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Verschlechterung für Balkonsolaranlagen ab 01.01.2024

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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
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Veröffentlicht von: @mischa

Ich bin der Meinung anmelden einer Anlage ist sozial und tut nicht weh.

wenn das deine einzigen argumente sind...

 

Veröffentlicht von: @docemmettbrown

Andere Frage: Ist das für den 1.01.2024 geplante Gesetz überhaupt grundgesetzkonform oder ein unzulässiger Eingriff in die Bürgerrechte? Kennt sich da jemand mit dem GG besser aus?

Daniel

das ist doch völlig egal

wie wir jetzt wissen war hartz4 in teilen auch nicht grundgesetzkonform wie lange hat es gedauert das zu fall zu bringen?

 

Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.


   
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(@pv-fan)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 90
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Veröffentlicht von: @Anonym

Bei einem BKW ist die WR-Leistung aber auf aktuell 600W (zukünftig 800W) gedeckelt.Also endet die "Dynamik" bei einem BKW an dieser Grenze.

Offenbar fordert dies dein Netzbetreiber und du hast es so aktzeptiert.

Weiter oben hatte ich schon einiges zu physikalischen Bedingungen und Forderungen von Netzbetreibern geschrieben.

 


   
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(@pv-fan)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
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Veröffentlicht von: @voltmeter

wie wir jetzt wissen war hartz4 in teilen auch nicht grundgesetzkonform wie lange hat es gedauert das zu fall zu bringen?

Genau, wenn die Modulleistungsbegrenzung einmal durch ist, dann ist wieder mal was für längere Zeit festgeschrieben.

 


   
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(@uschi)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1106
 

Ach ja, kleine Drehanlagen werden dann auch wieder sexy.

Aus 2kWp lassen sich damit zwischen 2500 und knapp 3000 kWh im Jahr rausquetschen.

Und natürlich von früh morgens bis abends gleich satte Leistungsabgabe.


   
Eclipse reacted
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
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Beiträge: 1767
 

Veröffentlicht von: @uschi

mit einem üblichen und zulässigen Ringkerntrafo um die 100€

Du meinst sicher einen Sparstelltrafo?

Der müsste aber ganz schön Flitzen, um eine Waschmaschine ausgleichen zu können 🙂

 


   
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(@Anonym)
Newbie Gast
Beigetreten: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Veröffentlicht von: @pv-fan

Offenbar fordert dies dein Netzbetreiber und du hast es so aktzeptiert.

Weiter oben hatte ich schon einiges zu physikalischen Bedingungen und Forderungen von Netzbetreibern geschrieben.

 

Alter Schwede...

 

Offensichtlich hast Du die Funktion eines BKW's,der saldierenden Phasen-Netzeinspeisung und der gesetzlich zulässigen 600W (zukünftig 800W) Grenze gar nicht richtig verstanden.

Ich bin hier raus.

VG,

René


   
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(@pv-fan)
Vorsichtiger Stromfühler
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Veröffentlicht von: @Anonym

Alter Schwede...

Offensichtlich hast Du die Funktion eines BKW's,der saldierenden Phasen-Netzeinspeisung und der gesetzlich zulässigen 600W (zukünftig 800W) Grenze gar nicht richtig verstanden.

Ich habe kein Verständnisproblem mit der Begrenzung der Einspeiseleistung auf 600 Watt, saldierenden Zählern, Schieflasten, dynamisch auf 600 Watt oder weniger abregelnden Hybridwechselrichtern mit Speichern, usw. Vielleicht habe ich mich für dich nur nicht verständlich genug ausgedrückt. Dann tut es mir leid.

 


   
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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

Veröffentlicht von: @jay
Es geht doch eindeutig darum, dass man dann laut Sat-Bild sagen kann "der hat mehr als 5 Panels auf dem Gelände, das ist Illegal wenn es nicht angemeldet ist".
Stimmt nicht, wenn es eine Insel (mit zwei Bergen) ist, isses legal.

Daniel

 


   
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(@pv-fan)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 90
Themenstarter  

Veröffentlicht von: @docemmettbrown

Veröffentlicht von: @jay
Es geht doch eindeutig darum, dass man dann laut Sat-Bild sagen kann "der hat mehr als 5 Panels auf dem Gelände, das ist Illegal wenn es nicht angemeldet ist".
Stimmt nicht, wenn es eine Insel (mit zwei Bergen) ist, isses legal.


Na, ist das wirklich so, von einer Ausnahme mal abgesehen?

Die Ausnahme wäre es existiert kein Stromanschluss. Auch ein Inselsystem auf einem Grundstück mit Stromanschluss muss angemeldet werden. Wissen zur Inselanmeldepflicht und damit versuchen werden es wohl nur wenige. Und diejenigen, die ihre PV-Insel versuchen im Marktstammdatenregister anzumelden, werden feststellen, dass dieser Anlagentyp gar nicht existiert. Vielleicht weiß jemand, ob im Marktstammdatenregister schon eine PV-Insel erfolgreich angemeldet wurde bzw. wie das geht?

 


   
saugnapf reacted
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7741
 

Veröffentlicht von: @pv-fan

Auch ein Inselsystem auf einem Grundstück mit Stromanschluss muss angemeldet werden.

nein

um gotteswillen nicht schon wieder dieses

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alter Hase
(@alter-hase)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1128
 

Veröffentlicht von: @pv-fan

Na, ist das wirklich so, von einer Ausnahme mal abgesehen?

Die Ausnahme wäre es existiert kein Stromanschluss. Auch ein Inselsystem auf einem Grundstück mit Stromanschluss muss angemeldet werden. Wissen zur Inselanmeldepflicht und damit versuchen werden es wohl nur wenige. Und diejenigen, die ihre PV-Insel versuchen im Marktstammdatenregister anzumelden, werden feststellen, dass dieser Anlagentyp gar nicht existiert. Vielleicht weiß jemand, ob im Marktstammdatenregister schon eine PV-Insel erfolgreich angemeldet wurde bzw. wie das geht?

Totaler quatsch, eine inselanlage anmelden zu müssen, nur weil es einen stromanschluss auf dem grundstück gibt. Was wäre denn die begründung ? Eine insel hat rein gar nix mit dem netzanschluss zu tun, kann nie was ins netz einspeisen oder das netz sonst stören. 

Die netzbetreiber können verlangen, dass alles, was an ihr netz angeschlossen wird und was in ihr netz einspeisen kann , ihnen gemeldet werden muss. Weil das einfluss haben kann.

Eine inselanlage kann keinen einfluss auf das netz haben. Selbst wenn man die inselanlage temporär über netz versorgt, dann ist die insel ein verbraucher, so wie der herd, waschmaschine etc. 

Ich schreibe das immer wieder in der hoffnung, dass da mal drüber nachgedacht wird und man nicht einfach so irgend nen mist weiter plappert. Die hoffnung stirbt zuletzt.

 

Die geschwister scholl wurden ermordet, weil sie ihre politischen ansichten dort verbreitet haben, wo es nicht vorgesehen war. Heute werden nur beiträge gelöscht, keiner stirbt mehr. Ausser der denokratie.


   
MikeMb55, DIY, grumpy_badger and 2 people reacted
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(@linuxdep)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 3209
 

Na ja, wer mehr als 2kWp an PV Modulen verbauen kann, hat halt kein BKW mehr. das ist schon eine kleine Anlage, geht man auf 3,2kWp und einen 10kWh Akku hat im Sommer 98% seines Stromes selber erzeugt. Das ist aber halt auch eine Anlage die Angemeldet werden kann und bei Sonnigen Tagen Einspeisevergütung kassiert, nicht viel, aber eh da und warum dann verschenken?

Aber einige sind da anderer Meinung, "ihr Strom"... fahrt ihr eigentlich auch auf öffentlichen Strassen?

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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7741
 

Veröffentlicht von: @linuxdep

... fahrt ihr eigentlich auch auf öffentlichen Strassen?

ja und wir bezahlen auch alle steueren dafür, auch ich mit meine e auto.

und keiner schreibt mir vor das ich nen kfz meister zum anmelden und den betrieb meines autos brauche oder welche straßen ich benutzen darf und welche nicht.

 

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timberland and saugnapf reacted
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(@pv-fan)
Vorsichtiger Stromfühler
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Beiträge: 90
Themenstarter  

Veröffentlicht von: @voltmeter

nein

um gotteswillen nicht schon wieder dieses

Ich hatte es mal in einer Fachzeitschrift gelesen, aber keine Gesetzestexte dazu durchgearbeitet. Danke für deinen Link: Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Dort schreibt in den Kommentaren fleißig ein Jörg und ist bezüglich der Anmeldepflicht bei Inselanlagen durch §5 MaStRV und §9 EEG 2023 verunsichert. Ich habe mir die beiden § gerade mal reingezogen. Laut §5 MaStRV Abs 2 Punkt 1 entfällt die Anmeldepflicht für Anlagen, die nicht mit dem Stromnetz verbunden sind oder verbunden werden sollen. §9 EEG gilt aus meiner Sicht nur für netzgekoppelte Anlagen und kann deshalb ignoriert werden.

Mein Fazit als Nichtjurist:
PV-Inselanlagen müssen nicht angemeldet werden, egal ob ein Stromanschluss auf dem Grundstück vorhanden ist oder nicht. Meine gegenteilige Aussage von vor zwei Stunden basierte auf einer Desinformation in der Fachpresse. Ist peinlich nicht nur für mich.

 


   
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(@pv-fan)
Vorsichtiger Stromfühler
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Beiträge: 90
Themenstarter  

Veröffentlicht von: @alter-hase

Totaler quatsch, eine inselanlage anmelden zu müssen, nur weil es einen stromanschluss auf dem grundstück gibt. Was wäre denn die begründung ? Eine insel hat rein gar nix mit dem netzanschluss zu tun, kann nie was ins netz einspeisen oder das netz sonst stören. 

Die netzbetreiber können verlangen, dass alles, was an ihr netz angeschlossen wird und was in ihr netz einspeisen kann , ihnen gemeldet werden muss. Weil das einfluss haben kann.

Eine inselanlage kann keinen einfluss auf das netz haben. Selbst wenn man die inselanlage temporär über netz versorgt, dann ist die insel ein verbraucher, so wie der herd, waschmaschine etc. 

Ich schreibe das immer wieder in der hoffnung, dass da mal drüber nachgedacht wird und man nicht einfach so irgend nen mist weiter plappert. Die hoffnung stirbt zuletzt.

Für mich ist das alles verständlich, im Gegensatz zu manchen Gesetzen oder Entwürfen dazu. Und ich habe durch euch wieder etwas dazu gelernt. Danke!

 


   
alter Hase reacted
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