Vermieter Forderung...
 
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Vermieter Forderung zu Hoch

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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Veröffentlicht von: @kaetzy

Ein Mechatroniker ist eine Elektrofachkraft damit darf ich sowas machen.

Hat das der Schreiber deiner Pauschalantwort gewusst?

Ich wäre mir auch nicht sicher, ob eine Fachkraft in seiner Mietwohnung einfach so an der Elektrik rumfummeln darf...

 


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1631
 

Veröffentlicht von: @roterfuchs

a, geht auch hier wieder was durch die Streben verloren.Ideal ist das nicht.

Hm, ich würde sagen dass es hinter den Stäben quasi nutzlos ist. Minimale Teilverschattung auf einer Zelle macht schon sehr viel aus.

Von der "Genehmigung" her sähe ich das allerdings als unkritisch und eventuell nichtmal Genehmigungspflichtig. Kommt drauf an, ob man die innenliegende Verkleidung als Sichtschutz, oder als Teil der Fassade deklariert...

 


   
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(@roterfuchs)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 8 Monaten
Beiträge: 646
 

@jay

Zuerst ist der Vermieter dem Mieter gegenüber verpflichtet den Nachweis zu erbringen, dass der Balkon nicht gefährdend ist. Daher muss sowieso ein statisches Gutachten vorliegen, ob der Balkon sicher ist oder nicht. Mit diesem kann man dann weiter sehen. Andernfalls dürfte man den Balkon generell nicht nutzen, vollkommen egal ob man ein BKW haben will oder nicht.

Da blieben also nur noch Einzelfallentscheidungen, wenn sowas nicht existiert. Wieviele Vermieter das dann wohl nachholen müssen weil sie keine Unterlagen haben/mehr haben. Aber es geht um deren Recht, "nein" zu sagen. Da müssen sie schon selber mit den Werten kommen und sagen: "Also unser Statiker hat ausgerechnet dass,.... wenn also von diesen Werten nichts relevant verändert wird durch das BKW, dann kann man das gefahrlos auf eigene Haftung so aufbauen." 


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1631
 

Veröffentlicht von: @tigger

Hast du dafür eine Rechtsgrundlage oder ein entsprechendes Gerichtsurteil? Auch für deine anderen Ansichten?

Die brauche ich nicht. Es ist, wie alles was hier jemand schreibt, meine Meinung dazu.

Veröffentlicht von: @tigger

Ich weiß, dass es Gerichtsurteile gibt, die deine Ansicht unterstützen

Eben. Genau was ich sage. Es ist alles ein Einzelfall und hängt nur vom Anwalt und dem Gericht ab.

Veröffentlicht von: @tigger

ist wohl nicht so schwer zu erraten.

Wenn es so weit ist und ich sicher bin, dass die Gerichte die Haftung eindeutig vom Vermieter abwenden, werde ich meine Meinung dazu dann ggf ändern.

Veröffentlicht von: @tigger

und den Mietern weiterhin das Leben schwer machen.

Das mag für Wonungsbaukonzerne gelten.

Einem kleinen Privatvermieter machen eindeutig die Mieter das Leben schwerer als umgekehrt.

 

 


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1631
 

Veröffentlicht von: @roterfuchs

Zuerst ist der Vermieter dem Mieter gegenüber verpflichtet den Nachweis zu erbringen

Träum weiter. Wer hat eben von Realitätsferne geredet? Smile

 


   
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(@roterfuchs)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 8 Monaten
Beiträge: 646
 

Du verstehst das gerade falsch. Der Vermieter MUSS nachweisen können, dass der Balkon sicher ist. Oder hast du andere Informationen? Sicher für die Mieter, auch das Geländer, was laut deinem dafürhalten nicht zum Balkon, sondern Fassade gehört. Also muss eine Sturzsicherung gegeben sein. Und das muss statisch geklärt sein. Sonst ist das lebensgefährlich.

 

Es geht darum, dass der Vermieter realitätsferne Dinge einwirft. Das kann man als Mieter auch. Man kann sich zeigen lassen, wie sicher der Balkon ist, den man da seit Jahr und Tag benutzt. "Ist bisher nichts passiert" zieht nicht. So sieht es auch generell mit Statik aus oder Elektrik etc. etc. Und: "Du wohnst ja da, egal ob das sicher ist oder nicht" ist ebenfalls kein Argument....


   
voltmeter reacted
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(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 913
 

@tigger so war es bei der DUH Klage in Kiel ja auch: Als eine Niederlage abzusehen war zog der Vermieter alle Einwände zurück um bloß kein Urteil zu riskieren.

10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000


   
voltmeter and Tigger reacted
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1631
 

Veröffentlicht von: @roterfuchs

Zuerst ist der Vermieter dem Mieter gegenüber verpflichtet den Nachweis zu erbringen, dass der Balkon nicht gefährdend ist.

Das zweifle ich eben SEHR stark an. Einen nachträglichen Nachweis könnte der Mieter höchstens fordern, wenn berechtigte Zweifel bestehen. Und auch dann müsste der Mieter für das Gutachten erstmal zahlen.

Veröffentlicht von: @roterfuchs

Der Vermieter MUSS nachweisen können, dass der Balkon sicher ist.

Nein. Nicht auf Zuruf des Mieters und nicht, wenn nicht offensichtliche Mängel bestehen.

Veröffentlicht von: @roterfuchs

Oder hast du andere Informationen?

Wo hast du deine Informationen denn her? Du fordertest doch schriftliches. Wo ist denn das Schriftliche zu deiner Behauptung?

Veröffentlicht von: @roterfuchs

auch das Geländer, was laut deinem dafürhalten nicht zum Balkon, sondern Fassade gehört.

Auch das stimmt nicht. Die Innenseite des Geländers/der Balkonbegrenzung gehört zum Balkon die Außenseite zur Fassade. Das ist oft eben nicht auf Anhieb auseinander zu halten.

Die Panels selbst beeinflussen zumindest eindeutigerweise die Fassade.

Auch bei ner Eigentümergemeinschaft ist es so, dass für das Streichen der Balkoninnenseite der Eigentümer verantwortlich ist, für die Außenseite die Gemeinschaft.

Für die Fliesen auf dem Balkonboden und die Fenster ist wieder die Gemeinschaft zuständig. Es ist definitiv Kompliziert.

Veröffentlicht von: @roterfuchs

Es geht darum, dass der Vermieter realitätsferne Dinge einwirft.

Dass diese konkrete Pauschalformulierung eine Menge Mängel enthält steht außer Frage.

Veröffentlicht von: @roterfuchs

Man kann sich zeigen lassen, wie sicher der Balkon ist, den man da seit Jahr und Tag benutzt.

Das eben kann man einfach so auf Zuruf eben NICHT.

Man kann eine Anzeige bei der Baubehörde machen, die dann eventuell aktiv wird und ggf Gutachten erstellen lässt. Die Zahlt aber der Anzeigende, wenn die Vorwürfe sich als falsch herausstellen. Und öffentliche Gutachten sind dann mal RICHTIG teuer.

 

 

 

 

 


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7497
 

Veröffentlicht von: @grumpy_badger

Als eine Niederlage abzusehen war zog der Vermieter alle Einwände zurück um bloß kein Urteil zu riskieren.

das kennt man von diesen feiglingen, zuerst groß drohen und klagen und dann jämmerlich den schwanz einziehen.

habe ich auch schon erlebt früher in der mietwohnung aber wegen was anderem.

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.


   
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(@roterfuchs)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 8 Monaten
Beiträge: 646
 

In Österreich gibt es auch eine Änderung:

https://www.bmk.gv.at/service/presse/gewessler/2024/0704_pv-balkon.html

Mit 1. September 2024 können Balkon- und Terrassenkraftwerke im Eigenheim leichter errichtet werden

Bisweilen hat es die Zustimmung aller Wohungseigentümer:innen gebraucht, um die eigene Photovoltaik- (PV-) Anlage auf Balkon oder Terrasse anbringen zu können. Zusätzlich war es oftmals der Fall, dass sich Wohnungseigentümer:innen schlicht nicht gemeldet oder Widerspruch aufgrund von Befindlichkeiten eingelegt haben. Über eine Änderung im Wohnungseigentumsgesetz wird dieser Hemmschuh nun beseitigt. Die neue Regelung sieht vor, dass es als Zustimmung anderer Wohnungseigentümer:innen gilt, wenn die geplante Änderung bekanntgegeben wurde und andere Wohnungseigentümer:innen nach zwei Monaten nicht darauf reagiert haben. Auch gilt: Wenn andere Wohnungseigentümer:innen Widerspruch einlegen, muss künftig ein triftiger Grund, wie etwa Sicherheitsbedenken, angegebenen werden.

@jay

Generell hat für den Nachweis der regelmäßig auf einem Balkon zu erwartenden Nutzlasten nach DIN EN 1991-1-1-1 der Vermieter in Vorleistung zu gehen – nur dann darf dieser einen Balkon vermieten. Ein Gutachten vom Mieter zu verlangen ist also nicht rechtens bzw. kann der Vermieter gerne auf eigene Rechnung anfertigen lassen. Dem Mieter liegen zudem nicht die Unterlagen dazu vor, die benötigt werden würden. Ein Blumenkasten wiegt in der Regel ohnehin ähnlich viel oder sogar mehr wie ein Balkonkraftwerk.Die Ausgangslage ist, dass ein Balkon immer in der Lage sein muss, auch ein Balkonkraftwerk zu tragen. Die statische Verantwortung liegt also beim Vermieter.

- "Sofern Sie Zweifel an der Tragfähigkeit des Balkongeländers bzw. des Balkons im Allgemeinen haben, so würde dies ein Mangel der Wohneinheit entsprechen und ein nutzen bzw. betreten des Balkons wäre im Allgemeinen nicht als sicher anzusehen. Sollten Sie weiterhin von einer Unsicherheit der Statik seitens des Balkongeländers ausgehen, so sehe ich mich gezwungen eine Mietminderung durchzusetzen, bis Ihrerseits ein statischer Nachweis über die Sicherheit des Balkongeländers erbracht wurde, da in dieser Zeit eine Nutzung des Balkons als nicht sicher gälte."

Du als Vermieter sagst, dass die Statik für ein Balkonkraftwerk nicht reicht. Ergo kann auch ein Blumenkasten nicht dran hängen. Also gibt es seitens Vermieter Zweifel an der Statik des Geländers. Die Zweifel kommen nicht vom Mieter sondern Vermieter. Also muss dieser einfach in seine sicherlich vorhandenen Unterlagen nachsehen, wie hoch die zu erwartende Nutzlast bei SEINEM Balkon und Balkongeländer berechnet wurde. Das wurde nicht gemacht? Dann kann AUF SEINE Kosten nachgeholt werden, wozu er laut der DIN sowieso schon verpflichtet wäre.

Und eben NICHT der Mieter.

Nein. Nicht auf Zuruf des Mieters und nicht, wenn nicht offensichtliche Mängel bestehen.

Ist auf eigenen Zuruf. Der Vermieter will einen Nachweis, den er selbst erbringen muss.

https://balkon.solar/news/2024/05/15/die-neue-strategie-zur-verhinderung-von-balkonsolar-auflagen/


   
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alter Hase
(@alter-hase)
Heroischer Stromgenerator
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Veröffentlicht von: @grumpy_badger

@tigger so war es bei der DUH Klage in Kiel ja auch: Als eine Niederlage abzusehen war zog der Vermieter alle Einwände zurück um bloß kein Urteil zu riskieren.

Falls mich jemand wegen meiner inselanlage vor gericht zerrt, kann ich auf beistand von deutsche umwelt hilfe hoffen. Das endet dann genauso, es werden kein Präzedenzfälle geschaffen. Lieber lässt man den einen und anderen in ruhe. 

Statik für balkone . . . . . . .zumindest solche auswüchse gehören hoffentlich nach der gesetzesänderung 2024 der vergangenheit an. 

 

Wenn mich ein Moderator mit Drogenkonsum in Verbindung bringt, ist das arc listig ?


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1631
 

Veröffentlicht von: @roterfuchs

In Österreich gibt es auch eine Änderung:

Hm, was denn nun? Bist du aus Österreich? Beziehst du dich auf Österreich? Ist der Fragesteller aus Österreich? Welche deiner offensichtlich irgendwoher zusammengewürfelten Zitate stammen von wo und beziehen sich auf was?

Österreich ist ja NOCH komplizierter, da dort offensichtlich einige Worte auch noch andere Bedeutungen haben (was vor allem Österreichern meist nicht bewusst ist).

Mit 1. September 2024 können Balkon- und Terrassenkraftwerke im Eigenheim leichter errichtet werden

Bisweilen hat es die Zustimmung aller Wohungseigentümer:innen gebraucht,

Hier z.B.  In Deutschland bedeutet "Eigenheim" ein eigenes Haus. In deinem Zitat steht es offensichtlich für "Eigentumswohnung".

In deinem an mich gerichteten Zitat verstehe ich die Zuordnungen und die Herkunft der einzelnen Punkte nicht. Das ist mir zu verworren und aus dem Kontext gerissen.

 

Ansonsten besteht Konsens, dass das konkrete Schreiben so nicht haltbar ist.

In euren Posts wird das aber dann verallgemeinert und so dargestellt, als sei der Vermieter IMMER zu einem "Beweis" verpflichtet.

Das ist er eben nicht.

Wenn es um die STATISCHE Last geht, so hat das natürlich jeder Balkon auszuhalten und bedarf eigentlich garkeiner Frage.

Es geht bei den Zweifeln ausschließlich um die _zusätzliche_ _dauerhafte_ _dynamische_ Last, die durch Windkräfte entstehen kann.

Und da ist eben derjenige der eine bei Vertragsabschluss unübliche Erweiterung der Nutzung seiner Mietsache beantragt, Nachweispflichtig.

Das hat der Vermieter (wie sehr oft), nur doof und unklar formuliert...

 

 


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1631
 

Veröffentlicht von: @alter-hase

Statik für balkone . . . . . . .zumindest solche auswüchse gehören hoffentlich nach der gesetzesänderung 2024 der vergangenheit an. 

Du bist also für die Bedinungslose DYI Anbringung von Solarmodulen an beliebigen Balkonen?

Hast du Kinder? Gehst du manchmal an Häuserfassaden Spazieren?

 


   
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(@roterfuchs)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 8 Monaten
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Veröffentlicht von: @jay
.....

Nix was denn nun. Ich hatte zuerst eingeworfen, dass sich bei dem Thema auch in Österreich noch was bewegt. Dann habe ich dir geantwortet, das war getrennt zu betrachten daher hatte ich extra später das @ gesetzt.

 

Wenn es um die STATISCHE Last geht, so hat das natürlich jeder Balkon auszuhalten und bedarf eigentlich garkeiner Frage.

Eben doch. Das Argument lautet:

Es geht bei den Zweifeln ausschließlich um die _zusätzliche_ _dauerhafte_ _dynamische_ Last, die durch Windkräfte entstehen kann.

Und da ist eben derjenige der eine bei Vertragsabschluss unübliche Erweiterung der Nutzung seiner Mietsache beantragt, Nachweispflichtig.

Das hat der Vermieter (wie sehr oft), nur doof und unklar formuliert...

Da die normale Last vom Vermieter gedeckt sein muss, der Vermieter aber eine zusätzliche Berechnung will, kann der Vermieter SEINE Berechnung dazuliefern, die er laut der DIN Norm sowieso schon hat. Dann kann mit diesen Daten bei einem Statiker nur nachgerechnet werden und kostet den Mieter einen Bruchteil des Geldes als den GESAMTEN Balkon bzw. dessen Statik komplett berechnen zu lassen. Das muss dem Vermieter doch vorliegen. Denn wenn es ihm NICHT vorliegt, dann muss DER das nachmachen. Und mit diesem Gutachten dann kann der Mieter eine zusätzliche Berechnung machen lassen für die Erweiterte Nutzung durch das Balkonkraftwerk.

 

Es zweifelt ja der Vermieter an, dass die Statik des Balkons ausreicht. Das Argument aus meinem Link, den ich dann als Zitat eingefügt habe besagt, dass das Balkongeländer durch ein Balkonkraftwerk nicht mehr belastet wird, wie durch einen Blumenkasten, und ein Blumenkasten muss statisch immer drin sein. Wenn also ein Balkonkraftwerk wegen der Statik angezweifelt wird, zweifelt der Vermieter die laut eigenen Nachweis berechneten Lasten des Balkons an. Das bedeutet, es sollte dann vom Vermieter der Nachweis GEFORDERT werden, dass der Balkon generell den Statikanforderungen entspricht, denn der Vermieter zweifelt SELBER diese an. Nicht der Mieter. Der Mieter will nur ein BKW installieren. Dass er für das BKW dann einen Zusatznachweis in irgend einer Form liefern muss mag durchaus sein, ändert aber nichts am Argument der Tragfähigkeit des Balkons selbst.

Und darum wird dann letztlich gebeten. Um den finanziellen Aufwand gering zu halten, und nur zu einem Statiker gehen zu können, der dann eben das,was du schreibst berechnen kann anhand der Daten, die der Vermieter vom Statiker schon HAT. Denn HAT der Vermieter das nicht, ist es schon fragwürdig ob der Balkon so betretbar ist. Und DAS wiederum wäre dann eine Mietminderung, wenn man den Balkon nicht nutzen kann, weil er statisch nicht berechnet wurde. Die Verwendung des Balkons geht nur, wenn das geschehen ist....

 

Genauso sind bei meinem Link andere Punkte angeführt, die der Vermieter bringen könnte, Elektroinstallation und und und. Aber dafür müsste dann der Vermieter liefern, was IST-Zustand ist. Wieso sollte der Mieter die Pflichten des Vermieters nachgehen und eine IST-Bestandaufnahme machen, zu der der Vermieter sowieso schon verpflichtet ist? 

 

 

 


   
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 jay
(@jay)
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Veröffentlicht von: @roterfuchs

kann der Vermieter SEINE Berechnung dazuliefern,

Eben, kann. Muss nicht.

Veröffentlicht von: @roterfuchs

Es zweifelt ja der Vermieter an, dass die Statik des Balkons ausreicht.

Wenn das in dem Schreiben so steht, so ist das eine Fehlformulierung. Ich sag ja, dass das konkrete Beispiel alles andre als gut formuliert ist.

"Der Vermieter" zweifelt nicht an, dass die Statik seines Balkons ausreicht, sondern er will einen Beweis, dass die _zusätzliche_ Last keinen Schaden anrichtet.

Veröffentlicht von: @roterfuchs

aus meinem Link, den ich dann als Zitat eingefügt habe

Das sieht mir aber eher als ein Gemisch aus mehreren Zitaten und Kommentaren aus, die ich nicht zuordnen kann.

Veröffentlicht von: @roterfuchs

und ein Blumenkasten muss statisch immer drin sein

Hier ist die Verwirrung zwischen statischer Kraft und Statik des Balkons. Die statische Kraft der Panels ist etwas komplett anderes als die dynamische Kraft. Denn diese ist bei einem Balkonkasten definitiv gravierend anders, als bei einem 4qm Segel im Sturm.

Veröffentlicht von: @roterfuchs

denn der Vermieter zweifelt SELBER diese an

Nein. Der Vermieter zweifelt nicht die Statik seines Balkones an, sondern will einen Beweis, dass die ZUSÄTZLICHE dynamische Kraft des Segels keine Gefahr darstellt.

Wenn das in dem Schreiben anders zu interpretieren ist, ist es blöd formuliert, mehr nicht. Wortklauberei.

 

Aber ich sehe, dass wir auch mit meinen Ausführungen nicht auf einen Nenner kommen werden.

Wir haben dazu eben verschiedene Meinungen.

Oder anders: "Du hascht Recht unn ich mei Ruh"...


   
miccheck and RoterFuchs reacted
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