Wenn wir alle so denken, werden wir nichts ändern, wir müssen doch an jeden Punkt anfangen, der uns wichtig ist und einfach um zu setzen ist.du, das machen die leute so. denen ist das schlicht egal.
außer den paar klimaklebern die wahrscheinlich auch massenweise konsumieren.
bevor man mit resourcenverschwendung bei overpaneling argumentiert müssen erstmal ganz andere dinge geregelt werden.
geplante obsoleszenz zb. juckt auch niemanden weils halt gewinn bringt
9,8KW/p Ost/West Fronius 8K 2020
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@alter-hase Das ist das Problem, jeder pickt sich seine Rosinen raus und zeigt auf den anderen.......
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Ich bin verwirrt. "Angeblich" lese ich so, dass Du das bezweifelst. Derzeit müssen die VNB das aber doch noch durchwinken, weil bei sicher auf 600W (oder VA) beschränkte Einspeiseleistung die Modulleistung keine Rolle spielt? Die sog. Nulleinspeisung durch Steuerung des WR (bzw. Begrenzung eines 1600W WR auf 600W) fällt für mich nicht darunter.
Nach der Auffassung des TO ist jede PV ein Balkonkraftwerk mit vereinfachter Anmeldung, egal, wie groß die Wechselrichter auch ist, solange nicht mehr als 600W eingespeist werden.
Die Diskussion darüber ist so lang wie dieser Thread hier.
Oliver
Ich tu mich hier raus…
Es ist alles geschrieben, es wird albern.
Dezentrale Erzeugung, Speicherung und Eigenverbrauch (im vorhandenen, eigenen Hausnetz) sind aus offensichtlichen Gründen unerwünscht.
Wer der Modulleistungsbeschränkung das Wort redet will die Rechtsunsicherheit fortschreiben und einen von außen/oben offensichtlichen Anfangs- oder Generalverdacht schaffen.
Wer der Modulleistungsbeschränkung das Wort redet will bereits mögliches ausbremsen, Innovationen verhindern, gegen bereits realistisch absehbare Entwicklungen „gewappnet“ sein.
Wer der Modulleistungsbeschränkung das Wort redet gehört zu einer Interessengruppe oder ist deren Lobbyarbeit auf den Leim gegangen.
Wer der Modulleistungsbeschränkung das Wort redet hat hier noch kein für mich belastbares Argument gebracht.
SolarHeini 😥
@solarheini Warum Rechtsunsicherheit? Ist doch klar geregelt:
Balkonkraftwerk: max. 600W einspeisen, bald 800W mit max. 2 KW/p
Oder baue dir eine große Anlage die auch bei Wolken dir ausreichend Strom bringt, darfste eben nicht selbst anmelden.....
Bei einer roten Ampel wird sich zum Glück nicht aufgeregt, man könnte ja auch da argumentieren, denk an den CO2 Ausstoß beim Anfahren oder Feinstaub beim abbremsen....
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Angeblich gäbe es da Netzbetreiber, die das so durchwinken.
Ich bin verwirrt. "Angeblich" lese ich so, dass Du das bezweifelst. Derzeit müssen die VNB das aber doch noch durchwinken, weil bei sicher auf 600W (oder VA) beschränkte Einspeiseleistung die Modulleistung keine Rolle spielt? Die sog. Nulleinspeisung durch Steuerung des WR (bzw. Begrenzung eines 1600W WR auf 600W) fällt für mich nicht darunter.
Es gibt Netzbetreiber, die sind PV-freundlich eingestellt. Ein Indiz für einen PV-freundlichen Netzbetreiber kann sein, ob dieser ein vereinfachtes Anmeldeformular für Anlagen mit 600 Watt Einspeisebegrenzung bereitstellt. Dies kann man beispielsweise hier prüfen.
Ein PV-freundliche Netzbetreiber wird konstruktive Vorschläge zum unbürokratischen Anschluss von PV-Anlagen mit Einspeisebegrenzung bis 600 Watt nicht abweisen.
Warum?
Es gibt keinen technischen, sachlichen Grund, warum bestimmte PV-Anlagen mit beliebiger Modulleistung und dynamischer Abregelung der Einspeisung auf unter 600 Watt anmeldetechnisch schlechter gestellt sein sollten als die typischen BKW mit 1-2 Modulen.
Es lassen sich solche "Selbstverbraucher Großanlagen" so bauen, dass sie eine geringere Netzrückwirkung haben, als ein typisches 1-2 Module BKW mit 600 Watt Wechselrichter.
Im Gegensatz zu den ineffizienten, bürokratischen und koste es was es wolle EEG-Anlagen verursachen diese Selbstverbraucher Anlagen keine EEG-typischen hohen Allgemeinkosten.
Es fällt beispielsweise kein EEG-Überschusstrom an, bei dem noch Geld ins Ausland überwiesen werden muss, damit dort der Strom abgenommen wird und bei uns das Netz nicht kollabiert.
Bei den Selbstverbraucher Anlagen kann der Überschussstrom dort verbraucht werden, wo er produziert wird, im eigenen Hausnetz. Innovative Lösungen zur Überschussstromnutzung (Warmwasserbereitung, E-Autobetankung, ...) sind ohne teuren Netzausbau möglich.
Mit den Selbstverbraucher Anlagen können die Stromzähler von März bis Oktober und an sonnigen Wintertagen zum Stillstand gebracht werden. Die Abhängigkeit der Selbstverbraucher Anlagen von Kohlestinkern, Fracking Gaskraftwerken und ausländischem Atomstrom ist in dieser Zeit Null.
Es braucht keinen PV-Freund zu wundern, dass es ein großes Interesse gibt, die Entwicklung von Selbstverbraucher Anlagen durch die Einführung einer Modulleistungsbegrenzung auszubremsen.
Ich wage mal eine Vermutung. Es gibt weltweit kein zweites Land in dem eine Modulleistungsbegrenzung von am Netz hängenden Selbstverbraucheranlagen existiert.
Es gibt keinen technischen, sachlichen Grund, warum bestimmte PV-Anlagen mit beliebiger Modulleistung und dynamischer Abregelung der Einspeisung auf unter 600 Watt anmeldetechnisch schlechter gestellt sein sollten als die typischen BKW mit 1-2 Modulen.
Sollte/müsste/könnte. Ja, kann man alles argumentieren.
Gelten tut halt das, was geschrieben steht, und das muß keine erkennbaren technischen Gründe haben.
Oliver
Ein PV-freundliche Netzbetreiber wird konstruktive Vorschläge zum unbürokratischen Anschluss von PV-Anlagen mit Einspeisebegrenzung bis 600 Watt nicht abweisen.
Wenn der Sachbearbeiter des Netzbetreibers nicht so im Thema drin ist, dass ist die Aussage des Betreibers "mein bkw Wechselrichter ist auf 600 W eingestellt" soweit ok. Dann wird das so akzeptiert. Weil der Sachbearbeiter nicht weiß, dass man das auch höher setzen könnte.
Ich bin der Meinung dass das auch OK ist. Wer keine ausgefuchste Nulleinspeisung hat, dem nutzt das höher stellen auch net viel. Weil dann mehrheitlich nur mehr Strom verschenkt wird.
Die geschwister scholl wurden ermordet, weil sie ihre politischen ansichten dort verbreitet haben, wo es nicht vorgesehen war. Heute werden nur beiträge gelöscht, keiner stirbt mehr. Ausser der denokratie.
Gelten tut halt das, was geschrieben steht, und das muß keine erkennbaren technischen Gründe haben.
Gesetze brauchen aber schon eine Begründung (auch wenn diese manchmal an den Haaren herbeigezogen scheint). Soll kein Widerspruch sein.
Wenn der Sachbearbeiter des Netzbetreibers nicht so im Thema drin ist,
Er ist also PV-freundlich weil er die Technik nicht versteht ;).
Ich bin der Meinung dass das auch OK ist. Wer keine ausgefuchste Nulleinspeisung hat
Gesetzlich ist kein Wert über 600W (Anschlusspunkt WR) ok, auch nicht für wenige Sekunden. Wenn man nur aus PV Modulen einspeist, macht eine Limitierung darunter für mich kaum Sinn (abgesehen von der reduzierten Belastung des WR). Sozusagen verschenkter Strom hilft hingegen vielleicht dabei, die Strompreise für alle zu senken. Aber das sei jedem selbst überlassen, wer lieber Aufwand betreibt um nichts zu verschenken, soll das tun.
Eine Nulleinspeisung (aus Zählersicht), die nicht der WR selbst macht, d.h. sobald ein WR sich an die Rate von 400W/s (?) halten muss und nur bilanziell eine Nulleinspeisung ist, halte ich zwar für technisch sinnvoll und kein größeres Risiko als einen Wasserkocher, dennoch ist für mich das Gesetz diesbezüglich klar. D.h. man ist dem Wohlwollen des VNB ausgesetzt. Bei der ganzen Bürokratie und dann doch auf Unwissenheit oder Wohlwollen vertrauen zu müssen ist frustrierend.
D.h. man ist dem Wohlwollen des VNB ausgesetzt. Bei der ganzen Bürokratie und dann doch auf Unwissenheit oder Wohlwollen vertrauen zu müssen ist frustrierend.
An dieser Stelle wäre die Politik gefordert, für eine einheitlich PV-freundliche Linie bei den VNB zu sorgen.
Dazu bräuchte es Politiker mit großer Sachkenntnis und Enthusiasmus. Diese Politiker können mit einem unbürokratischen Rahmen einen Boom bei netzgekoppelten PV-Anlagen mit Einspeisebegrenzung auslösen. Der Boom würde zu innovativen Lösungen bei der Überschussstromverwertung durch Sektorkopplung von Strom, Wärme, Mobilität im Hausstromnetz führen. Im Gegensatz zum koste es was es wolle EEG würde es zu einer Netzentlastung ohne die EEG-typischen hohen Allgemeinkosten führen, ...
Die geplante Modulleistungsbegrenzung kann als vollständig kontraproduktiv angesehen werden.
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
@pv-fan Der Boom ist doch bereits da, wenn ich sehe wo überall PV Module mittlerweile angebracht sind.
Politiker mit Sachkenntnis hält sich in Grenzen, war schon immer so, meist sind sie Lehrer, Rechtsanwälte oder auch der ein oder andere Arzt ist dabei. Aber die Sachkenntnis kommen ja von den Beratern, in dem Fall von der VDE. Die VDE-Vorgaben sind eben nicht immer nachvollziehbar. Wenn ich bedenke wie oft die Vorgabe geändert wurde, wie man einen flexiblen Draht für eine Schraubverbindung vorbereitet.
Aber die Vorgaben sind eben für alle da, für dich der sich mit Strom auskennt und für Otto-Normal der nur weis, das der Strom aus der Steckdose kommt.
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meist sind sie Lehrer, Rechtsanwälte oder auch der ein oder andere Arzt...und Studienabbrecher!
Daniel
@docemmettbrown OK, dann nenn auch die Politiker, die ihre Dissertationsurkunde gefälscht haben......
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Aber die Vorgaben sind eben für alle da
Leider nicht von allen lesbar, d.h. oft hinter einer Bezahlschranke. Gesetze findet man inzwischen ja zum Glück recht einfach und kann auch mal selbst die aktuelle Fassung und deren Historie lesen und zitieren, bei Normen wird das aktiv erschwert.