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Verschlechterung für Balkonsolaranlagen ab 01.01.2024

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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1044
 

@gehtnichtgibtesnicht 

Ich hänge mich dran:
Die Begründung ist, dass es nachts schneller als bergab geht?

SoarHeini


   
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alter Hase
(@alter-hase)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1128
 

Mit abregelung kann nur gemeint sein, dass der wechselrichter die ankommende leistung der panel "abregelt" . Da steht ja auch DC seite. Das hat meiner meinung nix mit der 600 W abgangsleistung zu tun. Damit wollen die vielleicht konstrukte verhindern wie einige ihre nulleinspeisung realisiert haben. Viele panel mit mppt laderegler, die grosse akku laden. Am akku hängen dann wechselrichter.  Da komme  leicht mehr als 2000 W DC zusammen.

Die geschwister scholl wurden ermordet, weil sie ihre politischen ansichten dort verbreitet haben, wo es nicht vorgesehen war. Heute werden nur beiträge gelöscht, keiner stirbt mehr. Ausser der denokratie.


   
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(@gehtnichtgibtesnicht)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 22
 

Ich hab den Text mal durch Chatgpt gehauen, mit der bitte um Übersetzung und der Frage wie die Abregelung gemeint sein könnte.

 

Sinngemäß meint auch Chatgpt:

Der Gesetzgeber schützt uns mal wieder vor uns selbst.

Wenn wir zu viele Module dran hauen, verpufft ja ganz viel Strom an unserem WR, geht nicht ins Netz und das möchte man nicht.

Politisch nicht gewollt.

Das wir den auch Anderweitig verballern könnten, darauf kommt man nicht... oder will man natürlich nicht.

Wenn das wirklich so gemeint ist, wieder sehr zuvorkommend Gesetzgeber.

 

Auch wieder dieses positive verfassen in der Antwort:

Die 2-kW-Grenze zielt auf Entbürokratisierung.

Aha, das wollten wir doch alle. Trifft die Petition doch voll. Dass es die Grenze vorher nicht gab, war ja ein riesen Fehler...

Sie verbindet die Notwendigkeit, einen Rahmen für die neuen Ausnahmeregelungen zu setzen mit dem Wunsch, auch Lösungen für spezielle Situationen zu ermöglichen.

Oha wie nett, dass ihr an spezielle Lösungen denkt und auch ermöglicht.

Ein naheliegender Wert für diese Rahmengebung könnte z.B. 1 kW Modulleistung sein...

unangemessene Einschränkungen in der Nutzung von speziellen Steckersolarlösungen zu verursachen, wurde dieser Wert vorsorglich verdoppelt.

Uh... naheliegend wäre 1kw. Na dann bin aber dankbar für die 2kw. Brauch ich ja ach 4 kw gar ich erst fragen... das wär das vierfache.

 


   
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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

@gehtnichtgibtesnicht

Ja, es ist halt so wie immer: Der Gesetzgeber meint es wieder mal nur gut mit uns. So viel Gutmütigkeit ist ja schier kaum auszuhalten. Den meisten werden diese 2 kW wurscht sein, aber die schattige Nord-PV-Anlage könnte das schon beeinträchtigen. Wer kontrolliert das eigentlich, wieviele Module am µWR (Growatt?) hängen? Der Schornsteinfeger?

Daniel


   
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alter Hase
(@alter-hase)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1128
 

Veröffentlicht von: @docemmettbrown

@gehtnichtgibtesnicht

Ja, es ist halt so wie immer: Der Gesetzgeber meint es wieder mal nur gut mit uns. So viel Gutmütigkeit ist ja schier kaum auszuhalten. Den meisten werden diese 2 kW wurscht sein, aber die schattige Nord-PV-Anlage könnte das schon beeinträchtigen. Wer kontrolliert das eigentlich, wieviele Module am µWR (Growatt?) hängen? Der Schornsteinfeger?

Daniel

Wer kontrolliert das jetzt, dass man nur 1x 600 W bkw gemacht hat ?. Der stromversorger, der tauscht auch den zähler aus. Und er stoppt jetzt schon alles, was über die 600 W hinaus geht und dem  eigenverbrauch dienen soll. Wenn die 2000 W grenze kommt gibt es noch mehr gründe für den stromversorger, den betrieb von Anlagen zu verweigern.   Alle olaf scholz verwanten betrifft das nicht, natürlich auch andere menschen, die schnell sachen vergessen.  

 

Die geschwister scholl wurden ermordet, weil sie ihre politischen ansichten dort verbreitet haben, wo es nicht vorgesehen war. Heute werden nur beiträge gelöscht, keiner stirbt mehr. Ausser der denokratie.


   
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(@gehtnichtgibtesnicht)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 22
 

@docemmettbrown

Ist es nicht egal wer es kontrolliert oder ob es kontrolliert wird.

Es geht doch grad darum nicht immer unnützerweise in die Grauzone geschoben zu werden, weil irgendwer 2kwp ne hübsche Zahl findet.

Wovor hat man Angst?

Das die Energiewende tatsächlich gelingen könnte, wenn Leute mit kleinen und kostengünstigen Lösungen, gute Ergebnisse erzielen?


   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1044
 

Veröffentlicht von: @docemmettbrown

@gehtnichtgibtesnicht

.... Wer kontrolliert das eigentlich, wieviele Module am µWR (Growatt?) hängen? Der Schornsteinfeger?

Daniel

Luftbilder...

Einen habe ich noch … – Balkonsolar – Akkudoktor Forum

Neue Norm, Neue Zertifikate, Komplettsysteme, sanfter Zwang durch die Hintertür: „Niemand will eine Mauer bauen“

Boom von Mini-Solar-Anlagen: „Im Markt für Balkonkraftwerke sind viele Glücksritter unterwegs, die das schnelle Geld suchen“ (msn.com)

Kleine Solaranlagen: Warum der Präsident der Handwerkskammer Balkonkraftwerke gefährlich findet (aachener-zeitung.de)

 

 


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1767
 

Veröffentlicht von: @drbacke

Solche Anlagen würden erwartungsgemäß zu einem sehr hohen Maß an Abregelungen führen und würden damit nicht dem Ziel des EEGs entsprechen.

Ähm?

Die Sonnenstrahlen die an einem Panel vorbei auf den Boden treffen sind also EEG Konformer, als die die stattdessen auf ein nicht angeschlossenes Solarpanel fallen?

Es soll also ein "Anschluss und Erzeugungszwang" für Solarpanels sein?

 


   
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(@pv-fan)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 90
Themenstarter  

Veröffentlicht von: @drbacke

Die 2-kW-Grenze zielt auf Entbürokratisierung.

Entbürokratisierung? Wenn man ehrlich sein möchte und die Fakten betrachtet, kann man doch nicht ernsthaft so eine Behauptung aussprechen.

Wieso?

Die maximale Entbürokratisierung hat man ohne Regel, ohne Beschränkung.

1. Bisher gab es bei Balkonsolaranlagen keine Modulleistungsbeschränkung. Nun soll die Modulleistungsbegrenzung kommen. Dies entspricht einer Bürokratisierung.

2. Bisher werden Balkonsolaranlagen nicht im EEG aufgeführt. Dies war auch verständlich, da Balkonsolaranlagen-Betreiber auf die EEG-Vergütung verzichten. Nun sollen Balkonsolaranlagen in das EEG aufgenommen werden. Dies entspricht einer weiteren Bürokratisierung, die es bisher nicht gab.

3. Wieviel Modulleistung von einem Betreiber an einem Wechselrichter mit 600 (oder 800) Watt Einspeisebegrenzung angeschlossen werden ist Privatsache. Da hat der Gesetzgeber nichts zu begrenzen. Dies sollte vor dem Bundesverfassungsgericht gekippt werden.
Diese Beschränkung wird die installierte Modulleistung in Deutschland verringern. Weniger Modulleistung bedeutet auch weniger Klimaschutz und das mit dem Segen des Ministeriums für Klimaschutz.

Mein Fazit: Die Einführung der Modulleistungsbegrenzung bei Balkonsolaranlagen führt zu einer Bürokratisierung und verfassungswidrigen Regulierung von Privatangelegenheiten per Gesetz.


   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 7963
 

Veröffentlicht von: @docemmettbrown

Wieso Abregelung?

Wenn du an einen 800W WR 4000Wp Module anklemmst, dann wird ein großer Teil der potenziell erzeugbaren Energie nicht abgenommen. Der Wechselrichter regelt also auf 800W ab, obwohl er z.B. gerade 3000 Watt aus den Modulen holen könnte. Und das ist nicht gewollt. Die Idee dahinter: So wird jede Menge Energie verschenkt, man möchte aber, das möglichst viele Dachflächen effizient genutzt werden. Eine Abregelung widerspricht diesem Effizienzgedanken. 

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Mitsubishi Heavy SRC/SRK20-ZS-W (SCOP 4,6)
Mitsubishi Heavy SRC/SRK25-ZS-W (SCOP 4,7)
Daikin ATXF25E (SCOP 4,1)
Split-Klima Zentrale Seiten


   
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alter Hase
(@alter-hase)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1128
 

Veröffentlicht von: @win

Veröffentlicht von: @docemmettbrown

Wieso Abregelung?

Wenn du an einen 800W WR 4000Wp Module anklemmst, dann wird ein großer Teil der potenziell erzeugbaren Energie nicht abgenommen. Der Wechselrichter regelt also auf 800W ab, obwohl er z.B. gerade 3000 Watt aus den Modulen holen könnte. Und das ist nicht gewollt. Die Idee dahinter: So wird jede Menge Energie verschenkt, man möchte aber, das möglichst viele Dachflächen effizient genutzt werden. Eine Abregelung widerspricht diesem Effizienzgedanken. 

Das solte man vermuten, wenn man unsere denkweise anlegt. Dann wäre das ein halbwegs vernünftiger grund, auch wenn das nicht zu ende gedacht ist.

Ich vermute aber, dass das nicht der grund ist, die lobbyarbeit der stromkonzerne schreibt diese gesetze, die nur das eine ziel haben: private stromerzeugung zum eigenverbrauch zu verhindern.

Wenn die regierung will, dass menschen gezielt in eine richtung investieren, werden gute fördergelder ausgelobt. Es hätte weit mehr wirkung gehabt, wenn eine bestimmte art balkonkraftwerk finanziell gefördert werden würde. Dann würden die dachflächen in diese richtung verwendet werden.  Komme jetzt keiner und sage, die regierung hat kein geld für förderungen. Man könnte das auch über die steuer finanzieren, so wie handwerker dienstleistung. Wer sowas baut, der kann die förderung direkt an der steuerschuld abrechnen. 

 

Die geschwister scholl wurden ermordet, weil sie ihre politischen ansichten dort verbreitet haben, wo es nicht vorgesehen war. Heute werden nur beiträge gelöscht, keiner stirbt mehr. Ausser der denokratie.


   
petrel reacted
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(@gehtnichtgibtesnicht)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 22
 

Veröffentlicht von: @win

Veröffentlicht von: @docemmettbrown

Wieso Abregelung?

Wenn du an einen 800W WR 4000Wp Module anklemmst, dann wird ein großer Teil der potenziell erzeugbaren Energie nicht abgenommen. Der Wechselrichter regelt also auf 800W ab, obwohl er z.B. gerade 3000 Watt aus den Modulen holen könnte. Und das ist nicht gewollt. Die Idee dahinter: So wird jede Menge Energie verschenkt, man möchte aber, das möglichst viele Dachflächen effizient genutzt werden. Eine Abregelung widerspricht diesem Effizienzgedanken. 

 

Meine Meinung:

Diese pauschale Aussage steht dem Gesetzgeber aber nicht zu.

Ob es durch Verschattung nie zu dieser Leistung kommt oder

ob diese 3000 Watt

  - in einer Swimmingpool-Heizung verbraucht

  - einem Bitcoinminer zu Geld gemacht wird

  - in einem Heizstab verglüht

  - in einer Batterie DC Seitig gespeichert

  - im Sommer die Zuviel installierte Leistung auf eine Insel geschaltet

wird steht nicht fest.

 


   
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(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Veröffentlicht von: @gehtnichtgibtesnicht

Meine Meinung:

Diese pauschale Aussage steht dem Gesetzgeber aber nicht zu.

 

Nach meiner Meinung sind deine ganzen Alternativen zum Verballern des überflüssigen Stroms vom Gesetzgeber im Kontext von "Balkonkraftwerk" gar nicht vorgesehen, und werden daher ganz pauschal auch gar nicht erst in Betracht gezogen.

 

Oliver


   
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(@gehtnichtgibtesnicht)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 22
 

Veröffentlicht von: @oliverso

Veröffentlicht von: @gehtnichtgibtesnicht

Meine Meinung:

Diese pauschale Aussage steht dem Gesetzgeber aber nicht zu.

 

Nach meiner Meinung sind deine ganzen Alternativen zum Verballern des überflüssigen Stroms vom Gesetzgeber im Kontext von "Balkonkraftwerk" gar nicht vorgesehen, und werden daher ganz pauschal auch gar nicht erst in Betracht gezogen.

 

Oliver

 

Dann muss man das auch so in die Begründung schreiben.

Wir wollen nicht das ihr anderweitig viel davon verbraucht und stark verschattete Anlagen sind keine relevanten Einzelfälle.

Ansonsten ist die Begründung mit verpuffender Leistung hinfällig.

 


   
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(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1448
 

Veröffentlicht von: @gehtnichtgibtesnicht

Dann muss man das auch so in die Begründung schreiben.

 

Es gibt ja gar keine Begründung. Und nach dem in solchen Fällen immer gültigen Grundsatz „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“, ist zu befürchten, daß es da auch gar keine sinnvolle Begründung gibt. Da hat irgend jemand eine Zahl hingeschrieben, weil da halt irgend eine Zahl hin musste.

 

Zum Glück war 42 dann doch erkennbar zu klein.

 

Oliver


   
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