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Die VDE Stellungnahme hat es in sich: weiter hinten steht das die 800W pro MWR nicht unterstützt wird und das in größeren Wohnanlage (mit 1 Netzanschlusspunkt) mit 20- 30 Steckersolargeräte, ist deren Einspeisung und entsprechend die NetzrelevanzJuchhu!
Der VDE spricht sich für eine Streichung der 2kWp Grenze aus.
Seite 5
Oder stand das hier schon irgendwo? Dann ignorieren.
vergleichbar mit einer großen Dachsolaranlage gleicher Leistung. Insofern sind alle
Solaranlagen und Solargeräte in Summe zu betrachten.
Mal schauen, was da zum Schluss raus kommt!!!
9,8KW/p Ost/West Fronius 8K 2020
1,2KW/p Süd 46° Micro-WR 2022
4,1KW/p Süd-Fassade 84°
14,4KW LiFePO4-Akku 2023
Deye 12K 2023
2,4KW/p Süd-Terrassendach 13° 2023
Das ist aber genau das, was ich schon mehrfach schrieb. Plötzlich hast Du nicht mehr nur 600 oder 800 VA, sondern im Extremfall 600/800 VA * Anzahl_der_Wohnungen im Haus. Daß der VDE hier auf Seite 11 auf die Physik verweist, ist aus meiner Sicht absolut logisch. Ich weiß nur nicht, wie der Gesetzgeber das mit der Gleichbehandlung umsetzen will, weil ein Hausbesitzer physikalisch immer andere Voraussetzungen hat als jemand, der in einem Mehrfamilienhaus wohnt.
Daniel
Juchhu!
Der VDE spricht sich für eine Streichung der 2kWp Grenze aus.
Seite 5
Oder stand das hier schon irgendwo? Dann ignorieren.
Da verstehe ich auch auf Seite 11:
Für 800VA ist der Stromkreis in den eingespeist wird von einer Elektrofachkraft zu prüfen, dahingehend ob hinter einer 16A Sicherung „dauerhaft bzw. über längere Zeit“ 3680Watt aus dem Netz bezogen werden.
Situationsbezogen (oder in jedem Fall?) ist dann die nächst kleinere Sicherung (13A) durch einen Fachbetrieb einzubauen?
Dauerhaft bzw. über längere Zeit 3680Watt an einer Phase in einem Stromkreis ist eine unwahrscheinliche Situation.
Wie würde es dann ohne maximale Einspeisung mit 13A abgesichert in diesem Stromkreis betrieben?
Schwer zu lesen...
SolarHeini
PV Anlagen werden immer mit Faktor 1 berechnet, das bedeutet es wird davon ausgegangen das permanent die maximale Leistung eingespeist wird im Bezug auf die Belastungen.
Drahtzieher.
Das ist aber genau das, was ich schon mehrfach schrieb. Plötzlich hast Du nicht mehr nur 600 oder 800 VA, sondern im Extremfall 600/800 VA * Anzahl_der_Wohnungen im Haus. Daß der VDE hier auf Seite 11 auf die Physik verweist, ist aus meiner Sicht absolut logisch. Ich weiß nur nicht, wie der Gesetzgeber das mit der Gleichbehandlung umsetzen will, weil ein Hausbesitzer physikalisch immer andere Voraussetzungen hat als jemand, der in einem Mehrfamilienhaus wohnt.
Daniel
Noch so viele ungeregelte Balkonkraftwerke werden die noch vorherrschende Rotationsenergie der fossilen Dinosauriermasse nicht jucken. Windenergie kann sich ähnlich mechanisch stabilisierend gestalten lassen.
Die Erneuerbaren in kommerzieller Hand sind von Geburt an mittels Fernwirktechnik beeinflussbar.
Bei den Relevanten und Hochsubventionierten kann man ja anfangen…
Das 20-30 Parteien Hochhaus wird nicht 20-30 Balkonkraftwerke haben.
Nicht in individueller Eigenregie. Nicht gegen Hausordnung und Baurecht.
Tatsächlich hätten die Mietkasernen andere Voraussetzungen, günstigere.
Mit Phantasie und gutem Willen können sie an dem gemeinsamen Übergabepunkt die Summe aller Überschüsse einer sinnvollen Eigennutzung zuführen. Allgemeine Haustechnik, Warmwassererzeugung, Abwasserwärmerückgewinnung, thermische und elektrische Speicher.
Neuland, aber kein Hexenwerk.
Dem Einfamilienhaus bleiben da vergleichbar unrentable und teure Optionen.
SolarHeini
PV Anlagen werden immer mit Faktor 1 berechnet, das bedeutet es wird davon ausgegangen das permanent die maximale Leistung eingespeist wird im Bezug auf die Belastungen.
Hallo,
ist das die Antwort auf meine Frage:
" Wie würde es dann ohne maximale Einspeisung mit 13A abgesichert in diesem Stromkreis betrieben?" ?
Auch das ist unwahrscheinlich und nicht realistisch?
Das zielt doch auf den Bereich des thermisch auslösenden Leistungsschutz (Bi-Metall).
Es geht nicht um den Fehlerfall/Kurzschluss bzw. ein Vielfaches des Nennstroms (Zugmagnet).
16 zu 13, das 1,2fache.
Wenn man sich die Auslösekennlinien anschaut ist der Bereich eher ein statistisch streuendes Feld.
Traut man dem LS da nicht etwas viel zu?
Umgebungstemperatur, Montageort, Bauteiletoleranzen, Bauteilealterung, Staub, Luftfeuchte, der Wochentag, ist das nicht in der gleichen Dimension?
SolarHeini
Das 20-30 Parteien Hochhaus wird nicht 20-30 Balkonkraftwerke haben.Also ein Hochhaus dürfte deutlich mehr als nur 20-30 Wohneinheiten haben. Ich wohnte mal in einem während des Studiums. Das Baurecht ist kein Hindernis, solange man die ETFE-Schwabbelmodule verwendet, und die Hausordnung soll ja irgendwie aufgeweicht werden, wenn es nach den Ampelplänen geht, was aber alles noch in der Schwebe ist.Nicht in individueller Eigenregie. Nicht gegen Hausordnung und Baurecht.
Daniel
Es wäre in jeden Fall eine Geschäftsidee:
Überschussernte zum Wohle der Hausgemeinschaft.
Einspeisevergütung über die Nebenkosten.
Die Möglichkeiten der Balkonkraft ohne die Verlustängste und den damit verbundenen Aufwand.
SolarHeini
ist das die Antwort auf meine Frage:
" Wie würde es dann ohne maximale Einspeisung mit 13A abgesichert in diesem Stromkreis betrieben?" ?
Auch das ist unwahrscheinlich und nicht realistisch?
Du musst natürlich für den Worst-Case absichern, das ist bei jeder Sicherheitstechnik logisch. Es geht auch aus den Spezifikationen hervor. Wenn etwas für 3680 Watt spezifiziert ist, dann darf man den Stromkreis auch damit belasten. Dann macht man nichts verkehrt. Und dann muss die Absicherung auch dafür Sicherheit gewährleisten.
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Mitsubishi Heavy SRC/SRK20-ZS-W (SCOP 4,6)
Mitsubishi Heavy SRC/SRK25-ZS-W (SCOP 4,7)
Daikin ATXF25E (SCOP 4,1)
Split-Klima Zentrale Seiten
ist das die Antwort auf meine Frage:
" Wie würde es dann ohne maximale Einspeisung mit 13A abgesichert in diesem Stromkreis betrieben?" ?
Auch das ist unwahrscheinlich und nicht realistisch?Du musst natürlich für den Worst-Case absichern, das ist bei jeder Sicherheitstechnik logisch. Es geht auch aus den Spezifikationen hervor. Wenn etwas für 3680 Watt spezifiziert ist, dann darf man den Stromkreis auch damit belasten. Dann macht man nichts verkehrt. Und dann muss die Absicherung auch dafür Sicherheit gewährleisten.
Ja, ich weiß …
„Situationsbezogen“ und „längere Zeit“ sind aber auch nicht präzise?
Hatten wir es nicht schon darüber, dass durch das Balkonkraftwerk ursächlich bedingt niemals zusätzlicher Strom in die gleiche Richtung fließen wird?
SolarHeini 🙄
Juchhu!
Der VDE spricht sich für eine Streichung der 2kWp Grenze aus.
Seite 5
Ich finde das JUCHHU nicht?
OK. Die Modulleistungsbeschränkung kommt eventuell doch nicht.
„.. mit insgesamt bis zu 800 Voltampere, die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden und der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet werden, können unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden. …“
Hier 800VA und zu akzeptierende TAB.
Weiter mit Willkür … Wieland bis die Formulare geändert würden.
Dann aber !
„Eine Erhöhung auf 800 VA führt zu einer Erhöhung des ungeschützt eingespeisten Stroms in den Anschlussstromkreis, die Gefahr einer Leitungsüberlastung steigt weiter.“
Das stereotype Narrativ : „Balkonkraftwerke führen ursächlich zu mehr Verbrauch, höherer Belastung, größeren Strömen“ ohne das lässt sich kaum argumentieren, dass diese laienbedienbare Geräte mit 800VA nur an von Elektrofachkräften für diesen Zweck vorzubereitenden Stromkreisen und Modifikationen an ggf. nicht im Mieterbesitz befindlichen Anlagenteilen in Betrieb genommen werden könnten. Wenn er sowieso kommen muss, dann könnte er auch gleich Wieladen.
Die 800VA kommen eventuell doch nicht.
„… X Steckersolargeräte angeschlossen, ist deren Einspeisung und entsprechend die Netzrelevanz vergleichbar mit einer großen Dachsolaranlage gleicher Leistung. Insofern sind alle Solaranlagen und Solargeräte in Summe zu betrachten.“
So kann man beliebige Mengen bilden.
Haus, Hochhaus, Mietskaserne, Straße, Viertel, Dorf, Stadt, Land.
Schon ist man bei Kontingentierung, Anschlussbegehren, Prüfung, Genehmigung.
Man schreibt auch von noch nicht erhältlichen und noch zu definierenden, noch zu zertifizierenden Geräten?
SolarHeini
Das "Juchhu!" gilt für die 100.000den, die keine 15.000€++ für eine PV+Zählerschrank ausgeben wollen/können, denen aber ein Mini-BKW zu wenig ist.
Deine anderen Punkte sehe ich ziemlich entspannt. Im Herbst sind für nahezu 20 Millionen bürgende Wahlen.
Und nach dem Medienrummel um 800VA und "wir machen ganz doll was für Solar!" wird unsere Inkompetenzregierung sich eher mit einer Handvoll VDE-Wählern/Lobbyisten anlegen als mit den 20 Millionen.
Elektrotechnische Fakten interessieren doch einen gelernten Kinderbuchautor nicht. Da bin ich optimistisch.
Das "Juchhu!" gilt für die 100.000den, die keine 15.000€++ für eine PV+Zählerschrank ausgeben wollen/können, denen aber ein Mini-BKW zu wenig ist.
Deine anderen Punkte sehe ich ziemlich entspannt. Im Herbst sind für nahezu 20 Millionen bürgende Wahlen.
Und nach dem Medienrummel um 800VA und "wir machen ganz doll was für Solar!" wird unsere Inkompetenzregierung sich eher mit einer Handvoll VDE-Wählern/Lobbyisten anlegen als mit den 20 Millionen.
Elektrotechnische Fakten interessieren doch einen gelernten Kinderbuchautor nicht. Da bin ich optimistisch.
Der 1.1.24 ist nach dem Herbst.
Die Modulleistungsbeschränkung gab es auch in keinem Kinderbuch.
Lobbyisten packen oft erst in der Executive.
Deine Worte in Gottes Gehörgang.
Also ein Hochhaus dürfte deutlich mehr als nur 20-30 Wohneinheiten haben.
Aber nicht alle mit Südbalkon.
Oliver
Also ein Hochhaus dürfte deutlich mehr als nur 20-30 Wohneinheiten haben.
Aber nicht alle mit Südbalkon.
Oliver
"PV Anlagen werden immer mit Faktor 1 berechnet, das bedeutet es wird davon ausgegangen das permanent die maximale Leistung eingespeist wird im Bezug auf die Belastungen." ... addiert.
Somit ist das egal, auch wenn der Balkon im Keller ist.
SolarHeini