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Es geht letztlich um ein System, welches sich auch eine ältere Dame / Herr ohne jegliche technische Vorkenntnisse anschließen darf. Das Problem liegt wohl an der möglichen Dauereinspeisung. Bei >2kW (genauer bei ca. 3kW) könnte man theoretisch 24/7 bei 800W einspeisen + zusätzliche Lasten können ältere elektrische Installationen ernsthaft zum Brennen bringen.Wenn den ganzen Tag die Sonne scheint und man 2 kWp auf dem Süddach hat, komplett schattenfrei im wolkenlosen Mai, dann ist es Jacke wie Hose, ob die Einspeisung 24/7 oder nur, sagen wir mal, 12/7 ist. Wenn die Installation bei 24/7 brennt, dann wird sie das bei 12/7 auch tun, aber bei 3/7 vielleicht nicht. Das kann nicht der Grund für die 2 kWp sein, das wäre elektrotechnisch gesehen Unsinn.[...]
Die 2kWp erschließen sich mir rechnerisch nicht. Es gibt zwar eine Grenze bei älteren Installationen, aber warum 2kW ist mir nicht kalr. Ich bin mir auch nicht sicher, dass das überhaupt der Grund ist.
Was die ältere Dame bzw. den älteren Herrn betrifft, so ließe sich die Zulässigkeit der Überschreitung der 2 kWp (damit auch Nordanlagen was bringen) ja meinetwegen daran festmachen, daß die Person, die das aufbaut, eine EuP ist. Dennoch täte ich mich damit schwer, denn damit würde eine (womöglich abgeschattete) Nordanlage grundsätzlich schlechter gestellt als eine Südanlage. Die Frage ist auch, ob besagte Dame und besagter Herr sich nicht ohnehin ein Komplettpaket im Discounter bestellt und die 2 kWp-Frage damit sowieso komplett überflüssig wird. Dann würden vermutlich ohnehin hauptsächlich diejenigen Leistungen > 2 kWp montieren, die ohnehin den technischen Hintergrund haben und genau diese Klientel würde man nur unnötig ausbremsen.
Die 2 kWp riechen mir zu sehr nach Willkür. Den ursprünglichen Hintergedanken kann ich vielleicht nachvollziehen, aber vermutlich könnte man das Gefahrenproblem durch andere Maßnahmen effizienter abbügeln, ohne Betreiber mit abgeschatteten Nordanlagen noch mehr zu benachteiligen, als sie es ohnehin schon sind.
Daniel
Das sagt vermutlich eher aus, dass ein Ferraris zählt. 😉
Gut mitgedacht, kann auch nicht jeder. Wo ich aber vergessen habe, was für ein zähler bei mir eingebaut ist
Kann das also nicht bestätigen..
Hab ich überhaupt ein Balkonkraftwerk ? Mein Onkel Olaf ist ja auch so vergesslich. Das liegt in der Familie.
Die geschwister scholl wurden ermordet, weil sie ihre politischen ansichten dort verbreitet haben, wo es nicht vorgesehen war. Heute werden nur beiträge gelöscht, keiner stirbt mehr. Ausser der denokratie.
Also ich hab jetzt die Rechnungen des DGS bezüglich der Leitungsreserven nachgerechnet und verstehe nicht, wo die 2kW herkommen. E-Mail an das BMWK ist raus, ich würde da gerne die technische Begründung sehen, wenn die nicht existiert werde ich Stunk machen. Obs was bringt: Keine Ahnung. Versuchen werde ich es
Da bin ich gespannt, was für eine Begründung kommt. Wenn doch die Abgangsleistung bei 600 bzw. 800 W bleibt, dann ist der mögliche Strom ja begrenzt auf 2,5 A
Was kommt als nächstes ?
Wenn die "alte Dame" im Winter massig elektrische Heizlüfter anwirft, weil sie friert ?
Das muss man reglementieren, mehr als 2kw dauerhaft darf die alte Dame net zuschalten.
Wenn die Begründung der 2 kW Leistung was mit den vorhandenen Leitungen im Haus zu tun haben sollte, dann müsste man einiges mehr an Vorschriften erlassen, um abzuwenden, dass die Leitungen im Haus nicht überlastet werden. Komme jetzt keiner und sage, dafür sind ja die Sicherungen da.
Ein 600 W Bkw macht 2,5 A. Das verträgt jede 1,5 mm2 Leitung locker , dauerhaft. Da gibt's andere elektrische geräte, da sollte man sich eher Sorgen machen als bei dem 600 W wechselrichter.
Die geschwister scholl wurden ermordet, weil sie ihre politischen ansichten dort verbreitet haben, wo es nicht vorgesehen war. Heute werden nur beiträge gelöscht, keiner stirbt mehr. Ausser der denokratie.
Das mehrfache belegen der wechselrichtereingänge mit mehr Panel macht Sinn. Weil es auch viele Tage gibt, an denen ein 400 W Panel nicht die 300 W schafft. Selbst im Sommer gibt es Stunden, an denen die Leistung nicht max ist.
Wer Platz hat sollte Panel erweitern.
Nebeneffekt:
Bei uns lassen viele, ihr in die Jahre gekommenes Ziegeldach aufmöbeln. Bei mir geht es noch, aber im dachkanel kommt jedes Jahr ganz schön was an Sand zusammen. Die Ziegel waschen sich aus. Mit Solarpanel werden die Ziegel geschützt.
Die geschwister scholl wurden ermordet, weil sie ihre politischen ansichten dort verbreitet haben, wo es nicht vorgesehen war. Heute werden nur beiträge gelöscht, keiner stirbt mehr. Ausser der denokratie.
könnte man theoretisch 24/7 bei 800W einspeisen
Wo habe ich denn da was verpasst?
Oder hatte ich von Anfang an die falsche Info?
War/ist es nicht so, dass man nicht aus Speichern einspeisen darf?
Das gilt doch auch für BKW?
Wenn nicht, wo steht denn, dass man es darf?
Insofern fand ich die Sache mit den Mikrowr mit Akku eh seltsam.
Politik ist schon ein eigenartiges Umfeld.
Wo kommt nur diese 2kW-Begrenzung so plötzlich her? Als die Petition eingereicht wurde, habe ich nichts davon gelesen. Während der Mitzeichnungsfrist wurde das nicht diskutiert. In der Anhörung vor dem Petitionsausschuss in Berlin kam es nicht zur Sprache. Mir ist auch nicht erinnerlich, es im Strategiepapier des BMWK gelesen zu haben. Und nun, kurz vor knapp vor der Beschlussfassung im Bundestag, ist plötzlich diese 2kW-Limitierung vom Himmel gefallen. Es wäre schon mal interessant, ein Back-Tracing zu machen, wer das wann dem Gesetzgeber "eingeflüstert" hat.
Meine Ansicht dazu: Die 2kW-Vorgabe ist doppelt kontraproduktiv. Einerseits werden dadurch Besitzer von Norddächern eingeschränkt. Und andererseits werden dadurch unbedarfte Benutzer womöglich animiert oder geradezu vom Gesetzestext "angestiftet", auf Biegen und Brechen mit abenteuerlichen Schaltungen 2kW Modulleistung an einen viel zu kleinen WR anzuklemmen, eben weil es ja "erlaubt" ist. Opa Müller liest von 2 kW, kauft sich 5 Stück 400W-Module, schaltet diese in Reihe (weil das mit den MC4-Steckern ja so schön geht) und klemmt diese an einen Hoymiles HM-300 an. Das gibt einen ordentlichen Knall, bei 200V Leerlaufspannung.
Idee, wie man das kurzfristig noch in vernünftige Bahnen lenken könnte: Man unterbreitet folgenden Gegenvorschlag:
1. Die Modulleistung wird allgemein (z.B.) auf das 1,5-fache der Wechselrichterleistung beschränkt.
2. Wenn der Hersteller des Wechselrichters eine technisch maximal zulässige Modulleistung in der Produktspezifikation angibt, so tritt diese an die Stelle der Begrenzung nach 1. Herstellervorgaben zur Verschaltung (parallel oder in Serie) sind einzuhalten.
Hintergedanke ist der, dass letztlich nur der Hersteller des Wechselrichters wissen kann, wie viel Modulleistung der aushält. Niemand weiß scheinbar so genau, wie viele parallele Module z.B. ein Hoymiles HM-600 "verträgt". Andererseits lese ich in einem vorangehenden Posting, dass es einen Growatt-Wechselrichter gibt, der bei 600W Nennleistung leicht mit 3 kW Generatorleistung klarkommt.
Würde ich nicht! Einfach den 2 kWp-Paragraphen ersatzlos (!) streichen und gut. Alles andere macht die Geschichte nur unnötig kompliziert. Die WR haben alle Sicherungen gegen zu hohe Eingangsleistungen eingebaut, die, sobald sie auslösen, dies durch Rauchzeichen bemerkbar machen und dann is' a Ruah im WR. Je mehr man da mit Paragraphen herummurkst, desto schlimmer wird's, bis irgendwann auch der letzte Bürger in der Republik das Handtuch wirft und lieber Kohlestrom bezieht - darauf läuft's nämlich hinaus.
Daniel
Ganz klar, die Bestimmung mit den 2kW ganz herauszustreichen, wäre die beste Lösung.
Nur irgendwelche "Mächte der Finsternis" müssen diese Begrenzung kurzfristig und abseits der Augen der Öffentlichkeit in den Gesetzentwurf "eingeschleust" haben. Wenn man die komplette Streichung fordert, stößt man auf deren Widerstand. Schlägt man dagegen eine alternative Beschränkung vor, die in der Praxis weniger stört, aber immer noch nach sinnvoller Beschränkung klingt, dann bekommt man das vielleicht eher durch. Das lässt sich, rein diplomatisch gesehen, besser verkaufen.
Aber mal schauen - vielleicht hat der Andreas ja ein glückliches Händchen und bekommt es ganz weg. Die Daumen seien hiermit gedrückt...!
Diese 2 kWp sind kompletter Mumpitz! Die Zivilisten kaufen sowieso ihre Fertiganlagen mit einem WR zweifelhafter Qualität beim Discounter, die sind also ohnehin nicht im Zielfernrohr. Und diejenigen, die sich auskennen, nun, die kennen sich ja eben aus. Das sind die, die auch aus beschatteten Nordanlagen noch was rausholen. Ich sehe in den 2 kWp absolut keinen Nutzen, aber jede Menge Möglichkeiten, die Energiewende zu bremsen.
Was kommt denn als nächstes? Zweijähriger TÜV für alle Balkonanlagen? Oder womöglich noch eine Steuer auf PV-erzeugten Strom? Dat bringen die noch fertig!
Daniel
folgenden Gegenvorschlag:
Die Vorschläge sind beide NOCH schlimmer als der jetzige 2kW!
Hintergedanke ist der, dass letztlich nur der Hersteller des Wechselrichters wissen kann, wie viel Modulleistung der aushält.
Darum geht es nicht einmal im Ansatz!
Natürlich sagt HM, dass er "maximal 400+Wp Module" verträgt.
Das heißt aber nicht, dass ich da nur EIN solches Modul dranhängen darf, sondern einfach, dass die maximale Eingansleistung maximal 400+Wp haben sollte.
Und das ist im Winter und bei Norden eben nur dann der Fall, wenn ich 2-4000Wp an Modulen dranhänge.
Würde ich nicht! Einfach den 2 kWp-Paragraphen ersatzlos (!) streichen und gut. Alles andere macht die Geschichte nur unnötig kompliziert.
Das sehe ich auch so. Das tolle an der bisherigen Balkonsolaranlagenregelung war der unbürokratische PV-Anschluss und die persönliche Freiheit eine zu den eigenen Vorstellungen und Bedingungen passende Modulleistung wählen zu können.
Ich habe beim BMWK angefragt und die Frage wurde an die entsprechende Stelle weitergeleitet. Bald gibt es Aufklärung.
Falls es keine sinnvolle technische Begründung gibt (mir wäre momentan keine bekannt), dann werden wir (im Zweifel nur ich) darauf pochen, dass der Teil gestrichen wird
Viele Grüße
Andreas
Die technische Diskussion bitte woanders. Hier bitte keine Grundlagen klären, sonst wird es zu unübersichtlich. Für die Bewertung was die üblichen 1.5mm² Kabel aushalten, muss man ein relativ lange Protokoll / Berechnung anfertigen. Ich habe sowas in vereinfachter Form für die 800W gemacht und komme auf kein Problem bei 2kW oder auch höher.
Kurz zur Erläuterung, warum die Einspeisung != einer Last ist: Das Problem liegt am Leitungssschutzschalter / dass dieser bei BKWs später auslöst, da der Strom am Netzeingang ja reduziert wird. Die Belastung für die Kabel in Verbrauchernähe sind dann aber trotzdem hoch. Typischerweise reichen unsere Kabelreserven um sowas zu kompensieren. Aber um soetwas richtig zu bewerten, muss man eine Menge einbeziehen (Lastgang, Wahrscheinlichkeiten wann welcher Zustand wie oft eintritt usw.).
Deswegen warten wir jetzt einfach die Antwort des BMWK ab.
Viele Grüße
Andreas
Ich habe die technische Frage herausgetrennt.
Sie steht jetzt als Thema " Wechsel Richter Eingangsspannung" im Wechselrichterforum
Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
SOC ist ein NTCV Parameter
...
Kurz zur Erläuterung, warum die Einspeisung != einer Last ist: ...
Ich frage mich ob diese Erklärung richtig verstanden wird.
Ob ich sie richtig verstehe?
Angelehnt an C, C++, JS usw. bedeutet != ~ NICHT GLEICH ~ KEINE
Es programmiert ja nicht jeder. 🙄
SolarHeini