesernetz Erfahrungen ob ich da gedrosselten HM 1500 mit 4 oder gar 6 Panelen anmelden kann? Oder lieber bis Januar warten (dann halt nur vier)?
Bei EWE Netz ist es übrigens auch so. In den FAQ zu steckerfertigen Erzeugungsanlagen schreibt man auf Seite 3:
"... alternativ prüfen Sie, ob ihr Wechselrichter sich auf 600 VA drosseln lässt."
Ja, dort habe ich das "gelernt". 😊
Hier ist das anders. Sie interessieren sich hier auch für die zu große Anzahl der Module (Luftbild).
Dafür wird wiederum akzeptiert, dass diese zu einer anderen Anlage gehören welche nicht in das Hausnetz einspeisen kann.
Bei EWE Netz ist es übrigens auch so. In den FAQ zu steckerfertigen Erzeugungsanlagen schreibt man auf Seite 3:
"... alternativ prüfen Sie, ob ihr Wechselrichter sich auf 600 VA drosseln lässt."
Interessant: Agiert Wesernetz unabhängig von Ewe Netz, hat jemand für Wesernetz Erfahrungen ob ich da gedrosselten HM 1500 mit 4 oder gar 6 Panelen anmelden kann? Oder lieber bis Januar warten (dann halt nur vier)?
Worauf wartest du am 01.01.2024?
Einen HM1500 kannst du dann nirgends und auf keinen Fall vereinfacht anmelden.
Wenn das Gesetz und die neuen Normen und ... schon angewendet werden könnten.
Ok, aber ob das jetzt mit dem HM 1500 und Drosselungszertifikat vom Händler klappt? Und auch dann wohl eher "nur" 4 Module melden, obwohl ich über die Solarbank mehrere zusammenbündele?
Ok, aber ob das jetzt mit dem HM 1500 und Drosselungszertifikat vom Händler klappt? Und auch dann wohl eher "nur" 4 Module melden, obwohl ich über die Solarbank mehrere zusammenbündele?
Ich habe nie gehört, dass ein vom Händler gedrosselter Wechselrichter akzeptiert wurde.
Bei den Modulen hat man mir auch kein Limit genannt.
4kWp sichtbar für 2 mal 600VA Steckersolar begründete jedoch den Verdacht, dass hier etwas nicht koscher sei.
Erste Retoure "Wenn die Zähler nicht tauschbar sind > 2 Zählerschränke"
Lies sich tauschen.
Wochen Später nächste Schikane per Einschreiben :
"Beanstandung der Verbrauchsstelle. Potentialausgleich, Berührungsschutz, kostenpflichtige Überprüfung durch konzessionierten Fachbetrieb usw."
Bislang immer wieder versetzt, Urlaub, Krank, keine Termine.
Ein befreundeter Elektriker aus einer anderen Stadt hat nun einen Gastantrag bei meinem VNB laufen.
Lauft ...
Das zum Thema Akku nichts erwähnt wird, finde ich super!
Da man einen Akku völlig unsichtbar einbauen kann, sehe ich nicht den Hauch eines Problems.
Auf dem Luftbild sieht man Module, und im extrem seltene Fall einer Ortsbegehung des BKW, sieht man einen WR mit 600 oder 800VA.
Das wars. Alles andere ist hinter dem Konservenregal.