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Du liebe Zeit, was kursieren hier denn für Verschwörungstheorien?
Um simple Marktlogik zu verstehen, brauchts keinen Aluhut:
Bei sinkendem Umsatz kann der Gewinn nur aufrechterhalten werden, wenn die Preise angehoben werden.
Sinkende Produktionskosten führen in Märkten mit funktionierendem Wettbewerb zu sinkenden Preisen.
Unternehmen, die bei sinkenden Preisniveau die Preise anheben, werden ihre Umsatzeinbußen und ihre Fahrt in die Bedeutungslosigkeit beschleunigen.
Abhilfe können solche Unternehmen nur von gesetzlichen Regelungen erhoffen, die Wettbewerb verhindern.
Im Strommarkt funktionierte der Wettbewerb bis heute nicht richtig.
Unbürokratische PV-Anlagen zur Selbstversorgung für jedermann haben das Potential für mehr Wettbewerb zumindest in der Zeit von März bis Oktober und auch mehr Strompreisdruck nach unten zu sorgen. Unternehmen die ohne Wettbewerb gut verdienen, werden sich nicht mehr Wettbewerb wünschen. Warum soll das bei EVU anders sein.
Auf lange Sicht wird dieser für die gelieferte kWh für die dunklen Monate bzw. Tageszeit einfach preislich angepaßt und fertig.
Im Winter sieht es wettbewerbsmäßig für die EVU zur Zeit noch recht entspannt aus. Da kann dann bei der großen Masse ohne Wahlmöglichkeit, z.B. mit Wärmepumpen, ... wieder stärker zugelangt werden. Die sommerlichen Umsatzeinbußen von schlecht ausgelasteten Kohlestinkern können im Winter wieder wett gemacht werden. Fraglich bleibt, wer noch den teuren EVU-Strom abnehmen möchte, wenn massentaugliche kostengünstige Lösungen für die saisonale Speicherung von Strom, Wärme auf den Markt kommen. Gut wenn, zu diesem Zeitpunkt möglichst wenig Selbstversorger PV-Leistung installiert ist.
Hat man geplante Modulleistungsbeschränkung erfolgreich mit politischer Hilfe durchgewunken, folgt der nächste Schritt.
So funktioniert Politik in der Bananenrepublik.
Gern lasse ich mich vom Gegenteil überzeugen.
Bei sinkendem Umsatz
wir haben keinen stromüberschuss in europa und werden den dank der aktuellen zustände auch nie haben
Hat man geplante Modulleistungsbeschränkung erfolgreich mit politischer Hilfe durchgewunken, folgt der nächste Schritt.
So funktioniert Politik in der Bananenrepublik.
das könnte hinhauen
nennt man salamitaktik macht die eu seit jahren auch so.
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
Wie schon gesagt, es ist deine Meinung und die Realität sieht wegen nicht vorhandener Modulleistungsbegrenzung momentan noch anders aus.
Du hast also Deine Anlage mit einer Modulleistung > 2000 WattPeak bei der BNetzA und Deinem Netzbetreiber angemeldet? Wenn ja, wie hast Du plausibel gemacht, dass Du mit vielen Modulen und mehreren Wechselrichtern auf 600 Watt begrenzt hast? Wenn Du nicht angemeldet hast, ist der Betrieb so und so nicht rechtmäßig, sofern es keine Inselanlage ist. Inselanlage bedeutet aber nicht Nulleinspeisung, sondern keine Verbindung mit dem Netz des Netzbetreibers.
Da brauchst Du Dir keine Sorgen um die Änderung der Regelungen machen. Dann ist der Betrieb dieses und nächstes Jahr nicht zulässig. Im nächsten Jahr wird es eher besser, weil dann der Netzbetreiber selbst in das Markenstammregister schauen muss und dort weniger Angaben sind als jetzt dem Netzbetreiber gemeldet werden.
Geduldet wird es dieses und nächstes Jahr, sofern es in Deinem Gebiet zu keinen Problemen kommt, sofern Du weiter Deine Grundgebühr und im Winter genügend zahlst. Der Netzbetreiber sieht die Abrechnungen und bekommt die Durchleitungsgebühren.
Wenn Dein Netzbetreiber Probleme in einem Gebiet wegen Überspannung oder Phasenverschiebung hat, fährt er auch jetzt schon in dem Gebiet herum und schaut was er auf den Dächern sieht. Das vergleicht er dann mit den Anmeldungen. Wenn er ein Haus sieht auf dem Solarpanels sind, aber kein Eintrag im Markenstammregister, wird er klingeln und nachfragen wofür die Panels auf dem Dach sind.
Insofern ist es egal ob dies dieses oder nächstes Jahr erfolgt.
wird er klingeln und nachfragen wofür die Panels auf dem Dach sind.
schutz für die dachziegel bei hagel, als hitzeschild und als designelement
soll ja leute geben die sowas schön finden.
dann muss der auch beweisen dass die angeschlossen sind, wird schwer wenn der keinen vom richter unterschriebenen durchsuchauftrag hat.
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@voltmeter Wenn die Panels nicht verkabelt sind, wird er Dir das glauben. Sonst wohl kaum. Dann wäre eine Inselanlage gut und ein Elektroauto vor dem Haus.
nicht verkabelt sind, wird er Dir das glauben
wie soll er das beweisen? er muss seine unterstellung beweisen, nicht der hauseigentümer.
was soll der dann machen?
den stromanschluss auf seine kosten von der straße aus wegbaggern?
außerdem hat der eine versorgungspflicht und kann nicht einfach den stromanschluss kappen
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Du liebe Zeit, was kursieren hier denn für Verschwörungstheorien? Die Versorger haben mit PV überhaupt keine Probleme. Die liefern dann einfach weniger "Ware" und diese wird dadurch natürlich nach den Gesetzen der Marktwirtschaft teurer. Das regelt sich alles über den Preis. Auf lange Sicht wird dieser für die gelieferte kWh für die dunklen Monate bzw. Tageszeit einfach preislich angepaßt und fertig. Dazu braucht man auch keine Verschwörungstheorien.
Daniel
Das ist auch ok, überall gibt es mengenrabatt. Kaufst du eine schraube, ist die relativ teuer. Kaufst du 500 schrauben, kostet dich eine schraube nicht mehr so viel. Ich bin auch bereit, für den strom, den ich in den wintermonaten kaufe, mehr für eine kwh zu zahlen als jemand, der das ganze jahr strom kauft.
Ich glaube, dass die entwicklung im bereich Strom-selbstversorger weiter geht. In ein paar jahren wird es systeme geben mit denen es möglich ist, seinen Haushaltsstrom ( ohne Wärmepumpe und elektroauto) über das gesamte jahr selbst zu erzeugen. Auch über die wintermonate.
Die geschwister scholl wurden ermordet, weil sie ihre politischen ansichten dort verbreitet haben, wo es nicht vorgesehen war. Heute werden nur beiträge gelöscht, keiner stirbt mehr. Ausser der denokratie.
Ich glaube, dass die entwicklung im bereich Strom-selbstversorger weiter geht. In ein paar jahren wird es systeme geben mit denen es möglich ist, seinen Haushaltsstrom ( ohne Wärmepumpe und elektroauto) über das gesamte jahr selbst zu erzeugen. Auch über die wintermonate.
mit sicherheit
gibt es ja jetzt schon von picea ist aber schweineteuer (war mit pv vor 20 jahren auch so)
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@voltmeter Er schaut sich einfach die Panels an, verlangt Zugang zu seinem Zähler, macht verschiedene Messungen und prüft den Verbrauch an seiner Messeinrichtung. Wenn da der noch ein Ferraris-Zähler installiert ist und er den begründeten Verdacht hat, dass die Solaranlage in Betrieb ist, wird er ungemütlich. Sollte schon ein Zweirichtungszähler installiert sein, ist es einfach. Wenn da eine Einspeisung angezeigt wird, kommt man in Erklärungsnot, wenn man noch nicht mal eine einfache Balkonanlage angemeldet hat.
Da braucht er nichts wegbaggern.
Im nächsten Jahr wird es eher besser, weil dann der Netzbetreiber selbst in das Markenstammregister schauen muss und dort weniger Angaben sind als jetzt dem Netzbetreiber gemeldet werden.
Sollte sich das ändern und man muss die Anlage nur noch beim marktstammdatenregister anmelden und nicht mehr beim örtlichen netzbetreiber, so werden sich die formulare ändern. Man muss dann dort alle Angaben machen. Und das marktstammdatenregister leitet die Daten an den örtlichen netzbetreiber weiter. Es sollte keiner glauben, dass es dann einfacher oder leichter sein wird, Anlagen anzumelden.
Die geschwister scholl wurden ermordet, weil sie ihre politischen ansichten dort verbreitet haben, wo es nicht vorgesehen war. Heute werden nur beiträge gelöscht, keiner stirbt mehr. Ausser der denokratie.
[Ich glaube, dass die entwicklung im bereich Strom-selbstversorger weiter geht. In ein paar jahren wird es systeme geben mit denen es möglich ist, seinen Haushaltsstrom ( ohne Wärmepumpe und elektroauto) über das gesamte jahr selbst zu erzeugen. Auch über die wintermonate.
Gibt es schon jetzt. Ein Kollege hat eine Brennstoffzellenheizung, die mit Gas betrieben wird. Die generiert insbesondere im Winter Strom.
versteh ich nicht?
natürlich ist da was in betrieb und 600 bzw bald 800w dürfen ja eingespeist werden sofern ein bkw angemeldet ist.
messen kann er soviel er möchte. aber verlangen das irgendwelche geräte oder pv wr mal kurz abgesteckt werden sollen, darauf hat der kein anrecht. das ist privateigentum.
und zugang hat er nur zuseinem heiligen zähler dh nicht in den raum wo die pv ist.
bei mir zb ist das getrennt hak und technik sind nicht im selben raum.
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natürlich ist da was in betrieb und 600 bzw bald 800w dürfen ja eingespeist werden sofern ein bkw angemeldet ist.
Wenn bei Dir die Balkonsolaranlage im Markenstammregister eingetragen ist und der Mitarbeiter des Netzbetreibers von der Straße aus nicht zu viele Panels erspäht, wird der Mitarbeiter des Netzbetreibers erst gar nicht bei Dir klingeln. Er muss ja die Störung beseitigen und wird zum nächsten Haus fahren, bei dem er Solarpanels erspäht, die nicht gemeldet wurden.
Wie gesagt, gehe ich nicht davon aus, dass die Netzbetreiber ohne Störung des Netzes durch die Straße fahren und kontrollieren. Die machen das in der Regel m.E. nur, wenn eine Störung gemeldet wurde, weil beispielsweise die Spannung durch zu hohe Einspeisungen zu hoch sind oder die Frequenz verschoben wird. Dann kann es durchaus sein, dass die ersten angemeldeten Solaranlagen, in dem Gebiet nicht mehr einspeisen und sich deren Besitzer beschweren. Wer eine Volleinspeiseanlage hat, dem geht in dem Fall eine Menge Geld verloren.
In meinem Wohngebiet derzeit kein Problem. Da bleibt die Spannung niedrig. Da habe ich von Kollegen aber schon anderes gehört.
Ich habe mir mal den Spaß gegönnt meine steckerfertige Solaranlage im Marktstammregister zu "erweitern".
Dazu musste ich zunächst bei der vorhandenen Einheit die WR-Leistung anteilig reduzieren um dann eine neue Einheit mit der nun "freien" WR Leistung und den neuen Panels anlegen.
Bin gespannt was der Netzbetreiber draus macht.
Werde jetzt alle paar Monate eine neue Einheit anmelden, die WR-Leistung in Summe bleibt dabei gleich.
Mein 2.5 kWh Akku ohne seperaten WR hatte der Netzbetreiber anstandslos akzeptiert.
10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000
Du hast also Deine Anlage mit einer Modulleistung > 2000 WattPeak bei der BNetzA und Deinem Netzbetreiber angemeldet? Wenn ja, wie hast Du plausibel gemacht, dass Du mit vielen Modulen und mehreren Wechselrichtern auf 600 Watt begrenzt hast? Wenn Du nicht angemeldet hast, ist der Betrieb so und so nicht rechtmäßig, sofern es keine Inselanlage ist.
...
Wie ich schon schrieb, geht es mir nur um legale, also angemeldete Anlagen.
Wenn ich dieses Jahr eine Anlage mit 600 Watt Einspeisebegrenzung installiere, dann kann ich noch beliebig viel Modulleistung installieren und anmelden. Es gibt dieses Jahr schlicht keine Modulleistungsbegrenzung.
Jeder Netzbetreiber sollte zufrieden sein, wenn am Netzverknüpfungspunkt nur maximal 600 Watt eingespeist werden. Dies kann der Netzbetreiber mit jedem zulässigen Zweirichtungszähler, meinetwegen auch SmartMeter oder sonst irgendeinem geeigneten Messinstrument prüfen.
Wieviel Modulleistung von einem Betreiber einer Anlage mit maximal 600 Watt Netzeinspeisung für sinnvoll erachtet und installiert wird ist jedoch Privatsache. Es ist aktuell auch völlig verständlich, dass da weder etwas erklärt noch gerechtfertigt werden muss.
Wenn ich erst nach der Verabschiedung des Solarpakets I mit der 2 kW Modulleistungsbegrenzung eine Anlage mit 600 (800) Watt Einspeisebegrenzung installiere, dann kann ich nur maximal 2 kW Modulleistung legal installieren und anmelden. Mein erzielbarer Selbstversorgungsgrad würde mit niedriger Modulleistung logischerweise auch niedriger ausfallen.
Somit macht es schon einen Unterschied, ob ich dieses Jahr noch installiere und anmelde oder erst nächstes Jahr.
Vermutlich wird es nächstes Jahr mehrere geben, die die geplante Begrenzung von Modulleistung und Selbstversorgungsgrad nicht akzeptieren werden und soviel (nicht legale) Modulleistung installieren, wie sie für sinnvoll halten.
Wenn dann die Netzbetreiber beginnen Ärger zu machen, kann die Rechtmäßigkeit der Modulleistungsbegrenzung vor dem Bundesverfassungsgericht geprüft werden. Meiner Meinung nach würde die Modulleistungsbegrenzung dann wie andere gemeinwohlfreie Gesetze auch gekippt.