Wir wechseln das Forum am 14.11.24 auf die Forensoftware Discourse. Zwischen Montag Abend und Dienstag Nachmittag wird das Forum deaktiviert. Danach sind wir hoffentlich mit neuem Forum inkl. der vorhandenen Beiträge wieder am Start! Hier zum Forenbeitrag!
Die Energieversorger haben evtl. auch Interesse die Anlage möglichst klein zu halten.
Je größer die Anlage desto weiter ist der Zeitraum in dem diese die maximale Leistung abdecken könnte (übertrieben gesagt ich häng 5 kW an den Wechselrichter und hab dann von morgens 7 Uhr bis abends 19 Uhr die 600 W konstant zur Verfügung)
Für solche Fälle stellen uns die Netzbetreiber über Spannung und/oder Frequenz die Wechselrichter ab und zwingen uns deren Strom zu kaufen.
10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000
das funktioniert aber nicht auf knopfdruck, der frequenzanstieg ist eine ernste sache damit spielen die nicht leichtfertig nur um ein paar bkw abzuschalten
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
Für solche Fälle stellen uns die Netzbetreiber über Spannung und/oder Frequenz die Wechselrichter ab und zwingen uns deren Strom zu kaufen.
Kein Netzbetreiber hat die Möglichkeiten, an der Frequenz zu drehen. Bzgl. des Spannungslevels mögen die vielleicht Eingriffsmöglichkeiten haben, aber auch nur in Grenzen.
Oliver
@voltmeter ja, sorry. Das war von mit etwas überspitzt dargestellt und nicht als gang und gäbe gemeint gewesen.
Mich ärgert trotzdem, daß wenn ein Überangebot an Strom im Netz ist die mir den WR selbst für meinen Eigenverbrauch abwürgen können.
Glücklich wer eine Insel hat.
10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000
Die Antwort vom BMWK:
Die 2-kW-Grenze zielt auf Entbürokratisierung. Sie verbindet die Notwendigkeit, einen Rahmen für die neuen Ausnahmeregelungen zu setzen mit dem Wunsch, auch Lösungen für spezielle Situationen zu ermöglichen.
Durch das bisherige Fehlen einer referenzierbaren Produktnorm ist eine Rahmengebung im EEG erforderlich, um nicht ungewollt ein vollständig neues Segment von PV-Anlagen in einer nicht zielkonformen Dimensionierung in das EEG einzuführen. Nicht zielkonform wären hier Anlagen, welche aufgrund der Einspeisung in der Steckdose auf 800Watt (AC) limitiert wären, aber ein Vielfaches an Modulleistung (DC) verfügen. Solche Anlagen würden erwartungsgemäß zu einem sehr hohen Maß an Abregelungen führen und würden damit nicht dem Ziel des EEGs entsprechen.
Ein naheliegender Wert für diese Rahmengebung könnte z.B. 1 kW Modulleistung sein, basierend auf einer üblichen „Überdimensionierung“ von Modulleistung zu Wechselrichterleistung von 25%. Um aber besondere Fälle (z.B. stark verschattete Situationen, vertikale Ost-West-Ausrichtungen) nicht übermäßig einzugrenzen und unangemessene Einschränkungen in der Nutzung von speziellen Steckersolarlösungen zu verursachen, wurde dieser Wert vorsorglich verdoppelt.
Die technische Sicherheit von Hausstromkreisläufen in unterschiedlichen Situationen und bei Nutzung von verschiedenen elektrischen Erzeugern wird durch die entsprechenden Produkt- und netztechnischen Normen geregelt. Das EEG gibt hierbei lediglich einen weiten Rahmen vor, innerhalb dessen technische Normen anzuwenden sind.
Durch eine entsprechende Abfrage und zwingend erforderliche Bestätigung der Einhaltung der entsprechenden Normen im Rahmen der Anmeldung im Marktstammdatenregister wird ein zusätzlicher Fokus auf die Einhaltung der technischen Normen gelegt.
Viele Grüße
Andreas
Solche Anlagen würden erwartungsgemäß zu einem sehr hohen Maß an Abregelungen führen und würden damit nicht dem Ziel des EEGs entsprechen.
Tja, damit wurde dann doch genau das beabsichtigt und jetzt auch ausgesprochen, was weder der TO noch andere wahr haben wollten.
Oliver
Danke für die Info.
Also rechtzeitig noch dieses Jahr ein paar kWh nachmelden.
10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000
auf jeden fall sonst bekommst du 20 jahre knast, minimum 😉
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
oder 2 kW anmelden und 3 kW dranhängen 😉
Danke für die Info, die auch logisch nachvollziehbar ist. Ob einem das schmeckt, ist eine andere Sache. Es ist auf jeden eine deutliche Einschränkung für einige, die da anders geplant haben.
Wobei deren Logik Speicher nicht berücksichtigt. Die sprechen von Abregelung, was sie nicht wollen. Aber durch einen Speicher bräuchtge nicht abgeregelt werden, auch bei einer Modulleistung > 2000 Wp. Aber ich vermute, solche Anlagen wollen sie dann auch nicht haben, die sollen schon ordentlich über einen Elektriker installiert werden.
----
Mitsubishi Heavy SRC/SRK20-ZS-W (SCOP 4,6)
Mitsubishi Heavy SRC/SRK25-ZS-W (SCOP 4,7)
Daikin ATXF25E (SCOP 4,1)
Split-Klima Zentrale Seiten
Da wollen sie auf einmal keine Abregelung (die ja der Wechselrichter selbst ohne Steuerung von außen machen würde) und davor gab es die 70% pauschale Abregelung die ganze Zeit + die Abregelung für die großen Anlagen durch die Netzbetreiber
Durch das bisherige Fehlen einer referenzierbaren Produktnorm ist eine Rahmengebung im EEG erforderlich, um nicht ungewollt ein vollständig neues Segment von PV-Anlagen in einer nicht zielkonformen Dimensionierung in das EEG einzuführen. Nicht zielkonform wären hier Anlagen, welche aufgrund der Einspeisung in der Steckdose auf 800Watt (AC) limitiert wären, aber ein Vielfaches an Modulleistung (DC) verfügen. Solche Anlagen würden erwartungsgemäß zu einem sehr hohen Maß an Abregelungen führen und würden damit nicht dem Ziel des EEGs entsprechen.Wieso Abregelung? Wenn ich an einer 16 A-Leitung einen MP3-Spieler mit primärseitig ein paar mA lade, dann wird ja auch nicht das ganze öffentliche Netz "abgeregelt". Ich verstehe nur Bahnhof! (Das waren bestimmt wieder irgendwelche Juristen gewesen, die sich diese Passage ausgedacht haben. Nach E-Techniker klingt's jedenfalls nicht.)
Daniel
Wieso Abregelung? Der µWR nimmt sich den Strom, den er gebrauchen kann, und den Rest nimmt er einfach nicht ab. Was ist denn da die "Abregelung"? Ich verstehe nur Bahnhof!
Daniel
Gut,
hab schon gedacht nur ich hätte Verständnisprobleme mit der Begründung.
Wir wollen keine neue Anlagetypen schaffen? 800w bleibt 800w?
Wir wollen nicht, das wer abregeln muss? Ja wer denn?
Ich steh ein wenig aufm Schlauch.
Kann mir das mal wer übersetzen 🤨