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Verschlechterung für Balkonsolaranlagen ab 01.01.2024

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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7549
 

Veröffentlicht von: @pv-fan

PV-Inselanlagen müssen nicht angemeldet werden

sie können auch nicht angemeldet werden es gibt keine option eine anlage ohne einspeisung anzumelden

 

hier kannst du sehen was passiert wenn man es dennoch versucht

https://www.akkudoktor.net/forum/rechtliches/verhalten-der-stromnetz-berlin-gmbh-bei-der-anzeige-einer-off-grid-pv-anlage-ohne-netzeinspeisung-aber-netzunterstuetzung/

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.


   
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(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 917
 

Was wohl mit den bereits genehmigten PV-Anlagen passiert?

Ich werde wohl rechtzeitig vor dem 1.1. noch ein paar kW Modulleistung nachmelden bevor wir beschnitten werden 

10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000


   
Deguoren and voltmeter reacted
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alter Hase
(@alter-hase)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1121
 

Veröffentlicht von: @linuxdep

Na ja, wer mehr als 2kWp an PV Modulen verbauen kann, hat halt kein BKW mehr. das ist schon eine kleine Anlage, geht man auf 3,2kWp und einen 10kWh Akku hat im Sommer 98% seines Stromes selber erzeugt. Das ist aber halt auch eine Anlage die Angemeldet werden kann und bei Sonnigen Tagen Einspeisevergütung kassiert, nicht viel, aber eh da und warum dann verschenken?

Aber einige sind da anderer Meinung, "ihr Strom"... fahrt ihr eigentlich auch auf öffentlichen Strassen?

Wenn der stromversorger einen zähler mit rücklaufsperre einbaut, dann darf dieser zähler keine höhere grundgebühr kosten. Lasse ich einen zähler einbauen, der den eingespeisten verbrauch zählt und mir dann das versorgungsunternehmen den strom mit 7 cent pro kwh vergüten muss, dann stellt mit das unternehmen eine höhere rechnung zählermiete in rechung. In summe lege ich dann drauf.  Es geht nicht darum, dass die menschen das mit der  einspeisevergütung nicht machen wollen, es wird ihnen unmöglich gemacht, dies zu tun. 

 

Wenn mich ein Moderator mit Drogenkonsum in Verbindung bringt, ist das arc listig ?


   
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(@pv-fan)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 90
Themenstarter  

Veröffentlicht von: @voltmeter

sie können auch nicht angemeldet werden es gibt keine option eine anlage ohne einspeisung anzumelden

Ja das hatte ich schon geschrieben, dass es im Marktstammdatenregister den Anlagentyp Inselanlagen gar nicht gibt. Ich fragte mich ja auch, ob es jemanden gibt, der schon erfolgreich eine PV-Insel im Marktstammdatenregister angemeldet hat. Irgendwie passte die behauptete Anmeldepflicht nicht zur Realität :-). Durch die nicht existierende Pflicht zur Anmeldung einer PV-Insel ist die Inselwelt nun erst mal wieder in Ordung.

 


   
voltmeter reacted
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(@energy-geek)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 74
 

Mich würde mal interessieren, was euere Erfahrungen und Einschätzungen zur Kommunikation mit dem eigenen Netzbetreiber sind.

Ich habe seid c.a. 2 Monaten 600W Balkonsolar auf dem Garagendach, aber noch nichts angemeldet, soweit so gut. Habe noch Platz für mindestens zwei weitere Module und will das auch umsetzen (dann also c.a. 1400Wp, an begrenztem Hoymiles WR). Wollte eigentlich schon im Marktstammdatenregister anmelden aber bin irgendwie immer abgeschreckt, weil ich gern wie viele Leute hier, so viel wie möglich selber mache und ständig das Gefühl habe, dass gefühlt alles was über das einfache basic 600W BKW rausgeht eh nur noch so halb Regelkonform bzw. legal ist.

Weiß jemand ob und falls ja wie Netzbetreiber damit umgehen, wenn man offen auf die zugeht und erklärt, dass man bei sich z.B. selbst angeschlossene, selbst limitierte Anlagen mit >1kWp angeschlossen hat evtl auch mit selbst gebauten Speicher Systemen?

Sind die da Locker, kann man mit denen Reden oder machen die so Auge, dass man lieber gar nichts sagen sollte weil die dann einen Prüfer schicken der deine Anlage als nicht fachgerecht einstuft?

Hat jemand Erfahrung damit, wie die reagieren wenn man einfach mal dreist regelmäßig 1kW Überschuss ins Netz zurück speist? Merken die das überhaupt? Fällt das auf?

Ich habe einen Wirkrichtungszähler (kein Zweirichtung, kein Smart Meter Gateway), könnten die überhaupt nachweißen, dass ich die Bagatellgrenze verletzt habe?

Und weiß jemand, wie Empfindlich die bei sowas sind?

Das würde mir sehr helfen, denn ich kenn mich technisch gut aus und weiß was alles machbar ist aber habe das Gefühl, dass Gesetzesgeber, Netzbetreiber aber auch Elektrofachinstallateure, die gern Geld mit Beratung und Installation verdienen würden, die Verbraucher unwissend und klein halten und viele Gesetze und Richtlinien völliger Unsinn sind und mehr den Interessen mancher Lobbys dienen als der Energiewende, dem Klimaschutz oder sonst was.

Vor allem weil man sich fragt ob die überhaupt die Mittel hätten, die Einhaltung der ganzen Regeln durch zu setzen oder ob nur leere Drohungen benutzt werden.


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7549
 

Veröffentlicht von: @energy-geek

Weiß jemand ob und falls ja wie Netzbetreiber damit umgehen, wenn man offen auf die zugeht und erklärt

die machen da für hans wurst mit sicherheit keine ausnamen

volles programmm mit elektriker und abnahme sowie zählerschrankwechsel bei altbau

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
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(@Anonym)
Newbie Gast
Beigetreten: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Veröffentlicht von: @energy-geek

Weiß jemand ob und falls ja wie Netzbetreiber damit umgehen, wenn man offen auf die zugeht und erklärt, dass man bei sich z.B. selbst angeschlossene, selbst limitierte Anlagen mit >1kWp angeschlossen hat evtl auch mit selbst gebauten Speicher Systemen?

 

Fahre mal in die nächste Polizeistation und sage denen offen und ehrlich das Du ab und zu mal ordentlich zu schnell fährst und frage was die davon halten und ob die nicht mal ein Auge zudrücken können. 😉

 

VG,

René


   
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(@mischa)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 449
 

Zur Info: Das Marktstammdatenregister ist nur für das öffentliche Strom-und Gas-Netz zuständig. Eine Inselanlage, wie der Name schon sagt, hat keinen Kontakt zum öffentliche Netz. Vielleicht wird das oft verwechselt mit der Nulleinspeisung, auch wenn man nicht einspeisen möchtet, muss man die Anlage anmelden.

9,8KW/p Ost/West Fronius 8K 2020
1,2KW/p Süd 46° Micro-WR 2022
4,1KW/p Süd-Fassade 84°
14,4KW LiFePO4-Akku 2023
Deye 12K 2023
2,4KW/p Süd-Terrassendach 13° 2023


   
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(@pv-fan)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 90
Themenstarter  

@Energy Geek
Prüfe bitte mal, ob dein Netzbetreiber ein vereinfachtes Anmeldeformular für 600 Watt Anlagen bereitstellt.

Die Prüfung kannst du beispielsweise auf https://www.pvplug.de/meldung/ erledigen. Stellt dein Netzbetreiber ein vereinfachtes Anmeldformular für 600 Watt Anlagen bereit, würde ich den Netzbetreiber tendenziell als PV-freundlich ansehen.

Im nächsten Schritt kannst du dir das Anmeldeformular ansehen. Enthält es keine unzumutbaren Schikanen könntest du noch im Web suchen, ob der Netzbetreiber bereits auffällig geworden ist.

Unseren Netzbetreiber würde ich als PV-freundlich ansehen. Er hat ein vereinfachtes Anmeldeformular, welches Schukostecker zwar ausschließt aber darüber muss man nicht unbedingt streiten. Man kann auch einfach einen verpolungssicheren Stecker für paar Euro mehr einbauen und hat dann seine Ruhe bzw. kann an anderer Stelle noch Interpretationsspielräume für sich suchen und nutzen.

Hilfreich kann es bestimmt auch sein, erstmal einen zuständigen Sachbearbeiter zu ermitteln und dann telefonisch auszuloten, was möglich ist und was nicht. Du musst im Tuchfühlungstelefonat ja auch nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen. Du könntest beispielsweise sagen, dass du dich schon mal auf pvplug informiert hast und sicher gehen willst, dass es keine Probleme mit der Anmeldung deiner anvisierten Anlage gibt.

Wenn du noch sicherer gehen willst, kannst du dir auch die Emailadresse geben lassen und per Email anfragen. Dann hast du später schon mal was schriftliches, falls ein anderer Sachbearbeiter Bauchschmerzen mit deiner Grauzoneninstallation hat. 🙂


   
Energy Geek reacted
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 7539
 

Wenn du die Einspeisung auf 600 W limitierst, kannst du derzeit noch beliebig überbelegen, als z.B. 2000 Wp anschließen. Ganz offiziell. Du darfst nur nie mehr als 600 W AC einspeisen. Es ist derzeit in Planung, die Überbelegung auf 2000 Wp zu begrenzen.

Wer mehr einspeist, handelt ordnungswidrig. Wenn du keinen Zweirichtungszähler hast, lässt sich die Höhe der Einspeisung in keiner Weise nachweisen, wird ja nichts erfasst.

Zum Versorger zu gehen und sagen, ich möchte über 600W AC einspeisen, muss schief gehen, denn die müssen sich natürlich an die Gesetze halten. Selbstgebaute Akkus anmelden geht grundsätzlich, ist aber manchmal mit Schwierigkeiten verbunden.

Ab Januar 2024 soll das ganze Anmeldeverfahren deutlich einfacher werden.

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Mitsubishi Heavy SRC/SRK20-ZS-W (SCOP 4,6)
Mitsubishi Heavy SRC/SRK25-ZS-W (SCOP 4,7)
Daikin ATXF25E (SCOP 4,1)
Split-Klima Zentrale Seiten


   
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(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1398
 

Veröffentlicht von: @win

Wenn du die Einspeisung auf 600 W limitierst, kannst du derzeit noch beliebig überbelegen, als z.B. 2000 Wp anschließen. Ganz offiziell.

 

Wenn man einen Wechselrichter findet, der bei 600W Ausgangsleistung mehr als 2kWp an PV-Modulen zulässt.

 

Oliver

 


   
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(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 917
 

Über einen Akku geht das problemlos mit der Überbelegung. die MPPTs regeln runter sobald die Ladeschlußspannung erreicht ist.

Freundlich wäre es, bei vollen Akku dann nicht den WR noch für "Nulleinspeisung" zu begrenzen, wenn gleichzeitig die MPPTs runterregeln.

Im Herbst werde ich mein "BKW" auf 5 kWp im Marktstammregister erweitern, dann ist das schonmal in der Tasche.

10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000


   
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(@rdx_07)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 16
 

Veröffentlicht von: @energy-geek

Weiß jemand ob und falls ja wie Netzbetreiber damit umgehen, wenn man offen auf die zugeht und erklärt, dass man bei sich z.B. selbst angeschlossene, selbst limitierte Anlagen mit >1kWp angeschlossen hat evtl auch mit selbst gebauten Speicher Systemen?

Sind die da Locker, kann man mit denen Reden oder machen die so Auge, dass man lieber gar nichts sagen sollte weil die dann einen Prüfer schicken der deine Anlage als nicht fachgerecht einstuft?

Ich habe mich beim Netzbetreiber als Planungsbüro registiert, bekam - vermutlich per automatischem Workflow - per Post einen Zugangscode zum Online-Portal.

Da hab ich mich dann durchgeqäult und das nach besten Wissen und Gewissen  ausgefüllt. U.a. habe ich mir (als Anschlussnehmer) selbst (als Solareuer) eine Vollmacht per Formular ausgestellt 2mal unterschrieben, eingescannt und wieder hochgeladen. Dazu noch Schalt- und Lageplan und die Zertifikate. Lieferschein und Auftragsbestätigung vom Versandhändler noch als Nachweiss angefügt.

Ein paar Wochen später kam dann eine positive Netztechnische Stellungenahme.

Dann hab ich mit also im Marktstammdatenregister, als User und als Marktakteuer registiert. Dann die Anlage als "in Planung".

Als ich dann endlich auch der WR geliefert wurde habe ich alles auf Schuppendach aufgebaut und per Mail meinen Netzbereiber infomiert, das die Anlage jetzt fertig, und der den alte Ferris-Zähler doch mal gewechselt werden müsste. Nix passiert.

Dann hab ich mal die Hotline angerufen mit Verweiss auf die Vorgangsnummer: "Da müssen sie eine Inbetriebnahmemeldung machen, sonst passiert nix".

Also Schalter WR "an".

Dann hab ich also  die Vorgangsnummer vom Netzbetreiber in das Marktstammdatenregister eingetragen, die Registrierungsnummer vom Marktstammdatenregister in das Inbetriebnahmeprotokoll, das Protokoll ausgefüllt, wieder 2 mal unterschrieben. Bankverbindung für Vergütung angegeben. Dann noch ein Foto der Anlage und einen Screeshot vom Webportal des Wechselrichters als "hat Strom geliefert"- Nachweiss an die Mail zum Netzbetreiber gehängt. Dann den Status im Marktstammdatenregister auf "in Betrieb" geändert.

paar Wochen nix.

Dann kam noch ein Formular vom Netzbereiber, wo ich noch Bescheinigen musste, das gegen mein (nicht vorhandens) Unternehmen kein Beihilfebetrugsverfahren gemäß Richlinie xy der EU Kommission läuft. Das konnte ich natürlich guten Gewissens bescheinigen.

Inzwischen hat meine Erzeugungsanlage im MaStR auch den Status "vom Netzbereiber geprüft".

Anlage funktioniert klaglos. 

Zähler wurde noch nicht gewechselt.

Vergütung habe ich noch keine bekommen. 

 

Werde wohl nochmal nachhaken. Hätte gern elektronischen Zähler, damit ich den per IR auslesen kann. Will in den Hauptzählerschrak kein Shelly reinsetzten, das sieht so nach eigenbau aus. In der UV wo auch die PV dranhängt juckt das keinen.

 

ps.

Ich bin mir bewusst, damit gegen $13 NAV verstoßen zu haben, aber was soll passieren? Vor Überprüfung habe ich keine Angst, ist alles ordentlich gebaut mit Absicherung und Erdung, ohne dubiose Komponenten. Zählerschrank hab ich mir erst vor 2 Jahren erneuern lassen, enspricht also aktueller TAB.

Auf eine Registierung im MaStR würde ich hingegen nicht verzichten, da drohen ärgerliche Bußgelder. Die viereckigen Dinger sind auf Luftbildern per KI sehr gut identifizierbar.  

Für die Formalien braucht man schon eine gewisse Affininität zu administrativen Prozessen. Kein Wunder das sich das eingetragene Installateure fürstlich bezahlen lassen.

 


   
Uschi reacted
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(@pv-fan)
Vorsichtiger Stromfühler
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Beiträge: 90
Themenstarter  

@rdx_07
Das ist die Bürokratie, mit der EEG Anlagen zu kämpfen haben und der man bisher mit Einspeisebegrenzung auf 600 Watt und beliebiger Modulleistung aus dem Weg gehen konnte.

Zukünftig soll die Einspeisebegrenzung auf 600 (800) Watt bzw. der unbürokratische netzgekoppelte Betrieb nur noch bei Anlagen bis 2000 Watt Modulleistung möglich sein:

Entwurf mit Modulleistungsbegrenzung auf 2 kW

Ab Seite 4 sind Steckersolargeräte mit einer Modulleistung bis 2 Kilowatt erwähnt ...

Man sollte diese 2 Kilowatt Begrenzung vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen.

Es ist auch ein Schlag ins Gesicht für die mehr als 100000 Unterzeichner der Petition zur Entbürokratisierung von PV-Anlagen, wenn man so eine Kröte ins Gesetz packt.

1. Bisher gab es keine Modulleistungsobergrenze für unbürokratische netzgekoppelte PV-Anlagen, wenn die Einspeiseleistung auf 600 Watt runtergeregelt wurde.
2. Wer ab 01.01.2024 eine unbürokratische netzgekoppelte PV-Anlage mit mehr als 2000 Watt Modulleistung betreiben will, wird sich wundern. Diese Möglichkeit wird mit dem neuen Gesetz ausradiert.

Der Gesetzgeber kann festlegen, was im öffentlichen Raum passiert. Es ist nachvollziehbar, dass er dazu Grenzen für die Netzeinspeisung festlegen kann.

Der Gesetzgeber hat aus meiner Sicht kein Recht vorzuschreiben, wieviel Modulleistung eine PV-Anlage mit Einspeisebegrenzung auf 600 (800) Watt haben darf. Jeder Betreiber hat die Freiheit zu bestimmen, wieviel Modulleistung er installieren möchte bzw. braucht, um seinen Eigenbedarf abzudecken.


   
AntwortZitat
(@rdx_07)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 16
 

@pv-fan 

Habe meine Anlage 2,4 kW als "normale" PV registiert. Nix steckerfertiges. Aber eben selbst ohne Eintrag ins Installateursverzeichniss. 


   
AntwortZitat
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