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Hast du einen alten Zähler, könnte er auf die Idee kommen, diesen tauschen zu wollen.Das kann er jederzeit, wenn er genügend neue Zähler auf Lager hat.
Hast du einen Zweirichtungs-Zähler kann er einfach ablesen, dass eingespeist wurde.Korrekt.
Andere Anlagen können bei 253V andauernd auf Störung springen.Also 253 V sind aber schon arg viel. Wo kommt denn diese Höllenspannung her?
Bei einer angemeldeten Anlage, bei der man einfach 2kw Modulleistung angibt, also "nicht erlaubter" Überbelegung, fährt man spätestens nach Zählertausch besser.Ja, aber nicht vergessen: Du mußt auch jeden Solartaschenrechner, jede Solaruhr und jede Solarteichpumpe mit einberechnen.
Manchmal komme ich mir vor, als würde ich in Deutschland leben...
Daniel
Habe wieder was gehört, was der Schwager vom Freund eines Cousins von der Putzfrau seiner Arzthelferin gehört hat? Im Vertrauen natürlich!
Der Mann von der Bundesnetzagentur kommt beim ersten Mal ganz bestimmt nicht mit der Polizei im Schlepptau. Die haben anderes zu tun als auf Verdacht mal irgendwo mit hinzufahren, wo sie dann nicht gebraucht werden. Freibadschlägereien schlichten oder besoffene Halbschwimmer aus Flüssen und Seen retten.
Gefahr im Verzug dürfte zu den üblichen Arbeitszeiten der BNetzA schwerlich zu begründen sein. Da ist nichts so eilig, dass es nicht zum Anruf beim zuständigen Ermittlungsrichter reichen dürfte. In der Hütte wird niemand aktuell abgestochen, sondern da zirpt ein WR ein verbotenes Liedchen. Klingt jetzt nicht so wirklich eilbedürftig, um mal so hemdsärmelig G.i.V. anzunehmen. Im übrigen ist für die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen, einschließlich der erforderlichen Beschlüsse, der Antragssteller der Amtshilfe zuständig. Wenn der den Beschluss nicht vorlegt, nun lass mich überlegen wie sowas vor Gericht aufgearbeitet werden könnte:
Herr Polizeihauptmeister Voreilig, warum sind Sie ohne Beschluss in die Wohnung des Herrn Guerillaeinspeisers eingedrungen? Haben seine Türe aufgebrochen und ihm die Vorderleiste eingedrückt?
Ich, ähm, tja, also wissen Sie Frau Vorsitzende, das, äh, das weiss ich jetzt auch nicht mehr so genau. Tschuldigung?
Wer nach dem Besuch von der BNetzA den gleichen WR wieder einstöpselt ist in meinen Augen so schlau wie ne Dörrpflaume und hat es nicht besser verdient.
Braucht es jetzt Beweise im Ordnungswidrigkeitenverfahren oder nicht?
Lasst grüne Männchen die Däumchen senken
den WR für den Termin vorher abzuhängen und im Schrank wie den Liebhaber einer Frau zu verstecken. Beim Termin mußt Du dann nur noch ein unschuldiges Gesicht machen und behaupten, Du hättest mal ein YT-Video gesehen, daß man einen E-Herd auch mit AA-Mignonzellen betreiben könnte, wenn man genügend davon kauft.
🤣
Wenn Du dem sagst: "Bin gerade klamm, PV-Module sind nicht angeschlossen", dann hat der die Kröte zu schlucken.
einfach sagen wr nicht lieferbar wegen chipmangel, weil in china gerade ein sack reis den jangtse blockiert... 😉
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
Gefahr im Verzug dürfte zu den üblichen Arbeitszeiten der BNetzA schwerlich zu begründen sein.Das kommt drauf an. Wenn der BOS-Funk oder womöglich der Flugfunk gestört wird, reagieren die mitunter etwas gestreßt. Ansonsten liegt Gefahr in Verzug natürlich nicht vor...
...wenn alles mit rechten Dingen zugeht. (Immer diese Konditionalsätze...)
Braucht es jetzt Beweise im Ordnungswidrigkeitenverfahren oder nicht?Hattest Du doch selber schon beantwortet: Bei Zeugenaussagen nicht.
Daniel
Darüber zu reden, ob denn jemand wegen meiner privaten stromerzeugung so einfach in mein haus darf finde ich überzogen. Auch , ob jemand nen fadenscheinigen vorwand hat, um mein haus betreten zu können, um x und y zu kontrollieren.
Kein stromversorger wird ne kanone auspacken, die kommen wie die gez früher. Fragen erst mal höflich. Regionale stromversorger wollen keine schlechte presse. Auch haben viele von denen ( auch polizei etc. ) selbst balkonkraftwerke. Die sind auch net alle angemeldet. Wer bitte von denen macht denn auf musterschüler und macht einen auf übergenau. Die wollen ihre ruhe, einen ruhigen job. Wie wir alle. Und weil die selbst zu hause sowas am laufen haben werden die net mehr als unbedingt nötig machen.
Ich sehe null gefahr dass ein überfallkommando kommt.das lohnt net, sich was auszumalen und ne strategie zurecht zu legen.
Die geschwister scholl wurden ermordet, weil sie ihre politischen ansichten dort verbreitet haben, wo es nicht vorgesehen war. Heute werden nur beiträge gelöscht, keiner stirbt mehr. Ausser der denokratie.
Ich sehe null gefahr dass ein überfallkommando kommt
stelle ich mir gerade so bildlich vor mit der solarpolizei 🤣
die schnelle festname des hans wurst, er soll eine pv anlage nicht angemeldet haben 🤣
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
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Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
1. Gefahr im Verzug heißt nicht: Es droht ein großer Schaden. Es heißt vielmehr: Ohne sofortiges Handeln gehen, z.B. Beweismittel verloren. Das muss aber begründbar sein. Bloße Vermutungen reichen nicht aus.
2. Der Flugfunk wird gestört. Das ist eine gegenwärtige Gefahr, der Schaden ist bereits eingetreten und er droht schwerwiegende Folgen zu haben. Das beseitigt aber nicht den Richtervorbehalt für den Stubendurchgang / die Anordnung des Behördenleiters zum Stubendurchgang bei G.i.V. Was das meint, s.o.
3. Wann stört der WR vermutlich? Wenn die Sonne scheint? Dann sind üblicherweise Ermittlungsrichter jedenfalls telefonisch greifbar.
4. Als Beweise in Gerichtsverfahren werden unterschiedliche Dinge genannt, SAUZEG lautet die Eselsbrücke
Sachverständiger Augenschein Urkunde Zeuge Eid Geständnis
Ohne mindestens eines davon werden Verfahren eingestellt, Du ahnst es vielleicht bereits, aus Mangel an Beweisen, denn es gilt: In dubio pro Reo.
Im Zweifel für den Angenagten.
"Bei einer Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts ist die Staatsanwaltschaft nach Prüfung der Beweislage zu dem Entschluss gekommen, dass ein Freispruch in einer sich anschließenden Hauptverhandlung wahrscheinlicher wäre als ein Schuldspruch"
Lasst grüne Männchen die Däumchen senken
1. Gefahr im Verzug heißt nicht:Kennst Du den Unterschied zwischen Theorie und Praxis? Was Du nanntest ist dabei die Theorie.
2. Der Flugfunk wird gestört. Das ist eine gegenwärtige Gefahr, der Schaden ist bereits eingetreten und er droht schwerwiegende Folgen zu haben. Das beseitigt aber nicht den Richtervorbehalt für den Stubendurchgang / die Anordnung des Behördenleiters zum Stubendurchgang bei G.i.V. Was das meint, s.o.Wenn der Flugfunk gestört wird und die BNetzA durch Messungen weiß, daß das aus Deiner Bude kommt, dann rufen sie die Polizei (und diese ggf. die Feuerwehr, weil diese einen Schlüssel hat) und gehen rein. Und das ganz ohne Richter an jedem Tag zu jeder Tageszeit. Das tun sie übrigens auch beim BOS-Funk, um mal ein weiteres Beispiel zu nennen.
Wäre die Störung dagegen z.B. im AFu-Band, würde sie die Störungsbeseitigung mit weniger (zeitlichem) Nachdruck verfolgen, da wäre dann auch noch Zeit für einen Richter.
3. Wann stört der WR vermutlich?In der Regel nur, wenn die Sonne (oder war's die ganze Welt?) über Deutschland lacht, ja. Muß aber nicht sein. Jedes Schalt-NT kann stören, wenn nur Filter der 0-ten Ordnung verbaut sind, aber das führt jetzt zu weit.
Daniel
@docemmettbrown Die Feuerwehr hat nen Schlüssel zu meiner (jeder) Wohnung? Respekt! Fetter Schlüsselbund. 🤣
Wie stellt der Mann der BNetzA denn fest, dass es aus meiner Wohnung kommt? Hattest Du nicht geschrieben, dass die das nicht sicher können?
Fürs Betreten ohne Richter musst Du eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben, z.B. haben. Begründest Du die nicht gerichtsfest-> Beschluss erforderlich!
Lasst grüne Männchen die Däumchen senken
Die Feuerwehr hat nen Schlüssel zu meiner (jeder) Wohnung? Respekt! Fetter Schlüsselbund. 🤣Dieser Generalschlüssel wird üblicherweise nicht an einem "Schlüsselbund" getragen.
Wie stellt der Mann der BNetzA denn fest, dass es aus meiner Wohnung kommt? Hattest Du nicht geschrieben, dass die das nicht sicher können?Ja, von der Straße aus wissen sie nicht, ob das Signal aus dem 7. oder 8. Stock kommt. Aber im Treppenhaus aus stehen die Chancen schon besser. Ich garantiere Dir, bevor irgendein ganzer Verkehrsflughafen lahmgelegt wird, weil die Piloten den Tower nicht mehr empfangen können, würden sie zusammen mit der FW die Tür öffnen. Wenn es zwingend sein müßte, sogar im ganzen Haus.
Daniel
..Da der VNB seinen Besuch mehrere Tage vorher ankündigen muß, ...
Meines Wissens stimmt das auch nicht immer. Analog zu den anderen Behörden darf der VNB bei Gefahr im Verzug (d.h. für die Netzstabilität) auch einiges (ohne genauer nachzuforschen, was). Vollkommen sicher ist man niemals, auch nicht mit korrekt angemeldeter Anlage.
Die Hürden halte ich bei einer reinen Ordnungswidrigkeit aber trotzdem für höher. Am Ende zählen die Beweise zwar erst vor Gericht, ein blosser Verdacht und die Dringlichkeit müssen aber schon im Verhältnis stehen. Ohne Beweise ist das auch für die BNetzA ein ziemliches Risiko, denn auch die Behörde möchte nicht vor Gericht (wegen Besitzstörung?) landen. Zudem weiss ich aus dem direkten persönlichen Umfeld, dass selbst unberechtigte Dienstaufsichtbeschwerden (weil die Sachbearbeiter nur ihre Arbeit machen) nicht wirklich schön sind.
Ich gehe davon aus, dass solchen Überfällen in der Regel freundliche bis böse Briefe oder Terminvereinbarungen vorausgehen. Da sollte man dann eben entsprechend reagieren. Das gilt für BNetzA und VNB. Wenn niemand direkt zu Schaden gekommen ist, möchte man den fehlerhaften Zustand für die Zukunft abstellen, die Vergangenheit kann man eh nicht mehr ändern. Aufwand / Nutzen:
Diese belaufen sich laut Gesetz auf zehn Euro im Monat pro Kilowatt installierte Leistung
2kWp, 2 Jahre = 480 EUR. Die Kosten für ein Verfahren (Arbeitszeit, Prozesskosten,...) mit ungewissem Ausgang stehen in keinem Verhältnis.
Bussgeld: Bisher unbekannt, mangels Urteil, aber dessen Höhe muss ebenfalls begründbar sein. Unter dem Radar bleiben ist das Stichwort, denn solange BKW keine echte technische Gefahr für das Netz haben, bin ich noch optimistisch, dass sich die BNetzA um andere Aufgaben kümmert.
vorausgesetzt, der VNB kann das hieb- und stichfest beweisen.
Genau das meinte ich, selbst im Anhörungsbogen wird höchstwahrscheinlich auf Beweise referenziert werden (weil man die später vor Gericht brauchen würde).
Unsinn, die Module auf dem Dach sind zwar schon montiert und die Leitungen führen nach innen, aber Du hast noch keinen WR angeschlossen. Der VNB darf keine Hausdurchsuchung veranlassen
Im Prinzip wollte ich darauf hinaus: Die Inbetriebnahme ist nicht beweisbar. Vor Gericht würde aber der Richter entscheiden, wem er glaubt, denn du kannst wahrscheinlich schlecht beweisen, dass du die Anlage nicht an der Netz angeschlossen hast, also steht Aussage gegen Aussage. PV Module seit fünf Jahren auf dem Dach aber kein Geld mehr für WR? Ich kann jeden Richter verstehen, der da so seine Zweifel hat und gegen dich entscheidet. Wie viele Instanzen möchte man durchmachen? Ich habe keine Ahnung, wie viel vor dem höchsten Gericht wirklich per Foto(?) bewiesen werden muss. Den bisher privat befragten Juristen ist das Thema zu abstrakt/fremd. Trotz Vertrauen in das deutsche Rechtssystem sind Recht haben und Recht bekommen zwei verschiedene Paar Schuhe. Alle wollen einen Vergleich statt eines Urteils, das Ergebnis ist also Verhandlungssache.
Man muss mit seiner Anlage also schon groben Unfug mit entsprechenden Netzrückwirkungen treiben. Dann (je nach Schweregrad eher erst nach Aufforderung zur Beseitigung) hat man den Besuch der Polizei m.E. wie beim Störfunk aber auch verdient. Sicher ist "Gefahr im Verzug" eine Ermessensentscheidung und Interpretationssache im Einzelfall. Da würde ich die Unsichtbarkeit von Strom aber auch als Vorteil sehen: Jeder Polizist wird eine gezogene Waffe oder lautes Geschrei (zu Recht) als Bedrohung sehen, ob das auch für eine im Zweifel (nach Aussage des Betreibers) gar nicht angeschlossene PV-Anlage gilt? Ein bisschen mehr Anhaltspunkte als Hörensagen muss es hoffentlich schon geben.
Gibt es beim Schornstein ja auch, der BSM kann nach mehreren Versuchen der Terminvereinbarung auch mit Polizeiunterstützung gegen den Willen des Eigentümers/Bewohners im Haus kontrollieren, eine simple Fristverletzung reicht da nicht.
außerdem nimmt HF manchmal seltsame Wege
HF Schaltungen sind solche, die anders funktionieren, je nachdem ob man sie von links oder von rechts betrachtet :).
Darüber zu reden, ob denn jemand wegen meiner privaten stromerzeugung so einfach in mein haus darf finde ich überzogen.
Finde ich nicht. Die Gesetzeslage ist bei BKW mMn klar, also weiss ich persönlich schon gerne, welche Konsequenzen mir bei Nichtbeachtung drohen. In D fahren viele deshalb bis zu 20km/h schneller als erlaubt, weil die Konsequenzen lange Zeit bis zu dieser Grenze relativ harmlos waren. In Ö waren es (als ich noch da wohnte) bis ca. 10km/h.
Ich sehe null gefahr dass ein überfallkommando kommt.das lohnt net, sich was auszumalen und ne strategie zurecht zu legen.
Das Risiko ist ziemlich gering, aber genau um diese Risikobewertung geht es ja. Ich bin immer gut damit gefahren, auch worst case Szenarien zumindest mal kurz zu beleuchten, man kann und muss sich nicht für/gegen alle Eventualitäten wappnen. Die moderne "wird schon gutgehen"-Strategie (weil mir eh nix besseres einfällt) halte ich auf Dauer für gefährlich.
Bei einer Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts ist die Staatsanwaltschaft nach Prüfung der Beweislage
Nun, ich bin kein Jurist, aber da ist der Unterschied wieder. Für Ordnungswidrigkeiten ist die StPO normalerweise eben gerade nicht zuständig.
Zugleich muss ich mich zumindest bezüglich Polizeibefugnis korrigieren, denn in § 53 (1) OWiG (Aufgaben der Polizei) werden beide gleichgestellt: "dieselben Rechte und Pflichten wie bei der Verfolgung von Straftaten".
Auch haben viele von denen ( auch polizei etc. ) selbst balkonkraftwerke
Der Polizist könnte aber auch der Nachbar von jemand anderem mit BKW sein und seit Jahren dessen BKW aus irgendwelchen Gründen zu schikanieren, wegzuklagen,...
PV Module seit fünf Jahren auf dem Dach aber kein Geld mehr für WR? Ich kann jeden Richter verstehen, der da so seine Zweifel hat
direkteinspeisung über pv module in einen heizstab ohne wr
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
PV Module seit fünf Jahren auf dem Dach aber kein Geld mehr für WR? Ich kann jeden Richter verstehen, der da so seine Zweifel hat
direkteinspeisung über pv module in einen heizstab ohne wr
Finde ich persönlich nicht viel glaubwürdiger, denn der Heizstab ist in der Regel auch nicht kostenlos. Ich habe auch noch nie gehört, dass sich jemand PV primär zum Aufheizen von Wasser aufs Dach schraubt (nur für Überschüsse).
Abgesehen davon wäre das Argument sogar ein potentielles Eigentor - denn die Anmeldepflicht besteht bei Erzeugungsanlagen mit Eigenverbrauch. Heizstab mit PV-Strom ist ebenso Eigenverbrauch, wie Heizstab mit Netzstrom. Man könnte nun provokant fragen: Ist die PV-Anlage mit einem Heizstab eine Insel? [Ich beantworte für mich die Frage mit ja, denn ich halte bis zur Klärung durch ein Gericht oder genaueren Gesetzestext den physischen Netzanschluss (elektrische Verbindung zwischen Erzeuger und öffentlichem Stromnetz) für relevant und nicht den Anschluss des Grundstücks o.ä.]
Also lieber den Nicht-Anschluss begründen, z.B. "Erst nach Montage der Module die Kosten für den vom VNB geforderten Zählerschrank/UV-Umbau gesehen und deshalb Projekt gestoppt". Das ist sogar nach einer kurzen Internetsuche plausibel und entspricht oft der Realität (ok, de facto als Grund für die Nicht-Anmeldung, aber wir wollen mal nicht so kleinlich sein ).
Es bleibt unbefriedigend, denn sobald man aus irgendwelchen Gründen zu einer Erklärung gedrängt wird, braucht man Glück oder einen guten Anwalt.
Es bleibt unbefriedigend, denn sobald man aus irgendwelchen Gründen zu einer Erklärung gedrängt wird, braucht man Glück oder einen guten Anwalt.
So ist es und zusätzlich noch Zeit, Nerven, Geld oder eine Rechtsschutzversicherung. Ein stressfreies Leben stelle ich mir anders vor.