Vermieter Forderung...
 
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Vermieter Forderung zu Hoch

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(@kaetzy)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Monaten
Beiträge: 14
Themenstarter  

Jetzt mal zwei Bilder von dem Balkon, ganz so einfach ist es nicht mit der Befestigung da der Blumen stört.  Also es muss vor den Blumenkasten und in den Blumenkasten eingehangen werden..

 


   
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MaxYield
(@maxyield)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 9 Monaten
Beiträge: 16
 

das sieht doch easy aus, den blumenkasten einfach die nieten rausbohren und entfernen, (man kann den blumen kasten wieder mit  V2A schrauben montieren) das wird niemanden auffallen, den einfach irgentwo einlagern und ganz normal das BKW montieren, vorallem da alles so schön zugänglich ist.

17,2 KWh Envision ESS 24V 2x 8 Cell 317Ah 2x JK BMS 8S /2A
2x Modul 380W /2x Modul 430W Glas/Glas Bifazial
1,6 KWp (1,4KW mit Victron 100/50)


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7533
 

diese sch... blumenkästen.

hätte man auch einfach nach innen hängen können wozu diese sinnlose konstruktion...

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1660
 

Veröffentlicht von: @tigger

glaube, dass deine Rechtsauffassungen nichts mit der Realität zu tun haben.

Mein Anwalt und die bisherigen Gerichte waren anderer Meinung.

Ist mir aber im Prinzip egal, denn ich teile hier natürlich nur meine Meinung zum Thema mit. Das darf gerne jeder sehen wie er mag, solang er mich nicht "missionieren" will, oder persönlich beleidigt.

Im Endeffekt ist die Realität immer Fallbezogen und vom Richter und der Qualität des jeweiligen Anwalts abhängig.

Verallgemeinerungen sind in dem Thema immer Mumpitz...

Veröffentlicht von: @tigger

und habe jahrelang in der Vermietung gearbeitet

Übrigens nutzt das genau Überhaupt nix, da es weder das Thema, noch die Gesetze, noch die Interpretation "der Gerichte" "damals" gab.

Ich war auch "jahrelang in der Elektrik tätig", trotzdem beanspruche ich nicht die gesamte aktuelle Elektroweisheit für mich.

Veröffentlicht von: @g1cs2009

Die Dauerhafte Erhöhung der Last sehe ich nicht zwangsläufig.

Eben. es ist bei jedem Balkon anders zu sehen. Deshalb ist eine globale ja/nein Diktatur unmöglich.

Eine Einzelfallprüfung darf aber nicht dem zur Last gelegt werden, der das erlauben soll, sondern ist die Sache desjenigen, der die nachträgliche Erlaubnis will.

Veröffentlicht von: @g1cs2009

Halte ich für einen sehr unwahrscheinlichen Fall.

Wenn du das so gut beurteilen kannst, dann registriere dich als entsprechender Gutachter und stelle auf deine Haftung die entsprechenden Gutachten aus.

Das wird dann jede Verwaltung mit Kusshand akzeptieren und das BKW Erlauben.

Veröffentlicht von: @g1cs2009

Der Balkon gehört immer noch zur Wohnung und ist Grundgesetz geschützter Privatbereich

Es geht ja auch nicht um den Balkon, sondern den Außenbereich der Fassade. AUF dem Balkon kann jeder Mieter eh machen was er will.

Veröffentlicht von: @g1cs2009

nicht den Aktuellen Anforderungen entspricht,

Da ist eben die Frage, wer die Festlegt. Und das entscheidet eben letztlich das Gericht im Einzelfall.

Veröffentlicht von: @g1cs2009

bestehendes nachzurüsten wenn dieses mit verhältnismäßig einfachen Mitteln möglich ist.

Ach. und das ist es ungesehn und in jedem Einelfall? Wie stellst du das fest? Gutachten? Achja, was genau wurde vom Vermieter gefordert?

Veröffentlicht von: @g1cs2009

Geht das nicht, ist der Balkon zu sperren

Wie gesagt, um den Balkon selbst geht es ja garnicht. Es geht um die Außenfassade, die nicht zum Balkon gehört.

Wenn der Mieter Solarpanels AUF seinem Balkon benutzen will, soll er. Da braucht er m.E. nichtmal zu Fragen. Denn für dadurch entstehende Schäden haftet ER, wie bei allen andren Sachen die er dort lagert.

Veröffentlicht von: @kaetzy

Danke aber ich denke ich muss warten bis Zumutbar geklehrt ist

Oder eine andere Möglichkeit suchen, bei der die Haftung bereits eindeutig bei dir liegt.

Die Panels AUF dem Balkon montieren z.b.

Das ganze Problem entsteht ja nur dadurch, dass du die Panels außerhalb deines gemieteten Bereiches, an der Fassade haben willst.

Veröffentlicht von: @kaetzy

So um mal den Vermieter auch zu ängern !

Den Vermieter bewusst zu ärgern ist fast immer keine gute Idee. 🙂

Ansonsten ist meine subjektive Meinung, dass bei deiner geplanten senkrechten Montage eine Einzelfallprüfung eine Genehmigung ohne diese Auflagen ergeben würde.

Diese "Prüfung" musst du eben erstmal erreichen. Tust du aber gewiss eher nicht, wenn du deinen Vermeiter ärgerst.

Nur das mit der elektrischen Prüfung wird dir wohl keiner abnehmen. Die Elektrikerkosten halten sich da aber meist in Grenzen...

 

 


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1660
 

Veröffentlicht von: @kaetzy

ganz so einfach ist es nicht mit der Befestigung

Ja, der Blumenkasten ist da ziemlich scheiße...

Eine Entfernung wird das Gesamtbild der Außenfassade erheblich verändern.

Ich würde die Panels neben dem Kasten montieren. Ist eben kein idealer Standort...

 


   
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(@g1cs2009)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 7 Monaten
Beiträge: 238
 

Vom demontieren des Kastens Rate ich dringends ab. Das ist Sachbeschädigung und dann kann der Vermieter richtig was. Ebenso ist genau dieser nicht für die Punktuelle Last durch einhängehaken ausgelegt. Entweder eine Halterung die diesen überspannt oder es geht nicht.

@jay Du selber forderst nicht beleidigt zu werden, aber deine Art zu schreiben ist nicht viel anderes. Zumindest mir gegenüber. Du kennst mich nicht und was ich gelernt habe. Ebenso wird nur allgemeines vom Stapel gelassen aber keine Texte, Quellen oder Berechnungen. Mitleser können ja gerne selber entscheiden, wir zwei brauchen hier nichts mehr gegenseitig zu dieser Sachlage Balkon schreiben. 


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1660
 

Veröffentlicht von: @g1cs2009

aber deine Art zu schreiben ist nicht viel anderes. Zumindest mir gegenüber.

Meine Anregung Gutachten zu machen, wenn du es genau weißt, soll weder eine Beleidigung, noch auch nur ironisch gemeint sein, sondern ist einfach mein Ernst.

Es ist genau das, was der Vermieter fordert. Es nutzt allerdings nix, wenn man sein Wissen nur in einem Forum allgemein schreibt.

Es braucht für den Vermieter eben ein entsprechendes Gutachten, das ihn von der Haftung befreit.

Auf ein "ei der da hat im Forum gesagt" wird kein Vermieter sich einlassen.

 


   
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(@g1cs2009)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 7 Monaten
Beiträge: 238
 

Veröffentlicht von: @jay

Veröffentlicht von: @tigger

und habe jahrelang in der Vermietung gearbeitet

Übrigens nutzt das genau Überhaupt nix, da es weder das Thema, noch die Gesetze, noch die Interpretation "der Gerichte" "damals" gab.

Ich war auch "jahrelang in der Elektrik tätig", trotzdem beanspruche ich nicht die gesamte aktuelle Elektroweisheit für mich.

 

Zu meinem Thema:

Wenn du das so gut beurteilen kannst, dann registriere dich als entsprechender Gutachter und stelle auf deine Haftung die entsprechenden Gutachten aus.

Das wird dann jede Verwaltung mit Kusshand akzeptieren und das BKW Erlauben.

 

Gehst ja nicht nur mich auf der persönlichen Ebene an.

 


   
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(@roterfuchs)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 8 Monaten
Beiträge: 661
 

@Jay

Eine Einzelfallprüfung darf aber nicht dem zur Last gelegt werden, der das erlauben soll, sondern ist die Sache desjenigen, der die nachträgliche Erlaubnis will.

Ist keine Einzelfallprüfung. Der Balkon muss vor Absturz gesichert sein und die Last bekannt sein. Wenn die nicht bekannt ist muss das nachgeholt werden. Warum soll der Mieter die Aufgaben des Vermieters bezahlen? So sieht es auch mit der Elektrik aus. "Das war schon immer scheiße" ist halt auch kein Argument.

 

Und im Zuge dessen fände ich es da fairer, wenn das wirklich bisher nicht gemacht wurde, dass man sich da mit dem Vermieter einigt. Halbe Halbe für das, was sowieso schon hätte passieren müssen und gleichzeitig ob das Geländer/Wasauchimmer das aushält.


   
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(@kaetzy)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Monaten
Beiträge: 14
Themenstarter  

@jay Also Ärgern ist ja übertrieben. Der Vermieter hat ja sein Bedingungen gestellt. Aber so klar sind die ja nicht, da muss ich schon mal genau  wissen was er möchte. Ein Mechatroniker ist eine Elektrofachkraft damit darf ich sowas machen.


   
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(@kaetzy)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Monaten
Beiträge: 14
Themenstarter  

Also der Blumenkasten würde nicht so einfach abzumachen gehen. Der bleibt dran. Ich dachte an zwei Module die beiden verbinden, wären ca 3m lang. Im Blumenkasten nur einhängen, an der Seite rechts und links mit Profil den abstand vom Blumenkasten ausgleichen.  Dann noch durch schrägverbindungen damit es nicht nach oben oder unten kann


   
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(@roterfuchs)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 8 Monaten
Beiträge: 661
 

Und sowas hier geht nicht?

https://www.cyberport.at/?DEEP=QX21-003&APID=116&campaign=20647103411&prodid=QX21-003&gad_source=1&gclid=CjwKCAjwqMO0BhA8EiwAFTLgIFBVYvOAgc1B8G-3SDkbqlHtjw9FA51peu5KE1eOTQY9kTfk3TT2XBoCrdIQAvD_BwE

110cm x 110cm ist eines. Eines 5KG. Kann mir keiner erzählen, dass das nicht geht. Und das auf die Platten kleben. Ja, geht auch hier wieder was durch die Streben verloren.Ideal ist das nicht.


   
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(@tigger)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 10 Monaten
Beiträge: 235
 

Veröffentlicht von: @jay

Es braucht für den Vermieter eben ein entsprechendes Gutachten, das ihn von der Haftung befreit.

Hast du dafür eine Rechtsgrundlage oder ein entsprechendes Gerichtsurteil? Auch für deine anderen Ansichten?

Es wäre schön, wenn du deine Behauptungen mit etwas belegen könntest. Nur Rechtsbegriffe zu nennen, bringt diese Diskussion nicht weiter.

Ich weiß, dass es Gerichtsurteile gibt, die deine Ansicht unterstützen (tendenziell ältere Urteile). Es gibt aber genauso Gerichtsurteile, die dies nicht tun (eher Urteile die jünger sind).

Und wie in nächster Zeit mit der Privilegierung von BKW (in Verbindung mit Art. 20a GG) die Gerichtsurteile ausfallen, ist wohl nicht so schwer zu erraten.

Aber es wird wahrscheinlich sein, wie so häufig: Vermieter werden zunehmend eine Niederlage vor Gericht erfahren, dann aber nie bis zu BGH klagen. Denn so lange keine Grundsatzentscheidung fällt, kann sich jeder Vermieter mit der "Einzelfallentscheidung" rausreden und den Mietern weiterhin das Leben schwer machen.


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1660
 

Veröffentlicht von: @g1cs2009

Gehst ja nicht nur mich auf der persönlichen Ebene an.

Wenn es jemand persönlich nimmt, wenn ich sage dass Erfahrung der Vergangenheit in der es diese Themen noch überhaupt nicht gab, rein garnix nutzt, so kann ich ihm nicht helfen. Ist eben meine Meinung (wie alles was ich schreibe). Als Mimose ist man in nem Forum verkehrt, zumal man geschriebenes sowieso mehr als leicht missverstehen kann, da man den persönlichen Kontext nicht kennt.

Ich vermiete auch seit über 10 Jahren, "hab also auch Erfahrung". Trotzdem nutzt sie zu diesem Thema rein garnix. Deshalb lass ich den Spruch weg. Ist nur ein selbstbauchpinselndes "trust me, im an engineer...".


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1660
 

Veröffentlicht von: @roterfuchs

Ist keine Einzelfallprüfung.

Hä?

Klar bedarf jede Bauart eines Balkongeländers eine "Einzelfallprüfung", ob sie für ein zusätzliches BKW geeignet ist. Eine Pauschale Zustimmung ist da unmöglich, deshalb gibts erstmal die pauschale Ablehnung...

 


   
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