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Verschlechterung für Balkonsolaranlagen ab 01.01.2024

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(@Anonym)
Newbie Gast
Beigetreten: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Veröffentlicht von: @pv-fan

Diese Modulleistungsbegrenzung auf 2000 Watt für Balkonsolaranlagen liegt auf dem Tisch

 

Selbst wenn das später in das Gesetz kommt :

 

- Wie viele BKW 600/800W Anlagen betrifft das ?

- Wer kontrolliert das ?

. Wie soll das kontrolliert werden (können)?

 

Also im Endeffekt nur heisse Luft.


   
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Eclipse
(@eclipse)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 993
 

Veröffentlicht von: @docemmettbrown

Andere Frage: Ist das für den 1.01.2024 geplante Gesetz überhaupt grundgesetzkonform oder ein unzulässiger Eingriff in die Bürgerrechte? Kennt sich da jemand mit dem GG besser aus?

Wo siehst du denn einen Eingriff in die Bürgerrechte bei diesem Gesetz?

Es werden nach meiner Lesart nur technische Normen und Grenzwerte per Gesetz festgelegt. (Wurde schon sehr oft getan Bsp. Straßenverkehrszulassung für Fahrzeuge, Führerscheinklassen, etc.)
Damit erhält der Bürger einen gesicherten Rechtsrahmen für evtl. vorzunehmende Handlungen, den er ggf. auch gerichtlich überprüfen lassen kann.

Ob der Bürger dann eine solche Handlung vornehmen will und ein entsprechendes Gerät kauft und installiert oder nicht ist ganz ihm selbst überlassen, das nennt sich Freiheit der Entscheidung.
Weiterhin gilt dieses Gesetz für alle Bürger der Bundesrepublik, auch da sehe ich keine Einschränkung der Grundrechte, es darf also jeder tun, sofern er sich an die entsprechend festgelegten Normen und Grenzwerte hält.
(Die anderen Regelungen wie zB. Mietrecht und BGB werden in anderen Rechtsnormen behandelt, da sind die, wie bereits berichtet, aber auch schon dran.)

Aus meiner Sicht also erstmal keine Bedenken wegen Grundrechten.

Herzliche Grüße

 

Eclipse

Des Menschen Wille ist sein Himmelreich.

Installation:
Wärmepumpe für Warmwasser und 7kW Monoblock Wärmepumpe zum Heizen
Daikin Multisplit 3MXM40 mit Perfera Innengerät 20, 20, 25 als Ergänzung
Daikin Comfora 35 als Single-Split schon zwei Jahre länger zur Kühlung, jetzt auch zum Heizen.
31*410Wp PV auf dem Dach und 11kWh BYD Hochvolt Batteriespeicher
Mobiles Solar-Batterieladegerät zum Laden einer 2,5kWh Batterie für Off-Grid Notstromanwendung
Gartenhütte mit 5,4kWp (12x Trina Vertex S+ 450W) ist jetzt am Netz.
100% Eigenstrom von März bis Oktober 🙂


   
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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

Ich wage mich mal ganz vorsichtig an eine Vermutung, was möglicherweise der Hintergrund für diese 2 kWp sein könnte:

Mit den heutigen Modulen mit deutlich mehr als 400 Wp-Leistung lassen sich damit bei den heutigen Doppel-µWRn je zwei in Reihe geschaltete Module pro µWR-Hälfte anschalten. Das heißt, der Strom wäre dann durch den Maximalstrom eines PV-Moduls begrenzt, was irgendwas ganz grob geschätzt zwischen 10-13 A sein dürfte. Erlaubt man nun mehr Module dieser Leistungsklasse, z.B. acht Stück, kommt man um eine Parallelschaltung nicht mehr herum, was einer Verdoppelung der Stromstärke gleichkäme, also 20-26 A. Das ist dann natürlich schon eine Hausnummer, so etwas durch eine möglicherweise zu schwach dimensionierte und im Laufe der Jahre korrodierte MC4-Steckverbindung mit irgendwelchen Chinaplagiaten zu leiten. Möglicherweise war dies der Grund, hier auf Seiten der Stromstärke eine Grenze einzubauen. Ob das tatsächlich so in den Hinterzimmern der Politik besprochen wurde, kann ich natürlich nicht beurteilen, aber zumindest ergäbe dies Sinn.

Und irgendwann bei noch mehr Parallelität würden dann zusätzliche Dioden nötig. Fehlen diese, könnte dies im Extremfall zu einem Modulbrand führen. Aber kann der Laie so etwas abschätzen, planen und richtig einbauen? Ich halte es für denkbar, daß solche Überlegungen aber der Hintergrund für diese maximalen 2 kWp gewesen sein könnten. Und wer mehr will, soll sich halt zwei Anlagen bauen: Eine einspeisende mit max. 800 VA und eine Inselanlage z.B. für's Warmwasser.

Daniel


   
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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

Veröffentlicht von: @eclipse
Aus meiner Sicht also erstmal keine Bedenken wegen Grundrechten.
Und wie sieht es mit der Religionsfreiheit der PV-Anbeter aus? 😀 😀 😀

Daniel

 


   
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Eclipse
(@eclipse)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 993
 

@docemmettbrown Ich glaube an den Sonnenschein, er schaut bei mir zum Fenster rein. Laugh Laugh Laugh  

Herzliche Grüße

Eclipse

Des Menschen Wille ist sein Himmelreich.

Installation:
Wärmepumpe für Warmwasser und 7kW Monoblock Wärmepumpe zum Heizen
Daikin Multisplit 3MXM40 mit Perfera Innengerät 20, 20, 25 als Ergänzung
Daikin Comfora 35 als Single-Split schon zwei Jahre länger zur Kühlung, jetzt auch zum Heizen.
31*410Wp PV auf dem Dach und 11kWh BYD Hochvolt Batteriespeicher
Mobiles Solar-Batterieladegerät zum Laden einer 2,5kWh Batterie für Off-Grid Notstromanwendung
Gartenhütte mit 5,4kWp (12x Trina Vertex S+ 450W) ist jetzt am Netz.
100% Eigenstrom von März bis Oktober 🙂


   
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(@pv-fan)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 90
Themenstarter  

Veröffentlicht von: @oliverso

Veröffentlicht von: @pv-fan

it dynamischer Abregelung kann die Einspeiseleistung auch auf 0 Watt begrenzt werden. Ein dynamisch abgeregelter Hybridwechselrichter (irgendeiner Leistung) mit Stromspeicher wird den Zähler zum Stillstand bringen, solange der Hausverbrauch unter der Wechselrichterleistung liegt.

Das ist zwar richtig, ist aber weder heute noch (vermutlich) in Zukunft ein Balkonkraftwerk bzw. eine mit vereinfachter Anmeldung und per Stecker vom Laien anschließbaren Klein-PV. Da ist die Sachlage einfach und eindeutig: Der Umrichter darf maximal 600W Ausgangsleistung haben. Einen stärkeren per externer Regelung auf 600W Einspeiseleistung am Hausübergabepunkt zu begrenzen, ist nicht zulässig.

Das mag die Sicht eines Netzbetreibers sein, die du akzeptiert hast.

Unser (PV-freundlicher) Netzbetreiber erlaubt auch Hybridwechselrichter mit dynamischer Abregelung auf weniger als 600 Watt mit vereinfachter Anmeldung.

Physikalisch spielt es für den Netzbetreiber auch überhaupt keine Rolle, ob der Wechselrichter 600 W oder 6 kW hat, wenn der Netzbetreiber sicher sein kann, dass nur maximal 600 Watt ins Netz fließen werden.

Physikalisch spielt es für den Netzbetreiber auch keine Rolle, ob der Wechselrichter nur per Stecker oder per separater Festverdrahtung und zusätzlichem FI und Leitungsschutz-Schalter angeschlossen wird.

Offenbar nehmen sich Netzbetreiber das Recht raus, selbst zu bestimmen was zulässig ist und was nicht. Physikalisch und aus Sicherheitsgründen ist dabei offenbar einiges nicht nachvollziehbar.

Der Gesetzgeber sollte die Spielregeln im öffentlichen Bereich (Stromnetz) festlegen und den privaten Bereich hinter dem Zähler den PV-Betreibern überlassen. Wenn ein PV-Betreiber die 600 Watt Einspeisebegrenzung mit zertifizierten Geräten einhält, sollte der Gesetzgeber (und Netzbetreiber) zufrieden sein. Ein Gesetzgeber der nicht nachvollziehbar die Gestaltungsfreiheit eines PV-Betreibers im privaten Bereich einschränkt (durch Modulleistungsbegrenzungen) handelt nicht im Interesse seiner Bürger und auch nicht im Interesse vom Klimaschutz.

Dies ist lediglich meine Meinung und ich bin kein Rechtsanwalt.

 


   
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(@mischa)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 449
 

@pv-fan Wenn du Klimaschutz betreiben willst, dann bau eine 30KW/p Anlage und melde sie an. An einer 6KW-Anlage ohne Fachkenntnisse rum zu schrauben ist lebensgefährlich. Das ist auch ein Grund für das Betreiben/Anschließen eines Balkonkraftwerkes mit 600/800Watt, eben ohne Elektriker.

9,8KW/p Ost/West Fronius 8K 2020
1,2KW/p Süd 46° Micro-WR 2022
4,1KW/p Süd-Fassade 84°
14,4KW LiFePO4-Akku 2023
Deye 12K 2023
2,4KW/p Süd-Terrassendach 13° 2023


   
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(@pv-fan)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 90
Themenstarter  

Veröffentlicht von: @mischa

@pv-fan Wenn du Klimaschutz betreiben willst, dann bau eine 30KW/p Anlage und melde sie an. An einer 6KW-Anlage ohne Fachkenntnisse rum zu schrauben ist lebensgefährlich. Das ist auch ein Grund für das Betreiben/Anschließen eines Balkonkraftwerkes mit 600/800Watt, eben ohne Elektriker.

Ich denke, du hast da etwas missverstanden. Deine Begründung kann nicht der Grund für die Beschränkung auf 2 kW Modulleistung sein.

 


   
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(@pv-fan)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 90
Themenstarter  

Veröffentlicht von: @Anonym

Veröffentlicht von: @pv-fan

Diese Modulleistungsbegrenzung auf 2000 Watt für Balkonsolaranlagen liegt auf dem Tisch

Selbst wenn das später in das Gesetz kommt :

- Wie viele BKW 600/800W Anlagen betrifft das ?

- Wer kontrolliert das ?

. Wie soll das kontrolliert werden (können)?

Also im Endeffekt nur heisse Luft.

Aus der nicht nachvollziehbaren Modulleistungbeschränkung resultiert ein potentielles Haftungsproblem für alle Fachleute, die solche Anlagen installieren werden.

In meinem kleinen Dorf kenne ich allein 4, die eine Balkonsolaranlage mit mehr als 2000 Watt Modulleistung angemeldet haben.

Warum sollte man eine unsinnige Modulleistungsbegrenzung akzeptieren?

Woanders begnügt man sich vielleicht mit 700 Watt Modulleistung und 600 kWh Jahresertrag, wovon noch 300 kWh ins Netz verschenkt werden, also effektiv 300 kWh Eigennutzung im Jahr. Immerhin eine kleine Ersparnis von vielleicht 20% der Stromkosten.

Bei entsprechender Modulleistung kann man mit der bisherigen Balkonsolarregelung eine unbürokratische Selbstversorgung von März bis Oktober (und an sonnigen Wintertagen erreichen), wenn noch ein passender Speicher installiert wird. Da kann man die Stromrechnung dauerhaft um 70% reduzieren. Da macht es auch Sinn ein Gerüst zu stellen und das Dach zu belegen. Bei zwei oder vier Modulen wird man so eine Lösung eher gar nicht in Erwägung ziehen.

 


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1773
 

Es geht doch eindeutig darum, dass man dann laut Sat-Bild sagen kann "der hat mehr als 5 Panels auf dem Gelände, das ist Illegal wenn es nicht angemeldet ist".

Ich zb HABE ein angemeldetes BKW. Es hat einen 600W WR dran.

Ich habe aber für den Winter 6-8 Module dranhängen. Im Winter macht so ein Modul eben nur 50-80W.

Und an die ewigen "meld doch an", "speis doch ein" "alles andere ist asozial" Schreier:

Viele, wenn nicht die meisten HAK sind nicht ohne, zum Teil SEHR teuren, Umbau geeignet, eine Einspeiseanlage anmelden zu können.

Und nicht jeder ist in der Lage, oder bereit, zig Tausend € in einem Zählerschrankumbau zu investieren, nur damit da nun ein Lobbyhandwerker seinen Stempel drauf macht.

 


   
Deguoren, DocEmmettBrown, SolarHeini and 1 people reacted
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(@Anonym)
Newbie Gast
Beigetreten: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Veröffentlicht von: @pv-fan

Bei entsprechender Modulleistung kann man mit der bisherigen Balkonsolarregelung eine unbürokratische Selbstversorgung von März bis Oktober (und an sonnigen Wintertagen erreichen), wenn noch ein passender Speicher installiert wird

 

Nein,kann man nicht.

Angenommen das BKW leistet gerade 600/800W. Wenn der Bedarf aber größer ist muss Strom aus dem Netz zugekauft werden. Also nix mit "Selbsversorgung".

Wenn die WaMa 2000W zieht und dein BKW 600/800W erzeugt musst Du trotzdem 1400/1200W aus den Netz beziehen. Der Speicher gleicht ja nur die Grundlast aus wenn Nachts die Sonne mal nicht scheint.

Selbst wenn man 6kWh/Tag selber erzeugt und nur 4kWh/Tag Bedarf hat wird trotzdem alles über die 600/800W-Leistung zugekauft.

Auf dem Papier erzeugst Du vielleicht mehr als Du brauchst,es nutzt Dir aber nichts wenn der Zähler dabei eine (verpflichtende) Rücklaufsperre hat und Du den Strom, wenn Du weniger als 600/800W Leistungsbedarf hast für umme ins Netz einspeist.

 

VG,

René


   
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(@pv-fan)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 90
Themenstarter  

Veröffentlicht von: @Anonym

Veröffentlicht von: @pv-fan

Bei entsprechender Modulleistung kann man mit der bisherigen Balkonsolarregelung eine unbürokratische Selbstversorgung von März bis Oktober (und an sonnigen Wintertagen erreichen), wenn noch ein passender Speicher installiert wird

Nein,kann man nicht.

Angenommen das BKW leistet gerade 600/800W. Wenn der Bedarf aber größer ist muss Strom aus dem Netz zugekauft werden. Also nix mit "Selbsversorgung".

Wenn die WaMa 2000W zieht und dein BKW 600/800W erzeugt musst Du trotzdem 1400/1200W aus den Netz beziehen. Der Speicher gleicht ja nur die Grundlast aus wenn Nachts die Sonne mal nicht scheint.

Du hast mich leider nicht verstanden. Es funktioniert, wie schon geschrieben. Ein dynamisch abgeregelter Hybridwechselrichter (irgendeiner Leistung) mit Stromspeicher wird den Zähler zum Stillstand bringen, solange der Hausverbrauch unter der Wechselrichterleistung liegt. 

 


   
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(@pv-fan)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 90
Themenstarter  

Veröffentlicht von: @jay

Es geht doch eindeutig darum, dass man dann laut Sat-Bild sagen kann "der hat mehr als 5 Panels auf dem Gelände, das ist Illegal wenn es nicht angemeldet ist".

Ich zb HABE ein angemeldetes BKW. Es hat einen 600W WR dran.

Ich habe aber für den Winter 6-8 Module dranhängen. Im Winter macht so ein Modul eben nur 50-80W.

Und an die ewigen "meld doch an", "speis doch ein" "alles andere ist asozial" Schreier:

Viele, wenn nicht die meisten HAK sind nicht ohne, zum Teil SEHR teuren, Umbau geeignet, eine Einspeiseanlage anmelden zu können.

Und nicht jeder ist in der Lage, oder bereit, zig Tausend € in einem Zählerschrankumbau zu investieren, nur damit da nun ein Lobbyhandwerker seinen Stempel drauf macht.

Du weißt Bescheid! 😀 

 


   
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(@Anonym)
Newbie Gast
Beigetreten: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Veröffentlicht von: @pv-fan

Ein dynamisch abgeregelter Hybridwechselrichter (irgendeiner Leistung) mit Stromspeicher wird den Zähler zum Stillstand bringen, solange der Hausverbrauch unter der Wechselrichterleistung liegt. 

 

Bei einem BKW ist die WR-Leistung aber auf aktuell 600W (zukünftig 800W) gedeckelt.Also endet die "Dynamik" bei einem BKW an dieser Grenze. So gut wie jedes Haushaltsgerät benötigt aber mehr Watt.

Wenn Du natürlich auf das alles verzichten kannst und peinlichst darauf achtest immer weniger zu verbrauchen als Dein BKW aktuell leistet gebe ich Dir Recht. Dann steht der Zähler. 

Das entspricht aber absolut nicht der Realität. Wenn Du ein BKW hättest dann wüsstest Du das aber. 😉

 

VG,

René


   
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(@uschi)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1111
 

Veröffentlicht von: @Anonym

Veröffentlicht von: @pv-fan

Bei entsprechender Modulleistung kann man mit der bisherigen Balkonsolarregelung eine unbürokratische Selbstversorgung von März bis Oktober (und an sonnigen Wintertagen erreichen), wenn noch ein passender Speicher installiert wird

 

Nein,kann man nicht.

Angenommen das BKW leistet gerade 600/800W. Wenn der Bedarf aber größer ist muss Strom aus dem Netz zugekauft werden. Also nix mit "Selbsversorgung".

Wenn die WaMa 2000W zieht und dein BKW 600/800W erzeugt musst Du trotzdem 1400/1200W aus den Netz beziehen.

 

Doch, kann man. 

zB. mit einem üblichen und zulässigen Ringkerntrafo um die 100€ für mehrere kW Leistung (fetter Dimmer ist nicht zulässig).

Ich habe so einen an meinem Elektroboiler und kann diesen stufenlos von 1W bis 2500W einstellen.

Funktioniert hervorragen - einfach auf z.B. 500W einstellen und schon reicht der Solarertrag.

Mit elekrischem Geschick kann man das auch bei WM oder GS einbauen. 

 


   
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